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Gewaltsame Kontrolle in der S-BahnKein Ticket? Schwitzkasten

Ein Video zeigt, wie zwei Bahnmitarbeiter einen Schwarzen würgen und aus der S-Bahn zerren. Viele reagieren schockiert, andere rassistisch.

Nicht alle können sich in den Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn sicher fühlen Foto: dpa

München, S-Bahn-Haltestelle Leuchtenbergring, Dienstag, 11.05 Uhr, Fahrscheinkontrolle. Ein schwarzer Passagier kann keine Fahrkarte vorzeigen, die Situation eskaliert. Als „ziemlich unsanft“ beziehungsweise „ziemlich ruppig“ bezeichnen Bayerischer Rundfunk und Focus Online den Vorfall später, als „völlig außer Kontrolle“ die Bild. Einfach nur „brutal“ oder „rabiat“ finden viele andere Medien, was sich in der S8 abspielte.

Dass sich mittlerweile schon fast jeder eine Meinung zu dem Vorfall gebildet hat, ist nicht verwunderlich. Denn rund anderthalb Millionen Menschen wurden inzwischen Zeuge des Geschehens. Indirekt, dank eines Videos, das die Journalistin Natalija Miletic mit ihrem Smartphone in der S-Bahn aufgenommen hat. Darauf sieht man, wie zwei Sicherheitsleute der Deutschen Bahn den Mann aus dem Zug befördern: Einer von ihnen nimmt ihn in den Schwitzkasten, der andere löst seine Hände von einer Haltestange. Im Hintergrund hört man die Stimmen zweier Frauen. Die eine ist Miletic selbst. „The guy didn’t do anything to you guys“, ruft sie. „Lassen Sie ihn los, Sie tun ihm weh“, fordert eine andere. Am Ende der Szene liegt der Mann auf dem Bahnsteig, ein Wachmann kniet auf ihm.

Die Bundespolizei ermittelt nun – gegen den Fahrgast, einen 48-jährigen Nigerianer, wegen Schwarzfahrens, gegen die Bahn-Mitarbeiter wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Fahrgastverband Pro Bahn lobte bereits die Bahn, die sofort die Polizei eingeschaltet habe.

Es hätten sich mittlerweile Zeugen gemeldet, sagt eine Sprecherin der Bundespolizei. Weitere Auskünfte will sie jedoch nicht geben. Alle weiteren Details, so die Sprecherin, könnten weitere Zeugen beeinflussen. Wurde der Mann verletzt? Wo ist er jetzt? Gibt es weitere Erkenntnisse zum Geschehen? Kein Kommentar.

Natalija Miletic ist bislang als Einzige mit ihren Beobachtungen an die Öffentlichkeit gegangen. Ihrer Erzählung zufolge war den Handgreiflichkeiten der Sicherheitsleute keinerlei Aggressivität des Fahrgasts vorausgegangen. Auf die Fragen, die ihr mehr wie ein Verhör vorgekommen seien, habe er auf Englisch geantwortet, schließlich auch einen Ausweis vorgezeigt. Die Kontrolleure hätten die Personalien aufgenommen, den Mann dann gefragt, wie viel Geld er bei sich habe. Die 9 Euro, die er ihnen gezeigt habe, hätten sie ihm sofort abgenommen und ihm dafür eine Quittung ausgestellt – als Anzahlung auf die 60-Euro-Strafe. Als der Mann das Geld zurückgefordert habe, weil er sich sonst nichts zu essen kaufen könne, sei die Situation eskaliert. Den Rest zeigt das Video.

Rassistische Äußerungen der Security-Männer sind in dem Video nicht zu hören. Für Mitelic ist es zumindest aber ein klarer Fall von Racial Profiling, denn während sie die Personalien aufgenommen hätten, habe der eine Kontrolleur zu seinem Kollegen gesagt, der Mann sei ihm schon am Flughafen komisch vorgekommen.

