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BGH-Urteil zum Cum-Ex-SkandalDreistigkeit siegt nicht immer

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Banker, Anwälte, Investment-Profis haben mit geschickten Tricks Steuern hinterzogen – und wurden erwischt. Auch an Olaf Scholz bleibt vom Cum-Ex-Skandal etwas hängen.

Irgendwas wird vom Cum-ex-Skandal an ihm haften bleiben: Finanzminister Olaf Scholz (SPD) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

W er sich zwei Mal Steuern erstatten lässt, die nur einmal bezahlt wurden, macht sich tatsächlich strafbar. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Doch es hat acht Jahre gedauert, bis der Bundesgerichtshof nun das Selbstverständliche rechtskräftig festgestellt hat: Die so genannten Cum-Ex-Tricksereien waren Steuerhinterziehung und damit strafbar.

Die Täter – Banker, Anwälte, Investment-Profis – waren aber nicht nur dreist, sondern gingen auch äußerst aufwändig vor, um ihre Machenschaften zu verbergen. In jede Transaktion waren Dutzende Personen eingespannt, um die Vorgänge zu verschleiern. Doch der Kern der Täter, der das Ganze orchestrierte, kannte den großen Plan und wusste genau, was gespielt wird. Das stellte nun auch der BGH fest. Dreistigkeit siegt nicht immer.

Für die unerschrockene Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker ist das Urteil sicher eine große Genugtuung. Ohne sie wäre wären die hochkomplexen Ermittlungen wohl im Sand verlaufen. Doch Brorhilker ließ weltweit Akten beschlagnahmen, überredete Kronzeugen zur Aussage und ließ sich nicht einschüchtern vom Vorwurf, sie verfolge zu Unrecht pfiffige, aber strikt gesetzestreue Steuerexperten.

Hoffentlich wird Brorhilker nun nicht wegbefördert. Denn sie bietet die Gewähr, dass nun die laufenden Ermittlungsverfahren gegen hunderte Beschuldigte aus der Finanz-Szene entschlossen durchgezogen werden.

Und was ist mit Olaf Scholz, fragen nun alle. Als Hamburger SPD-Bürgermeister hatte er sich mit den Spitzen der Cum-Ex-Bank Warburg getroffen – und schon kurze Zeit später änderte das Hamburger Finanzamt seine Pläne und verzichtete auf Steuernachforderungen. Scholz sagt, er habe damit nichts zu tun und könne sich im Zweifel nicht erinnern. Das spielte beim BGH zwar keine Rolle. Aber Scholz hat mit seinen undurchschaubaren Manövern selbst dafür gesorgt, dass man bei den Worten „Cum-Ex“ nun immer an ihn denken muss.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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27 Kommentare

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  • Sie haben den hohen Organisationsgrad und die extreme kriminelle Energie der Cum-Ex Akteure gut zusammengefasst. Was eine Finanzbehörde angeht, so werden Entscheidungen, ob noch Verwaltungsakte in Angelegenheiten zu erlassen sind, wo es um den „guten Ruf unbescholtener Leistungsträger“ einer Gesellschaft geht, immer von -ganz Oben- übernommen. Eine Finanzverwaltung ist streng hierarchisch strukturiert. Oben weist also unten an: „MACHT NIX BEVOR WIR WAS SAGEN“!! Alle haben dann nichts gemacht, weil von oben nichts mehr gesagt wird und wenn oben nichts sagt (anweist) hat ja auch oben nichts gemacht (und unten darf dann nix machen). So kann der Minister behaupten, Entscheidungen des Finanzamtes nicht beeinflusst zu haben, es GAB JA KEINE ENTSCHEIDUNGEN MEHR und seine Hände in Unschuld waschen..irgendwie ein Ouroboros.



    Die Spitze einer Finanzverwaltung, deren Chef der Finanzminister und dessen Chef der Bürgermeister oder der Ministerpräsident ist tragen dann, wenn „dumme Fragen“ gestellt werden Erinnerungslücken vor, alter Trick von Juristen.



