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Aufhebung des „Compact“-VerbotsEine berechtigte Entscheidung

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Für Medienverbote muss es besonders hohe Hürden geben, auch bei extremistischen Magazinen wie „Compact“. Die Gerichtsentscheidung ist deshalb richtig.

Die Demokratie muss einiges aushalten: Demonstranten der AFD und anderer rechter Gruppen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin Foto: Stefan Boness/ipon

D as rechtsextremistische Magazin Compact kann vorläufig wieder erscheinen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und gab damit einem Eilantrag von Compact statt. Die Leipziger Rich­te­r:in­nen zeigen damit, dass sie für Medienverbote besonders hohe Hürden sehen – und das ist gut.

Die Compact Verlags GmbH war im Juli von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten worden, weil sich das vom Verlag herausgegebene Magazin Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Grundlage hierfür war das Vereinsgesetz. Dass ein Medium auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten wird, fanden damals viele seltsam, auch Bürgerrechtler:innen. Wird hier nicht die Pressefreiheit unterlaufen?, fragten sie.

Diese Kritik hat das Bundesverwaltungsgericht nun aber zurückgewiesen. Der Verlag sei eine Organisation und kann daher nach dem Vereinsgesetz verboten werden. Mit dieser Argumentation war zu rechnen.

Dennoch ist die Leipziger Entscheidung – bei aller Ablehnung der Inhalte von Compact – erfreulich. Denn der Beschluss zeigt, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit hier ernst genommen und der Pressefreiheit ein großes Gewicht zugemessen wurde. Dreh- und Angelpunkt ist dabei, ob die teilweise menschenverachtenden Äußerungen im Compact-Magazin für die Publikation „prägend“ sind.

Eine Schlappe für Innenministerin Faeser steht bevor

Wenn etwa behauptet wird, die Masseneinwanderung verwandele Deutschland in eine „große Vergewaltigungszone“, dann verletzt diese Pauschalverhetzung die Menschenwürde aller Einwanderer. Aber das Gericht wird in der Hauptverhandlung prüfen, ob solche Formulierungen die Regel oder die Ausnahme sind.

Den Rich­te­r:in­nen hat vermutlich zu denken gegeben, dass in der Verbotsverfügung viel aus Äußerungen von Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer bei Veranstaltungen zitiert wurde. So habe Elsässer gesagt, das Ziel von Compact sei „der Sturz des Regimes“. Das Leipziger Gericht hält daher zum Beispiel konkrete Versammlungsverbote für ein milderes geeignetes Mittel als ein generelles Verbot.

Diese Herangehensweise ist zu begrüßen. Und es spricht manches dafür, dass dieser Gedanke dann auch in der Hauptsache-Entscheidung zum Tragen kommt. Hier deutet sich eine Schlappe von Innenministerin Nancy Faeser an, die nicht zum ersten Mal den Schutz von Grundrechten vernachlässigt.

Allerdings hängt vieles nun auch von Compact selbst ab. Wenn die Ex­tre­mis­t:in­nen nun erst recht hetzen, dann kann am Ende doch auch ein Verbot von Verlag und Magazin stehen. Dann haben sie es aber auch nicht anders verdient.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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60 Kommentare

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  • Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.

    Die Moderation

  • Also ich weiß nicht.



    Dass die "teilweise menschenverachtenden Äußerungen" für die Publikation nicht „prägend“ sein sollen, stieß mir auch auf. Natürlich sind die prägend für dieses Magazin. Nicht prägend wäre, wenn in der Bildzeitung ab und zu mal hetzerische Kommentare auftauchen oder wenn ein einzelner Redakteur des Cicero durch Umsturzfantasien oder Hass auf den Rechtsstaat auffällt. Bei Compact ist der Rechtsextremismus und das Schüren von Hass auf Ausländer aber die Redaktionslinie.



    Andererseits wurde die Nationalzeitung von G. Frey auch nie verboten.

  • Frau Feaser hat das Glück das in der aktuellen Regierung alle Minister + Kanzler durchgehend versagen, so kann sie sich einen Fehler nach dem anderen leisten.

