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Horst Seehofer versus Katarina BarleyViele Ehen, null Staatsbürgerschaft

Männer mit mehreren Ehefrauen sollen keinen Anspruch auf Einbürgerung haben. Das will der Innenminister und übt Druck auf die Justizministerin aus.

Mal wieder im Zwist: Justizministerin Barley (links) und Innenminister Seehofer (klar: rechts) Foto: dpa

BERLIN taz | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will noch im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen, der Einbürgerungen bei Zweit- und Mehrehen verhindert. Ein erster Entwurf war von Justizministerin Katarina Barley (SPD) gestoppt worden. Die CDU/CSU will das Thema nun im Europawahlkampf nutzen, bei dem Barley als Spitzenkandidatin der SPD fungiert.

Die Diskussion war durch einen Fall aus Baden-Württemberg ausgelöst worden. Ein syrischer Kurde kam 1999 als 18-Jähriger nach Deutschland, studierte hier und arbeitet seit 2008 als Bauingenieur. 2008 heiratete er eine deutsche Staatsangehörige und beantragte 2010 die privilegierte Einbürgerung als Ehegatte. Erst später kam heraus, dass der Mann in Syrien ebenfalls 2008 eine Zweitfrau heiratete, die 2012 ein gemeinsames Kind gebar. Inzwischen leben Zweitfrau und Kind auch in Deutschland.

Da der Mann bei der Einbürgerung die Zweitehe verschwiegen hatte, versuchten die deutschen Behörden, die Einbürgerung rückgängig zu machen. Hierbei prüften die Gerichte auch, ob er einen eigenständigen Anspruch auf Einbürgerung hat.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Mai 2018, dass das Bestehen einer Zweitehe zwar die privilegierte Einbürgerung als Ehegatte verhindere, nicht aber den eigenständigen Einbürgerungsanspruch nach achtjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Nur bei der privilegierten Einbürgerung verlangt das Staatsangehörigkeits-Gesetz (§ 9 StAG) bisher, dass sich Neubürger „in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen“. Hierzu gehört auch der Verzicht auf eine Mehrfach-Ehe. Bei der Anspruchs-Einbürgerung (§ 10 StAG) fehlt bisher eine solche Anforderung. Der Gesetzgeber könne sie aber einführen, so das Bundesverwaltungsgericht.

Die Diskussion läuft schon lange

Die Innenministerkonferenz forderte den Bund im Juni 2018 auf, den Einbürgerungsanspruch auszuschließen, wenn ein Mann mehrere Ehefrauen hat. Bundesinnenminister Horst Seehofer griff den Vorschlag im November 2018 (gemeinsam mit anderen Punkten) auf. In einem Referentenentwurf, der der taz vorliegt, war eine Ergänzung von Paragraph 10 des StAG vorgesehen. Auch dort soll künftig die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ und damit der Verzicht auf Mehrfachehen verlangt werden.

Im Justizministerium ließ man den BMI-Entwurf erstmal einige Monate liegen, weil die meisten Inhalte nicht im Koalitionsvertrag vereinbart waren. Im März 2019 einigten sich Seehofer und Barley dann, zunächst nur die Ausbürgerung von IS-Kämpfern mit doppelter Staatsangehörigkeit umzusetzen, da dies auch im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Die anderen BMI-Vorschläge wurden zunächst zurückgestellt, darunter auch der Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs bei Mehrehe.

„Ein Frauenrechte missachtendes Ehemodell“

Diesen Vorgang aus dem März nahmen nun Unions- und FDP-Politiker zum Anlass, Barley anzugreifen. Matthias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU nannte die Haltung Barleys „völlig unverständlich und nicht hinnehmbar“. Darüber hatte die Welt am Sonntag berichtet. FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sagte am Montag in einem „Bild“-Talk: „Die Mehrehe ist ein unserer Rechtsordnung fremdes und die Frauenrechte missachtendes Ehemodell.“ Deshalb wäre es gut, „dass wir das klarstellen, weil das ein zunehmendes Problem wird“.

Das Bundesjustizministerium blieb zunächst bei der dürren Aussage, man habe die Vorschläge Seehofers noch nicht geprüft.

Das Eingehen einer Doppel- oder Mehrfachehe ist in Deutschland strafbar – allerdings nur, wenn die zusätzliche Heirat in Deutschland erfolgte. Bei einer im Ausland rechtmäßig geschlossenen Zweit-Ehe drohen in Deutschland keine strafrechtlichen Folgen. Die Zweitehe wird in Deutschland sogar als Ehe anerkannt, wenn weder die deutschen Behörden noch die Erstfrau eine Aufhebung der Zweitehe verlangen. Kinder der Zweitfrau gelten als ehelich.

