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Digitale PatientenakteSchweigen oder widersprechen?

Die Krankenkassen werben für die elektronische Patientenakte und weisen auf die Widerspruchsmöglichkeit hin. Was Versicherte nun wissen sollten.

Bald einfach von Rechner zu Rechner: Die ePA soll den Datenaustausch erleichtern Foto: Sean Anthony Eddy/getty

1. Was ist die elektronische Patientenakte?

Momentan gilt für die meisten gesetzlich Versicherten: Gehen sie zur Ärztin, werden die dabei dokumentierten Daten, etwa Notizen, Ergebnisse von Blutuntersuchungen oder Röntgenbilder, in der Praxis gespeichert. Weitergegeben werden sie nur in bestimmten Fällen – etwa wenn eine niedergelassene Chirurgin den im Krankenhaus eingegipsten Bruch weiterbehandeln soll. Die elektronische Pa­tien­ten­akte (ePA) soll das ändern: Statt lokal in den Praxen sollen die medizinischen Daten in einer jeweils patientenbezogenen digitalen Akte gesammelt werden. Standardmäßig haben alle behandelnden Institutionen darauf Zugriff.

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2. Warum senden die Krankenkassen nun Briefe an die Versicherten?

Bislang müssen Patient:innen, die so eine digitale Akte nutzen wollen, das bei ihrer Krankenkasse anmelden. Doch ab Anfang kommenden Jahres gilt laut einem im Dezember verabschiedeten Gesetz das Gegenteil: Wer nicht Nein sagt, bekommt die ePA automatisch. Die Briefe sollen nun dazu dienen, die gesetzlich Versicherten über das Widerspruchsrecht zu informieren – und für die Nutzung zu werben. Das kritisiert Thomas Moormann, Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): „Es muss neutral informiert werden, doch die uns vorliegenden Schreiben erwähnen zwar die Vorteile, aber keine Risiken.“ Er fordert außerdem umfassendere Informationen direkt in dem Schreiben – ein Link zu einer Internetseite reiche nicht aus, schließlich gebe es auch Versicherte, die diesen Weg nicht gehen wollen oder können.

3. Was können die Versicherten jetzt entscheiden?

Zunächst gilt die Grundsatzfrage: Elektronische Patientenakte – ja oder nein? Wer sie nicht möchte, muss widersprechen. Wer das vergisst oder erst später beschließt, doch keine zu wollen, kann auch im Nachhinein noch widersprechen. Eine einmal angelegte ePA muss dann gelöscht werden. Wer sich grundsätzlich für die digitale Akte entscheidet, hat weitere Optionen: So lässt sich per App einstellen, welche Dokumente für die Behandelnden sichtbar sind und welche verborgen. Auch der Zugriff für Forschungszwecke, standardmäßig erlaubt, lässt sich sperren. Die taz hat eine Reihe an Krankenkassen gefragt, welche Möglichkeiten zum Widerspruch sie ihren Versicherten bieten. Wer einen grundsätzlichen Widerspruch einlegen möchte, hat bei vielen Kassen – etwa der Techniker Krankenkasse, Barmer, AOK und hkk – die Möglichkeit, das neben digitalen Wegen auch per Brief oder telefonisch zu erledigen.

4. Was spricht für die ePA?

Das Bundesgesundheitsministerium nennt folgende Argumente: Doppeluntersuchungen sollen vermieden werden, Ärz­t:in­nen können sich schnell einen Überblick über die gesamte Krankengeschichte verschaffen, der Wechsel von ­einer Praxis zur anderen oder die Zusammenarbeit von mehreren behandelnden Stellen soll sich so verbessern. Der Medikationsplan soll verhindern, dass unterschiedliche Ärz­t:in­nen Medikamente verordnen, die zu Wechselwirkungen führen können. Zudem soll die ePA perspektivisch als automatisches Back-up von wichtigen Dokumenten dienen.

