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Benachteiligung bei der Ehe für alleZwei lesbische Mütter gehen nicht

Ein Gesetz mit Haken: Auch nach Öffnung der Ehe für Homosexuelle können zwei Ehefrauen nicht automatisch gemeinsam Eltern werden.

Lieben dürfen sich Lesben, heiraten auch, aber wer darf sich legitim Mutter nennen? Foto: dpa

FREIBURG taz | Die „Ehe für alle“ ist beschlossen. Haben nun also alle Ehepaare gleiche Rechte? Nein, lesbische Paare werden gegenüber Mann-Frau-Paaren weiter in einem entscheidenden Punkt benachteiligt. Wenn ein Kind in eine lesbische Ehe hineingeboren wird, gilt nur die biologische Mutter als Mutter, ihre Partnerin muss das Kind erst noch aufwendig adoptieren.

Bei der Mann-Frau-Ehe ist das anders. Hier gilt der Ehemann automatisch als Vater, wenn die Ehefrau während der Ehezeit ein Kind gebiert. Er muss das Kind weder adoptieren noch seine Vaterschaft anerkennen. „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“, heißt es in Paragraf 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Diese Vorschrift lässt sich offensichtlich nicht auf zwei Frauen anwenden, da von einem „Mann“ die Rede ist, der „Vater“ wird. Die Vorschrift wurde aber auch nicht geändert, als der Bundestag am 30. Juni die „Ehe für alle“ beschloss. Viele lesbische Paare merken erst jetzt, dass die gefeierte Gleichstellung immer noch Defizite hat.

Enttäuscht ist zum Beispiel Ingrid Holzmayer. Die 43-jährige Berlinerin lebt mit ihrer Partnerin seit 2012 in einer Eingetragenen Partnerschaft. Seitdem wurden zwei Mädchen in die Beziehung geboren. Das erste trug Holzmayer aus, das zweite ihre Partnerin. Samenspender war jeweils ein schwuler Freund des Paars. Beide Kinder waren also Wunschkinder der Partnerinnen, dennoch wurden die beiden Frauen nicht automatisch zusammen Eltern. Erforderlich war jeweils eine sogenannte Stiefkind-Adoption.

„Ich brauche jetzt ein Attest meiner Hausärztin und muss ihr erklären, dass ich nicht depressiv bin, nicht an Selbstmord denke und keine Drogen nehme“, schildert Holzmayer. „Außerdem muss ich einen mehrseitigen Aufsatz über meine Bindungsfähigkeit und meine bisherigen Beziehungen schreiben. Und dann kommt auch noch das Jugendamt vorbei und schaut, ob es in unserer Wohnung sauber ist.“ Sie findet das „demütigend“, eine Fortsetzung von Diskriminierungserfahrungen.

Der „Ehe für alle“-Gesetzentwurf des Bundesrats, der am 30. Juni im Bundestag beschlossen wurde, geht auf diese fortbestehende Ungleichbehandlung überhaupt nicht ein. Wurde diese Frage einfach übersehen? Auch die beiden parallel vorliegenden Gesetzentwürfe von Linken und Grünen sprachen das Problem nicht an. Dabei scheint eine Lösung nicht schwer. Paragraf 1592 müsste nur um einen Satz ergänzt werden: „Mit-Mutter eines Kindes ist die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist oder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft führt.“

Neue Familienkonstellationen

Doch so einfach ist das nicht, erklärt die Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann, die im Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) sitzt. „Anders als beim Ehemann kann bei der Ehefrau der Mutter eine biologische Elternschaft faktisch nicht vermutet werden. Es ist also stets, und nicht nur ausnahmsweise, eine dritte Person an der Zeugung beteiligt, deren Rechte klärungsbedürftig sind.“

Es ist ein großer Zufall, dass, wenige Tage nachdem der Bundestag die „Ehe für alle“ beschloss, eine Regierungskommission ihr Gutachten zur Reform des Abstammungsrechts vorlegte. Dieser „AK Abstammung“ hat sich auf 134 Seiten mit neuen Familienkonstellationen beschäftigt, insbesondere solchen, die auf künstlicher Befruchtung beruhen. Er sprach sich dafür aus, dass die zweite Elternstelle in einer rechtlich gesicherten lesbischen Beziehung auch von einer „Mit-Mutter“ besetzt werden kann, und zwar automatisch und ohne Adoption. Es gebe keinen Grund, lesbische und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln.

