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Gesinnungsprüfung in HamburgAlle sind verfassungstreu

Seit Januar müssen in Hamburg alle neuen Beschäftigten unterschreiben, dass sie nicht extremistisch sind. Das haben laut Senat alle 3.334 Neulinge getan.

Reicht ein Euro in diese Spardose schon, um aus dem öffentlichen Dienst zu fliegen? Foto: Marcus Brandt/dpa

„Hamburger Senat zwingt zur Beichte“, titelte die taz im Januar und berichtete von einer neuen Erklärung, die seither alle städtischen Beschäftigten unterschreiben müssen. Darin sichern sie zu, dass sie in den vergangenen drei Jahren keinen als extremistisch eingestuften „Personenzusammenschluss“ unterstützt haben – „insbesondere“ keinen, der im Verfassungsschutzbericht erwähnt ist.

Die Linke hat nun eine Anfrage zur Umsetzung gestellt. Der Abgeordnete Deniz Celik wollte wissen, wie oft diese Erklärung bisher unterschrieben wurde und was passiert ist, wenn Bewerber diese nicht unterzeichnet haben.

Nach Antwort des Senats gab es damit überhaupt kein Problem. Die Stadt habe vom 1. Januar bis zum 31. März insgesamt 3.334 Menschen eingestellt, darunter 992 Beamte und 2.342 Angestellte. Davon sind 399 Lehramtsreferendare. „Die Merkblätter und Erklärungen wurden grundsätzlich im Rahmen jeder Einstellung verwendet und unterzeichnet“, schreibt der Senat. Lediglich bei 23 Tarifbeschäftigten und einer Beamtin sei dies „aufgrund eines Büroversehens“ unterblieben.

Die Unterschrift hat es in sich. Die Neuen versichern zugleich, dass sie wissen, dass eine falsche Erklärung „arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur außerordentlichen Kündigung“ haben kann. Laut einem Rundschreiben des Personalamts sollen diese Dokumente es erleichtern, sich „künftig auf Basis dieser Erklärungen“ im Einzelfall von Personal wieder zu trennen, sollten die Erklärungen falsch sein. Doch im ersten Quartal 2026 gab es laut Senat dafür in keinem Fall „Anhaltspunkte“.

Zusätzlich Anfrage beim Verfassungsschutz

Künftig plant Hamburg bekanntlich zusätzlich für alle – Beamte wie Angestellte – eine „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz. Dafür wird bei allen Bewerbern abgefragt, ob dieser Erkenntnisse hat. Gibt es einen Treffer, hängt die Einstellung von einer Einzelfallprüfung beim Personalamt ab. Das entsprechende „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ wird seit Monaten in der Bürgerschaft beraten.

Der Hamburger DGB lehnt die Regelanfrage ab und sieht sich nun bestätigt. „Der Senat muss sich die Frage gefallen lassen, ob er mit einer zu hohen Dichte an Kontrollen und Überprüfungen nicht übers Ziel hinausschießt“, sagt die Vorsitzende Tanja Chawla. Denn weder die im Bereich der Polizei seit 2020 bestehende Regelanfrage noch die Eigenerklärung habe bislang einen einzigen Treffer ergeben.

Für Deniz Celik schießt auch schon die verlangte Eigenerklärung weit übers Ziel hinaus. „Das ist eine Gesinnungsprüfung durch die Hintertür“, sagt er. Wenn Bewerber ihre politische Vergangenheit der letzten Jahre offenlegen müssen, entstehe ein pauschaler Generalverdacht. „Wer sich durch solche Erklärungen rechtfertigen muss, überlegt sich zweimal, ob er überhaupt in den öffentlichen Dienst will.“

Bloß nicht neben der falschen Fahne stehen: Demo gegen den Irankrieg Anfang März in Hamburg Foto: Kaija Kutter

So geht es auch einem Leser aus Niedersachsen, der sich bei der taz meldete und die Erklärungen abschreckend findet. „Ich war als Student bei linksradikalen Aktionen dabei und habe auch schon mal etwas für die Rote Hilfe in den Spendentopf gegeben“, sagt er. Dennoch stehe er zur Verfassung. „Ich wüsste nicht, was ich bei diesen Erklärungen ankreuzen sollte“, sagt er. „Entweder ich müsste lügen oder ich handele mir Ärger ein.“

Die GEW wollte die Selbsterklärung juristisch prüfen lassen, aber das Ergebnis ist noch nicht veröffentlichungsreif.

Der Mann, der aus Angst vor beruflichen Konsequenzen hier nicht namentlich genannt sein will, ist Pädagoge, schult zur IT-Fachkraft um und könnte sich gut vorstellen, bei der Stadt Hamburg zu arbeiten. „Aber diese Regelung schreckt mich ab“, sagt er. Besonders verunsichernd sei das schwammige der Erklärung, da eben nur beispielsweise die im Verfassungsschutzbericht erwähnten Organisationen gemeint sind, aber auch weitere.

Doch einen öffentlichen Aufschrei wegen dieses Bekenntniszwangs gab es nicht. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schrieb in der Januar-Ausgabe ihrer Hamburger Lehrerzeitung, sie lasse die Merkblätter des Personalamts „juristisch prüfen“. Allerdings ist das Ergebnis laut GEW-Sprecher Fredrik Dehnerdt „noch nicht veröffentlichungsreif“.

Dabei drängt die Zeit. Hamburgs Rot-Grüne Regierung ist entschlossen, Selbsterklärung und Regelabfrage zu kombinieren. Bei einer Experten-Anhörung im Januar äußerte nur der von der Linken eingeladene Sachverständige grundsätzliche Kritik. Allerdings schrieb nun auch die damals von den Grünen eingeladene Juristin Sarah Geiger in der Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland, es bestehe in einigen Punkten Änderungsbedarf.

Zum Beispiel unterscheide der Gesetzentwurf nicht genug, welche Anforderungen der Verfassungstreue bei einem Beamten und bei einem Angestellten zu erwarten sind. Auch sei Verfassungstreue nicht hinreichend definiert. Unklarheit besteht laut Geiger auch bei der Eingrenzung der Aufgaben des Verfassungsschutzes.

Also müsste am Gesetz wohl noch gefeilt werden. Ursprünglich sollte es längst in Kraft sein. Jetzt ist nach Auskunft SPD-Fraktion die Verabschiedung am 7. Juli geplant.

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