5. Was spricht gegen die ePA?

Die Deutsche Aidshilfe warnt in einer Handreichung vor Stigmatisierung und Benachteiligung von HIV-positiven Menschen – und auch von anderen Patient:innengruppen. Etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Suchtvergangenheit oder queeren Menschen. „Es ist schwer zu durchschauen, welche Informationen in der Akte von wem einsehbar sind“, sagt Holger Wicht, Sprecher der Deutschen Aidshilfe. Wer die Vorteile nutzen und Nachteile vermeiden wolle, müsse viel technisches Wissen mitbringen und sich ausgiebig damit beschäftigen. „Das ist keine gute Voraussetzung für den selbstbestimmten Umgang mit Daten.“

Teile der Krankengeschichte komplett zu verbergen ist mindestens aufwendig, teils auch gar nicht möglich. So lassen sich etwa Informationen über psychische Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche, sexuell übertragbare Krankheiten oder eine Substitutionsbehandlung nicht nur aus einschlägigen Dokumenten, sondern zum Beispiel auch aus dem Medikationsplan erkennen. Die Einsicht hier partiell zu erlauben geht nicht. Auch dass persönliche Gesundheitsdaten an Dritte gelangen, ist nicht ausgeschlossen. Dazu muss es nicht einmal einen Angriff auf die IT-Infrastruktur geben. Eine Lücke ist die Weitergabe der Daten für Forschungszwecke: Diese werden nicht anonymisiert, sondern nur pseudonymisiert weitergegeben. Der Name wird also entfernt, weitere persönliche Informationen, die eine Identifizierung erlauben können, bleiben.

6. Kann die ePA Leben retten?

Das Bundesgesundheitsministerium verweist hier auf Anfrage auf den Arzneimittelreport der Barmer von 2022. Die Versicherung wertet darin unter anderem ein Pilotprojekt aus, in dem Haus­ärz­t:in­nen Menschen betreut haben, die mindestens fünf unterschiedliche Medikamente dauerhaft einnehmen. Im Rahmen des Projekts haben die Praxen digital die vollständigen medizinischen Vorgeschichten der Betroffenen bekommen.

Zusätzlich haben die teilnehmenden Praxen Hinweise auf vermeidbare Risiken, etwa gefährliche Wechselwirkungen, erhalten. Die Sterblichkeit der untersuchten Gruppe sei im Vergleich zur Routineversorgung um 10 bis 20 Prozent gesunken, so die Barmer. Bundesweit hochgerechnet bedeute das ein Potenzial von 65.000 bis 70.000 vermeidbaren Todesfällen jährlich. Allerdings: Ärzt:in­nen sind nicht verpflichtet, die ePA nach möglicherweise relevanten Inhalten zu durchsuchen. Wer sich also durch die digitale Akte eine gezieltere Behandlung erhofft, sollte selbsttätig auf eventuell wichtige Inhalte hinweisen.

7. Welche Verantwortung haben Versicherte, die sich für eine ePA entscheiden?

Die Gematik – das ist die Gesellschaft, die hinter der Digitalisierung des Gesundheitssystems steht – betont: „Bei der ePA handelt es sich um eine patientengeführte Akte.“ Das bringt neben den Vorteilen wie der Möglichkeit einzusehen, wer auf die digitale Akte zugegriffen hat, auch Verantwortung mit sich. So werden in den Arztpraxen gespeicherte Gesundheitsdaten nach festen Zeiträumen gelöscht. Die ePA ist aber als dauerhafter Speicherort angelegt. Sollen Vorerkrankungen etwa aus dem Kindes- oder Jugendalter nicht für die späteren Behandelnden sichtbar sein, muss man sich selbst um die Ausblendung kümmern. Die medizinischen Institutionen sind außerdem nicht dazu verpflichtet, alte Dokumente, also solche, die vor der Erstellung der ePA entstanden sind, in die Akte einzupflegen. Wer etwa einen älteren Laborbefund darin haben will, muss das Dokument selbst einstellen.

8. Was machen Menschen ohne Smartphone?

Das Konzept ePA ist auf die Nutzung per App ausgelegt. Die meisten Krankenkassen bieten zusätzlich Programme für den Computer, allerdings in der Regel mit eingeschränktem Funktionsumfang. Für alle, die auch diese Möglichkeit nicht haben, ist ein Zugriff über eine Vertrauensperson vorgesehen – zum Beispiel ein Familienmitglied, das die Verwaltung der ePA übernimmt. Fällt auch diese Option weg, sollen Versicherte gewünschte Widersprüche gegen den Zugriff über die Ombudsstellen der Krankenkassen geltend machen können.

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28 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Ich bin absolut dafür.



    Aus einem Grund, den hier niemand berücksichtigt - Notfälle.

    Hab's selber erlebt, Fahrradunfall, bin bewusstlos in die Klinik eingeliefert und dort behandelt worden, nach ein paar Stunden im Krankenhausbett aufgewacht.



    War zum Glück nicht so schlimm, aber der Arzt hat mir am nächsten Tag gehörig den Kopf gewaschen, als er erfahren hat, das ich Diabetiker bin und Methformin nehme - denn Methformin und Narkosemittel sind wohl eine ganz üble Mischung. Wenn ich operiert hätte werden müssen, hätte das auch ganz übel ausgehen können. Seither hab ich ein kleines Kärtchen in der Tasche und eine passende App auf dem Handy. Aber vorher hat mir natürlich nie ein Arzt etwas davon gesagt.

    Und genau für sowas sollten Gesundheitsdaten irgendwo zentral abrufbar sein.

    • @Proletheus:

      Ja richtig. Dafür bin ich aus diesem und anderen Gründen schon seit sehr vielen Jahren -- seit mir mit knapp über zwanzig weit im Süden in Freiburg ein Arzt lauter Fragen gestellt hat, zu denen ich nur sagen konnte "keine Ahnung, aber beim Hausarzt steht alles in der Akte". Seitdem, seit über 40 Jahren wünsche ich mir, daß jeder Arzt da hineinsehen können sollte.



      Das gilt aber nur abstrakt für den Grundsatz. Die jetzige Lösung muß und werde ich ablehnen. (Aber meine Notfallapp sollte ich dringend wieder einmal pflegen.)

  • Ich will keine elektronische Patientenakte.



    Schon analog musste ich mehrfach die Erfahrung machen, dass Ärzte sich von vergangenen Diagnosen beeinflussen lassen und alte Befunde ohne zu hinterfragen und ohne Untersuchung einfach abkritzeln. Da muss man schon sehr hartnäckig sein.

    Seit in meiner (analogen) Patientenakte eine Depression steht, bekam ich selbst bei einer gerissenen Rotatorenmanschette zu hören "Das ist alles nur psychisch." Unterleibsschmerzen? Ist die Depression.



    Trockener Husten? Psychisch bedingt.



    Geklemmter Nerv? Depression.

    Die gebrochene Kniescheibe konnten sie nicht mehr als "psychisch" abtun, dagegen sprachen die offensichtliche Ballonform und Lila-Blau-Grün-Töne meines Knies.

    Nein danke.

  • Ich möchte gern noch darauf hinweisen, dass die Dokumentationspflichten samt Mitteilungspflichten der behandelnden Ärzte untereinander nichts Neues und längst gesetzlich und berufsrechtlich umfangreichst geregelt sind. Die dazu notwendigen Dokumente werden deswegen schon seit langem analog und digitalisiert mit sehr langen Fristen bei den jeweiligen Erstellern aufbewahrt und sind für Patienten abrufbar. Wer sich für seine Daten interessiert, oder seinem beh. Arzt die Erlaubnis dazu erteilt, dem werden rechtlich und technisch keine Steine in den Weg gelegt.

    z.B.



