Bilanz der Wärmeerzeugnisse 2023: Ölboom statt Wärmepumpe
Der Absatz von Öl-Wärmeerzeugern hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Das Interesse an Wärmepumpen hat im Laufe des Jahres nachgelassen.
Der BDH spricht von „Vorzieh- und Sondereffekten“. In der zweiten Jahreshälfte habe „die Debatte um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die künftige Förderkulisse für eine gesteigerte Nachfrage bei der Modernisierung von Öl- und Gasheizungen“ gesorgt.
Offenbar wollten viele HauseigentümerInnen mit dem Austausch ihrer Öl- und Gasheizung dem neuen GEG zum Jahresende zuvorkommen, das die Erlaubnis zur Neuinstallation von fossilen Heizungen in den kommenden Jahren sukzessive einschränkt.
So entstand eine Marktdynamik, die den Absatz von Gebäudeheizungen im Jahr 2023 in Deutschland auf den Rekordwert von mehr als 1,3 Millionen Stück katapultierte – das war ein Zuwachs um 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr und zugleich der höchste Stand seit den 1990er Jahren, als eine große Modernisierungswelle die östlichen Bundesländer erfasste.
Gedämpfte Erwartungen für 2024
Seit der Verabschiedung des umgangssprachlich als Heizungsgesetz bezeichneten neuen Regelwerks herrsche nun „endlich Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer“, betont die Branche. Gleichwohl gebe es Verunsicherung, weshalb die Hersteller „eher verhaltene Erwartungen“ hätten für das erste Halbjahr 2024.
Schon im zweiten Halbjahr 2023 habe sich angesichts der politisch aufgeregten Debatte über die zukünftige Rechtslage der Absatz von Wärmepumpen rückläufig entwickelt. Daher fordert der BDH nun gemeinsam mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) die Politik auf, zu informieren und „verspieltes Vertrauen“ zurückzugewinnen.
Mit der aktuellen Gesetzgebung wird der Absatz fossil befeuerter Heizungen in Schritten zurückgedrängt. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern dürfen Hauseigentümer ab Juli 2026 nur noch Heizungen einbauen, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. In Städten bis 100.000 Einwohner bleiben den Hauseigentümern zwei Jahre mehr für den Umstieg.
Wenn eine Kommune auf der Grundlage eines Wärmeplans entscheidet, in einem Gebiet ein Wärmenetz auf- oder auszubauen oder ein Wasserstoffnetz anzulegen, greift das Neubauverbot für fossil befeuerte Heizungen schon früher. Die bloße Existenz eines Wärmeplans ändert an den Fristen des GEG aber noch nichts. BürgerInnen in den Vorreiterkommunen, die frühzeitig unverbindliche Wärmepläne aufgestellt haben, sollten nicht benachteiligt werden.
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