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Justizminister Heiko Maas (SPD) hält es für „konsequent, wenn in Zukunft neben der Mutter auch deren Ehefrau Mit-Mutter eines Kindes würde, das in diese Ehe hineingeboren wird“. Eine Änderung wird jedoch frühestens nach der Bundestagswahl im September angepackt werden.

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37 Kommentare

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  • Ich verstehe nicht, wieso im Gesetzbuch nicht einfach von Elternteil 1 und Elternteil 2 gesprochen wird?

  • Wenn der Staat im Fall heterosexueller Ehepaare „eine biologische Elternschaft faktisch […] vermute[n]“ darf, ignoriert er damit schon jetzt die Rechte (und Pflichten) ziemlich vieler Männer.

     

    Genaue Zahlen habe ich für Deutschland zwar nicht gefunden auf die Schnelle – würde mich auch gar nicht wundern, wenn es keine gibt –, internationale Studien gehen aber wohl von bis zu 30% Kuckuckskindern unter den Söhnen und Töchtern englischer Bergarbeiter aus. Wieso also nicht 100 % aller an einer Zeugung beteiligter Männer ignoriert werden können, wenn bis zu 30% ignoriert werden dürfen, müsste man mir erst erklären. Eine Lüge ist ja doch auch dann eine Lüge, wenn sie statistisch eine Wahrheit sein könnte.

     

    Einmal mehr verhält sich „Vater Staat“ hier ziemlich inkonsequent. Wenn er Ehepartnern schon besondere Privilegien (und Pflichten) einräumen will, weil er seine Verantwortung gern teilen möchte, dann sollte er sich, bitte sehr, in ALLEN Fällen gleich blind stellen. Sich hinter Statistiken weg zu ducken, ist albern. „Geht mich nichts an“ ist schließlich eine Aussage, zu der man unabhängig vom Geschlecht seiner Schäfchen stehen können sollte. Es sei denn, man will als Sexist gelten.

     

    Die entsprechende Gesetzesänderung sollte im Übrigen ohne Zu-Satz auskommen. Wir haben schließlich schon genug bedrucktes Papier. (Nicht einmal die Juristen haben mehr einen Überblick über alle geltenden Gesetze.) Es müssten dafür lediglich drei Worte ersetzt werden: Das Wort „Vater“ durch die Worte „zweiter Elternteil“, das Wort „Mann“ durch das Wort „Person“ und das „der“ durch ein „die“. Es stünde dann geschrieben: „Zweiter Elternteil eines Kindes ist die Person, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“.

     

    Ist doch gar nicht so schwer, zeitgemäß zu reden, oder? Kein Sternchen, keine Schrägstriche und auch sonst keine seltsamen Verrenkungen. Alles ganz normal. Rein sprachlich, meine ich. Wo schon ein Wille ist, ist immer auch das passende Wort dafür.

    • @mowgli:

      Aber warum sollte er sich denn blind stellen. Früher sollte der kleinbürgerliche Schein mit aller Macht geschützt werden. Nichteheliche Kinder wurden als "Bastarde" massiv ausgegrenzt. Wir sollten diesen Ehemüll aufräumen anstatt ihn noch auf homosexuelle Paare zu übertragen. Das gilt für das Ehegattensplitting genauso wie für die nur sehr eingeschränkt korrigierbare Fiktion der Ehelichkeit von Kindern anderen Personen als dem Ehegatten.

  • Es werden sich noch ganz andere Probleme ergeben. In Zukunft werden Kinder, die in Gleichgeschlechtlichen Ehen aufgewachsen sind, ihre Eltern verklagen weil ihnen eine Normalität verweigert wurde.

    Oder ist die Ehe zwischen zwei Männern und das was in dieser Ehe sexuell getan wird eine Normalität ?

    • 8G
      80576 (Profil gelöscht)
      @Ukung:

      Die Frage klärt sich, wenn man "normal" begrifflich definiert.

       

      Wenn "normal" bedeutet, einer Norm zu entsprechen, die wiederum durch das definiert wird, was die Mehrheit tut, dann lautet die Antwort auf Ihre Frage offensichtlich "nein".

       

      Wenn "normal" etwas bezeichnet, das weder verwerflich noch verurteilenswert ist, dann lautet die Antwort auf Ihre Frage "ja".

