Bundespräsident soll Gesetz stoppen: Ampel-Klimaschutz verfassungswidrig
Die Regierung verstößt mit dem Klimaschutzgesetz gegen die Verfassung, findet die DUH. Und fordert Steinmeier auf, seine Unterschrift zu verweigern.
Am Freitag hatte der Bundesrat die Novellierung passieren lassen. Damit wird künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr jedes Ministerium einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht genommen.
Ministerien, die die Klimaziele in ihrem Bereich reißen, sind nicht länger zu Sofortprogrammen verpflichtet. Das bedeutet: Werden in einem Sektor die Ziele verfehlt – wie derzeit im Verkehrs- und Gebäudebereich –, kann ein anderer Bereich mit einer besseren CO₂-Bilanz das ausgleichen.
Hinzu kommt, dass die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr jedes Jahr rückblickend geprüft, sondern stattdessen über mehrere Jahre betrachtet wird. Zeigt sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, dass die Bundesregierung ihre Klimaziele für das Jahr 2030 voraussichtlich nicht erreichen wird, ist sie verpflichtet, nachzusteuern.
„Porsche-Minister Wissing“
Die Gesetzesänderung war am 26. April vom Bundestag verabschiedet worden. Die Opposition und Umweltverbände werfen der Bundesregierung vor, das Klimaschutzgesetz mit der Abschaffung der Sektorziele zu schwächen.
„Das entkernte Klimaschutzgesetz ist unvereinbar mit dem historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021“, erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Es fehlten nicht nur verbindliche Sektorziele, sondern auch ein Weg, wie die Emissionen gemindert werden sollten. „Dies alles nur, um Porsche-Minister Wissing konkrete Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein Ende der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen zu ersparen“, so Resch.
Auch die Klima-Allianz Deutschland kritisierte das abgeschwächte Gesetz: „Die Verzögerung von Klimaschutz hat einen hohen Preis für uns“, sagte Stefanie Langkamp, Geschäftsleiterin Politik. „Sie treibt die Kosten für den Umbau in die Höhe und wird junge Menschen künftig in ihrer Freiheit stark einschränken.“
Die Klimaziele der Bundesregierung bleiben mit der Novelle unverändert. Für die Jahre 2020 bis 2030 schreibt das Klimaschutzgesetz maximale Jahresemissionsmengen vor. Bis 2030 müssen die klimaschädlichen Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken und bis 2040 um 88 Prozent gemindert werden. Von 2045 an will Deutschland klimaneutral wirtschaften.
Am Donnerstag hatte die Bundesregierung für ihre Klimapolitik in einem anderen Bereich eine Klatsche erhalten: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter – und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. (mit Agenturen)
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