Gesetz gegen Sauftourismus auf Mallorca: Schluss mit lustig
Die Regierung auf den Balearischen Inseln erlässt ein All-You-Can-Drink-Verbot in den Partyhochburgen. Auch Hotelbesitzer müssen besser aufpassen.
Happy Hour, all inclusive, zwei Drinks zum Preis für einen, Pauschalangebote für Kneipentouren – auf Mallorca ist das bald Geschichte. Das Linksbündnis, das auf den Balearischen Inseln regiert, hat am Freitag ein Gesetz erlassen, mit dem der Sauftourismus gestoppt werden soll. Schluss mit Ballermann, also.
Alkoholexzesse Reisender hatten in den vergangenen Jahren auf der Insel zugenommen, meist sind es völlig betrunkene Deutsche oder Briten, deren Bilder durch die Presse gehen. Die Regierung ist sich einig, dass die ungezügelten Saufgelage dem Ansehen der Balearen und dem eigentlichen Kerngeschäft mit Sonne und Strand schaden. Jährlich kommen 13 Millionen Besucher auf die spanischen Mittelmeerinseln.
Nicht nur die Sonderangebote der Kneipen sind künftig illegal, auch Spätis ist es verboten, zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr in der Früh alkoholische Getränke zu Verkaufen. Allerdings gilt das Gesetz nur für berühmt-berüchtigten Stadtteile und Siedlungen wie El Arenal, besser bekannt als Ballermann, dem mallorquinischen Örtchen Magaluf oder dem Kneipenviertel Westend auf Ibiza.
Auch für sogenannte Partyschiffe soll es keine weiteren Lizenzen mehr geben, die Werbung für Veranstaltungen an Bord wird eingeschränkt. Restaurants und Hotels, die kostenlose Getränke zum Essen anbieten, dürfen künftig pro Gast nur noch drei Drinks ausschenken.
Wer vom Balkon in den Pool springt, der fliegt
Ausgenommen sind lediglich Hochzeiten und Familienfeiern. Lokalen, die gegen die Auflagen verstoßen, droht ein Bußgeld von 1.000 bis zu 600.000 Euro und in besonders schweren Fällen gar der Entzug der Lizenz für bis zu drei Jahre. „Es ist Schluss damit, dass rund um die Uhr Alkohol gekauft werden kann“, erklärt der Inselminister für Tourismus, Iago Negueruela, von der sozialistischen PSOE. „Es ist eine Ausnahmeregelung“, fügte er bei der Vorstellung des Gesetzes hinzu. Die neuen Regelungen sind das Ergebnis langer Verhandlungen und Gespräche mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den betroffenen Gemeindeverwaltungen.
Auch das „Balconing“ soll künftig unterbunden werden. Gemeint sind junge meist britische Touristen, die von Balkon zu Balkon klettern oder aus großer Höhe in den Swimmingpool springen. Dabei kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen. Das neue Gesetz verpflichtet Hotelbetreiber, Gästen, die beim Herumturnen ertappt werden, umgehend zu kündigen.
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