  • "Dreh- und Angelpunkt ist dabei, ob die teilweise menschenverachtenden Äußerungen im Compact-Magazin für die Publikation „prägend“ sind."



    Reicht es eigentlich, wenn ich 48 Seiten mit Autos, Blumen und Themen für "echte Männer", fülle, damit Hetze und Hass, auf 2 Seiten, dann nicht "prägend" sind?



    Ist mein Eindruck richtig, viele hier meinen, das Verbot hat Frau Faeser so mal eben am Sonntagnachmittag verfasst und all die Beamten (Sachverstand auch kontrovers) im BMI waren da nicht involviert?



    Ist dann die Pressefreiheit, in den Augen der meisten hier, wirklich bedroht, wenn das Verbot letztendlich doch durchgeht?



    Mein Dank gilt THEMROCK, CRAZYHORSE, KABOOM, JOBA und K2BBQ für ihre Beiträge.

    • @2Cents more :

      Das Gericht hat dem Verbot "handwerkliche Mängel" attestiert. Das heißt entweder sind die entsprechenden Menschen im Ministerium nicht ausreichend qualifiziert, oder das Verbot wurde mit der heißen Nadel gestrickt.



      Aus eigener Erfahrung kann ich ihnen leider sagen, dass die fähigsten Juristen meist keine Karriere beim Staat einschlagen. (mal abgesehen von Richtern und Staatsanwälten).

  • Es ist einfach unglaublich, dass Frau Faeser nach dieser Klatsche nicht bereit ist zurückzutreten!

    • @Andere Meinung:

      Frau Faser sollte also zurück treten - und Elsässer darf weiter hetzen? Verkehrte Welt.

  • Das Verbot von „junge Welt“ wird jetzt wohl erst einmal bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens bei Compact zurückgestellt.

  • 'Eine berechtigte Entscheidung'?



    Könnte kotzen.



    Faschismus ist keine Meinung.

  • Compact kündigt Schadenersatzforderungen an.

    Die Seite ist noch immer nicht Online, warum auch immer. Ich denke dem Schnellschuss von Nancy Faser wird eine ordentliche Schadensersatzklage folgen, die wir dann mit Steuergeldern bezahlen müssen. So kommt Compact dann noch zum Geld der Bürger, danke auch Frau Faser.

  • Bemerkenswert, dass es bisher noch keinerlei Verurteilungen von compact wegen z.B. Volksverhetzung oder Beleidigung etc. gab.

    Muß soetwas nicht erstmal geschehen, bevor man über ein Verbot überhaupt nachdenken sollte...?

    • @drafi:

      Haben sie einen Gerichtsfesten Beweis für Volksverhetzung?

    • @drafi:

      Dazu muss es dann aber auch einen Anlass geben

  • Danke für die souveräne Haltung zur Meinungsfreiheit! Man hätte hier auch ideologisch argumentieren können.

    Mit dem Hass ist es nämlich so eine Sache. Die einen werfen Compact Hass vor ohne dies begründen zu können. Gleichzeitig leben sie ihren Hass gegen Andersdenkende leidenschaftlich aus. Egal, ob es sich um Kritiker der Corona-Maßnahmen, unliebsamer Parteien oder anderer unbequemer Ansichten handelt.

    • @Frank Stein:

      Haben Sie sich den Online-Auftritt von Compact einmal angeschaut?

      Der Hass springt einem dort förmlich ins Auge, gepaart mit rechtsextremen Inhalten und einem Hauch Wahnsinn.

      So wurden die Beatles in dem Blatt als Satanisten geoutet:

      "Das rechtsradikale „Compact-Magazin“ versucht sie als Satanisten zu verkaufen, um Auflage zu machen und gegen die „Neue Weltordnung“ sowie „Gender“ zu wettern."

      www.belltower.news...aufen-will-151113/

      • @Jim Hawkins:

        Es gibt überhaupt keinen Grund sich diesen widerlichen Quatsch anzutun.



        Es gilt die Pressefreiheit. Es ist nicht verboten Hass und Unwahrheiten zuverbreiten. Und wenn es zu Beleidigung, übler Nachrede oder Volksverhetzung kommt gilt das Strafrecht, aber das war ja hier offensichtlich nicht der Fall.

        Fazit- Es ist erlaubt aber lesen muss man es deswegen nicht.

        • @OldFrank:

          Das ist absolut falsch, es ist sehr wohl verboten Unwahrheiten zu verbreiten. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, noch weniger von der Pressefreiheit.



          Die meisten Unwahrheiten überschreiten nur meistens nicht die Bagatell-Grenze. Trotzdem darf formal niemand einfach die Unwahrheit behaubten. Schwierig wird das ganze dadurch, Unwissen von bewusstem Lügen abzugrenzen. Auch das behindert die effektive Einschränkung von Desinformationskampagnen.

  • Der zweite Absatz des GG-Artikels zur Meinungs- und Pressefreiheit zeigt, dass es auch hierfür Grenzen gibt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nun erstmal entschieden, dass dies nicht auf Compact zutrifft. Trotzdem darf man hinschauen und anmerken, wenn sich einzelne Medien bei ihrer Berichterstattung in einem Grenzbereich zu bewegen scheinen.

    Und nein: Wenn tatsächlich irgendwo Hass verbreitet wird, hat dass nichts damit zu tun, dass dies nicht mit der eigenen Meinung übereinstimmt.

    • @Waldreamer:

      Im Gegenteil, Absatz 2 des Artikels 5 zeigt, dass die Meinungsfreiheit nur in eng bemessenen Ausnahmefällen überhaupt eingeschränkt werden darf und wenn dann durch ein entsprechendes Gesetz.



      Ein Gesetzesverstoss steht aber soweit ich es verstanden habe nicht zur Debatte, sonst könnte man ja ein Strafverfahren einleiten.

      • @OldFrank:

        Das steht nicht im Widerspruch zu meinem Kommentar.

    • @Waldreamer:

      "Das Bundesverwaltungsgericht hat nun erstmal entschieden, dass dies nicht auf Compact zutrifft."

      Das ist so nicht richtig. Das BVG hat nur der Klage im Eilverfahren zugestimmt, das heißt dass es die Sachlage als (noch) nicht eindeutig genug sieht und den Klägern bei bestehendem Verbot bis zur Hauptverhandlung ein Schaden entstehen würden, der - bei positivem Ausgang für Compact- nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte.



      In der Sache wurde aber nichts entschieden! Das kommt dann im eigentlichen Gerichtsverfahren.

      • @~Toni~:

        Deswegen meinte ich "erstmal". Aber ja, "entschieden" war hier nicht der beste Begriff.

        Danke für die Anmerkung.

  • Jeder, der das Verbot von Compact bejubelt hat, sollte darüber nachdenken was denn wäre, wenn dann jetzt als nächstes mal wieder etwas linkes verboten werden würde, weil es der Politik nicht passt.



    Man darf an dieser Stelle mal an den indymedia-Fall erinnern. Da traf es die andere Seite. Und wer davon ausgeht, dass es ja nur die Rechten betrifft, der könnte sich in Zukunft aber schnell umgucken

    • @Sentinel2150:

      Beim Indymedia-Fall gab es weder ein Aufheulen in den Medien oder der Öffentlichkeit, es wurde nicht über das Ende der Meinungsfreiheit fabuliert, und das Verbot blieb in Kraft. Soviel zu den "Parallelen".

    • @Sentinel2150:

      "Jeder, der das Verbot von Compact bejubelt hat, sollte darüber nachdenken was denn wäre, wenn dann jetzt als nächstes mal wieder etwas linkes verboten werden würde, weil es der Politik nicht passt."

      Beim Verbot von linksunten.Indymedia gabs interessanterweise kein Aufheulen in den Medien, kein Huldigen der Presse- und Meinungsfreiheit.



      Naja, das wird gewiss Zufall sein, und nichts damit zu tun haben, dass es sich um kein rechtsextremistisches, sondern ein linkes Portal handelt, gell?

