Berliner CDU und FDP gegen Mietendeckel: Schlechte Verlierer
Die Berliner CDU und FDP ziehen gegen den Mietendeckel vor das Landesverfassungsgericht. Die Fraktionen wollen noch vor der Sommerpause dagegen klagen.
![Der Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses Der Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses](https://taz.de/picture/3946836/14/24360168-1.jpeg)
Konkret sind die beiden Fraktionen der Ansicht, das am Donnerstag im Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Koalition beschlossene Gesetz greife in die Kompetenz des Bundes ein. Schließlich sei das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt, wie der Rechtswissenschaftler Foroud Shirvani bei der gemeinsamen Pressekonferenz erläuterte. Er soll die Fraktionen bei dem Verfahren vor Gericht vertreten.
Außerdem verstoße das Gesetz gegen die Berliner Landesverfassung. Die vorgesehenen Mietobergrenzen stellten eine „unzumutbare Belastung für Eigentümer“ dar, sagte Shirvani. Auch die geplante Möglichkeit der Absenkung hoher Mieten sowie die Rückdatierung des Mietenstopps auf Juni 2018 seien nicht verfassungskonform. Ob sie einen Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung stellen, prüfen die Fraktionen den Angaben zufolge noch.
Die Fraktionen der Berliner CDU und FDP strengen die Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht zusammen an, da einem solchen Antrag mindestens ein Viertel aller Abgeordneten des Landesparlaments zustimmen muss. Auch die Unionsfraktion im Bundestag kündigte eine Klage an, sie will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dafür braucht sie ein Quorum von etwa 180 Mitgliedern – die Union kommt im Parlament auf 246 Sitze.
Der Mietendeckel sieht das Einfrieren der Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre vor. Besonders hohe Mieten sollen unter bestimmten Umständen abgesenkt werden dürfen. Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten.
Das Gesetz dürfte noch im Frühjahr in Kraft treten, der Teil zur Absenkung von Mieten neun Monate später. Der Mietenstopp soll rückwirkend ab dem 18. Juni 2019 gelten. Vom Gesetz ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.
Das Gesetz sieht Mietobergrenzen vor, die abhängig sind von Alter und Ausstattung einer Wohnung. Modernisierungen dürfen Vermieter in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter und Monat auf die Miete umlegen. Verstöße gegen die Regeln sollen mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Vermieter können aber auch einen wirtschaftlichen Härtefall geltend machen. Die Bauwirtschaft und Unternehmensverbände üben ebenfalls scharfe Kritik an dem Gesetz.
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