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Info über GKV-Zusatzbeitrag Immerhin eine Frechheit weniger

Eva Fischer

Kommentar von

Eva Fischer

Gesundheitsminister Linnemann macht einen Teil von Warkens Reform rückgängig. Krankenkassen müssen künftig wieder über Beitragserhöhungen informieren. Gut so!

E in Punkt von Nina Warkens Gesundheitsreform, mit der die gesetzlichen Krankenkassen gehörig Geld einsparen sollen, bekam nur wenig Aufmerksamkeit: Die Kassen sollten ihre Mitglieder nicht mehr darüber informieren müssen, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Diesen dürfen sie individuell zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben. Derzeit liegt er durchschnittlich bei 2,9 Prozent und schwankt je nach Kasse zwischen 2,5 Prozent und 4,38 Prozent. Die Begründung für die Maßnahme: Durch den Verzicht auf die Infobriefe könne man etliche Millionen Euro Arbeits-, Papier- und Portokosten sparen.

Warkens Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) will das Vorhaben wieder zurücknehmen. „Die Krankenkassen sollten ihre Mitglieder auch in Zukunft individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder schriftlich“, sagte er der Rheinischen Post.

Das ist richtig so. Klar: Bürokratie kostet Geld. Geld, das man immer auch gut anderweitig gebrauchen könnte. Aber mit derselben Begründung könnte man beispielsweise auch beschließen, keine Wahlinfos mehr zu verschicken, nach dem Motto: Die Bür­ge­r:in­nen müssen schon selbst herausfinden, wann die Wahl und wo ihr Wahllokal ist. Und wenn sie es zu spät mitbekommen: Ups, Pech gehabt. Und die gesparten Millionen hätten wir dann übrig für was auch immer, denn es gibt schließlich immer ein Was-auch-immer, für das Geld fehlt. Eine absurde Vorstellung.

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Zudem können sich die Krankenkassen so wie listige Privatunternehmen verhalten, die versteckt Abokosten erhöhen und Kündigungen erschweren. Denn bei Beitragserhöhungen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wodurch die ansonsten übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten entfällt. Wird die Beitragserhöhung aber erst dann sichtbar, wenn weniger Geld vom Gehalt auf dem Konto gelandet ist, ist die Sonderkündigungsfrist bereits abgelaufen. All dies ist fatal für das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in die öffentliche Hand.

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Eva Fischer

Eva Fischer Themenchefin

Jahrgang 1989; seit Anfang 2025 bei der taz, derzeit als Themenchefin, Nachrichtenchefin und CvD bei taz.de. Vorherige Stationen: u.a. EU- und Nato-Korrespondentin in Brüssel beim Handelsblatt, Redakteurin für Internationale Politik beim Tagesspiegel, Redakteurin bei der ZDF-Talkshow "Markus Lanz". Wirtschaftspsychologie-Studium mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie und dem Nebenfach Politikwissenschaft, Besuch der Holtzbrinck-Journalistenschule, gelernte Medienkauffrau Digital und Print beim Spiegel-Verlag. Und auch ausgebildete Yogalehrerin.
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9 Kommentare

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  • MK

    Wir leisten uns fast 100 Krankenkassen mit einer weitgehend identischen Leistung.

    Das ganz macht nur Sinn, wenn man einen brutalen Preiswettbewerb bei dem Zusatzbeiträgen gibt. Dazu gehört dass Preiserhöhungen kommuniziert werden müssen, andererseits sollten aber auch alle Versicherten schauen, ob sie die Krankenversicherung woanders günstiger bekommen.

    • Bolzkopf

      @MK:

      Weitgehend identische Leistung bei durchaus unterschiedlichen Ausgaben. Besonders für Verwaltung, Gehälter, Boni und Renditen - von denen die Versicherten ja "nichts" haben.



      Und das gibt dann die Notwendigkeit für Zusatzbeiträge.

      Die ursprüngliche Idee den Wettbewerb zu fördern muss scheitern da der "Markt" ja komplett durchreguliert ist.



      Also ist die Idee des Wettbewerbs Augenwischerei - oder um es deutlich zu formlulieren: Betrug.

  • FtznFrtz

    Richtige Maßnahme, trotz Merz-Regierung, trotz Linnemann.

    Transparenz muss für den Verbraucher (hier GKV-Mitglied) sein.

  • Life is Life

    Noch besser wäre es natürlich, wenn die GKV wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert würde, egal wie hoch der Beitrag ist. Zusatzbeiträge gibt es erst, seit sich die Arbeitgeber mit einem festen Krankenkassenbeitrag aus der bis dahin paritätischen Finanzierung verabschiedet haben.

    • Galwayray

      @Life is Life:

      Auch der Zusatzbeitrag wird (seit 2019 wieder) zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, unabhängig von der Höhe des Beitragssatzes. Damit gilt die Parität für den gesamten GKV-Beitrag.

      • Bolzkopf

        @Galwayray:

        Bis auf den einen Feiertag (Knutsch- und Knettag) den die Versicherten seit Jahren einseitig beisteuern, nicht wahr ...

        • Galwayray

          @Bolzkopf:

          Das betrifft die Nachbarbaustelle, also "Pflege".

          Ja, dieser evangelische Feiertag Mittwochs mitten im November war für mich als Ex-Kathole schon immer unter dem Thema "Mitnahmeeffekt" gesegelt, bis er 1996 - außer in Sachsen - beerdigt wurde, um die 0,7 Prozentpunkte für "stationär" ebenfalls vom Arbeitgeber bezuschussen zu lassen.

          • Bolzkopf

            @Galwayray:

            Wir können das hier haarklein zerpflücken - Tatsache ist dass die Parität in der Sozialversicherung damit aufgebrochen wurde.

            Und ja - die Unfallversicherung bezahlt der Arbeitgeber allein. Aber damit kompensiert er ja nur seine Haftungspflicht bei Betriebsunfällen usw.

            • Galwayray

              @Bolzkopf:

              Gern überlasse ich dir das letzte Wort und gehe deshalb auf das GUV-Thema nicht ein.