      • @80576 (Profil gelöscht):

        Wenn "normal" etwas bezeichnet, das weder verwerflich noch verurteilenswert ist, dann lautet die Antwort auf Ihre Frage "ja".

        Verwerflich und Verurteilungswert ? Wer entscheidet über diese Begriffe ?

        Ist doch klar ! Die Mehrheit in einer Gemeinschaft entscheidet was in ihrer Gemeinschaft Verwerflich und Verurteilungswert ist !!

    • @Ukung:

      Himmel! Ich möchte nicht wissen, wovon Sie nachts träumen, werteR UKUNG!

       

      Was soll das denn bitte sein, „Normalität“? Haben Sie schon mal davon gehört, dass Kinder von Künstlern, Politikern, Spitzensportlern, Millionären, Vorstandsvorsitzenden, Alkoholikern oder Hartz-IV-Empfängern ihre Eltern verklagt haben? Ich nicht. Kann mir auch kein Gericht vorstellen, das „Normalität“ rechtssicher definieren kann.

       

      Es gibt kein Recht auf Normalität. Schon deswegen nicht, weil „Normalität“ gar nicht real ist, sondern nur ein Hirngespinst von nach Orientierung suchenden Statistik-Fans.

       

      Ich hoffe sehr, werteR UKUNG, Sie finden irgendwann ihre eigene "Normalität". Und zwar tief in sich selber. Dann brauchen Sie auch nicht mehr schlecht zu träumen von anderen.

      • @mowgli:

        Normalität ergibt sich aus einer Mehrheitlich entschiedenen Situation, so wie es zum Beispiel in der Schweiz üblich ist.

        Übrigens träume ich sehr nette Träume.

        Es ist allerdings ein alter Hut das diejenigen die im Unrecht sind entweder gleich persönlich werden, die mildere Form, oder gar beleidigend.

    • @Ukung:

      Ja. Ist es.

      • @Anna Strüßmann:

        Ich gehe von dem Standpunkt aus das sich die Mehrheit der Bundesbürger gegen ihre Einstellung entscheiden wird.

  • Es würde keinem Kind in der Welt schaden, wenn bei jedem Neugeborenen mal jemand Kompetentes vorbei kommt und nachschaut, ob diejenigen, die erziehen wollen, damit auch nicht überfordert sind.

     

    Ansonsten habe ich die gleichen Probleme damit wie ich mit heterosexuellen Paaren habe, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden. Es gibt genug Menschen auf der Welt, um die man sich kümmern müsste. Was für ein rassistischer Ansatz steckt darin, dass man meint, man müsse unbedingt seine eigenen Gene weitergeben?

    Das ist imo nicht wünschenswert, eine Diskriminierung natürlich auch nicht, also schafft den Paragraphen ganz ab und seht lieber zu, dass die Menschen, die geboren werden, vernünftig versorgt werden.

    • @Age Krüger:

      Klingt rational. Ist aber trotzdem nicht vernünftig.

       

      Menschliche Bedürfnisse llassen sich nicht per Beschluss abschaffen. Die meisten Menschen glauben, dass sie in ihren Kinern irgendwie weiterleben, dass sie eine zeite, dritte, x-te Chance bekommen, ein besserer Mensch zu werden. Das ist bilologisch zwar nicht untersetzt, beeinflusst die Gefühlslage der Nation aber trotzdem.

       

      Außerdem: DIE "kompetente" Person möchte ich treffen, die eben so mal "vorbei kommt und nachschaut" und anschließend ganz sicher weiß, ob "diejenigen, die erziehen wollen, damit auch nicht überfordert sind".

       

      Menschen wachsen mit ihren Aufgaben. Wenn man ihnen keine Aufgaben gibt, bleiben sie Zwerge. Wenn man ihnen aber Aufgaben gibt, die sie überfordern, werden sie irre. Beides kann ja wohl nicht Zielstellung rational handelnder Menschen sein.