    §§630f,g,h BGB

    www.bundesaerzteka...s/MBO_08_20112.pdf



    dort §10

    www.blaek.de/arzt-...recht/aufbewahrung

  • Es ist noch schlimmer:

    www.bundesgesundhe...sche-patientenakte

    Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums wird für die ePA massiv Werbung gemacht, aber nicht auf die Risiken hingewiesen.

    Schlimmer noch, es steht noch immer Opt-In drin, kein Hinweis, dass sich das ändert, und man aktiv widersprechen muss.

    Und noch mal schlimmer, es gibt einen Link auf den gematik Film:

    "Erklärfilm: Diese Vorteile bringt die ePA für alle"

    und keine einzige Zeile zu den Risiken der Akte und der damit automatisch einhergehenden Verantwortungsübertagung vom Arzt auf den Patienten bzw. die Patientin.

  • Ein wichtiger Punkt wird hier nicht addressiert. Die Akte wird vom Patienten verwaltet (ob er das kann oder nicht). Nicht geklärt ist, wer haftet, wenn falsche Daten in der Akte stehen, oder wenn durch einen Datenschutzvorfall die Daten öffentlich werden, z.B. gestohlen werden.

    Die Krankenkassen sind fein raus. Erstens wird die Akte vom Patienten verwaltet, also trägt er die Hauptverantwortung für die Richtigkeit.

    Und die Krankenkassen betreiben die ePA nicht selbst, sondern vergeben das an einen Unterauftraggeber. Von dem lassen sie sich bestätigten, dass alle relevanten Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, und der Betreiber die Sicherheit der Daten garantiert, soweit das möglich ist.

    Aber bezahlt werden die Krankenkassen dafür, dass sie die ePA verfügbar machen.

  • Wenn ich bisher als Jugendlicher psychische Probleme hatte und bei einer Gesundheitsabfrage einer Versicherung "vergessen" habe, diesen Arzt zu erwähnen, dann werde ich keine Nachteile mehr haben.



    Nun würde auch bei ausgeblendeten Diagnosen mindestens ein Risikozuschlag auf mich zu kommen. Bei Behörden heißt es ganz schnell "fehlende Mitwirkung".



    Das heißt dann zum Beispiel auch als beamteter Lehrer, dass ich keine Krankenversicherung bekomme, nur die freiwillige gesatzliche, die ich dann komplett selber zahlen muss.

  • Als Arzt möchte ich ergänzen, dass in Deutschland aus Abrechnungsgründen ohne entsprechende Diagnostik nicht selten F-Diagnosen (für psychische Symptome und Erkrankungen) kodiert werden. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt erhebliche Sozialrechtlichen und finanzielle Folgen haben, wenn zb. Berufsgenossenschaften und Versicherungsunternehmen neue Beschwerden dann in Folge der "psychischen Vorerkrankung" werten statt zb. durch den aktuellen (Arbeits) - Unfall, die Berufserkrankung usw. Diese Fälle sehe ich gerade leider wiederholt bei jungen Menschen mit LongCovid.

    • @Doc_BB:

      Das stimmt : F - Diagnosen, die akute Gesundheitsstörungen kodieren können dem Patienten später erheblichen Ärger bereiten. Es gibt deswegen den Rat, damit zurückhaltend zu sein, obwohl das nicht richtig ist. Eine Trauerreaktion ist mit F 43.2 richtig kodiert und kann auch eine Arbeitsunfähigkeit begründen weil sie leistungsmindernd in Bezug auf die Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes sein kann, z.B. wenn dort Arbeiten mit erhöhten Anforderungen an das Konzentrationsvermögen oder Unfallgefahr verrichtet werden müssen. Dass F- Diagnosen "aus Abrechnungsgründen ohne entsprechende Diagnostik" kodiert werden, würde ich nicht feststellen wollen. Es geht ganz einfach darum den Patienten vollständig abzubilden. Eine sorgfältige klinische Untersuchung mit Beschreibung auf Nominalskalenniveau ist eine entsprechende Diagnostik.