      • @Kaboom:

        Leider vergleichen Sie hier zwei sehr unterschiedliche Dinge.



        Denn ehrlich, wer von der Bevölkerung kannte den schon die von Ihnen aufgeführten und wohl zu recht verbotenen Plattformen?



        Wären diese beiden so bekannt, interessant gewesen, hätte auch damals eine anderes Medien Echo gegeben.



        Und Ihr letzter Satz ist mal wieder eine Unterstellung, ohne Beweise.

      • @Kaboom:

        Danke wollte ich auch gerade fragen. Bisher werden nur linke Sachen verboten. Und bei Indymedia gab es noch nicht einmal feste "Herausgeber" welche den Rechtsstaat abschaffen wollen, es war eher ein schwarzes Brett.

        • @Genosse Luzifer:

          Altermedia wurde 2016 verboten. Von einem CDU-Innenminister.

  • Danke - anschließe mich

    Es gibt noch Richter in Leipzig! Newahr



    &



    Diese Entscheidung grundiert nit dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit - zeigt einmal mehr



    Daß es unser aller IM Nancy Fraency vsnde Görg Ffm - als eine reduzierten Zivilistin - im ihr ersichtlich unbekannten Öffentlichen&Verfassungsrecht - die erforderliche Kenne & das nötige Fingerspitzengefühl schlicht fehlt •



    Normal

    kurz - da kommt noch einiges auf uns zu! Gelle

    • @Lowandorder:

      Sollten die von "Compact" erwünschten Zustände tatsächlich eintreten, käme wirklich einiges auf uns zu. Ich hoffe, Sie kennen geeignetere Mittel als Frau Faeser, das zu verhindern. Denn alles einfach laufen lassen, kann es aus meiner naiven, juristisch unbeleckten Sicht, wirklich nicht sein. Wenn die Justiz, wie vor 91 Jahren durch "Säuberungen" "geläutert" wird, hilft Ihnen ihre juristische Kompetenz auch nicht mehr weiter. Wenn Sie überzeugt sind, dass der Rechtsstaat letztlich stärker ist, als die Rechtsradikalen, legen Sie bitte zu meiner und anderer Ermutigung Ihre Gründe dafür offen. Ich hoffe es zwar sehr, komme angesichts mancher Wahlergebnisse immer stärker ins Zweifeln.Meiner Meinung nach wäre ein AfD-Verbot (sauber durch das Bundesvervassungsgericht wie bei der SRP) das überfällige Mittel. Sonst droht es zappenduster zu werden. Das "Popper-Paradoxon" lässt sich nicht von der Hand weisen.

      • @Joba:

        SRP - KPD - Verbot - das war ne andere Zeit! Und damals es dauerte - eh es war soweit!



        Beantragt war zunächst allein das KPD-Verbot & däh / Karlsruhe wollte gar nicht ran! Ja fragte bei Ol Conny nach!



        Ob das denn wirklich in echt sein sollte!



        Der Alte aus Röhndorf aber beharrte!



        & Däh - na warte Schwarte! Zweng der Ausgewogenheit - hola - ein SRP-Verbot stand dafür bereit!



        Sie sehen - Ja wie? ja - leicht war das nie!



        & Däh



        www.deutschlandfun...verfahren-100.html



        &



        Mit den Standards damals könnse heute keinen Blumentopf gewinnen! Newahr



        Die Latte liegt hier

        Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele



        Pressemitteilung Nr. 4/2017 vom 17. Januar 2017

        Urteil vom 17. Januar 2017



        2 BvB 1/13



        www.bundesverfassu...017/bvg17-004.html



        &



        Bin mir nicht sicher - obs für die obigen Standards langt!



        Ehra “Standards“ aber gelten hück nicht mehr - zu recht! Und die markanten braunen Tapsen in der Vita Karlsruhe wollens bitte vor allem nicht übersehen!