  • Mann befruchtet Eizelle, die in einer Frau zum Menschen heranwächst. Das ist die biologische Seite. Die soziale Seite der Elternschaft kann eine andere sein. Aus den Konflikten, die daraus resultieren können, entstehen persönliche und gesellschaftliche Konflikte, die eine auf Gerechtigkeit und Glück strebende Gesellschaft lösen sollte. Trotzdem scheint mir, dass ein Adoptionsverfahren eine für die Elterin oder den Elter weitaus unproblematischer zu sein, als das Problem, vor dem diejenigen stehen, die zum Kindsaustragen nicht fähig sind, wo hetero oder schwule Paare oder Personen mit Kinder- , aber ohne Partnerwunsch Pech haben, da Leihmutterschaft in Deutschland illegal ist. Das die Heimatfilmfamilienfraktion dagegen ist, ist klar, ich verstehe dies bezüglich aber gerade die bilogistische Kritik der Seite, die sonst Elternschaft als rein postnatales soziales Konstrukt sieht nicht.

    • @Euromeyer:

      Eine Gesellschaft, die nach „Gerechtigkeit und Glück streb[t]“, sollte aufpassen, dass nicht neue, größere Konflikte an die Stelle der alten setzt, wenn sie sich pauschalen und unreflektierten in die Angelegenheiten einzelner Individuen einmischt. Manche Probleme und Konflikte können nur die daran unmittelbar Beteiligten lösen. Weil nur die einander wirklich kennen.

       

      Im Übrigen haben Se natürlich recht: Es gibt noch viel zu tun. Nur ist denen, die noch in der Warteschlange stehen, gar nicht geholfen, wenn Sie den, der grade dran ist, mit dem Stempel „Luxusproblem“ abfertigen.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    Hab' ich da was falsch verstanden, oder was soll der 'Aufstand'?

    Ich seh' da kein Problem, dann adoptiert doch das Kind einfach. Fertig.

    Wird doch in Hetero-Ehen auch so gemacht.

    • @81331 (Profil gelöscht):

      Sie verstehen nicht, was dieser „Aufstand“ soll, werte*R VIRILO? Dann sind Sie also nie ungerecht behandelt und ohne ersichtlichen Grund hinter andere zurück gesetzt worden von Leuten, die dazu die Macht hatten? Oder ist Ihnen das doch eher einmal zu oft passiert?

       

      Nein, es ist nicht richtig, Menschen aufgrund einzelner Merkmale zu diskriminieren. Vor allem dann nicht, wenn die Diskriminierten sich selbst mit diesen Merkmalen identifizieren. Es schafft nämlich Konflikte, die nicht sein müssen. Es schmerzt und kann sehr negative Folgen haben. Auch an ganz unerwarteter Stelle und für gänzlich Unbeteiligte.

       

      Genau deswegen fangen wir ja grade an, Ungerechtigkeiten abzubauen. Dass wir noch gar nicht so genau erkennen, wie weit die Schäden reichen, die in den letzten Jahrtausenden verursacht worden sind, ist noch kein Grund, gar nichts ändern zu wollen am Staus Quo. Es ist höchstens ein Grund, sehr vorsichtig zu sein.

       

      Gut möglich, dass wir beim engagiert vorwärts Stürmen in Wespennester preschen, von denen wir – blind wie wir sind vor lauter eignem Schmerz oder Bedeutungshuberei – nicht einmal etwas ahnen. Die Debatte hier lässt mich was Ähnliches beinah vermuten.

  • Hier geht es nicht um das Recht eines Kindes zu wissen, von wem es abstammt. Die Ungleichbehandlung besteht in der Tatsache, dass in § 1600 Abs. 5 BGB ausdrücklich ausgeschlossen wird, dass ein Ehemann, der in eine künstliche Befruchtung der Mutter (seiner Ehefrau) mittels Samenspende eines Dritten eingewilligt hat, die Vaterschaft anfechten kann. Hier besteht keine "Vaterschaftsvermutung", sondern eine Vaterschaftspflicht. Die nicht-biologische Mutter dagegen wird in Bezug auf ihr (soziales) Kind wie eine Fremde behandelt, obwohl sie im Falle einer künstlichen Befruchtung ihrer Frau die gleiche Position einnimmt wie der Ehemann einer Frau in einer heterosexuellen Ehe.

  • Aber eine Ungleichbehandlung von "Vater" und genetischem Erzeuger gibt es schon länger.

    Ich habe zB einen Bekannten der eine Beziehung mit einer Frau hatte die im Trennungsjahr war und die von ihm schwanger wurde. Die Beziehung zerbrach, sie ging wieder zu ihrem Mann zurück. Und dieser ist nun der "Vater" laut Geburtsurkunde.