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30 Kommentare

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  • sorry - es gut keinen Grund, Vielehen und Inzest anzuerkennen. Schon gar nicht deshalb, weil Homosexuelle heiraten können. Das sind alles ganz verschiedene Sachverhalte.

  • Heute - 8. Mi - in BILD. Das Kindeswohl spricht doch eindeutig für eine Familien freundliche Lösung. Die Ehen sind nach deutschem Recht natürlich nicht gültig. Aber das ist ja unwichtig.

  • Scheint mal wieder eines der drängensten Probleme der BRD zu sein...

    Über wie viele Fälle reden wir hier, ein paar Hundert, Tausend?

    Um es mal an einem Praxisbeispiel zu verdeutlichen, aufgrund der verschiedenen Bevölkerungsgruppen die nach Israel eingewandert sind, sah sich das Land schon etwas länger mit einem ähnlichen Problem konfrontiert. Eine aschkenasisch jüdische Bevölkerungsmehrheit die in monogamen Ehen lebte und sephardische und mizrachische Juden bei denen es auch Ehen mit mehr als einer Frau gab.

    Man wollte bestehende Familien nicht auseinandernehmen und hat darum bestehende Ehen anerkannt, aber solche Eheschließungen in Israel nicht erlaubt.

    Heute hat sich das praktisch erledigt und es gibt nur noch wenige Fälle.

    Da müsste man einfach mal pragmatischer herangehen und man sollte sich mal lieber echten Integrationsproblemen annehmen...

  • Vielleicht löst sich das Problem alsbald von selbst. Nach ihrer eigenen Argumentation zur Homo-Ehe müsste AKK, sobald sie erst Kanzlerin ist, das Verbot der Vielehe (genau wie das der Inzest) aufheben.

    Denn wo es die Homo-Ehe heute nunmal offiziell und ganz legal gibt, kann man die anderen Formen von "traditionswidrigem" Zusammenleben nicht benachteiligen. Hat sie so gesagt, muss sie also auch machen. Es soll sich nur keiner beschweren, sie hätte niemanden gewarnt... ;-)

  • 9G
    98589 (Profil gelöscht)

    Ähm, Vielweiberei nur für wenige?



    Das geht gar nicht!



    Wenn schon für alle und zwar für Männer und Frauen und alle Anderen :-)



    Vielfältigkeit für ALLE!

  • Wie war das denn mit dem Horst eigentlich... war verheiratet und hatte mir ner anderen ein Kind... oder, hab´ich das falsch in Erinnerung. Nur mal so nebenbei.

  • Das Gesetz sagt doch, dass Vielmännerei oder Vielweiberei in Deutschland verboten ist!! Das ist ein Stück unserer Kultur. Nicht alles davon ist verteidigenswert, aber dieser Teil ist es. Warum sollte ein hiesiger Staatsbürger, der mehrere Ehepartner haben will, dann nicht gleiches Recht einfordern dürfen. Da darf man dem sonst häufig zweifelhaften Seehofer doch zustimmen.

    • @fvaderno:

      Artikel lesen und verstehen : verboten ist das eingehen in Deutschland. Im konkreten Fall sprechen keine deutschen Gesetze gegen die Zweitehe.

  • Wenn es hier um die Frauenrechte geht dann kõnnen Erst- und Zweitfrau sich in Deutschland freier entscheiden ob sie ein anderes Modell bevorzugen und sich einfach scheiden lassen. Dafür wære es kontraproduktiv die Staatsbùrgerschaft und den Nachzug der Zweitfrau zu verhindern. Wer an der Vielehe IS Mitgliedschaft festmachen will irrt. Derartige Familienmodelle gibt es wie im Artikel erwæhnt auch in kurdischen Gebieten und weltweit in vielen eher lændlichen Gemeinschaften. Vielehe ist an sich auch kein Indikator für Unterdrückung geht aber oft einher mit einer fehlenden unabhængige Anerkennung der Frau als Vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft. Auch Frauen aus Einehen kõnnen sich in vielen Faellen nicht scheiden lassen selbst dann nicht wenn sie z.B. gechlagen werden weil das politisch erschwert oder gesellschaftlich tabuisiert wird. Das ist das Hauptproblem nicht die Vielehe.

  • Die unter Angabe falscher Tatsachen erschlichene Einbürgerung mit rückwirkender Wirkung widerrufen werden können. Dann läge insoweit auch kein rechtmäßiger Aufenthalt vor.

    Ferner sollte die Angabe falscher Tatsachen einen nicht heilbaren Ausschlussgrund bei der Einbürgerung nach Zeit darstellen.