        • @Lowandorder:

          Ihr letzter Satz zeigt, dass Sie wissen, dass es in der deutschen Justiz immer Leute gab, die eine AfD-Politik muttragen würden, Da muss gar nicht auf Frau Malzahn-Winkelmann (oder so ähnlich) verwiesen werden. Ich kann mich auch noch an Post von Stefan Harbarth, dem damaligen Vorsitzenden der JU Rhein-Neckar erinnern, in der vor Lothar Binding (SPD Direktkandidat in HD) als üblem Linksextremisten gewarnt wurde.



          Die AfD ist der Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele deutlich näher als die NPD, wobei viele Mitglieder übergetreten sind.



          Ich hab den Stein der Waisen auch nicht, aberdas Verbot "links-grün-versiffter" Publikationen im Falle einer AfD-Regierung wird sich nicht um irgendeine gut gemeinte, aber schlecht gemachte Vorarbeit, die sie verhindern sollte, scheren, weshalb ich Frau Faeser nicht als erstes Angriffsziel sehe. Für micht gilt: Besser gewollt und nicht gekonnt, als nicht einmal gewollt. Den Glauben, es werde schon nicht so schlimm kommen, habe ich verloren, seut dem mit Leuten, von denen ich das nie gedacht habe, nicht mehr zu diskutieren ist. Die genannten Leute sind zum Glück nicht in allen Positionen rechtsextrem, aber faktenresistent gegenüber der AfD,

          • @Joba:

            Zitate aus dem Programm oder von Spitzenpersonal verfangen nicht, der Paetei soll partout eine Chance eingeräumt werden. Dass es schwierig bis unmöglich sein könnte, sie wieder abzuwählen, können viele sich nicht vorstellen, obwohl es mit der Türkei, Ungarn und Polen (auch dort droht immer noch ein Rückfall) genügend Beispiele gibt. Am Ende will wieder niemand etwas geahnt haben.



            Wir alle sind dafür verantwortlich, wenn es das "Compact" Verbot schon nicht ist, etwas zu finden und zu versuchen, was gegen den braunen Ungeist, den so viele nicht wahrhaben wollen, hilft. Die Gefahr ist real und die Zeit nicht unbegrenzt.

  • Wehret den Anfängen? Fördert den Wirrsinn. Pressefreiheit? Harhar!

  • Richtige Entscheidung!

    Mehr als Problematisch ist hier aber wiedereinmal die Rolle von Nancy Faeser.



    Eine bessere Wahlhelferin als Frau Faeser kann sich die AfD kaum wünschen.

  • Verbot und Zensur sind der Anfang vom Ende der Pressefreiheit. So lange keine Gesetze gebrochen werden, darf jeder schreiben was er will, auch wenn es wie bei Compact richtig weh tut.

    • @Rudi Hamm:

      Die Beleidigung großer Anteile der Bevölkerung und der ausgerufene Kampf zur Abschaffung der Demokratie ist aber schon jenseits der Schmerzgrenze.



      Deutsche Gerichte haben ja leider immer so einen Drall, dass ihr theoretisches Rechtsverständnis die Demokratie selbst als einen beliebigen Wert sieht und nicht als so zentral ansieht, weil sie ja mit ihren Gesetzchen und Mätzchen auch in den vergangenen Reichen und Diktaturen ganz gut einrichten konnten.



      Der Missbrauch der Pressefreiheit um antidemokratische Aggression zu fördern sollte nicht toleriert werden.

    • @Rudi Hamm:

      Die Ministerin ist ja davon ausgegangen, das massiv Gesetze gebrochen wurden.



      Anscheinend reicht das aber eben nicht.

      • @Magnus Wagner:

        Es wurden eben bisher keine Gesetze gebrochen. Compact wurde seit seinem Bestehen nicht ein Mal rechtskräftig für irgendwelche Aussagen verurteilt. Man muß nicht mögen, was und auf welche stilistische Weise Jürgen Elsässer schreibt oder spricht, dann liest man das Magazin einfach nicht.

        Doch sollte man nicht vergessen, es mag sich der Wind eines Tages drehen und auch dann möchte ich noch die taz lesen auch wenn sie anderen nicht gefällt.

        • @Frank Stein:

          " es mag sich der Wind eines Tages drehen und auch dann möchte ich noch die taz lesen auch wenn sie anderen nicht gefällt."