Unzweifelhaft rassistisch sind dagegen viele Reaktionen im Netz. Etwa in den Kommentaren zu Miletic’ Video lassen User ihrer Genugtuung über die Behandlung des Mannes freien Lauf und beschimpfen die Journalistin übel. Mittlerweile hat sie auch anonyme Drohungen per Mail bekommen. „Das hättest du nicht tun dürfen einschließlich dem Geschrei, du Negerfotze“, heißt es etwa. Und: „Wir haben Eure Adresse (…) und wir wissen welches Viehzeug dort haust, also werden wir Euch ausräuchern.“ Miletic will das nicht auf sich beruhen lassen und hat die Polizei eingeschaltet.

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35 Kommentare

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  • Ich möchte darauf hinweisen, dass dies nicht ein Einzelfall ist. Diese dubiosen security - Mitarbeiter ahnden bereits freche Bemerkungen mit körperlicher Gewalt und verbieten die Weiterfahrt. Sie werden handgreiflich und bedrohen die Fahrgäste. Ja, es geht sogar so weit, dass man zu hören bekommt, der andere Mitarbeiter könne es bezeugen, dass man zu der einen Hoheitsperson "Arschloch" gesagt habe, wenn man sich nicht sofort fügen würde.

     

    So geschehen auf dem Bahnhof Wesel in Nordrhein-Westfalen. Die Bemerkung, welche diese professionelle Sicherheitsmaßnahme gegenüber einem Bundesbürger auslöste war ein Wunsch. Nachdem einer dieser Hilfssheriffs herumbrüllte, dass man gefälligst das Fahrrad dort nicht abzustellen habe und sofort mit Sanktionen drohte, wünschte sich der betroffene Fahrgast, dass doch bitte auch so konsequent gegen die morgens randalierenden Berufsschüler, die bereits mit Bierdosen aus den Zügen stiegen, vorgegangen werden möchte.

     

    Der Fahrgast wurde aus dem Fahrstuhl gezerrt, das Fahrrad festgehalten, dem Fahrgast die Weiterfahrt verboten und er wurde durch Festhalten am Arm und dem Fahrrad daran gehindert zu Fuß mit dem Rad die Treppe heraufzugehen um seinen Anschlusszug zu nehmen. Schließlich kam die örtliche Polizei, die "Bullen", wie es der Sicherheitsmitarbeiter der DB nannte. Am Ende wurde noch ein Hausverbot für ein Jahr ausgesprochen.

     

    Das ist die Deutsche Bahn AG, wie sie leibt und lebt.

  • Fassen wir kurz zusammen: Nichts Genaues weiß man nicht.

  • Hoheitliche Aufgaben und Gewaltmonopol hat nur die Polizei. In so einem Fall muss die Polizei gerufen werden. Dies ist eindeutig Körperverletzung, das gilt für alle Sicherheitsdienste. Sie dürfen auch kein Geld zwangsweise einziehen, das darf nur ein Gericht. Also ein Fall von Raub. Wenn tatsächlich keine Quittung ausgestellt wurde (Durchschlag?) dann käme noch Betrug dazu. Der Fall ist eindeutig.

    • @Unvernunft:

      Jeder darf zwangsweise(?) Geld "einziehen" für die Leistungen, die verlauft werden - Oder seit wann darf man das nicht mehr?

       

      Und eine Quittung bekam er auch (zumindest lt. diesem Artikel hier).

       

      Ein Urteil zu fällen, bei so schlechter Leseleistung, ist reichlich fragwürdig.

    • 2G
      2730 (Profil gelöscht)
      @Unvernunft:

      Eindeutig? Soso...

    • @Unvernunft:

      Schwarzfahren ist kein Menschenrecht sondern ein Rechtsbruch. Ebenso wie Hausfriedensbruch. Das Jedermannsrecht gestattet das Entfernen und Festhalten von Rechtsbrechern.

  • @Dominik Baur

    Es sollte doch gerade in diesem Kontext auffallen, dass der Begriff "Schwarzfahren" falsche Assoziationen weckt und hier wie auch sonst problematisch ist...

    • @Uranus:

      Comedy Gold!

