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Anhörung zum neuen HeizungsgesetzNeue Heizungsregeln fallen bei Ex­per­t:in­nen durch

Bei der Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz warnen die Fachleute vor hohen Kosten. Der DGB vermisst „eine strategische Richtungsklarheit“.

Fachleute warnen vor steigenden Kosten für Mie­te­r:in­nen und fehlende Planungssicherheit für Baubranche und Kommunen durch das von der Bundesregierung forcierte neue Heizungsgesetz. Fraglich ist, ob die Novellierung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Das zeigte am Montag die Ex­per­t:in­nen­an­hö­rung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die schwarz-rote Koalition die Heizungsregeln der Ampel-Regierung kassieren will.

Nachdem Union und SPD viele Monate über das neue Heizungsgesetz verhandelt haben, soll es jetzt schnell durch den Bundestag gebracht werden. Nach der öffentlichen Anhörung soll das maßgeblich von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verantwortete Gesetz noch in dieser oder in der kommenden Woche in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Mit der Novellierung soll die Regel entfallen, dass bei neuen Heizungen 65 Prozent der Leistung aus Erneuerbaren Energien stammen muss. Außerdem sollen Gas- und Ölheizungen nicht mehr wie bisher vorgesehen bis 2045 ausgetauscht werden. Sie können unbegrenzt weiterlaufen. Allerdings muss bei neuen fossilen Heizungen ab 2029 ein steigender Anteil von CO₂-neutralen Brennstoffen genutzt werden, das ist die sogenannte Biogastreppe.

Die Biobrennstoffe werden voraussichtlich sehr teuer sein. Über die Art der Heizung entscheiden Eigentümer:innen. Um das Kostenrisiko für Mie­te­r:in­nen zu begrenzen, haben sich Union und SPD darauf geeinigt, dass bei neuen fossilen Heizungen Ver­mie­te­r:in­nen sich hälftig an den CO₂-Kosten, Netzentgelten und Mehrkosten für CO₂-neutrale Brennstoffe beteiligen müssen. Aber die hälftige Aufteilung für Biobrennstoffe soll nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent erfolgen. „Dies bedeutet, dass Mieter ab 2040 mit hohen Kostenrisiken allein gelassen werden, weil dann mindestens 60 Prozent CO₂-neutrale Brennstoffe beigemischt werden müssen, die Aufteilung also nur einen Bruchteil der einzusetzenden Brennstoffe beträfe“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes. „Diese Lücke muss unbedingt geschlossen werden“, forderte Florian Becker vom Deutschen Mieterbund bei der Anhörung.

Der Gesetzentwurf ist ein Zeugnis technologiepolitischer Orientierungslosigkeit

DGB-Stellungnahme

Fehlende „strategische Richtungsklarheit“

Auch die Vereinigung „Haus und Grund“, die Haus­ei­gen­tü­me­r:in­nen vertritt, kritisiert die Beteiligungsregelung – allerdings von der anderen Seite. Sie fordert die Streichung. Ver­mie­te­r:in­nen hätten keinen Einfluss auf den Verbrauch, argumentiert „Haus und Grund“. Die Kostenaufteilung berücksichtige nicht ausreichend, ob ein Vermieter bereits in Fassadendämmung, Fenstertausch oder andere Effizienzmaßnahmen investiert hat, heißt es in der Stellungnahme. Insgesamt begrüßt die Vereinigung aber, dass die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Ampel abschaffen will. Das sieht auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima trotz erheblicher Detailkritik so.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dagegen hält die Abschaffung des Ampel-Gesetzes für „kontraproduktiv“ und die Gebäudeenergiepolitik der Bundesregierung für „weitgehend konzeptlos“. Er vermisst eine „strategische Richtungsklarheit“. „Der Gesetzentwurf ist ein Zeugnis technologiepolitischer Orientierungslosigkeit“, heißt es in der Stellungnahme für die Anhörung. Die Unwägbarkeiten im aktuellen Gesetzgebungsverfahren führen nach Auffassung des DGB zu Verunsicherung in der Baubranche und infolgedessen zu Investitionszurückhaltung. Auch die Biogastreppe hält der DGB nicht für sinnvoll. „Klimaneutrale Moleküle werden sowohl in der Industrie als auch im Schiffs- und Flugverkehr deutlich dringender gebraucht, mit positiven Auswirkungen auf Wertschöpfung und Beschäftigungssicherung“, sagte DGB-Vertreter Frederik Moch.

Aus Sicht von Kommunen ist die fehlende Planungssicherheit problematisch, die mit der Novelle verbunden ist. Es stelle sich nicht nur die Frage, wie die Klimaziele erreicht werden könnten, sondern auch, ob das Gesetz verfassungsrechtlich Bestand habe, sagte Till Jenssen vom Deutschen Städtetag. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Montag eine Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht für den Fall angekündigt, dass das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird. Verschiedenen Gutachten zufolge, unter anderem des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Der bekannte Klimaanwalt Remo Klinger erläuterte bei der Anhörung ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken. Die Biogastreppe und die Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen widersprechen seiner Auffassung nach der grundgesetzlich gebotenen baldigen Klimaneutralität. Die vorgesehenen Änderungen seien verfassungswidrig, da sie zur Überschreitung des zulässigen Treibhausgasbudgets führen. Klinger: „Wird das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Form verabschiedet, spricht viel dafür, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.“

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1 Kommentar

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  • Ich fühle mich gerade wie eine Zitrone aus der auch noch der letzte Tropfen heraus gequetscht werden soll.



    Als Wähler stell ich mir die Frage " Warum, warum werden Gesetze erlassen die kontraproduktiv auf das Zusammenleben in einer Gesellschaft wirken?



    Beide Regierungsparteien verlieren massiv an Wählerklientel, sollte man dann nicht versuchen dieses zu ändern.