    Vielleicht man nicht von Vater- und Mutterschaft sprechen, sondern von Elternschaft!

  • Ich kann hier keine Benachteiligung feststellen. Auch bei Mann-Frau-Ehen bei denen einer der Ehepartner nicht leibliches Elternteil ist, muss zunächst ein Adoption stattfinden, damit er/sie als Vater/Mutter vor dem Gesetz mit allen Rechten und Pflichten gilt.

    • @Jürgen Muck:

      Nicht, wenn das Kind in eine bestehende Ehe zwischen den beiden hinein geboren wird.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Also doch ein Haken.

    War ja abzusehen bei dem Tempo.

  • Grundsätzlich bin ich sehr tolerant und habe kein Problem damit, wer mit wem liiert ist. Das Wort "Ehe" gehört abgeschafft, weil es übelst nach Kirche stinkt!

     

    Was die Kinder angeht:

    Da will ein gleichgeschlechtliches Paar ein Kind, wogegen theoretisch nichts einzuwenden wäre.

    Würden die beiden ein Kind adoptieren, das sehnsüchtig darauf wartet, endlich ein richtiges Zuhause zu bekommen, wäres es ok.

     

    Aber der Wunsch nach einem leiblichen Kind (was in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung technisch einfach unmöglich ist) hat etwas von "New-Lifestyle"....

    "Wir sind jetzt ein Paar, also wollen wir auch Kinder; aber keine gebrauchten, sondern Neue".

     

    Und die kann man sich ja heutzutage bequem "basteln", durch Samenspende, in vitro...

     

    Aber: eines Tages kommt dieses Kind an und möchte wissen, wer sein Vater ist. Und unterschätzt diesen Wunsch nicht, er kann den kompletten Lebensweg des Kindes verändern.

     

    Ich spreche hier aus Erfahrung als adoptiertes Kind; habe nach langer Suche meine leibliche Mutter und Schwester gefunden und bin, auch mit 55 Jahren noch, auf der Suche nach dem Vater.

     

    Es fühlt sich "unfertig" an, ein "nicht geschlossener Kreis".

    Erspart das den Kindern wenigstens, indem bei der Zeugung schon vereinbart wird, daß der Samenspender namentlich genannt wird und ebenfalls Rechte und Pflichten bekommt.

    Dann hätte das Kind zwar 3 Elternteile, aber damit kann man gut leben.

    • @Juhmandra:

      Da kommt nun wieder die Krux die auch im Artikel angesprochen wurde.

      Psychologische Gutachten, Jugendamt usw. heterosexuelle Paare können so viele Kinder zeugen und keiner stellt Fragen wegen psychischer Gesundheit, sozialer Struktur oder finanzieller Sicherheit.

    • @Juhmandra:

      Dann nennen wir es eben wieder "Connubium" das hört sich so schön heidnisch-römisch an. Das Wort "Ehe" bedeutet schlicht: Vertrag, Recht, Gesetz, da ist gar nichts kirchliches dran.

    • @Juhmandra:

      Nachdem es sich bei dem biologischen Vater um einen Bekannten der beiden und nicht um einen anonymen Spender handelt, dürfte ja wohl davon auszugehen sein, dass die Kinder wissen bzw ihnen zum passenden Zeitpunkt mitgeteilt wird wer ihr leiblicher Erzeuger ist. In wie weit die 3 dann Kontakt haben sollen ist ihnen überlassen, Rechte und Pflichten dürften wohl im vor der künstlichen Befruchtung unterschriebenen Vertrag geregelt sein, hierbei sollte man die Wünsche der leiblichen Eltern ja wohl akzeptieren. Ginge es um einen verstorbenen Vater und einer erneuten heterosexuellen Ehe der Mutter würde kein Mensch irgendwelche Bedenken äußern, also woher rühren diese Bedenken, wenn nicht von der gleichgeschlechtigkeit der (tatsächlichen) Eltern?

  • Lasst den Kindern doch ihre biologischen Eltern. Schafft die Fiktion ab, die die Wirklichkeit verbiegt um einen Schein aufzubauen. Schafft sie auch bei heterosexuellen Paaren ab und fordert sie nicht auch noch für lesbische Paare.