  • Die EPA hat unbestreitbar große Vorteile.

    Leider hat man im "Schaffensprozess" so viele Nachteile für die Patienten eingebaut dass diese die Vorteile mehr als aufgefressen werden.

    Man muss sich diesen Schaffensprozess nur mal ansehen: Lobbygezerre, Intressenkonflikte, Unwahrheiten und natürlich wie ja mittlerweile immer bei uns : Geschachere, Geschmäckle und Geldgeschiebe.

  • Die Argumente gegen die ePA sind im Kern lediglich Bedenken weniger.



    Vergleichbar zu den Impfgegnern: Man darf dagegen sein, sollte aber nicht über die Folgen klagen.

    • @1Pythagoras:

      Das nenne ich eine "mutige Aussage", wenn man bedenkt, dass man 2023 nachträglich aus der ursprünglich geplanten standardmäßigen "aktiven Zustimmung" eine "aktive Ablehnung" gemacht hat. Das alleine spricht schon nicht für das System der EPA.



      Dazu kommt, dass ich bezweifle, dass bei den meisten wirklich angekommen ist, dass Sie selbst für die "Patienten geführte EPA" verantwortlich zeichnen.

      Die EPA hätten Sie erst einmal für die PKV einführen sollen, das ist eine viel kleinere Gruppe an Menschen. Allerdings vielleicht ist da den Abgeordneten aufgegangen, dass sie dann ja dann selbst betroffen wären.

      Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....

    • @1Pythagoras:

      Was für schräge Vergleiche

      Und wo sind Ihre Belege, dass dies nur Bedenken weniger sind?

      Vielleicht wären es noch viel mehr, wenn diese so hervorragend aufgeklärt würden wie in diesem Artikel

  • Ich hab das mal für „StreetView" gefunden. Unsere „Germany Angst".

    „Das führt zu folgender Ironie : Google fährt mit Kameraautos durch die Straßen, und plötzlich ist die Frage da, ob auch alle Gesichter konsequent und ordentlich Unkenntlich gemacht werden. Parallel dazu fotografieren unzählige Menschen an allen erdenklichen Orten mit ihrem Smartphone durch die Gegend, laden diese Bilder bei über Gesichtserkennung verfügenden Online-plattformen hoch und - - - - - - - - - nichts.

  • Wie war das mit der fehlenden Digitalisierung in Deutschland? Auf der einen Seite wird das stark bemängelt und auf der anderen Seite kommt dann wieder „The German Angst“. Da braucht man sich nicht zu wundern das wir immer weiter zurückfallen. Natürlich sind Gesundheitsdaten etwas anderes als Daten zur Wohnung oder KFZ. Aber mit entsprechender Verschlüsselung geht’s. Bei der Steuererklärung funktioniert es ja auch und die sind sicher nicht weniger kritisch als Gesundheitsdaten.

    • @Der Cleo Patra:

      Die Verschlüsselung ist eine reine Nebelkerze um Sicherheit vorzutäuschen. Sie hilft gegen Abhören bei der Übertragung und für die muß man genau dann hinhören, wenn die Übertragung gerade stattfindet. Viel Aufwand für wenig Ertrag. Das Ziel ist die Datenbank auf dem Server. Berechtigte können und sollen sie einsehen. Der Angreifer muß also nur vortäuschen, berechtigt zu sein. Dagegen hilft keine noch so gute Medienverschlüsselung und das ist der übliche Weg bei Datendiebstahl.

      • @Axel Berger:

        Und wer ist ein Angreifer und was will er mit den Gesundheitsdaten anfangen? Um es anders zu sagen: es interessiert sich außerhalb ihrer Community niemand für sie, die NSA nicht und Putin auch nicht.