  • Ich bin ja nur "Straßenschlau". Aber hier sind ja Juristen zugegen: Dürfen Videoaufnahmen ohne Genehmigung der gefilmten Personen einfach so veröffentlicht werden? Auf der FB-Seite von Natalija Miletic werden die Mitarbeiter der Bahn "unverpixelt" gezeigt.

    • @Alexander Stein:

      Ja, das ist sogar Pflichtprogramm, um einem solchen Vorgehen Einhalt zu gebieten.

      • @Juhmandra:

        Sie meinen das hat abschreckende Wirkung auf andere Beförderungserschleicher?

  • "Die Kontrolleure hätten die Personalien aufgenommen, den Mann dann gefragt, wie viel Geld er bei sich habe. Die 9 Euro, die er ihnen gezeigt habe, hätten sie ihm sofort abgenommen und ihm dafür eine Quittung ausgestellt – als Anzahlung auf die 60-Euro-Strafe."

     

    daran scheint die ganze Situation ja eskaliert zu sein.

     

    und das ist eine völlig unüblich Vorgehensweise, die, so würde ich vermuten, auch nicht den Dienstanweisungen entsprechen wird...

     

    dafür sollten die sich auch rechtfertigen müssen.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Existencielle:

      Wenn das mal nicht den Anfangsverdacht des Diebstahls oder sogar Raubes erfüllt ...

  • da werden wohl demnächst zwei Bahnmitarbeiter mehr auf den Arbeitsamt sitzen... ...gut so!

    • 8G
      88181 (Profil gelöscht)
      @Klappstuhl:

      Sie fänden es wohl besser, dass diese Leute noch öfters die Gelegenheit bekommen hätten, völlig unverhältnismäßig Gewalt anzuwenden.

       

      Diese Leute haben ein Jedermannsrecht, nicht mehr. Was sie aber getan haben, ist Körperverletzung und die ist strafbar.

      • @88181 (Profil gelöscht):

        So einfach ist es nicht...

         

        Es muss für so Fälle Dienstvorschriften geben. Der Mann weigert sich, die Bahn zu verlassen. Die Kontrolleure haben jetzt zwei Möglichkeiten: Sie akzeptieren, dass der Mann ohne Bezahlung des Fahrpreises weiterfährt oder sie schaffen ihn mit Gewalt aus dem Zug.

         

        Gehen wir mal davon aus, dass ihre Dienstanweisung für solche Fälle ist, die erforderliche Gewalt anzuwenden. Dann ist das berechtigte Notwehr gegen Hausfriedensbruch und Nötigung - Die Bahn wird durch die Weigerung auszusteigen, am Weiterfahren gehindert.

         

        Eine Straftat der Kontrolleure sehe ich da nicht.

        • 8G
          81331 (Profil gelöscht)
          @A. Müllermilch:

          ...eigentlich wird in solchen Fällen über Funk die Polizei verständigt. Der Fahrgast verbleibt im Zug, bis zu der Haltestelle, an der sich die nächste Polizeistation befindet. Dort wir er dann von Polizeibeamten, zur Überprüfung der Personalien, in Empfang genommen.

        • @A. Müllermilch:

          Das Notwehrrecht beinhaltet immer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Vorausgesetzt es stimmt, dass die Personalien des Mannes bereits aufgenommen waren ist dieses Vorgehen meines Erachtens nicht mehr verhältnismäßig. Jedenfalls ist das Würgen unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Es gibt sicherlich andere gleich geeignete Mittel, die den Mitarbeitern zur Verfügung standen, um ihn aus dem Zug zu befördern.

          • @Lucas Werner:

            "meines Erachtens nicht mehr verhältnismäßig."

             

            Nein. Es gibt den Notwehrexzess. Schulbeispiel: Gelähmter Obstwiesenbesitzer gegen jugendlichen Kirschendieb darf nicht Schießen sondern muss den Diebstahl hinnehmen. Davon ist der vorliegende Sachverhalt weit entfernt.

