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Hass im NetzIch will die Daten der Täter!

Un­se­r*e Ko­lum­nis­t*in wehrt sich gegen einen Hater auf Instagram, greift dafür tief in die Tasche – und studiert jetzt Jura.

M it Hass im Netz kenne ich mich aus. Manchmal äußert er sich queerfeindlich, manchmal ist er einfach nur plump. Man stumpft ab. Aber wenn mir jemand über Monate hinweg schreibt, dass er mich finden, vergewaltigen und mir die Augen ausstechen will, dann macht das etwas mit mir.

Das und Grausameres hat mir ein Mann, nennen wir ihn Thomas, im letzten Jahr wiederholt per Direktnachricht auf Instagram geschrieben. „Beim nächsten Mal Zyklon B“, lautete eine der Nachrichten. Das Giftgas wurde im Nationalsozialismus für den Massenmord in Vernichtungslagern eingesetzt. Dieses Mal dachte ich mir: „Dich krieg ich dran.“ In den Monaten, die kamen, stellte ich erst Strafanzeige und begann dann zu klagen. Weil ich mittlerweile wusste: Nur auf diesem Weg bekommt der Typ Konsequenzen zu spüren.

Hasstäter kommen meist ungeschoren davon

Strafanzeige gegen Leute wie Thomas habe ich nicht zum ersten Mal gestellt. Jedes Mal kam der Hater unbehelligt davon. „Ermittlungsverfahren eingestellt“, heißt es meist früher oder später. Begründung: Der Täter sei nicht zu finden. Auch bei Thomas kam dieser Moment. Es ist nicht leicht, Hasstäter auf Social Media aufzuspüren. Denn wer einen Instagram-Account anlegt, muss keine Adresse, noch nicht einmal zwingend eine Telefonnummer hinterlegen.

Deshalb konnte Thomas sich jedes Mal, wenn ich ihn blockierte, einen neuen Account zulegen, von dem aus er mich dann erneut mit Gewaltfantasien beballerte. Das Einzige, was User tun können, ist, eine „Bestandsdatenauskunft“ einzufordern – und das ist nur über ein Gericht möglich, kostet also viel Geld. Rund 7.000 Euro habe ich in Thomas investiert, in Anwalts- und Gerichtskosten. Denn, wie gesagt: Ich hatte die Nase gestrichen voll. Auch deshalb studiere ich seit diesem Herbstsemester Jura, neben meinem Vollzeitjob.

Neulich abends schrieb mir mein Anwalt per Whatsapp: „Die Akte ist da.“ Ich sah, las und fluchte. „What the fuck?!?“, schrieb ich ihm zurück. Denn in der Akte war die Bestandsdatenauskunft von Meta enthalten – samt Telefonnummer des Täters. Anhand einer Telefonummer lässt sich auch der Vertragsnehmer herausfinden. Aber diesem Hinweis war niemand nachgegangen. Täter „nicht ermittelbar“ – das hieß offenbar: „Niemand hat ermittelt“.

Mein Anwalt schrieb der Staatsanwaltschaft und legte Beschwerde ein. Schließlich legte die Bundesnetzagentur die Identität hinter der Telefonnummer offen. Ich erfuhr: Thomas war bereits vorbestraft wegen Körperverletzung.

Das Problem war nicht der fehlende Paragraf

Im März ist die Verhandlung, dann muss Thomas vor Gericht erscheinen und sich verantworten. Bringt mir das was? Einerseits nein, denn das Geld, das ich eingesetzt habe, um ihn zu finden, werde ich vermutlich nicht wiedersehen. Aber ehrlich gesagt: Genugtuung ist auch was Schönes. Dieses eine Mal ist ein Arschloch nicht einfach so davongekommen.

Brauchen wir schärfere Gesetze, um Hass im Netz zu bekämpfen? Nein. Was Thomas mir schrieb, ist seit Jahrzehnten strafbar, § 241 StGB. Das Problem war nicht der fehlende Paragraf, sondern dass es niemanden gab, der sich die Mühe gemacht hat, einer vorhandenen Telefonnummer nachzugehen.

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Jedes neue Gesetz landet bei denselben überlasteten Dienststellen. Was fehlt, sind Ermittler*innen, die wissen, was man mit einer Bestandsdatenauskunft macht, und Zentralstellen für Hasskriminalität in jedem Bundesland. „Täter nicht ermittelbar“ sollte nur schreiben dürfen, wer in der Akte nachvollziehbar macht, was abgearbeitet wurde.

