Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt: Bis zu zwei Jahre Haft für Deepfakes
Justizministerin Hubig legt einen Gesetzentwurf gegen sexualisierte Übergriffe im Netz vor. Der Fernandes-Ulmen-Skandal hat den Prozess beschleunigt.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle und andere Deepfakes eindeutig unter Strafe stellen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor „digitaler Gewalt“ vor, der in der bevorstehenden Woche ins Kabinett eingebracht werden soll. Der zehnseitige strafrechtliche Teil des Gesetzentwurfs liegt der taz vor.
Das ist der zentrale Kern des Entwurfs: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die mittels eines Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden wurde, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien.“
Mit dieser Formulierung soll im Strafgesetzbuch ein neu formulierter Paragraf 184k sexualisierte Deepfakes mit Strafe bedrohen. Erfasst wären zum Beispiel die Bilder, die von der TV-Moderatorin Collien Fernandes angefertigt wurden, indem ihr Gesicht mittels KI auf einen nackten Körper montiert wurde und sie so vermeintlich auch beim Sex gezeigt wurde.
Zwei Jahre Freiheitsstrafe
Bisher war dies in Deutschland lediglich als Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz strafbar. Erfasst wurde damit bisher aber nur das „Verbreiten“ solcher Deepfakes, nicht das Anfertigen. Auch die maximale Strafdrohung war mit einem Jahr bisher deutlich niedriger als die von Hubig jetzt vorgeschlagenen zwei Jahre.
Der geplante Paragraf 184k trägt die Überschrift „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ und erfasst noch mehrere andere Konstellationen. So soll auch bestraft werden, wer „unbefugt“ Fotos und Videos von sexuellen Handlungen und intimen nackten Körperteilen anfertigt und verbreitet. Auch die Abbildung und Verbreitung „bekleideter“ Genitalien, Gesäße und weiblicher Brüste soll strafbar sein, wenn dies „in sexuell bestimmter“ Weise geschieht.
Damit greift Hubig die Anliegen mehrerer feministischer Petitionen auf. So hatte die Kölnerin Yanni Gentsch eine Strafnorm gegen voyeuristische Bildaufnahmen bekleideter Körperteile gefordert, nachdem ein Spanner beim Joggen beharrlich ihren Po gefilmt hatte. Zwei junge Frauen aus Leipzig forderten die Strafbarkeit von Fotos aus Saunen. Bisher waren solche Fotos nicht mit Strafe bedroht, wenn es sich um eine öffentliche Sauna handelte.
Auch Rachepornos, die verlassene Partner gelegentlich nach dem Ende der Beziehung veröffentlichen, fallen unter die neue Strafvorschrift. Deren Aufnahme und Verbreitung war aber bisher schon strafbar, wenn die Bilder in der – besonders geschützten – eigenen Wohnung aufgenommen wurden.
Paragraf gegen Tracking-Tools
In einem neuen Strafparagraf 202e soll zudem die „unbefugte Überwachung“ mittels Tracking-Tools, zum Beispiel mittels Airtags von Apple, bestraft werden. Der neue Paragraf richtet sich insbesondere gegen Männer, die ihrer Ex-Partnerin mithilfe von untergeschobenen Airtags hinterherspionieren. Manchen genügt das Gefühl der Kontrolle, andere nutzen den Peilsender, um dem Opfer an unerwarteten Orten aufzulauern.
Ein neuer Paragraf 201b soll Deepfakes auch jenseits der Pornografie erfassen. „Täuschende Inhalte“, die mit Computerprogrammen erstellt wurden, sollen strafbar sein, wenn sie den Anschein erwecken, „ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben“. Als Beispiel nennt Hubig, dass ein bekannter Mediziner per Deepfake scheinbar Werbung für bestimmte Pharma-Produkte macht. Auch die Bikini-Deepfakes der KI Grok des Tech-Milliardärs Elon Musk sollen unter diese neue Strafnorm fallen, weil bei den Porno-Deepfakes in Paragraf 184k noch mehr Nacktheit erforderlich ist.
Ministerin Hubig hat mit den Planungen für ein Gesetz „zum Schutz gegen digitale Gewalt“ schon 2025 begonnen. Es ist also weder eine Reaktion auf die Bikini-Bilder von Grok noch auf den aktuellen Fernandes-Ulmen-Skandal. Letzterer hat aber wohl dazu geführt, dass der Gesetzentwurf nun schneller fertiggestellt wurde.
Die TV-Moderatorin Collien Fernandes hat ihren Ex-Mann Christian Ulmen jüngst angezeigt, weil er sexuelle Deepfakes von ihr angefertigt und verbreitet habe. Außerdem soll Ulmen unter ihrem Namen mehrere Social-Media-Accounts erstellt haben, um dort als Collien Fernandes mit Männern zu flirten und Onlinesex zu haben. Sie hatte die Übergriffe schon früher öffentlich gemacht. Neu ist, dass Christian Ulmen inzwischen eingeräumt haben soll, dass er selbst hinter vielen dieser Taten stand. Sein Anwalt spricht allerdings von einer „unzulässigen Verdachtsberichterstattung“. Zitierbare Statements von Ulmen gibt es bisher jedoch nicht. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung.
Keine „Lex Ulmen“
Dass Hubigs Gesetzentwurf keine „Lex Ulmen“ ist, ist schon daran ersichtlich, dass der Entwurf die Identitätsanmaßung, die Ulmen auch vorgeworfen wird, nicht erfasst. Die bloße Lüge, man sei eine andere Person, ist bisher nicht per se strafbar. Man müsste schon auf fragwürdige Konstruktionen zurückgreifen, etwa dass es eine Beleidigung ist, wenn der Ruf einer verheirateten Frau durch vermeintliche Onlineaffären beschmutzt werde.
Fernandes hat ihre Strafanzeige in Spanien eingereicht, nicht nur weil das Paar lange Zeit gemeinsam auf Mallorca lebte. Sie erhofft sich dort auch besseren Schutz. Tatsächlich hat Spanien im Sexualstrafrecht viele fortschrittliche Regelungen. So gelten Sexualkontakte ohne deutliche Zustimmung als strafbar („Ja heißt Ja“). In Deutschland kommt es hingegen auf die deutliche Ablehnung an. Allerdings hat auch Spanien noch keine Strafnorm gegen sexuelle Deepfakes. Selbst im Musterland liegt bisher erst ein Regierungsentwurf vor.
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