             

            Ob die Wegnahme des Geldes als Selbsthilfe rechtmäßig war, erscheint mir zweifelhaft, wage ich aber nicht abschließend zu beurteilen. Auch hierzu müsste es juristisch geprüfte Dienstanweisungen geben, da man schlecht bezahlten Kontrolleuren derartige juristisch schwierig zu bewertende Entscheidungen nicht zumuten kann.

  • "während sie die Personalien aufgenommen hätten, habe der eine Kontrolleur zu seinem Kollegen gesagt, der Mann sei ihm schon am Flughafen komisch vorgekommen."

     

    - das spricht doch eindeutig gegen Racial Profiling. Der Kontrolleur sagte ja gerade, dass der Mann offenbar wegen seines Verhaltens auffiel.

    ????

    • @rero:

      Moment bitte. Wo genau steht da was von Verhalten, außer in Ihrem Kommentar?

       

      Der eine Kontrolleur zu seinem Kollegen: der Mann sei ihm komisch vorgekommen.

       

      Das mit dem "offenbar wegen seines Verhaltens" wurde frei dazugedichtet.

       

      Und da wundert man sich noch über Fake-News?

      • @wazzabuzz:

        Versetzen Sie sich doch in die Situation des Kolleurs. Die Bemerkung, der Mann sei ihm schon am Flughafen komisch vorgekommen, wird sich kaum auf die Hautfarbe beziehen. Dass der Mann bereits am Flughafen schwarz war, ist zwingend logisch, das wird dem Kontrolleur keine Bemerkung wert gewesen sein. Folglich muss es aus meiner Sicht etwas anderes als die Hautfarbe gegeben haben, was mit "komisch" gemeint war. Und das wird wohl in Richtung Verhalten gehen. Da ist der Artikel halt leider ein bisschen dünn.

         

        Wann benutzen Sie denn die Bemerkung "Der kam mir schon vorhin komisch vor."?

         

        Meine Interpretation der Bemerkung ist genau so spekulativ wie die von Frau Mitelic. Insofern ist meine Interpretation genau so viel oder wenig Fake News wie der Artikel.

         

        Racial Profiling, Fake News und Rassismus gibt es und das ist schlimm. Der inflationäre Gebrauch dieser Wörter macht es jedoch nicht leichter, sie zu ächten.

         

        Gern werden diese Wörter als moralisierende Keule missbraucht, um sich eine Sachargumentation zu ersparen.

        :-) Damit meine ich natürlich nicht Sie, denn Ihre Interpretation der Bemerkung werden Sie noch darstellen, oder? Ich freue mich drauf ... :-)

    • 8G
      88181 (Profil gelöscht)
      @rero:

      Na klar und wenn einer wegen seines Verhaltens auffällt, dann nimmt man ihn schon mal in den Würgegriff.

      • @88181 (Profil gelöscht):

        Ob die Kontrolleure ihre Befugnisse überschritten haben, weiß ich nicht. Da ich keine Ahnung habe, was die so alles dürfen oder nicht dürfen, habe ich dazu nichts geschrieben.

         

        Überschreiten der Befugnisse ist ein Ding, Racial Profiling aber ein anderes.

         

        Wann benutzen Sie denn die Redewendung "Der kam mir schon vorher komisch vor."? Wenn Sie von der Hautfarbe von jemandem sprechen?

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @88181 (Profil gelöscht):

        Manche verhalten sich eindeutig schwarz ...

  • Wieso stellt dieser Artikel nicht die naheliegendste Frage: Wieso klammert sich der Schwarzfahrer an die Stange?

     

    Würde mir nie in den Sinn kommen, wenn ich in der gleichen Situation wäre.

    • @modulaire:

      Wer den Artikel sinnentnehmend liest stellt fest, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits seine Personalien angegeben hatte und somit den Bescheid über die Schwarzfahrprämie akzeptiert hatte.

      Dagegen, dass die Personen von der "DB Sicherheit" ihm sein letztes Geld quasi per Taschenpfändung abgenommen haben, hat er m.E. zu Recht protestiert.

      Wenn dies eine blonde Schwabinger Hausfrau getan hätte, wären die Sicherheitsleute möglicherweise anders damit umgegangen.....

