Bundesanwaltschaft ermittelt: Jungnazi soll Jungen zu Mord angestiftet haben
Ein Jugendlicher aus Rheinland-Pfalz soll Kinder zu schwersten Gewalttaten angestachelt haben, bis hin zum Mord. Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft.
Irgendwann gab es offenbar keine Grenzen mehr. Immer weiter soll der Rheinland-Pfälzer Kai M., 19 Jahre alt, mit seiner Onlinegruppe Jugendliche zu Straftaten angestachelt haben. Jungen in den USA und Schweden zu Brandstiftungen an Fahrzeugen. Ein Mädchen zu sexuellen Handlungen an sich mit einem Messer, bei dem sie schwer verletzt wurde. Und einen Minderjährigen in Russland zu einem Mord eines Kindes an einer Schule mit einem Messer. Und von all dem soll er Videos ins Internet gestellt haben.
Am 17. März dann stoppte die Polizei die grausame Serie. Sie nahm Kai M. im Raum Trier fest – damals noch im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Die gab die Festnahme damals nicht bekannt, wegen der Persönlichkeitsrechte des jungen Beschuldigten und der laufenden Ermittlungen.
Nun aber teilte am Donnerstag die Bundesanwaltschaft mit, dass sie den Fall von Kai M. übernommen hat. Der Vorwurf: Rädelsführerschaft in einer terroristischen Gruppe. Dazu kommen Anstiftung zum Mord, zu mehrfacher Brandstiftung, zu sexuellem Missbrauch eines Kindes oder die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch.
Damit übernimmt die oberste Ermittlungsbehörde der Bundesrepublik erstmals einen Fall aus dem Feld der sogenannten COM-Szene. Diese steht für ein internationales Onlinenetzwerk, in dem Gewalt und Sadismus gefeiert werden – und gezielt nach Kindern und Jugendlichen als Opfern gesucht wird. Diese werden in Chats mit Drohungen zu Straftaten oder Erniedrigungen und Selbstverletzungen bis hin zu Suiziden gedrängt. Die Szene an sich ist nicht zwingend politisch. Im Fall der Gruppe von Kai M. aber inszenierte diese sich auch als rechtsextrem – weshalb nun die Bundesanwaltschaft den Fall übernahm.
Tatvideos als Werbung für weitere Anschläge
Kai M. soll sich bereits seit gut zwei Jahren in dieser Szene bewegt haben. Laut Bundesanwaltschaft gründete er Ende März 2024 zusammen mit anderen eine Onlinegruppe, die rechtsextreme Parolen verbreitete und schwerste Straftaten bis hin zu Morden ankündigte. Anders als bei anderen COM-Gruppen sei deren Ziel mit den Gewalttaten auch der Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung gewesen. Mit den Videos der Taten sollte Werbung für die Gruppe und weitere Anschläge gemacht werden.
Ende 2024 soll sich Kai M. dann einer weiteren Onlinegruppe angeschlossen haben und dort ebenfalls zum Anführer geworden sein. Und der Rheinland-Pfälzer soll in beiden Gruppen maßgeblich an der Vorbereitung und Ausführung der Gewalttaten beteiligt gewesen sein.
Das BKA hatte bereits im Juni 2025 vor der COM-Szene gewarnt. Die Täter agierten „perfide und manipulativ“, meist allein um Macht auszuüben und um Anerkennung in der Community zu erlangen, erklärte die Behörde damals. Für Aufmerksamkeit sorgte zuletzt der Fall eines 21-jährigen Hamburgers, der unter dem Pseudonym „White Tiger“ mit seiner Gruppe Kinder im Internet zu Selbstverletzungen und in einem Fall sogar in den Tod getrieben haben soll. Mehr als 200 Straftaten werden ihm zur Last gelegt, darunter 35 Gewaltdelikte. Gegen ihn läuft derzeit ein Prozess in Hamburg.
Der Thinktank Cemas hat die Szene schon länger im Blick. Auch die Aktivitäten der Gruppe von Kai M. habe man verfolgt, erklärte Mitarbeiter Thilo Manemann. „Durch die für sich reklamierten Taten hat die Gruppe in der Community einen hohen Status genossen.“ Die Gruppe habe sich „mit besonderer Grausamkeit hervorgetan“.
Cemas ordnet die Szene als „Nihilistic Violent Extremism“ ein, deren Ziel eine gesellschaftliche Zerstörung sei sowie Anerkennung in der Community durch extreme Gewalt. Vor allem auf Telegram sei diese „hochaktiv“, hieß es zuletzt in einem Report. Einige Gruppen würden sich auch explizit als Terrorgruppen inszenieren. Cemas ordnete auch eine Brandstiftungsserie in Deutschland und Österreich im April dieses Jahres einer Gruppe dieser Szene zu. Der Thinktank warnte vor einem transnationalen Phänomen, „das auch die kommenden Jahre bestehen bleiben könnte“.
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