Regelabfrage in Hamburg: Rot-Grün beschließt neuen Radikalenerlass
In Hamburg wollen SPD und Grüne am Mittwoch die Regelabfrage beim Verfassungsschutz beschließen. Ein historischer Fehler, finden Jusos und Grüne Jugend.
Um kaum ein Gesetz in Hamburg wurde so hart gestritten. Nun wird es ernst. Am 17. Juni steht das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ zur Abstimmung auf der Tagesordnung der Hamburger Bürgerschaft. Das sieht vor, dass jede Person, die die Stadt einstellt oder befördert, künftig zuvor vom Verfassungsschutz durchleuchtet wird.
Die Linksfraktion will beantragen, dass die Abstimmung namentlich abläuft. Denn die Wiedereinführung der Regelanfrage sei ein „schwerer und unverhältnismäßiger Angriff auf die Grundrechte“, sagt der Linken-Abgeordnete Deniz Celik. „Das ist eine historische Entscheidung. Da muss für die Nachwelt festgehalten werde, wer dafür und wer dagegen stimmte.“
Auch die Jusos und die Grüne Jugend lehnen das Gesetz ab und warnten ihre Mutterparteien vor einem „historischen Fehler“. Beide laden für Dienstagnachmittag zu einer Pressekonferenz in Rathaus-Nähe. Im Anschluss rufen das Bündnis gegen Berufsverbote, Verdi und die GEW zur Demo „Nein zur Regelanfrage“ von der Europapassage aus auf.
Doch dass das Gesetz kommt, ist recht sicher. Denn nicht nur SPD und Grüne sind dafür, sondern auch die oppositionelle CDU.
Dabei erinnert das Gesetz stark an die Berufsverbote-Politik der 1970er und 1980er Jahre, für die sich die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) erst 2022 offiziell bei den Opfern entschuldigte. Und auch etliche Grüne, die später noch in hohe Ämter kamen, waren in ihrer Jugend in linken Gruppen aktiv, die ihnen seinerzeit einen direkten Zugang zum Staatsdienst verbauten. Daran erinnert der frühere Grünen-Abgeordnete Hans-Peter de Lorent.
„Den wenigsten Abgeordneten der rot-grünen Fraktion dürfte bewusst sein, welche weitreichenden Folgen die Regelabfrage beim Verfassungsschutz haben wird“, warnt de Lorent, der auch am Dienstag sprechen wird. Der Lehrer war selber einst Opfer des Radikalenerlasses und erinnert daran, dass Hamburg 1971 das erste Bundesland überhaupt war, das ein Berufsverbot aussprach. „Nun prescht Hamburg erneut vor und möchte Bewerber des öffentlichen Dienstes überwachen.“ Das sei ein „fataler Fehler“.
Grüne-Jugend-Landessprecher Leon Meyer
Es könnte bei den Grünen Abgeordnete geben, die ihre Hand nicht leichten Gewissens für das Gesetz heben möchten. Dass es jetzt im Juni, und nicht wie zuvor geplant im Juli in der letzten Sitzung vor der Sommerpause auf der Tagesordnung steht, wenn sich eh die Reihen lichten, könnte ein Zeichen sein, dass Rot-Grün auf Nummer sicher gehen will, eine eigene Mehrheit zu haben.
SPD und Grüne hatten, um die Wogen zu glätten, versprochen, den Entwurf in Ruhe zu beraten und gegebenenfalls zu ändern. Im Januar gab es eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss, bei der kritisiert wurde, dass der Maßstab für die geforderte Verfassungstreue unklar bleibt. Die von den Grünen geladene Juristin Sarah Geiger monierte später in einem Aufsatz weitere Punkte, etwa, dass das Gesetz nicht genug zwischen Anforderungen an Beamte und Angestellte unterscheide.
SPD und Grüne reichen nun am 17. Juni einen Änderungsantrag ein, der „punktuelle Formulierungsanpassungen“ enthält. So soll der Verfassungsschutz jetzt nicht mehr, wie im Entwurf geplant, der zuständigen Personalstelle mitteilen, ob er Tatsachen kennt, die „Bedenken gegen die Verfassungstreue einer Person begründen“, sondern er soll der Stadt nur mitteilen „ob und welche Erkenntnisse“ er hat, die für eine Personalentscheidung „bedeutsam“ sein können. Die Bewertung, ob „bedeutsam“ gleich „verfassungsuntreu“ heißt, überlässt man also der Stadt.
Reicht die Teilnahme an einer Demo aus?
Jusos und Grüne Jugend kritisieren, dass der Entwurf, trotz Warnungen der Sachverständigen, nicht ausreichend „nachgeschärft“ wurde. So bleibe unklar, ob schon die Teilnahme bei einer Demo der Aktion Seebrücke oder der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die beide im Verfassungsschutzbericht erwähnt sind, für die Ablehnung einer Einstellung ausreiche. Zudem könne die Regelanfrage schon bald zum Eigentor werden, wenn in Sachsen-Anhalt die AfD das Innenministerium übernimmt und nach Belieben Informationen über Personen in das Register der Nachrichtendienste einspeisen kann, wären auch Hamburgs Behörden verpflichtet, dies zu berücksichtigen.
Als eine Beschwichtigung führte Rot-Grün an, dass es möglich sei, gegen eine Ablehnung aufgrund der Regelanfrage zu klagen. Doch der Juso-Vorsitzende Paul Strothmann, selber Jurist, gibt zu bedenken, dass die Sicherheitsbehörden mit geheimdienstlichen Mitteln arbeiten und daher schon rechtlich nicht verpflichtet sind, im Falle einer „erfolgreichen“ Regelanfrage alle Erkenntnisse offenzulegen, „auch wenn der Staat Transparenz verspricht“. Wie gefährlich es sei, wenn Geheimdienste in andere Lebensbereiche eingreifen, zeige der jüngste Skandal um den Buchhandelspreis.
„Der Widerstand gegen dieses Gesetz wird von Dutzenden Jugendorganisationen unterstützt“, ergänzt Grüne-Jugend-Landessprecher Leon Meyer. Hamburg sei das erste Land, das derart weitreichende Geheimdienstüberprüfungen einführe, fände aber bereits Nachahmer. Sein Appell: „Die Bürgerschaft muss ihre Kontrollfunktion wahrnehmen und diesen Gesetzentwurf stoppen.“
Weil das wohl nicht passiert: Es findet sich im Änderungsantrag noch ein schwacher Trost. Spätestens am 31. Juli 2031 tritt dieses historische Paragrafenwerk „außer Kraft“.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach Erscheinen im dritten Absatzsatz verändert. Ursprünglich stand dort, dass auch der DGB Hamburg zu dieser Pressekonferenz eingeladen habe. Das sei aber nicht der Fall gewesen, teilte der DGB am Dienstag mit. Die in der Einladung zur Pressekonferenz angekündigte Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla habe lediglich „als Gast“ teilgenommen.
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