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Vorstoß für GrundgesetzänderungUnterstützung für SPD-Idee zu Hitzeanpassung

Sozial- und Umweltverbände stellen sich hinter die Forderung nach einer Grundgesetzänderung. Der Bund soll bei Hitzeanpassung mitfinanzieren.

dpa/epd | Die Liste der Unterstützer wird länger. Nach einer Reihe von Umweltverbänden, Gewerkschaften und Sozialverbänden hat sich am Dienstag auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hinter den SPD-Vorstoß gestellt, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern. Ihr Vorstand Eugen Brysch fordert, dass sich der Bundestag dabei auf den Schutz von sozialen Einrichtungen konzentrieren soll. „Gerade alte, pflegebedürftige und schwer kranke Menschen leiden“, sagte er.

Zurzeit drehten sich Bundesregierung und Bundestagsfraktionen bei der Klimaanpassung sozialer Einrichtungen im Kreis. „Dabei muss den Beteiligten bewusst sein, dass die 5,8 Millionen Klinikpatienten in den Sommermonaten und die 800.000 Pflegeheimbewohner ohne eine Klarstellung in der Verfassung nicht vor den extremen Temperaturen geschützt werden können“, so Brysch.

Die SPD möchte eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz festschreiben. Für eine wirksame Anpassung an die Klimakrise brauche es „eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung, die Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt, Abstimmungen intensiviert und schnelles Handeln ermöglicht“, heißt es in einem vierseitigen Papier SPD-geführter Bundesministerien für die Kabinettsklausur Ende August. Die Ressorts fordern unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen.

Bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz definiert, könnte sich der Bund stärker beteiligen. Momentan beschränkt sich dessen Mitwirkung auf Maßnahmen wie das Erstellen von Hitzeschutzplänen oder auf Förderprogramme wie für den Waldumbau.

Beschränkte Möglichkeiten

Brysch sagte, eine Grundgesetzänderung sei nötig, weil Deutschland bei der Klimaanpassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen beschränkt sei. „Denn Länder und Kommunen sind nicht in der Lage, die zusätzlichen Milliarden Euro zu bezahlen. Auch ist es Pflegeheimbewohnern finanziell unzumutbar, neben den explodierenden Investitionskosten auch noch den Hitzeschutz aus eigenen Mitteln zu stemmen.“

Ohne Klarstellung in der Verfassung können die 5,8 Millionen Klinikpatienten nicht vor den extremen Temperaturen geschützt werden

Eugen Brysch, Patientenschützer

Um das Grundgesetz zu ändern, sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die Um­welt­mi­nis­te­r:in­nen der Länder hatten sich bereits auf ihrer Konferenz im Mai für eine „Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung“ ausgesprochen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am Montag verlauten lassen, er wolle sich noch nicht festlegen, ob er die Forderung des Koalitionspartners unterstützt. Die Regierung werde zunächst intern über den Vorstoß der SPD-geführten Ministerien beraten, sagte Vizeregierungssprecher Sebastian Hille.

Ebenfalls am Montag hatten etwa die Deutsche Umwelthilfe, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Greenpeace darauf hingewiesen, dass die Klimakrise längst reale Auswirkungen habe und Anpassung eine verlässliche Finanzierung brauche. „Ohne schnelle und unbürokratische Investitionen in hitzeresiliente Gebäude bleiben vulnerable Menschen weiterhin gesundheitlichen Risiken ausgesetzt“, warnte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock. Der DGB-Vizevorsitzende Stefan Körzell forderte zusätzlich einen „Hitzegipfel unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft, um über kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz zu beraten“.

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