    Sicher ist, dass die weisungsgebundenen (unteren) FinanzbeamtInnen, die den Fall bearbeiten, sich immer sehr gut erinnern können. Insbesondere an die Ratlosigkeit, wie ihnen die Hände bei so was gebunden sind, die Kohle verjähren zu lassen, damit die Abteilung, die die strafrechtlichen Vorermittlungen für die Staatsanwaltschaft führte, die Füße stillhalten kann (muss). Es kommt eben keine Entscheidung/Anweisung von Oben, die notwendigen Verwaltungsakte zu erlassen.



    Amtsgeheimnis, Steuergeheimnis wer traut sich da, seine Pension zu riskieren. Hören wir das Wort „organisierte Kriminalität“ denken wir spontan an Rockerbanden, Drogenkriminalität oder Menschenhandel. Dass in dem von Ihnen beschriebenen Zweig der OK die hohe Politik nicht in der Lage ist, für die Öffentlichkeit eindeutig nachvollziehbar, sich ohne wenn und aber von der OK abzugrenzen, lässt uns resignieren.



    Anderes Wort für Glück: Ignoranz, oder auch Teflon

  • Bis heute folgt die Justiz ihrem Auftrag:



    Gerechtigkeit bezeugen und untermauern.



    Trotzdem ist O.S. noch Kanzlerkandidat...



    Was habe ich da nicht verstanden?

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      Dass alle vor dem Gesetz gleich sind, aber die Gesetze nunmal nicht von allen gemacht werden.

  • In welcher Selbstherrlichkeit einige Banker:innen mit ihrer Macht in Politik eingreifen und manipulieren ist nicht nur wegen der Finanzierung schmutziger Geschäften mit Waffen oder Müll in schlechter Erinnerung. Privatbanken zaubern aus viel altem Geld noch viel mehr neuen Besitz für den sog. Geldadel, während dem Sparbuch der Garaus gemacht wurde. Interessant, dass im "Cum-Ex-Skandal" der jetzt amtierende Finanz-Minister mit den unerklärlichen Erinnerungslücken aktuell sein Längschläfertum im "Brigitte-TV" boulevardesk präsentiert und auch noch als "Feminist" wahrgenommen werden möchte. Hausaufgaben in der Überwachung des Finanzsektors waren bereits bei Wirecard und ehedem in Hamburg wohl nicht sein Lieblingsthemshema. Die Mär vom schützenden Teflon ist abgenutzt für das Kanzleramt. Diese Behörde ist auf Wachsamkeit seit Corona hoffentlich getrimmt. Offensiv transparentes Fehlermanagement ist in der Politik weitgehend noch ein Fremdwort, das kann nach dem systemischen Versagen heuer im Zivilschutz nicht so bleiben. Zeit für viel frischen Wind in der Bewegung zur Transformation.



    Nachtigall ick hör dir trapsen. Der frühe Vogel fängt den Wurm. Fortsetzung folgt.

  • Ich bin strikt dagegen, diese Schmarotzer-Täter mit dem Wort "geschickt", oder "Tricksereien", in Verbindung zu bringen.



    Letztlich "doppelt abzurechnen" ist das älteste bekannte Vorgehen in diesen Kreisen, nicht nur billig, sondern obendrein dumm, da grundsätzlich leicht nachzuweisen.

  • 9G
    97287 (Profil gelöscht)

    Auch an Olaf Scholz bleibt etwas hängen- Klar doch wenn die Taz- wie auch die übrige Presse incl. Bild- dauernd einen Zuasammenhang herstellen, unterstellen und vermuten, dannbleibt immer etwas kleben. Das ist bei den Grünen auch so, Sex mit Kindern( Parteiinterne Untersuchung, Drogenmissbrauch ( Volker Beck), Kriegstreiber an der Seite der Nato( Jugoslawien) , Unterstützung von zukünftigen Diktatoren ( Nicaragua, El Salvador) durch Geld und Waffensammlung(Ströbele). usw. Alles also nicht sooo schwer zu konstruieren.