    • @Velofisch:

      Was denn für eine Fiktion, was für ein Schein? Fakt ist: Kinder entstehen biologisch aus Eizellen und Samen - was aber herzlich wenig damit zu tun hat, wer diese Kinder dann auch liebevoll umsorgen und großziehen kann, will, oder sollte.

      Im vorliegenden Fall gibt es zwei umsorgende Eltern sowie einen bekannten Samenspender, falls die biologische Abstammung irgendwann wichtig sein sollte. Und alle Beteiligten scheinen mit dieser Konstellation einverstanden zu sein. Wo also ist das Problem? Sie vermischen mal wieder irgendwelche persönlichen Gekränktheiten bezüglich ungerecht behandelter Väter im Falle von schiefgelaufenen Heterobeziehungen, die mit diesem Fall und dieser Konstellation überhaupt nichts zu tun haben. Und schrägerweise sind Ihre biologistischen Vorstellungen dabei genauso reaktionär wie jene, die der von Ihnen stets beklagten ungerechten Mütterbevorzugung zugrunde liegen.

      • @kami:

        Es geht um die Fiktion, dass die Ehe ein passendes Mittel sei, um eine Elternschaft von nicht genetisch verwandten Personen zu begründen.

        Ich verstehe, dass die Fälle von Trennungskindern anders gelagert sind als die Fälle von Samenspenden. Dann lasst uns doch ein Samenspendegesetz machen, wo die Samenspende unabhängig von Geschlecht und Ehe des nicht biologisch beteiligten Elternteils ist. Da kann dann ein Verfahren definiert werden, wie die Elternschaft erlangt wird, wie der biologische Vater/Samenspender aus der Verantwortung entlassen wird und welche Rechte das Kind später hat, über seine biologische Abstammung informiert zu werden.

        Was daran reaktionär sein soll, hier den Anknüpfungspunkt "Ehe" zu ersetzen, müssen Sie mir allerdings noch erklären.

  • Diese widerborstige Natur, da wollen zwei Ehefrauen gemeinsam Eltern werden und es geht nicht. Frechheit! Aber was solls, schreiben wir es doch einfach so in ein Gesetz, was kümmern einen schon biologische Fakten, wenn man doch fühlt moralisch richtig zu handelt.

     

    Wenn das Kind einmal Auskunft wünscht wer der leibliche Elternteil ist, wird damit auch alles einfacher! Schau her diese beiden Frauen sein deine Eltern!

    • @insLot:

      Wieso sind hier eigentlich so viele Kommentatoren unfähig, zwischen der biologischen Verbindung von Ei- und Samenzelle und dem Aufziehen von Kindern zu unterscheiden? Schreiben Sie Ihre "wider die Natur"-Tiraden eigentlich auch, wenn zwei Hetero-Eltern ein Kind adoptieren, eine Hetero-Mutter einen Samenspender bemüht, etc.? Glauben Sie, die Kinder von lesbischen Eltern sind irgendwie "unbiologisch" im Chemiebaukasten erzeugt worden?

       

      Jetzt fehlt nur noch, dass Sie gegen Flugzeuge und Autos wettern, weil "die Natur" Menschen nicht zum Fliegen oder Fahren mit 120 Sachen geschaffen hat.

       

      Gut für Kinder ist es, liebevolle Eltern zu haben, die bedingungslos für ihre Kinder da sind. Man muss schon reichlich komisch drauf sein um zu denken, dass zwei Personen, die sich das reiflich überlegt haben, dazu weniger befähigt sein sollten als irgendwelche Heten, die in der Partnacht das Kondom vergessen haben.

  • Nein das hier ist keine Benachteiligung von Homoehen. Das hier ist ein anachronistisches Überbleibsel zum "Schutz" von Kuckuckskindern.

    Früher waren nichteheliche Kinder massiv benachteiligt. Daher hat man alles probiert, um die Fiktion einer Ehelichkeit zu erhalten - selbst dann wenn die wahre Elternschaft bekannt war. Dies ist nicht nur anachronistisch sondern schränkt auch heute noch die Rechte der leiblichen Väter massiv ein, während betrogene Ehemänner dadurch unterhaltspflichtig werden. Fliegt der Betrug auf, so wird ihnen nichts ersetzt - weder von der Betrügerin (der Mutter) und jetzt auch immer weniger vom leiblichen Vater.

