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Klage vor dem BundesverfassungsgerichtKlimaklagen-Trio macht Druck

Gemeinsam mit rund 50.000 Bür­ge­r:in­nen reicht nun auch Greenpeace eine Klimaklage beim Bundesverfassungsgericht ein.

Auch Luisa Neubauer ist bei der aktuellen Klimaklage dabei Foto: Kay Nietfeld/dpa

Freiburg taz | An diesem Montag wird auch Greenpeace eine Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Ampel-Regierung einlegen. Nach der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem BUND ist Greenpeace der dritte Verband, der zu diesem Mittel greift. Gemeinsam hatten die drei Organisationen bereits 2021 beim Bundesverfassungsgericht Erfolg.

Anlass der neuen Klimaklagen ist die Verwässerung des Klimaschutzgesetzes (KSG), die der Bundestag im April 2024 beschloss. Bisher musste die Bundesregierung sofort Gegenmaßnahmen einleiten, wenn die Klimaziele in einzelnen Sektoren, zum Beispiel im Verkehr, verfehlt wurden. Künftig ist das erst erforderlich, wenn die CO2-Reduktionsziele in der Summe aller Sektoren gerissen werden – und zwar zwei Jahre hintereinander.

Bereits Ende Juni kündigten DUH, BUND und Greenpeace gemeinsam den Gang nach Karlsruhe an. Damals prüfte allerdings noch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, ob er die Novelle des Klimaschutzgesetzes überhaupt unterschreibt. Erst Mitte Juli fertigte er das Gesetz dann aus.

Die Deutsche Umwelthilfe mit ihrem Anwalt Remo Klinger hatte ihre Verfassungsbeschwerde als erster Verband fertig und klagte bereits wenige Tage nach Steinmeiers Unterschrift. Vergangene Woche folgte der BUND. Er wird von dem Leipziger Dozenten Felix Ekardt und der Würzburger Anwältin Franziska Heß vertreten. Nun ist auch Greenpeace gemeinsam mit Germanwatch bereit. Ihre Anwältin ist Roda Verheyen.

Greenpeace hat aus dem Gang nach Karlsruhe ein kleines Happening gemacht. Statt von einer Verfassungsbeschwerde spricht Greenpeace von einer „Zukunftsklage“. Neben Galionsfigur Luisa Neubauer klagen über 50.000 Bürger:innen. Juristisch ist die Zahl der Mit­un­ter­zeich­ne­r:in­nen irrelevant, sie soll eher die gesellschaftliche Relevanz unterstreichen. Allerdings sind 50.000 Menschen für eine Massenklage zum Megathema Klimaschutz auch nicht besonders beeindruckend. Die bisher größte Verfassungsbeschwerde mit rund 125.000 Un­ter­stüt­ze­r:in­nen richtete sich 2016 gegen das EU-Handelsabkommen Ceta mit Kanada.

Die Zukunftsklage von Greenpeace beanstandet vor allem die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Die Abschaffung der verbindlichen Sektorziele beseitige den Transformationsdruck in den Problembereichen Verkehr und Gebäude. Dass deren Defizite künftig mit Sektoren verrechnet werden können, die ihre Ziele übererfüllen, wie das etwa im Energiebereich der Fall ist, ermögliche ein klimaschädigendes „Weiter so“, obwohl doch entschlossenes Handeln erforderlich wäre. Greenpeace sieht in der Novelle einen nicht zu rechtfertigenden und damit verfassungswidrigen „ökologischen Rückschritt“.

Außerdem nutzt die Zukunftsklage die KSG-Novelle, um die deutschen Klimaziele generell als nicht mehr ambitioniert genug anzugreifen. Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse über den Fortgang des Klimawandels seien die Klimaziele inzwischen verfassungswidrig geworden, argumentiert Anwältin Verheyen. Das sei spätestens seit einem Bericht des Sachverständigenrats für Umweltfragen aus dem März 2024 evident.

Parallel zu dieser Zukunftsklage will Greenpeace noch eine zweite Verfassungsbeschwerde einreichen, die sich auf den Verkehrssektor konzentriert. Dass die Bundesregierung und insbesondere Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hier nicht entschlossen genug umsteuern, habe auch eine soziale Dimension, so Greenpeace. Denn künftige Beschränkungen für Verbrennerautos und Erhöhungen des Benzinpreises müssten wegen der heutigen Untätigkeit umso radikaler ausfallen. Wer sich kein teureres Elektroauto leisten kann und mit dem öffentlichen Nahverkehr nicht zur Arbeit kommt, dem drohe „Mobilitätsarmut“. Bei dieser zweiten Greenpeace-Beschwerde klagen fünf Menschen mit geringem Einkommen, die auf ihr Auto angewiesen sind; vier wohnen auf dem Land, die fünfte Klägerin ist körperbehindert.

Wann und wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird bei den Verbänden mit Spannung erwartet. Sie hatten ja auch schon 2021 mit jeweils eigenen Klagen den spektakulären Karlsruher Klima-Beschluss erwirkt. Anders als vielfach wahrgenommen, hatte Karlsruhe damals aber noch keine radikalen Vorgaben gemacht, sondern nur eine Fortschreibung der CO2-Reduktionsziele über das Jahr 2030 hinaus verlangt – was der Bundestag schon nach wenigen Wochen erledigt hatte.