  • Wo kann man denn mal die Namen derer nachlesen, die kassiert haben bzw denen Rückzahlung droht? Wollt' mal schauen, ob Verwandte dabei sind. 😁

  • Unvollständig: Was ist mit Schäuble, der war 8 Jahre Finanzminister, in der Hochzeit von CUM-EX? Sein Parteikollege Koch hat schon mal erfolgreiche Steuerfahnder in die Wüste geschickt. Außerdem wollte er Steuerhinterziehern Amnesie per Gesetz gewähren. Das wurde durch rotgrün blockiert und brachte Hoeness ins Gefängnis. Scholz ist im Vergleich zu Schäuble (Schwarzgeldkofferträger) ein kleiner Fisch. Walter-Borjahns gehört auch erwähnt. Der hat viel Geld von Steuerhinterziehern eingesammelt. Schwarzgelb hat da kaum Interesse, fördert eher durch Lobbyismus dergleichen Machenschaften. Merkel, Wirecard, die Schreibenden schweigen.

  • „Aber Scholz hat mit seinen undurchschaubaren Manövern selbst dafür gesorgt, dass man bei den Worten „Cum-Ex“ nun immer an ihn denken muss.“

    Ich sage was Scholz ist, er ist ein Lügner.



    Wer solche Gespräche über soviel Steuergeld angeblich vergisst, muss eigentlich sofort als Finanzminister zurücktreten und die Kanzlerkandidatur aufgeben.



    Dagegen sind die Dummheiten von AB doch Petitessen.

    • @Senza Parole:

      Aber sie ist eine Frau. Die darf auch keine Petitessen. Olaf 'keine Polizeigewalt' Scholz darf ganz andere Sachen.

  • „Banker, Anwälte, Investment-Profis haben mit geschickten Tricks Steuern hinterzogen – und wurden erwischt.“

    Jau - die müssen jetzt erstmal mit knallharten Bewährungsstrafen rechnen und Rechtsmittel einlegen bis irgendwann genug Gras über die Sache gewachsen ist. Geld ist genug ja da.

  • 9G
    95820 (Profil gelöscht)

    „Dreistigkeit siegt nicht immer“



    „Aber Scholz hat mit seinen undurchschaubaren Manövern selbst dafür gesorgt, dass man bei den Worten ‚Cum-Ex‘ nun immer an ihn denken muss.“



    Ganz schön dreist.

  • Ja, in China oder Russland hätte man für solch ein Urteil deutlich kürzere Zeit gebraucht.



    Da langt es, wenn der jeweils Mächte seinen Daumen senkt und die Justiz folgt dann.



    In Deutschland haben wir einen Rechtstaat, der schaut nicht darauf ob ein Verhalten moralisch oder sozial ist, der schaut nur darauf ob es formal legal war.



    Das ist sehr gut so. In einem Staat in dem "Moral" mehr zählt als "Recht" wollte ich nicht leben.

    • @Paul Rabe:

      Weder in Russland noch in China hätte es ein Verfahren gegeben, da die Betrüger beste Kontakte nach ganz oben hatten. Hierzulande hat das - in diesem konkreten Fall - nur für eine massive Verzögerung des Urteils gelangt

    • @Paul Rabe:

      Nun, in diesem Fall hat es wohl 8 Jahre gebraucht, bis der "Daumen Hoch" zurückgezogen wurde - und die formale Richtigkeit offiziell festgestellt werden durfte. Bei "Daumen Runter" hätte das auch schon problemlos vor 8 Jahren geschehen können - aber damals waren die Banken und Finanzeliten ja "systemrelevant", deswegen durften sie noch eine zeitlang weiterjonglieren - und ihre Schäfchen ins Trockene bringen. Allein an Zins und Zinseszins haben sie in diesen Jahren nämlich mit dem ergaunerten Kapital bestimmt einiges mehr verdient als sie jetzt (vielleicht) wieder zurückzahlen müssen.







      Denken Sie mal an das alte Testament, wo es heißt: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" - hätte dieses Recht/Gesetz seine formale Legalität/Gültigkeit behalten, gäbe es vermutlich nur noch Blinde und Zahnlose auf diesem Planeten.

      In einem Staat, wo (formuliertes) "Recht" mehr zählt als (menschliche) "Moral" würde ich nicht leben wollen - denn da schließt sich der Kreis - denn da landen wir in China oder in Russland.

