Klimaurteil zu Landnutzung rechtskräftig: Ampel muss Klima besser schützen

Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt endgültig eine Klimaklage gegen die Regierung. In einem anderen Verfahren legt Robert Habeck jedoch Revision ein.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke spricht im Bundestag

Keine schwammigen Gesetze mehr im Bereich Landnutzung – Umweltministerin Steffi Lemke muss nachschärfen Foto: dpa

Berlin taz | Erstmals hat ein Umweltverband die gerichtliche Verurteilung der Bundesregierung zu sofortigen Klimaschutzmaßnahmen erreicht. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg von Mitte Mai sei nun rechtskräftig, teilte Deutsche Umwelthilfe am Freitag mit. Die Regierung ist nun verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Landnutzungssektor zu ergreifen.

„Die Regierung Scholz wird damit gezwungen, auch in der Land- und Forstwirtschaft endlich mehr für den Klimaschutz und die Natur zu tun“, so DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Die DUH fordert daher konkrete Schritte, wie eine reduzierte Holzentnahme in Wäldern, die Wiedervernässung von mindestens 50.000 Hektar Moor pro Jahr sowie das Ende der Holzverbrennung in Kraftwerken. „Von den Ministerien darf es kein Wunschdenken geben. Ihre Maßnahmen müssen auf realistischen, wissenschaftlich fundierten Annahmen beruhen“, sagte Müller-Kraenner der taz.

Das Urteil ist rechtskräftig, weil das Bundesumweltministerium unter Steffi Lemke (Grüne) keine Revision eingelegt hat. Dies hätte bis Donnerstag, dem Ende der Revisionsfrist, geschehen müssen. Das Ministerium erklärte, dass es „die Begründung des Urteils sorgfältig geprüft und keine Ansatzpunkte für eine Revision“ gefunden habe.

Robert Habecks Ministerium legt Revision ein

Nun ist Lemke verpflichtet, das Urteil umzusetzen und die Treibhausgasemissionen im Landnutzungssektor – also wie der Mensch mit Böden und Wäldern umgeht – zu senken. Dazu verweist ihr Ministerium auf das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das 69 Maßnahmen in Bereichen wie Moore, Waldökosysteme und Küsten vorsieht. Die DUH fordert jedoch bis Ende Oktober einen detaillierten Maßnahmenplan. Andernfalls droht sie mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren.

Im Gegensatz dazu hat Robert Habecks Wirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) Revision gegen ein weiteres Urteil eingelegt, das ebenfalls im Mai 2024 erging. Dieses Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet die Regierung, das Klimaschutzprogramm für Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Verkehr zu verschärfen.

Die entsprechende Klage der DUH war bereits 2021 eingereicht worden. Sie richtete sich gegen die damaligen Klimaschutzprogramme, die konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen in verschiedenen Sektoren festlegten.

Die DUH kritisierte, dass diese Maßnahmen nicht konkret genug seien. So könne aus allgemeinen Ankündigungen, wie der „Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs“, nicht abgeleitet werden, wie viele Tonnen Treibhausgas tatsächlich eingespart würden.

Welches Gesetz ist entscheidend?

Mittlerweile hat sich das Klimaschutzgesetz aber verändert. Seit Juli 2024 gibt es keine verbindlichen Sektorenziele mehr, etwa für Verkehr, Gebäude oder Abfallwirtschaft. Stattdessen ist die Bundesregierung als Ganzes verantwortlich, die Klimaziele zu erreichen.

Deswegen fallen auch die Sofortprogramme weg. Diese waren in der Vergangenheit noch verpflichtend, falls ein Sektor seine Einsparungsziele nicht erreicht hatte. Die Sofortprogramme galten als Korrektiv und drängten die zuständigen Ministerien zum direkten Nachsteuern.

Für die angekündigte Revision des BMWK soll jedoch das alte Klimaschutzgesetz gelten, so die DUH. Da die Klage 2021 eingereicht wurde, sei das damalige Gesetz rechtlich bindend.

Das BMWK hält jedoch dagegen. Noch sei unklar, welchen Beitrag die einzelnen Sektoren nach der Novellierung des Klimaschutzgesetzes leisten müssen, teilte ein Sprecher der taz mit: Die „Revision soll Klarheit über die Anforderungen an Klimaschutzprogramme nach neuer Rechtslage“ schaffen.

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