          Exakt so ist es!

        • @Frank Stein:

          Zu glauben, dass Rechte sich an die Form halten werden, nur weil es Linke vorher getan haben, ist genau der Weg, auf dem die Demokratie in diesem Land schon einmal abgeschafft wurde. Der Kontext und der Inhalt ist das einzige, was bei der Beurteilung zählt, das KANN die formalen Regeln des Miteinander beinhalten. Wenn man diese formalen Regeln aber über die realen Inhalte stellt, landet man zwangsläufig auf der falschen Seite des Toleranz-Paradoxons.

      • @Magnus Wagner:

        Mann kann es nicht oft genug wiederholen: Compact wurde zuvor in keinem einzigen Verfahren der Volksverhetzung überführt. Es gibt kein Urteil, welches Compact das Brechen von Gesetzen nachweist. Muss einem nicht gefallen, ich weiß. Frau Faeser hat uns hier einen massiven Bärendienst erwiesen!

      • @Magnus Wagner:

        Ja zum Glück reicht es nicht, was eine Minsterin meint

      • @Magnus Wagner:

        Dann hat sie aber im Vorfeld schlampig gearbeitet. Und das, wo sie einen ganzen Stab Juristen um sich hat.

  • Warte man ab was kommt.....

  • Frau Faeser, ist wieder einmal, über das Ziel hinausgeschossen. In einer Demokratie gibt es Meinungsvielfalt und besonders Meinungsfreiheit, auch dann, wenn man anderer Meinung ist.

    • @Ernie:

      Daumen hoch, auch wenn ich Compact Online furchtbar finde.

  • Compact hat nichts mit Pressefreiheit zu tun, es verbreitet Hassfreiheit.

    • @Tino Winkler:

      Und was wenn wir dann eine Regierung haben, die z.B. meint dass die TAZ Hassfreiheit verbreitet?

      • @Sentinel2150:

        Die afd hat bereits angekündigt, den Staatsvertrag des ÖRR zu kündigen.



        Hassfreiheit wird durch Compact verbreitet und das geht nun erst mal so weiter.

      • @Sentinel2150:

        Macht nichts, denn "Hassfreiheit" ist auch erlaubt

    • @Tino Winkler:

      Pressefreiheit bedeutet für Dich dann wohl demnach: Alle Presseorgane haben die völlige Freiheit zu berichten solange die Inhalte mit meinen Meinungen übereinstimmen.

      Tja Tino - so funktioniert das leider nicht!

      • @Andere Meinung:

        Sie können offenbar Hass nicht definieren, Compact ist voll davon.

        • @Tino Winkler:

          Wo habe ich in meinem Kommentar von Hass geschrieben?

          • @Andere Meinung:

            Nirgends, sie können ihn weder erkennen noch definieren.

  • Der deutsche Michel hat entschieden, dem Brandstifter sein Streichholz zurückzugeben, um des Michels Haus niederzubrennen.

    • @K2BBQ:

      Endlich mal jemand, der noch Max Frisch zu lesen weiß. Wobei Max Frisch offen ließ, "wer" nun die Brandstifter sind, sicher sei nur, dass es stets eindeutig erkennbar sei und drohende Erkenntnis aus niederen Beweggründen (eigener Gewinn, Faulheit, ...) ignoriert werde.

    • @K2BBQ:

      Das Bundesverwaltungsgericht hat auf der Grundlage geltender Gesetze entschieden, das Verbot vorübergehend (!) auszusetzen. Das nennt sich Rechtsstaat und ist gerade in unsicheren Zeiten bewahrenswert.

      • @O.F.:

        Ja, auch wenn es weh tut und ich das Compact-Magazin widerwärtig finde und seine Macher als sehr große Volksverhetzer sehe, das Verbot stieß mir schon auf. Es warf halt die Frage "und welches ist das nächste Medium, das der Regierung nicht passt?" Ich finde es daher gut, wenn die wichtige Frage der Gewichtung der Pressefreiheit gründlich in einer Hauptverhandlung geklärt wird.