  • Da drängen sich zwei Anmerkungen auf:

    1. Dass die deutsche Justiz es immerhin in acht Jahren geschafft hat, einen ganz offensichtlichen Betrug "Betrug" zu nennen - Chapeau.

    2. Winkeladvokaten, die es acht Jahre lang für rechtskonform erachtet haben, sich Steuern "zurückzahlen" zu lassen, die man nie gezahlt hat, sollte unverzüglich durch Entzug der Zulassung das Handwerk gelegt werden, entweder mangels fachlicher Kompetenz oder wegen offensichtlich krimineller Veranlagung.

    • @Bitbändiger:

      "Winkeladvokaten"

      in dem Wort scheint mir eine VErachtung für den Rechtstaat mizuschwingen.



      Ich halte das für gefährlich. Die Berachtung für den Rechtstaat ist ein typisches Merkmal von autoritären Strukturen und Staaten.

      • @Paul Rabe:

        Ach unser weißer Rabe wieder - mit arg schwärzlichem Gefieder bereitet seine Schwingen zur Rettung des Rechtsstaats!



        Er - Genau Genau - Vorallendingen - 🤣 -



        & Däh



        “ Der Begriff Winkeladvokat entstand wohl im Laufe des 19. Jahrhunderts und bezieht sich nach allgemein verbreiteter Meinung auf einen Advokaten, der unbefugt und heimlich im Winkel, also versteckt, arbeitet.[1] Einer volksetymologischen These ungeklärter Herkunft zufolge könnte der Ausdruck auch von dem lateinischen Wort vinculum (Band) abgeleitet sein, das im übertragenen Sinn auch so viel wie Fessel, Haft bzw. Gefängnis bedeuten kann. Der Begriff Winkeladvokat bezeichnet aber nicht den Rechtsanwalt, der hauptsächlich Straftäter, etwa bereits einsitzende Kleinkriminelle und ähnliche Mandanten, vertritt. Vielmehr ist der advocatus vinculi ein Fürsprecher in Sachen ehelicher oder kirchlicher Bande (siehe Bandverteidiger).[2] Andererseits könnte der Begriff auch vom niederländischen Wort winkel[3] für (Laden, Geschäft) herrühren, was die Gewerbsmäßigkeit der unlauteren Rechtsberatung hervorhebt. Seit dem späten 19. Jahrhundert hat der Begriff seine deutlich negative Konnotation.

        Die sogenannte Winkelschreiberei, also die Arbeit als Rechtsbeistand ohne entsprechende Qualifikation, war in Deutschland seit 1935 nach dem Rechtsberatungsgesetz[5] verboten, seit Mitte 2008 ist die Rechtslage für unentgeltlichen Rechtsrat, sogenannte Annexberatung und für nicht-anwaltliche Volljuristen durch das Rechtsdienstleistungsgesetz liberalisiert. In Österreich ist die Winkelschreiberei unter anderem als Verwaltungsstraftatbestand gemäß Art. III Abs. 1 Ziffer 1 des EGVG zu verfolgen.



        de.wikipedia.org/wiki/Winkeladvokat -

        kurz - Ein Schwinger ins Leere!



        Nennt sich unter Boxern - ein Heumacher! Gellewelle! - 🤪 - servíce -

      • @Paul Rabe:

        Wenn Sie meinen Beitrag so lange und oft lesen, bis Sie ihn verstanden haben, werden Sie darin keine "Verachtung" für den Rechtsstaat, sondern nur für die leider recht zahlreichen Ganoven im Talar finden, denen es immer wieder (im Fall "CumEx" zum Glück nicht) mal gelingt, mit "juristischen" Spitzfindigkeiten am Rande oder jenseits der Legalität Recht in Unrecht zu verkehren.

        • @Bitbändiger:

          Das was sie als "juristische Spitzfindigkeiten" bezeichnen ist die Pflicht eines jeden gewissenhaften Anwaltes.



          Also im Sinne des Klienten herausfinden ob ein Verhalten nicht doch legal war.