Ich will nicht erst Strafanzeige stellen und selbst viel Geld in die Hand nehmen müssen, um herauszufinden, wer mir mit Vergewaltigung droht. Denn ich, nicht der Täter, nicht die Plattform, muss zahlen, um an diese Information zu kommen. Das ist kein Rechtsanspruch, das ist eine Wette darauf, dass ich schon Ruhe geben werde.

Was wir brauchen, ist ein echter zivilrechtlicher Anspruch: Wer Drohung und Account vorlegt, muss von der Plattform die Daten bekommen. Direkt, auf deren Kosten. Denn im Moment schützt das Gesetz die Anonymität von Thomas weit besser als mich. Bis ein Gesetz das ändert, bin ich mit meinem Jurastudium wahrscheinlich durch.

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10 Kommentare

  • Janix

    Es ist zunächst ein Dilemma. Anonymität im Netz kann ja auch etwas Gutes haben. Elya Maurice Conrad will vermutlich die eigene Tefonnummer ja nicht allgemein zugänglich dort sehen.



    Belegte Mordfantasien der übelsten Sorte sind freilich hierzulande klar jenseits der Meinungsfreiheit.



    Meta hat u.a. mit der Hochbewertung des Teilens Ragebait geradezu gezüchtet, für bessere Quartalsergebnisse. Dann sollte es auch einen deutlich größeren Teil der aberwitzigen Profite in Selbstverständliches wie Qualitätskontrolle stecken, mit Ansage.

  • Sam Spade

    "Was wir brauchen, ist ein echter zivilrechtlicher Anspruch: Wer Drohung und Account vorlegt, muss von der Plattform die Daten bekommen"

    Im Laufe ihres Jurastudiums werden sie bestimmt auch mit dem Medienrecht konfrontiert und lernen das ihr obiger Vorschlag, so vernünftig er auch klingen mag, mit den Bestimmungen der DSGVO nicht kompatibel ist. Die gelten für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum und untersagen den Plattformbetreibern die Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte ohne Einwilligung des Nutzers. Da hilft ihnen auch das deutsche Zivilrecht nicht weiter.

    In Hinblick auf digitale Bürgerrechte wäre allerdings eine Reform der europäischen Datenschutzverordnung dringend geboten. Hate Speech über Social Media war 2016 noch nicht so ein brandheisses Thema wie heute.

    Den ersten Schritt könnte aber auch der deutsche Staat machen, indem die Gerichtsbeschlüsse über derartige Auskunftsersuchungen im Schnellverfahren und gerichtskostenfrei erfolgen.

    So wird es hier seit 2018 in Norwegen praktiziert, das über das EWR-Abkommen ebenfalls an das DSGVO gebunden ist und daher die selben Abläufe in dieser Angelegenheit wie in Deutschland zum tragen kommen.

  • mad11

    Zunächst: herzlichen Glückwunsch, dass Sie den Täter endlich ausfindig machen konnten. Ich stimme auch ganz mit Ihnen überein, dass die Ihnen dafür entstandenen Kosten viel zu hoch sind.

    Sie schreiben: „Das Problem war nicht der fehlende Paragraph“, und weiter unten: „Was wir brauchen, ist ein echter zivilrechtlicher Anspruch“. Doch woher würde sich so ein zivilrechtlicher Anspruch ableiten? Braucht es dafür nicht auch einen Paragraphen?

    Daher bin ich unschlüssig, ob das Problem von Hass im Netz nicht doch auch gesetzlich besser geregelt werden sollte, indem die Plattformen stärker zur Verantwortung gezogen werden.

    Beispielsweise kann die Plattform einen speziellen Knopf zum Melden von Hass anbieten. Dann kann die Plattform 1) die Nachricht intern auf ihre Richtlinien prüfen 2) die Zustellung weiterer Nachrichten an Sie verhindern, ohne dass Täter sieht, dass Sie ihn gemeldet (und blockiert) haben.

    Theoretisch könnte die Plattform sogar aktiv bei der Strafverfolgung unterstützen – etwa, Ihre Anwaltskosten übernehmen. Vermutlich kann man das nicht gesetzlich einfordern – aber mir persönlich erschiene das als sichtbares Zeichen gelebter Verantwortung für die eigenen Nutzenden!