    Insoweit sollten die Vorschläge von Herrn Seehofer entsprechend ergänzt werden.

    Ich frage mich, mit welchen Argumenten Frau Barley sich gegen das Gesetzesvorhaben wehrt.

  • Was gibt es da zu diskutieren.



    KEINE Vielehe in Deutschland. - Oder gleiches Recht für alle.



    Alttestamentarische Zustände? Geht`s noch?

  • Prinzipiell gilt natürlich: Ganz oder gar nicht:



    Entweder wird die "Vielehe" FÜR ALLE und in ALLEN Geschlechts-Kombinationen und ALLEN "Mengen".



    Also nicht nur son rassistischer und sexistischer Sch*** mit "Nur Moslems und nur 4w zu 1m" sondern eben zB. auch "2w und 5m".



    Aber (!!!) selbst die meisten "islamischen" Länder haben erkannt, das die "Vielehe" gesellschaftlich nicht funktioniert (Neid, Missgunst usw.) und sie untersagt. Aus den Fehlern und Erfahrungen anderer und der Vergangenheit sollten wir lernen und sie nicht wiederholen und deshalb diesem Beispiel Folgen und zumindest Institutionell nicht fördern (was die Anerkennung eines Ehestatus wäre ... was jeder privat macht ist dann weder seine eigene Sache ... und Unterhaltsverpflichtungen müssen nicht an "Ehe" gebunden sein.)

  • Na klasse, jetzt hat man den Horst also auch noch bei sich im Ehebett sitzen und einem den Moralzeigefinger unter die Nase halten. Warum ist die Vielehe jetzt eigentlich genau verboten? Weil es in der Bibel steht oder warum? Soll doch jede/r so viele heiraten wie er/sie möchte. Es untergräbt Frauenrechte nur dann, wenn es eine Zwangsehe ist. Da hat Horst aber sicher nichts gegen, solange es bei EINER Zwangsehe bleibt.

    • @Michi W...:

      Bigamie ist verboten, aber nur wenn die zweite Ehe gültig ist. Ist sie das? und wieso wäre die Aufhebung dieses Verbots „ein Frauenrechte missachtendes Ehemodell“??

      • @Monika Frommel :

        Ja das frage ich mich halt auch...

  • Statt zu verbieten, die Mehrehe auch für Biodeutsche öffnen.



    Dann wirds richtig schön bunt.



    Gleiches Recht für alle!

    • @Frank Erlangen:

      Dann aber auch die Vielmännerei. Wenn schon denn schon...

      • @nutzer:

        warum nicht, klar.

        • @Frank Erlangen:

          Mein Reden

  • Der Ansatz gegen Parallel-Ehen ist doch angemessen. In Deutschland ist dieser Status untersagt, also sollen Menschen, die die Staatsbürgerschaft annehmen wollen, sich entsprechend verhalten.

    Wenn sie es nicht wollen oder können, steht es ihnen frei, sich in einem Land zu bewerben, das Mehrfachehen akzeptiert.

    Wer falsche Angaben macht, sollte das Privileg verlieren.

    • @Sven2000:

      was soll das? Nach islamischem Recht geschlossene Vielehen sind in Deutschland nicht gültig, es ist ein Zusammenleben, mehr nicht. Wir haben doch auch patch-work-familien; und es gibt viele Menschen, die mehrere Partner haben. tja - was heißt hier Frauen verachtend. Die Ehe ist eben hier kein Versorgungsmodell mehr.

      • 8G
        83191 (Profil gelöscht)
        @Monika Frommel :

        Also all die Kleinen Vorzüge der Ehe (Steuerklasse, Freibeträge, Erziehungsvollmachten..) aufheben, ja? :-)

        • @83191 (Profil gelöscht):

          ja! keine Vorzüge bei dieser Art des islamischen Lebens.

  • Die Frohe-Botachafts-Parteien fahren also endlich mal wieder auf dem Ausländer-Ticket. Mit Ablehnung von irgendwie anderen lässt sich in so manchem shithole country noch immer eine Wahl gewinnen. Mir fehlt nur noch Mittelschicht-Merz als Finanz- und Gauland als Heimatminister, dann kann dann von mir aus auch die Wein-Zenzi wieder die Landwirtschaft übernehmen. Seit Kohl geht es in diesem Land stets einen Schritt vor und zwei zurück. Bräsigkeit gewinnt, da hat sich die Bologna-Reform endlich ausgezahlt. Und die Sozis lassen sich wie immer blauäugig durch die Manege führen, aber was will man erwarten von Personal, das kaum an der Macht noch stets die Richtung gewechselt hat.