          Es hat in dem Fall relativ lange gedauert und ging bis zum Bundesgerichtshof. Allein die Tatsache, daß die Revidion zugelassen wurde zeigt, daß es keineswegs völlig klar war, sondern eine höchstrichterliche Entscheidung bedurfte.



          Das ist ein gewichtiger Hinweis, daß die damit zusammenhängenden legalen Fragen zumindest nicht trivial waren.

          • @Paul Rabe:

            Falsch. Nicht herauszufinden ob das Verhalten "doch rechtens" war ....

            Sondern im Sinne des Mandanten zu handeln, sprich das bestmögliche Ergebnis zu bekommen.

            In diesem Fall Verschleppung des Verfahrens mit Hoffnung auf Verjährung.

            Das es Steuerhinterziehung war, das war so offensichtlich wie ein Bankraub als Bankraub offensichtlich ist. Das die Revision zugelassen wurde ist schon ein Skandal Ansicht. Wenn ich Drogengeld zur Verschleierung über x1000 Konten schiebe ist es immer noch Geldwäsche, egal wie kompliziert das Konstrukt der Überweisungen.

            Das Grundprinzip von Kum Ex war Steuergeld vom Staat zu klauen über doppelte Erstattung. Der Rest diente dazu die Steuerbehörde hinters Licht zu führen, mit xfacher Hin und Her schieberei von Geld und erinnert sehr stark an die Geldwäsche von Drogengeld. Erklären Sie mir Mal was an diesem Sachverhalt nicht trivial sein soll.

  • Echt toll dieser CumCumCumexkomplex. Die Chronologie kann man nachlesen auf cumex.info.



    Und der Hammer, ein Bundestagsabgeordneter und Parteivize verteidigt angeblich den Hauptdrahtzieher und Erfinder des Steuerraubmodels. Wen wundert es, dass es ein FDPler ist. Herr Kubicki ist der Meinung, dass Herr Hanno Berger auch einen Anwalt verdient. Richtig - Rechtsstaat.



    Und was ist mit Interessenskonflikt? Hat Kubicki nicht einen Amtseid geschworen, dass er dem Volk dient? Ach scheiß drauf FDP ist halt FDP.....

    • @m.d.bichlmeier:

      Ach bei sowas gibt es doch keinen Interessenskonflikt. ;)



      Höchstens nur einen Konflikt woher es mehr Geld gibt. ;)

  • Tolles Urteil



    Ich bin sehr zufrieden mit diesem Urteil und hoffe, dass es für alle Cum-Ex Verbrecher angewendet werden kann. Die Geldhaie haben sich auf Kosten der Steuerzahler an der Staatskasse bedient, und nun sollen sie alle dafür bezahlen. Ich schlage die doppelte Summer der Hinterziehung und in schweren Fällen eine Haftstrafe vor.

    • @Rudi Hamm:

      Aber mit Zinsen oder?



      Und nur in schweren Fällen eine Haftstrafe? Wieso?



      Und was wäre schwer?



      Die die da aktiv waren, haben das alle mit VORSATZ gemacht. Denn andere Bürger die ebenso über Aktien von ausländischen Unternehmen und Co. verfügten, wurde das ja nicht angeboten oder einfach umgesetzt. Nein es ist ein Kreis der sich selbst bereichert hat. Somit wäre die Härte "schwerer Fall" schon längst belegt.

  • Liggers. Wie wär’s denn mal den sauberen Herrn Herbert Herberth.



    Heute Präsi Karlsruhe - “Wegbefördern!“



    Warum so schüchtern? Vor dem StrG sind doch alle gleich - odr?! Siehe =>



    taz.de/BGH-Urteil-...chaeften/!5785995/



    Der war/ist doch dreist genug in der einschlägigen Anwaltskanzlei tätig gewesen!

    • @Lowandorder:

      Sorry - Stephan Harbarth



      Ehemaliger Mitglied des Deutschen Bundestages - hück BVerfG-Präsi -



      Heißt der saubere Herr mit Cum-ex-Geschmäckle - als Mindestes!



      & have a look at



      taz.de/BGH-Urteil-...chaeften/!5785995/