    Es wäre also Zeit diesen Anachronismus abzuschaffen. Natürlich kann der Ehemann als Vater weiterhin vermutet werden. Die Fiktion sollte aber abgeschafft werden. Diese Fiktion diskriminiert echte und Scheinväter. Lesbische Partnerinnen von Müttern sollten sich hier nicht auf die Gleichheit im Unrecht berufen, sondern sich für die Abschaffung dieser unsinnigen Fiktion aussprechen.

    • @Velofisch:

      Es spricht nichts gegen eine gesetzliche Vermutung (am besten zugunsten der biologischen Eltern). Diese sollte aber im Gegensatz zur derzeitigen Situation widerlegbar ausgestaltet sein.

       

      Mehr als zwei Personen sollten nicht erziehungsberechtigt und unterhaltsverpflichtet sein.

       

      Aus diesem Grund wird es auch in Zukunft ein Verfahren zur Anerkennung von Stiefkindern geben müssen.

      • @DiMa:

        Was soll bitte ein "Verfahren zur Anerkennung von Stiefkindern" sein? Kinder bleiben Kinder ihrer Eltern. Ist ein Elternteil gestorben, so gibt es die Möglichkeit der Adoption. Die menschenrechtswidrige Praxis der "Wegadoption" - d.h. der Auflösung des Vaterschaftsverhältnisses eines Kindes durch Adoption gegen den Willen des Vaters, nehmen glücklicherweise auch im familienrechtlich rückständigen Deutschland ab.

        In der Praxis hat sich gezeigt, dass es Kinder nicht beeinträchtigt, wenn sie unterschiedliche Nachnamen führen oder wenn die neuen Partner_innen ihrer Eltern nicht originär sorgeberechtigt sind.

        Dagegen kann es seelische Schäden verursachen, wenn ein Elternteil wegdefiniert wird oder Kinder nach einer zweiten Scheidung plötzlich als einziges den Namen des zweiten Exmannes ihrer Mutter behalten müssen.

        • @Velofisch:

          Gegen den Willen biologischer Eltern sollte zunächst garnichts moglich sein. Die hätte im Falle einer verheirateten Mutter zur Folge, dass der betrogene Ehemann nur Vater werden kann, wenn der biologische Vater zustimmt

  • Da ist doch Streit vorprogrammiert: Welche der beiden Mütter soll dann im Trennungsfall die Privilegien für sich reklamieren können, die in heterosexuellen Beziehungen dem Vater gegenüber gelten?

    • @Normalo:

      Na ganz einfach diejenige die besser für die Kinder sorgen kann. So sollte das eigentlich auch bei Kindern aus heterosexuellen Beziehungen sein, nur weil die deutsche Gerichtsbarkeit Männer hierbei benachteiligt ist das doch kein Grund um zu fordern, dass das für alle anderen Beziehungen auch gelten muss.

      • @Fantenlover3000:

        Das Gesetz ist ja so formuliert, dass Väter nicht offensichtlich diskriminiert werden aber Jugendämter und Gerichte genug Spielräume haben, die Väter zu diskriminieren. Theoretisch sind getrennte Mütter auch unterhaltspflichtig und haben auch keine besseren Besuchsrechte als die getrennten Väter. Aber die Realität sieht leider anders aus.

        Bei zwei Müttern - einer biologischen und einer rechtlichen - ggf. auch sozialen Mutter, gibt es da Gründe, die biologische Mutter zu bevorzugen?

        Daneben ignoriert der Gesetzgeber bewusst, dass ein Kind neben einem biologischen Vater dann noch drei Mütter haben kann. Eine biologische Mutter von der die Eizelle stammt. Eine gebärende Mutter, die das Kind ausgetragen hat und eine weitere rechtliche Mutter. Daneben können natürlich beliebige Personen - Freunde, Verwandte, Großeltern noch soziale Elternrollen einnehmen.

        Der deutsche Recht ignoriert aktuell die biologische Mutterschaft als unethisch. Was ist denn, wenn - aus welchen Gründen auch immer - bei einem lesbischen Paar die eine Partnerin eine Eizelle der anderen Partnerin eingepflanzt bekommt? Hat die biologische Mutter ihr eigenes Kind nicht adoptiert, so hat sie nach einer Trennung keinerlei rechtliche Verbindung zu ihrem Kind.