    • @modulaire:

      mag sein das sein Verhalten falsch ist allerdings rechtfertigt das nicht die Tat der zwei Kontrolleure die stattdessen lieber die Polizei rufen hätten sollen den diese ist als einzige berechtigt(unter gewissen umständen) jemanden auf diese Art des Zuges zu verweisen.

    • @modulaire:

      Eine viel wichtigere Frage wäre: wieso stellen sich nicht mehr Menschen zwischen den Betroffenen und die sogenannten Sicherheitsleute? Denn so eine Behandlung ist menschenunwürdig und das Alles wegen eines Tickets?

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @muschelschubser:

        Ganz genau, so sieht das aus.

         

        Diese Sicherheitstypen haben nicht mehr als ein Jedermannsrecht. Sie können die Polizei holen, die die Sache dann klärt.

         

        Aber nicht derartig unverhältnismäßige Gewalt anwenden.

         

        Und dabei spielt es keine Rolle, ob das Opfer schwarz oder weiß ist.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          O.k., der Fahrbetrieb wird also angehalten bis die Polizei kommt. Dann kommt die Polizei und wendet Gewalt an. Und das würde dann hier nicht wieder sofort im Kontext "rassistischer" Polizeigewalt gestellt? Man muss mal festhalten, dass der fahrscheinlose Fahrgast die Eskalation selbst verschuldt hat. Ohne Fahrschein haben die Kontrolleure das Recht ihn des Fahrzeugs zu verweisen. Wenn er nicht freiwillig aussteigt wird Zwang angewendet - so ist das, egal wo der betroffene herkommt, oder wie er aussieht. Im Gegenteil, nicht so zu handeln, ihn also anders zu behandeln als einen fahrscheinlosen deutschen, das wäre Rassismus. Nur steigen deutsche ohne Fahrschein in aller Regel nach der Aufforderung aus, und für die wenigsten die das nicht tun wird ein Video bei Youtube eingestellt. Rausgeworfen werden sie aber auch, wenn sie nicht zahlen können, im Zweifel auch unsanft. Aber d'accord: Wenn wirklich Gewalt notwenig ist, dann sollte sie von den Gewaltmonopolisten, sprich der Polizei ausgeübt werden. Ob die andauernden Verspätungen im ÖVP aufgrund eines Allerweltsdelikts dann aber mehr verständnis in der Bevölkerung für Integration schaffen, sei dahingestellt. Die Polizei wird sich auch bedanken, wenn 10% aller ihrer Einsätze darin bestehen, renitende fahrscheinlose Beförderte aus dem Vehikel zu entfernen.

          • 8G
            88181 (Profil gelöscht)
            @hup:

            "Wenn er nicht freiwillig aussteigt wird Zwang angewendet - so ist das, egal wo der betroffene herkommt, oder wie er aussieht."

             

            Das einzige was die Sicherheitsleute dürfen, ist ihn festzuhalten, bis die Polizei kommt.

             

            Und wenn der Zug so lange warten muss, dann ist das eben so.

             

            Und dass so etwas 10% der Polizeieinsätze ausmacht, halte ich für eine mehr als steile These.

            • @88181 (Profil gelöscht):

              Da liegen sie falsch. Hausrecht darf auch mit Gewalt verteidigt werden. Das ist der selbe Grund, weswegen sie auch in einem Club unsanft rausgeschmissen werden können, wenn sie sich nicht an die Regeln halten.

            • 8G
              83379 (Profil gelöscht)
              @88181 (Profil gelöscht):

              Der Hausherr darf Gewalt andwenden um das Hausrecht durchzusetzen.

               

              Ihre Meinung in Ehren, aber wer den Betrieb aufhält wird in diesem Land nicht viel Mitleid bekommen, die eute müssen zur Arbeit und Konsumieren.

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Komisch vorgekommen? Von so einer Aussage auf Racial Profiling zu schließen ist gewagt, war ja dann auch etwas nicht in Ordnung (Kein ticket).. wirkt sehr konstruiert die these.