Rechtsstreit um Berliner Mietendeckel: Karlsruhe verwirft Eilantrag

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag verworfen – aus formalen Gründen. Die juristische Auseinandersetzung wird weitergehen.

Zwei Abgeordnete halten ein Schild in eine Handykamera

Da war der Jubel groß: Die SPD-Abgeordneten Saleh und Radziwill vor der Mietendeckel-Abstimmung Foto: dpa

BERLIN dpa/taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Vermietern gegen den Berliner Mietendeckel als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (1BvQ 12/20).

Ein Eilantrag gegen ein Gesetz vor dessen Verkündung setze voraus, dass der Inhalt feststehe und die Verkündung unmittelbar bevorstehe. Zwar habe das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zum Mietendeckel in zweiter Lesung beschlossen. Möglich sei aber noch eine dritte Lesung auf Verlangen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses oder des Senats. Es sei nicht vorgetragen worden oder ersichtlich, dass diese keine dritte Lesung verlangt hätten.

Berlin führt als erstes Bundesland einen Mietendeckel ein. Das Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz Ende Januar mit rot-rot-grüner Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen.

Natürlich ist damit die rechtliche Auseinandersetzung um den Mietendeckel nicht beendet. Es wird mit weiteren Klagen auch vor dem Bundesverfassungsgericht gerechnet. Die Fraktionen von CDU und FDP in Berlin haben eine solche bereits angekündigt. Auch von Rot-Rot-Grün ist eine rasche juristische Klärung durchaus erwünscht, wie die zuständige Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) stets betont hat.

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