        • @Impfgegner-Gegner:

          Personalabteilungen großer Unternehmen. OK, die würden nie etwas verbotenes tun, also nicht.

    • @Der Cleo Patra:

      Ich wpnschte, sie hätten Recht, aber Digitalprojekte in Deutschland habe leider die Sicherheit der Daten absolut nie als priorität. Genau wie die Qualität der Programmierung und damit die Sicherheit gegen Hacker oft absolut miserabel ist.

      Ich wünschte es gäbe eine Chance auf eine sichere ePA in Deutschland, aber so wie sie jetzt umgesetzt wird, wird sie dafür sorgen, dassdie Krankenkassen besser Kunden mit vorerkrankungen aussortieren können, Forscher die Daten de-anonymisieren können und wenn das nicht schnell genug ist, die Daten regelmäßig durch Hacker aus den Servern raus getragen werden und zum kauf angeboten werden, wie in einigen Ländern schon passiert.

      Wäre das alles extrem unwahrscheinlich, wäre ich für die ePA. Leider ist es aber derzeit extrem warhscheinlich.

      • @Pernikus:

        "ePA [...] wird [...] dafür sorgen, dass die Krankenkassen besser Kunden mit Vorerkrankungen aussortieren können"

        Bitte um Erklärung, die Voraussetzung für 'verräterische' Einträge in der ePA ist doch eine bestehende Krankenversicherung. Wie soll die Krankenkasse ihren Bestandskunden dann aussortieren? Außerdem kennt die eigene Krankenkasse doch jetzt schon im Detail die Krankengeschichte, die Anzahl der Krankheitstage, etc.



        Relevant könnte das höchstens bei einem, vom Kunden initiierten Wechsel der Krankenkasse sein. Da könnte die neue Krankenkasse dann dankend ablehnen. Wobei ich das eher für ein Thema der Privatkassen halte, bei denen eine individuelle Risikoeinschätzung und entsprechende Prämieneinstufung vorgenommen wird. Wie ist denn da die aktuelle Situation? Muss bei Antragstellung nicht ein Fragebogen ausgefüllt werden sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben per Unterschrift bestätigt werden? Wenn sich die neue Kasse dann einen 'Kuckuck' ins Nest geholt hat, kann sie zur Überprüfung nicht die historischen Akten anfordern?

        Das Argument scheint mir nicht schlüssig.

        • @Martin Eugenio Restrepo:

          Sie haben noch nie eine Krankenversicherung gewechselt oder? Wissen Sie was, dass geht wirklich! Und das bringt so einige Vorteile mit sich.



          Die hier un aber komplett aufgefressen werden würde. Und nein in D ist nicht jede Krankenversicherung gleich. Manchmal gibt es sie sogar als Bonus bei größeren Unternehmen mit "Manteltarif". Aber ok, das ist wie gesagt scheinbar nichts was sie kennen...

    • @Der Cleo Patra:

      Die Erfahrung zeigt, dass Leute, die den plumpen Begriff "German Angst" verwenden, viele Vorurteile besitzen, dagegen wenig Erfahrung mit anderen Ländern.

      Tatsächlich sind die Vorbehalte bezüglich Datenschutz, Sicherheit und Diskriminierung International und nicht deutsch und vor allem auch nicht nur eingebildet!

  • Statista hat 281 Personen über 65 Jahren befragt :73% nutzen ein Smartphone oder ein Handy, 48% Nutzen ein Smartphone alleine, 33% nutzen ein Handy alleine.

    "Der Medikationsplan soll verhindern, dass unterschiedliche Ärz­t:in­nen Medikamente verordnen, die zu Wechselwirkungen führen können." Dazu braucht man keine ePA . Die vollständige! Medikamentenanamnese nicht zu erheben ist auch jetzt schon ein Behandlungsfehler, was nicht aussschließt , dass er regelmäßig begangen wird.

    Bislang hat die Industrie noch kein funktionsfähiges Modell vorgestellt. Die Praxen sollen bis 15.01.2025 ausgestattet sein. Eine Pilotphase in Modellregionen soll es danach bis 15.02.2025 geben.

    www.aerzteblatt.de...terial-fuer-Praxen

    Wer das Desaster der Apobank Softwareumstellung 2020 mitbekommen hat weiß: Gesundheit und EDV gehören nicht unbedingt zusammen.

    Die Diskussion in



    www.aerzteblatt.de...chen-Patientenakte



    enthält auch nichts für die Gesundheit wesentlich Neues, zeigt aber auf welchem Niveau diskutiert und digitalisiert wird.

    • @Hans - Friedrich Bär:

      Korrektur "Gesundheit und EDV gehören in Deutschland nicht zusammen". In anderen Ländern klappt das tadellos, ein Blick in die Niederlande lohnt sich.



      Deutschland hat das teuerste Gesundheitssystem aller EU-Länder. Nur zwei westliche Länder sind teurer, die USA und die Schweiz. Leider hat Deutschland nicht das beste Gesundheitssystem der EU, auch nicht das drittbeste der westlichen Welt, es ist im internationalen Vergleich eher durchschnittlich (Lebenswerwartung, Säuglingssterblichkeit, Krebsfrüherkennung, Sepsishäufigkeit, ...). Sprich es ist, wie so vieles in diesem Land, ineffizient, bürokratisch, von Mehrfachstrukturen belastet, ... .

      • @Martin Eugenio Restrepo:

        Danke für die Antwort : Zu anderen Ländern habe ich keine persönlichen Erfahrungen. Wenn man ganz pragmatisch wäre : Dann übernehmen wir doch das System der Niederlande 1:1. Ich hätte da nichts dagegen. Wir haben in Deutschland ein Wahlsystem der Selbstverwaltung der gesetzlichen Kassen, in dem Versicherte paritätisch vertreten sind. Die Wahlbeteiligung war bei 22%, d.h. die Doppelt - Betroffenen ( als Patienten und als Beitragszahler ) hätten in der Hand sich das Beste in Europa herauszusuchen und für sich zu beanspruchen . Sie tun es aber nicht.

  • Das Hauptproblem nennen Sie nicht. Ursprünglich sollte die Akte beim Hausarzt und auf einem Medium in der Hand des Patienten liegen. Das wollte ich haben und habe mehrfach gefragt, wo es so lange bleibt. Meine wichtigsten Daten liegen auch in einer Notfallapp auf meinem Smartphone. Da kann sie jeder einsehen, der mein, auch gesperrtes, Gerät in der Hand hält. Das ist der Zweck. Für lohnenden Mißbrauch müßte ein Angreifer hunderte und tausende Telephone einzeln auslesen.



    Hier liegt aber alles auf einem zentralen Server. Bei einer derart wertvollen Beute ist es nicht die Frage ob, sondern nur wann sie in kriminelle Hände fällt. Diese Lösung werde ich verweigern müssen.

    • @Axel Berger:

      Wann sie in kriminelle Hände fallen ist nicht die Frage.

      Die Frage ist wann das verwässert wird und der Gesetzgeber dem Missbrauch der Daten Tür und Tor öffnet.

      Das ist der Punkt.

    • @Axel Berger:

      Ja , genau darum geht es. Es geht darum, dass Gesundheitsdaten patientenzentriert verwaltet und patientenzentriert verwendet werden müssen. Es gibt z.B. immer noch die Impf- und Allergieausweise auf Papier, die man dabei hat und manchmal verliert, das war/ist ein Nachteil. Dem kann man, wie Sie es gemacht haben, einfach abhelfen. Das könnte die Gematik sich von Ihnen erklären lassen und dabei auch erheben worauf es Ihnen ankommt (wenn sie das wollte).