Kampf um Arbeitnehmerrechte: Krank zur Arbeit oder kein Geld
Die Union will Arbeitnehmer:innenrechte abbauen. Und nutzt dafür die schon teilweise praktizierte rechtswidrige Praxis von Unternehmen.
S eit einiger Zeit setzen sich Teile der Union vehement dafür ein, Kernelemente des Arbeitsrechts aufzuweichen oder sogar abzuschaffen. So konstatierte CDU-Chef Friedrich Merz zu Jahresbeginn beim IHK-Empfang in Sachsen-Anhalt: Wenn er ein Gesetz streichen könne, wäre es das Arbeitszeitgesetz. Fast zeitgleich forderte ein Unions-Antrag für den CDU-Parteitag, dass für Saisonkräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn abgewichen werden könne. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche spricht sich derweil dafür aus, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu streichen.
Hier offenbart sich eine interessante Dynamik der Debatten um Arbeitsrechtsreformen: Konflikte zwischen Rechtsnormen auf der einen und Interessen von Unternehmen auf der anderen Seite sind ein zentraler Orientierungspunkt der Reformbestrebungen. Es geht der Union dabei jedoch nicht darum, wie das geltende Arbeitsrecht besser durchgesetzt, sondern wie die Rechtsnormen stärker an die Interessen und die – teils rechtswidrige – Praxis von Unternehmen angepasst werden können.
Das Arbeitsrecht in Deutschland besteht primär aus Schutzrechten für Beschäftigte. Es sorgt unter anderem dafür, dass sie nicht krank zur Arbeit müssen und trotzdem Geld erhalten, schränkt die Arbeitszeit ein, um Erholung und Freizeit zu ermöglichen, garantiert einen Mindestlohn. Entsprechende Arbeitnehmerrechte begrenzen die unternehmerische Freiheit und leisten so einen Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt.
In der betrieblichen Realität wird dieser Kompromiss gegenwärtig alltäglich von Unternehmen aufgekündigt. Ob unrechtmäßige Kündigungen, verweigerter Lohn, unbezahlte Überstunden, Arbeitszeiten jenseits der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes – Beschäftigte sind vielfältigen Rechtsbrüchen ausgesetzt. Die Liste der Branchen, in denen Rechtsverletzungen zum Alltag gehören, ist lang: Leiharbeit, Bau, Gebäudereinigung, Landwirtschaft, Gastronomie, Fleischindustrie, Transport- und Lagerlogistik.
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Lukrative Arbeitsrechtsverletzungen
Arbeitsrechtsverletzungen sind dabei für Unternehmen oft durchaus lukrativ: Sie senken Ausgaben, machen Arbeitskräfte flexibler verfügbar, erhöhen den Leistungsdruck und unterbinden kollektive Gegenwehr. Aufseiten der Beschäftigten hingegen führen sie oft zu psychischem und physischem Verschleiß. „24 Stunden auf Arbeit. Das macht dich kaputt“, fasst etwa eine häusliche Betreuerin ihre entsprechende Erfahrung zusammen.
Das Kostenrisiko für Unternehmen, die Arbeitsrechte verletzen, ist in Deutschland überschaubar – und wird einkalkuliert. Beschäftigte machen ihre Ansprüche nur selten geltend. Viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht oder sehen sich zeitlich, emotional und finanziell außerstande, gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Zudem riskiert, wer Rechte einfordert, (rechtswidrige) Vergeltung – etwa den Ausschluss von Schichten, eine Strafversetzung auf belastendere Arbeitsplätze oder die Kündigung.
Selbst wenn Beschäftigte den juristischen Weg wählen, droht Unternehmen nicht unbedingt eine Strafe – das Gegenteil ist teilweise der Fall. Verfahren enden regelmäßig mit einem Vergleich in der Güteverhandlung: Der Arbeitgeber willigt ein, einen Teil der rechtmäßigen Ansprüche, beispielsweise ausstehende Löhne, zu zahlen, während die Beschäftigten auf ein aufwendiges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang verzichten. Der rechtswidrig agierende Arbeitgeber spart also selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Klage potenziell noch Kosten ein.
Vor diesem Hintergrund der alltäglichen Rechtsbrüche in der Arbeitswelt erscheinen die Unions-Forderungen zur Reform des Arbeitsrechts in einem neuen Licht. Es wird sichtbar, dass sie teils relativ passgenau Praktiken legalisieren, die in einigen Branchen bereits rechtswidrig üblich sind, etwa die Überschreitung von Arbeitszeiten, Mindestlohnverstöße oder die verweigerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Aus illegal soll legal werden
Was bisher in Teilbereichen der Arbeitswelt illegale Praxis ist, soll für alle Branchen rechtskonform ermöglicht werden. Alltägliche Erfolge von Arbeitgebern beim Unterlaufen des Arbeitsrechts treffen derzeit auf eine politische Konjunktur, in der marktradikale Positionen an Bedeutung gewinnen – sei es durch den Aufstieg rechtsextremer Parteien wie der AfD, durch libertären Autoritarismus oder programmatische Verschiebungen innerhalb konservativer Parteien in Richtung eines radikalisierten Konservatismus.
Für Unternehmen und ihre Verbände öffnet dies ein Möglichkeitsfenster, um rechtswidrig durchgesetzte Terraingewinne im Kampf gegen das Arbeitsrecht zu konsolidieren, zu legalisieren und auf weitere Beschäftigtengruppen auszuweiten.
Für Gewerkschaften und Beschäftigte ist die Situation schwierig. Angesichts struktureller ökonomischer Krisen in Deutschland und infolge notwendiger Abwehrkämpfe, etwa in der Metall- und Elektroindustrie, sowie der bestehenden Machtungleichgewichte in der Arbeitswelt ist die Ausgangslage ungünstig.
Dass die Union für ihre Entrechtungsvorschläge „Klassenkampf ernten“ wird, wie es taz-Volontär Tobias Bachmann hoffnungsvoll formuliert, ist daher momentan eher unwahrscheinlich. Vielmehr droht sich arbeitsrechtlich ein neues Kompromissarrangement durchzusetzen, das Beschäftigte deutlich schlechter stellt, bestehende Machtasymmetrien im Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeit verschärft und somit weitergehende Arbeitsrechtsverletzungen ermöglicht. Gewinnmaximierung von Unternehmen würde dadurch perspektivisch noch deutlich stärker als bisher auf Kosten der Gesundheit, des Privatlebens und des Einkommens der Lohnabhängigen erfolgen.
Es ist also ein guter Zeitpunkt für alle Beschäftigten, um sich gewerkschaftlich zu organisieren, Betriebsräte zu gründen und selbst für die Verteidigung und den notwendigen Ausbau historisch erkämpfter Schutzrechte aktiv zu werden.
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