  • Offebacher

    Glückwunsch, den Täter wahrscheinlich gefunden zu haben. Eine technische Frage habe ich allerdings: überprüft Meta die angegebenen Daten inklusive Telefonnummer, z.B. über eine SMS, die beantwortet werden muss, oder kann da eine willkürliche Telefonnummer angegeben werden? Bei einer Überprüfung stünde der Hater fest und könnte dann auch verurteilt werden, und ich hoffe, auch nicht zu knapp.

  • Wondraschek

    Erst einmal danke für diesen erschütternden Bericht und viel Erfolg beim Jurastudium! Was mich neben dem eigentlichen Thema auch triggert, ist das immergleiche Schema, mit dem in Deutschland Gesetze gestrickt werden, die theoretisch gut sind, aber in der Umsetzung am Mangel an Arbeitskräften scheitern. Beispiele: Fachkräfte KiTa, Fachkräfte Schule für die Ganztagsbetreuung. Ein speziell fieses Beispiel: Altenpflege. Hohe Standards, leerer Arbeitsmarkt, überlastetes Personal, weil KollegInnen fehlen. Ergebnis: Schließungen von ambulanten und stationären Einrichtungen. Ganz aktuell: Ein neues Bundesgesetz verlangt mehr staatliche Kontrollen der Sicherheit am Arbeitsplatz, aber die zuständigen Länder finden noch nicht einmal genug Bewerber für die bisher vorhandenen Stellen.

  • Sikasuu

    Neulich abends schrieb mir mein Anwalt per Whatsapp:



    ---



    Versuch mal deinen Anwalt zu "Signal" usw. zu überreden. Wir haben vielleicht bald eine "Zuckersteuer", doch eine "Zuckerberg Steuer" ist wohl vergessen worden! :-)

  • Sikasuu

    Was wir brauchen, ist ein echter zivilrechtlicher Anspruch: Wer Drohung und Account vorlegt, muss von der Plattform die Daten bekommen. Direkt, auf deren Kosten. Denn im Moment schützt das Gesetz die Anonymität von Thomas weit besser als mich. Bis ein Gesetz das ändert, bin ich mit meinem Jurastudium wahrscheinlich durch.



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    Schließe mich deinem ARTIKEL "Voll & Ganz" an!



    Möglich ist es schon, gegen solche Leute vorzugehen, nur wollen muss irgendein "Ermittler"!



    Das die mir "Arbeit überlastet sind" ist eine Sache! Das es aber bei solchen "Auswüchsen im NETZ" keinen Rechtsschutz gibt, weder als Gesetz, noch wie du beschreibst, "real", ist auch mMn, kein Fehler, sondern "Rechtsverweigerung"!



    Verweise nur darauf, das einmal "Pimmel" zur falschen Person & Zeit eine "Lawine" auslöste.



    Ps. Bei DIR, mit weit schlimmeren, leider nicht, aber du bist ja auch kein "HH-Justizsenator" :-(

  • realnessuno

    Danke für die klare Darstellung!



    Ich freue mich auch wenn es weniger Arschlöcher gibt, keine Frage.



    Und dass endlich mal zu lesen ist dass und warum unsere jetzigen Gesetz ausreichen und dass wir keine neuen Gesetz benötigen, tut auch gut.



    Es gibt schon viel zuviele Gesetze und die neueren davon gehen imho in die falsche Richtung "Überwachung".

    Tatsächlich benötigt man mehr oder besseres Personal und den Willen sich gründlich mit einem Fall zu beschäftigen. Dass hier nicht einmal eine Telefonnummer gesucht / gefunden wurde ist schon krass.



    Aber hauptsache man jammert darüber, dass man nicht genügend Mittel hätte... Und diese unsere Polizei hat leider in den letzten Jahren neue Befugnisse und neue Technik (palantir, Datenbanken...) bekommen! Ob diese neue Technik zur Faulheit verleitet?

    • bamo

      @realnessuno:

      Die Polizisten werden nicht fauler, aber überlasteter. Irgendwer muss ja die ganzen Daten auch auswerten...

      • Thomas Westhoff

        @bamo:

        Überlastung darf nie dazu führen, dass die Arbeit schlampig erledigt wird. Wenn ich mich einem Fall widme, dann muss ich ihn auch ordentlich abarbeiten sonst ist das bisschen Zeit, dass ich dafür verwendet habe, völlig verschenkt worden. Ein Stau bei der Abarbeitung hingegen wäre durchaus zu rechtfertigen.