Beschluss der britischen Justiz: Assange darf ausgeliefert werden
Ein britisches Gericht erlaubt formal die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA. Dort droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.
afp/taz | Die britische Justiz hat am Mittwoch formell die Auslieferung des Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA genehmigt, wo ihm wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan eine lebenslange Haftstrafe droht.
Ein Londoner Gericht erließ den Auslieferungsbeschluss, dem allerdings die britische Innenministerin Priti Patel zustimmen muss. Sollte sie die Auslieferung billigen, können die Anwälte Assanges noch Berufung vor dem Obersten Gericht einlegen.
Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Anfang 2021 aufgrund der labilen psychischen Gesundheit Assanges zunächst untersagt. Sein Anwalt Edward Fitzgerald argumentierte damals, dass ihn die Aussicht auf Auslieferung in den Suizid treiben könne.
Die Linken-Abgeordnete Sevim Dağdelen kommentierte auf Twitter: Die fortgesetzte Haft von Assange sei ein Verbrechen, für das die britische und die US-Regierung verantwortlich seien. Wenn Menschenrechte und Pressefreiheit noch etwas wert sein sollten, müsse die britische Regierung die Auslieferung von Julian Assange an die USA verweigern.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert