Nach Eilantrag von CDU-Abgeordneten: Erst nach der Sommerpause

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung über das Heizungsgesetz gestoppt. Erst im September entscheidet der Bundestag darüber.

Eine lächelnde Julia Glöckner macht ein Selfie von sich, Thomas Heilmann und Serap Güler

CDU-Abgeordneter Thomas Heilmann (mitte) neben Nestlé-Frau (links) hatte vor Karlsruhe geklagt Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN taz | Der Mann, der der Ampelregierung die bislang größte Schlappe bereitet hat, steht am Donnerstagmorgen gegen 9 Uhr bestens gelaunt im großen Saal der Bundespressekonferenz. Er gibt sich sichtlich Mühe, nicht triumphierend zu wirken. „Mir geht es nicht um Genugtuung gegenüber der Ampel“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann.

Der frühere Berliner Justizsenator Heilmann hat mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht (BVerG) dafür gesorgt, dass der Bundestag anders als vorgesehen an diesem Freitag nicht über das umstrittene Heizungsgesetz abstimmt. Er sei nicht gegen das Gesetz, aber gegen die hastige Verabschiedung, sagt Heilmann, der auch Vorsitzender der Klimaunion ist, die sich in CDU und CSU für Maßnahmen gegen die Erderhitzung einsetzt. „Es ist sehr bedauerlich wie die Ampel vorgegangen ist, weil sie dem Klimaschutz geschadet hat“, sagt er. Jetzt wird der Bundestag das Gesetz vor der Sommerpause nicht mehr verabschieden.

Das BVerfG hat am Mittwochabend dem Eilantrag von Heilmann stattgegeben und die Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) untersagt. Mit der Novelle will die Ampelregierung den Abschied vom fossilen Heizen einleiten. Über die Details hatten SPD, Grüne und FDP über Monate gestritten.

Erst Mitte Juni kam der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) im April vorgelegte Gesetzentwurf in den Bundestag – obwohl zu diesem Zeitpunkt klar war, dass es gravierende Änderungen geben würde. Die Koalition brauchte weitere zwei Wochen, um offene Punkte zu klären und schriftlich festzuhalten. Das Ergebnis lag erst am vergangenen Freitag vor, am Montag fand die Expertenanhörung dazu statt, am Freitag sollte der Bundestag abstimmen.

Herber Schlag für die Grünen

Heilmann hatte argumentiert, seinen Rechte als Abgeordneter würden verletzt, wenn das Gesetz so schnell durch den Bundestag gebracht würde, dass er keine Chance habe, darauf Einfluss zu nehmen. Dabei ging es also nicht um die Inhalte des Gesetzes. Die Karlsruher Rich­te­r:in­nen gaben ihm recht.

Für die Grünen ist das ein herber Schlag. Sie wollten das Heizungsgesetz unbedingt vor der Sommerpause verabschieden. Davon versprachen sie sich ein Ende der heftigen, mit Falschinformationen und Übertreibungen geführten Kampagne gegen das Vorhaben, die ihnen enorm schadet. Sie wollten vermeiden, dass die aufgeregte Diskussion in die Landtagswahlkämpfe in Hessen und Bayern gerät.

Jetzt müssen sie verhindern, dass es inhaltlich neu aufgerollt wird. „Dieses Gesetz haben wir so intensiv beraten, dass wir auch sehr sicher sind, dass wir dieses Gesetz so beschließen wollen“, sagt die grüne Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge am Donnerstagmittag. Sie macht keinen Hehl daraus, dass sie sich eine Abstimmung vor der Sommerpause gewünscht hätte, „damit die Menschen in diesem Land Klarheit bekommen“.

Kurz vorher haben die Frak­ti­ons­che­f:in­nen von SPD, Grünen und FDP eine gemeinsame Erklärung herausgegeben. „Wir haben Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, heißt es darin. Die Regierungsfraktionen wollen, dass die 2. und 3. Lesung des GEG auf die Tagesordnung für die erste Sitzung des Bundestags nach der Sommerpause gesetzt wird.

Dazu hätte es eine Alternative gegeben, die Eilantragssteller Heilmann selbst ins Spiel gebracht hat: Nach seinen Vorstellungen hätte der zuständige Ausschuss für Klimaschutz und Energie in der kommenden Woche digital tagen und über das Gesetz beraten können. Im Anschluss daran hätte der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammentreten und das Gesetz verabschieden können. Doch die Ampelfraktionen haben sich dagegen entschieden.

Gesetz ist in der Koalition ausgehandelt

Das dürfte auch an der schwer zu bändigenden Opposition in den eigenen Reihen liegen. Kaum war die Entscheidung aus Karlsruhe da, meldete sich der FDP-Abgeordnete und notorische GEG-Gegner Frank Schäffler zu Wort. „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen“, twitterte Schäffler und machte die Grünen kurz darauf „verantwortlich für das Erstarken der politischen Ränder.“ Eine schnelle Kehrtwende. Schäffler hatte das Gesetzesvorhaben noch einen Tag vorher für gut befunden.

Der einst öffentlich bekennende Klimawandelskeptiker nannte Habecks und Geywitz' ursprünglichen Entwurf eine „Atombombe.“ Auf dem FDP-Parteitag brachte er einen Dringlichkeitsantrag gegen das Heizungsgesetz durch. Ob Schäffler und andere Liberale die Verschiebung der Abstimmung nun nutzen wollen, um das Gesetz erneut in Frage zu stellen, ist ungewiss. Immerhin kommen aus der FDP auch Signale, die darauf hindeuten, dass die Debatte nicht neu aufgerollt werden soll: „Wer glaubt, dass jetzt neue Diskussionen über den Inhalt anstehen, der irrt“, sagt der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse: „Das Heizungsgesetz ist um 180 Grad gedreht worden und in der Koalition ausverhandelt.“

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