  • 9G
    91672 (Profil gelöscht)

    Puh.



    Was geschieht mit außerehelichen Fehltritten von hohen CSU-Politikern? Wird das dann auch geregelt?.

    • @91672 (Profil gelöscht):

      Das ist bekanntlich nicht strafbar in Deutschland. Wohl aber die Vielehe.

    • 9G
      94066 (Profil gelöscht)
      @91672 (Profil gelöscht):

      Es geht hier nicht um "Moral", "Fehltritte, Geliebte , uneheliche Kinder können sich auch CSU Politikerinnen erlauben. Es geht hier um ein altertümliches Eherecht, das Frauen massiv benachteiligt und somit hier legitimiert werden würde! Also erst mal nachdenken, bevor schreiben. Dieses auf der Scharia begründete Eherecht legitimiert auch in vielen Ländern Gewalt gegen Ehefrauen (Schlagen aus begründeten Anlässen, nur nicht ins Gesicht Bsp. Ägypten). Könnte man ja auch sagen: hier gibts auch Gewalt gegen Ehefrauen. Nur hier ist diese nicht rechtlich legitimiert. Aber gut, der Kulturrelativismus scheint ja unter Tazleser*innne weit verbreitet. So landen wir im völligen Relativismus. Erinnert mich an einen TAZ_Leserbrief, in dem ernsthaft vorgeschlagen wurde, dsass man hier Beschneidungen bei Mädchen in Kliniken durchführen sollte, weil es kulturell ja z.B. in Westafrika üblich sei.... da hätten wir uns eigentliuch die ganze Frauenbewegung sparen können...

      • @94066 (Profil gelöscht):

        Tja, wenn es denn so einfach wäre. In vielen Ländern, in denen Vielehen erlaubt sind, ist es z. B. für Frauen, die von ihrem Ehemann verstoßen werden oder deren Mann stirbt, eine andere Heirat die einzige Möglichkeit, an einen "Versorger" zu kommen. Klar liegen die Probleme an ganz andere Stelle, nämlich darin, dass die Frauen keine Möglichkeit haben, sich selbst zu versorgen. Und natürlich müsste zuerst an dieser Stelle angesetzt werden, die Verhältnisse zu ändern.

        Ich wäre aber trotzdem vorsichtig, hier mal wieder die westliche Perspektive und Keule anzusetzen und pauschal alle Männer mit mehr als einer Ehefrau als gewalttätig zu verurteilen.

        Überhaupt: Schon mal daran gedacht, dass "Zwangsehen" oft auch ein Zwang für die Männer sind, die sich die Ehefrau auch nicht selbst ausgesucht haben? Schreibt eine Frau.

        • 9G
          94066 (Profil gelöscht)
          @Stille Post:

          Vielleicht sollten Sie meinen Kommentar genau lesen. Das ist das Problem : sie haben nicht genau gelesen und haben gleich die Keule selbst geschwungen ( das nennt man in der Psychoanalyse Projektion). Ich habe keinen Generalverdacht „alle sind in der Vielehe gewalttätig“, sondern geschrieben, dass Gewalt gegen Ehefrauen kein Straftatbestand ist in vielen islamischen Ländern! Also aufpassen, bevor gekeult wird. Ausserdem gibt es Studien, die besagen, dass Gewalt gegen die 1.Frau zunimmt.... Schauen Sie sich mal den preisgekrönten Film: „Sandsturm“ an, wenn Sie das Thema wirklich interessieren sollte. Genau mit Ihrer Haltung: sofort mit „westlicher Perspektive, Keule etc.“ zu keilen, Texte aber nicht genau lesen und sicj dachlich informieren, wird jeglicher Vernünftiger und fundierter Diskurs erstickt. Universelle Menschenrechte erscheinen nach Ihrer Haltung vermeintlich auch als „westliche Perspektive“ und nicht universell gültig. Deshalb gibsts auch die Kairoer und arabische Menschenrechtscharten: basierend auf der Scharia , d.h. nicht die gleichen Rechte für Männer und Frauen. Also weiter mit Kulturrelativismus, die AFF wird davon profitieren.

          • @94066 (Profil gelöscht):

            Vielleicht hätten Sie meinen Kommentar genauer lesen sollen, bevor Sie mir (wie auch schon der Vorrednerin) unterstellen, ich wäre nicht informiert. Denn ich habe selbst geschrieben, dass das grundlegende Problem ist, dass Männer und Frauen nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

            Was man von anderen einfordert, sollte man diesen auch zugestehen. Von wegen "Projektion" und "vernünftiger und fundierter Diskurs" und so.