Gerichtsurteil in der Causa Northvolt: Regierung hat nicht ausreichend über Risiken informiert
Die Fraktionen von FDP und SPD hatten gegen das Verhalten der Landesregierung geklagt. Das Landesverfassungsgericht hat ihnen Recht gegeben.
Die Regierung von Schleswig-Holstein hat ihre Pflichten gegenüber dem Parlament verletzt: Das erklärte das Landesverfassungsgericht am Freitag in einem Urteil. Es ging um die Frage, ob die Landtagsabgeordneten ausreichend informiert waren, über Geld für den Bau einer Batteriefabrik der Firma Northvolt zu entscheiden. Geklagt hatten die Fraktionen von FDP und SPD sowie einzelne Abgeordnete beider Parteien.
„Das ist ein Verfassungsbruch“, sagte Bernd Buchholz (FDP), der die Klage vorangetrieben hatte. Er forderte als Konsequenz den Rücktritt des Leiters der Staatskanzlei, Dirk Schrödter (CDU), den Zuständigen für die Northvolt-Ansiedlung. In seiner Verantwortung hätte es nach Meinung der Opposition gelegen, alle Informationen vollständig und rechtzeitig an das Parlament weiterzugeben.
Der Kieler Landtag hatte im Jahr 2024 einstimmig eine sogenannte Wandelanleihe genehmigt, die der Bund an die schwedische Firma Northvolt gab. An der Gesamtsumme von 600 Millionen Euro beteiligte sich Schleswig-Holstein zur Hälfte. Vorher hatte es bereits Entscheidungen gegeben, die Infrastruktur rund um die Kreisstadt Heide auszubauen, damit dort eine Gigafabrik entstehen konnte.
Von dem Projekt hatten sich das Land, aber auch der Bund und die EU versprochen, einen Produzenten für E-Auto-Batterien in Europa anzusiedeln. Northvolt wollte Windstrom nutzen und hatte ein nachhaltiges Wasserkonzept vorgelegt. Doch bereits im Herbst 2024 geriet das Start-up-Unternehmen in wirtschaftliche Probleme, inzwischen ist Northvolt insolvent. Den Bauplatz in Heide will der US-Konzern Lyten übernehmen, der dort eine kleinere Fabrik bauen will. Ein großer Teil der Wandelanleihe ist verloren.
SPD-Faktionsvorsitzende Serpil Midyatli
„Hinterher ist man immer schlauer“, sagte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU), der zur Urteilsverkündung nach Schleswig gekommen war. Damals sei die Euphorie groß gewesen, alle Fraktionen hätten sich gewünscht, dass die Fabrik zum Erfolg würde. Zur Rücktrittsforderung an Schrödter wollte er keinen Kommentar abgeben. Aus dem Urteil ziehe er vor allem die Botschaft, „dass wir künftig mehr verschriftlichen und besser informieren müssen“.
Das sieht die Opposition ganz anders. „Man hat uns getäuscht“, sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli. Mit vollständigem Wissen über die Risiken hätte der Landtag möglicherweise anders entschieden. Aber wie das Gericht klarstellte, hatte die Regierung zum Zeitpunkt der Entscheidung wichtige Informationen, die sie dem Parlament nicht mitgeteilt hatte. Auch Midyatli und der SPD-Landesparteichef Ulf Kämpfer fordern personelle Konsequenzen in der Staatskanzlei.
Die Landesverfassung von Schleswig-Holstein räumt Fraktionen wie auch einzelnen Abgeordneten besondere Informationsrechte ein, entsprechend hat die Regierung die Pflicht, sie zu informieren: „Das ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle, die nur unter Mitwirkung der Regierung funktioniert“, sagte der Vorsitzende Richter Christof Brüning in der Urteilsbegründung. Zwar gebe es einen „Kernbereich exekutiver Verantwortung“, in dem eine Regierung allein entscheiden darf. Dazu gehöre die Phase der Willensbildung im Kabinett und in den einzelnen Ministerien. „Solange die interne Willensbildung nicht abgeschlossen ist, besteht kein Anspruch des Parlaments auf Auskunft“, stellte der Verfassungsrichter klar.
Anders sei es aber, wenn das Parlament eine Entscheidung treffen müsse. Dafür müssten Informationen „rechtzeitig und vollständig“ erfolgen, und zwar umso mehr und früher, je komplexer ein Vorgang sei. Im konkreten Fall hätten die Abgeordneten vor einer gemeinsamen Sitzung mehrerer Ausschüsse im Januar 2024 wissen müssen, dass die Ansiedlung finanziell auf wackeligen Füssen stand und dass damit die Rückzahlung der Anleihe unsicher war. Dazu lagen der Regierung ein Gutachten und weitere Informationen vor, die sie mit dem Parlament nicht geteilt hatte.
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch, erklärte, es wäre „politisch ratsam“ gewesen, den Landtag früher und umfassender zu informieren. Durch das Urteil sei klar: „Dies wäre zudem rechtlich geboten gewesen.“ Für zukünftige Vorhaben wüssten nun alle Beteiligten, wie sie verfahren sollten.
Auch Minister Madsen wollte lieber in die Zukunft schauen, statt rückwärtsgewandte Debatten führen. Aus der Staatskanzlei hieß es, das Urteil schaffe Klarheit. Die Regierung werde auf dieser Basis ein „standardisiertes und strukturiertes Informationsformat“ für künftige Vorhaben vorzulegen. Zu den Rücktrittsforderungen an Dirk Schrödter äußerte sich die Sprecherin nicht.
Anm. d. Red.: In einer früheren Version des Textes wurde in der Unterzeile die SPD-Fraktion als Klägerin nicht genannt. Ferner haben wir Northvolt fälschlicher Weise als norwegische und nicht als schwedische Firma bezeichnet. Wir haben die Fehler korrigiert.
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