Damals, 2021, hatte sich Karlsruhe vor allem für künftige Auseinandersetzungen in Stellung gebracht. Das Bundesverfassungsgericht hatte zum einen Klimaklagen ohne Nachweis einer gegenwärtigen Belastung ermöglicht; Klä­ge­r:in­nen können auf künftige Freiheitsverluste durch verspätete Klimaschutzmaßnahmen abstellen. Außerdem hat Karlsruhe 2021 den Klimaschutz zum Staatsziel erklärt und das von der Wissenschaft berechnete nationale CO2-Budget zum verfassungsrechtlichen Maßstab gemacht.

Dann aber nahmen sich die Rich­te­r:in­nen erstmal zurück, um die Politik in Ruhe arbeiten zu lassen. Eine Klimaklage gegen die Bundesländer wurde als unzulässig abgelehnt, ebenso eine Klage auf Verschärfung der Klimaziele. Auch betonten die Rich­te­r:in­nen den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und lehnten eine Klage auf sofortige Einführung eines Tempolimits ab.

Doch nun ist es wohl mit der Zurückhaltung vorbei. Das signalisierte das Gericht, indem es Anfang des Jahres eine DUH-Klage gegen das vermeintlich unzureichende Klimaschutz-Programm der Bundesregierung auf die Jahresvorschau für 2024 setzte. Das sollte aber nur ein Platzhalter sein für die erwarteten Klagen gegen die KSG-Novelle, wie in Karlsruhe zu hören war. Über diese Klagen, die erst jetzt alle vorliegen, wird sicher nicht mehr in diesem Jahr entschieden, aber vielleicht schon 2025.

Dann dürfte es wohl eine mündliche Verhandlung geben, obwohl das bei Verfassungsbeschwerden nicht obligatorisch ist. Das wäre auch ein nachträglicher Ausgleich dafür, dass der Klima-Beschluss von 2021 wegen der Corona-Pandemie ohne öffentliche Verhandlung erging – und daher umso überraschender wirkte.

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29 Kommentare

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  • Die Gesetzesnovelle ist sinnvoll, wenn es effektiv um CO2-Einsparungen geht. Sie ist es nicht, wenn es um das Ende des Individualverkehrs geht. Wenn es um das Ende des individualverkehrs geht, geht es auch um das Ende von Deutschlands Schlüssel -Industrie. Da muss man ja mal fragen, wer daran ein Interesse hat.

    • @Allister:

      Können Sie diese Behauptung begründen? Nennen Sie bitte eine Konstellation in der das Novellierte Gesetz ohne Sektorgrenzen und ohne jährliche Erfolgsprüfung mindestens so wirksam für die CO2 Verminderunng ist und nehmen Sie bitte auch Bezug auf die aktuelle Situation, in den der Verkehr von Anfang an alle Grenzen sprengt und selbst auf die einfachsten Maßnahmen verzichtet.

  • taz: *Bereits Ende Juni kündigten DUH, BUND und Greenpeace gemeinsam den Gang nach Karlsruhe an.*

    Endlich haben sich DUH, BUND und Greenpeace zusammengefunden und jetzt kommt hoffentlich endlich mal Bewegung in diese "lahmarschige Klimapolitik" unserer Volksvertreter, die übrigens auch eine Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen haben, wie das Bundesverfassungsgericht auch schon deutlich gemacht hat.

    ***Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels, etwa vor klimabedingten Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Wald- und Flächenbränden, Wirbelstürmen, Starkregen, Überschwemmungen, Lawinenabgängen oder Erdrutschen, zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.*** [Auszug aus dem BVerfG-Urteil vom 24. März 2021]

    • @Ricky-13:

      es muss ein Abwägung zwischen den Gefahren aus Klimawandel und den Gefahren aus Armut stattfinden ... und das traue ich Juristen nicht zu

      • @Altunddesillusioniert:

        Da der Klimawandel massive Kosten und Schäden verursacht, die weit über die Kosten des Klimaachutzes hinausgehen, ist jede Entscheidung gegen Klimaschutz auch eine für Armut.



        Der eigentliche Spielraum ist, wieviel Ungleichheit wir und noch leisten wollen.

  • Ich finde es schade, dass nicht auf die Kritik eingegangen wurde, dass eine Klage mit 50.000 Klägern nicht hilfreich ist. Wie in dem Artikel schon gesagt, macht die Anzahl juristisch keinen Unterschied macht. Dafür muss aber die Gerichtsverwaltung all diese Beteiligten stets alle Schriftsätze zukommen lassen und allen Beteiligten müssen die Schriftstücke fristwahrend zugesandt werden. Die ist mit viel Arbeit und Kosten verbunden. Die Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes werden damit für einen PR Stunt verbraucht. Und das obwohl Gerichte schon jetzt unter extrem Hohen Druck stehen.

    • @Choronyme:

      "Wie in dem Artikel schon gesagt, macht die Anzahl juristisch keinen Unterschied macht."

      Juristisch nicht, aber gesellschaftlich.



      Da klagt nicht irgendein solitärer "Ökospinner", sondern ein Haufen Leute.

    • @Choronyme:

      Das ist doch Quatsch. Das Gericht kommuniziert wie in jedem Verfahren über die Anwält:innen und nicht persönlich mit den Beschwerdeführenden.

      • @KlausiWerner:

        Das ist kein Quatsch sondern eine Sorge die bereits mehrfach geäußert wurde. So zum Beispiel vom Gründer der GFF in dessen Podcast „Lage der Nation“ zu genau diesem Thema.



        Und natürlich müssen alle Kläger etwa korrekt auf ein Rubrum des Urteils genannt werden. Die Angabe eines Anwaltes reicht nicht. Des Weiteren gehen sie davon aus, dass alle Kläger den selben Anwalt haben, was auch nicht der Fall sein muss.

      • @KlausiWerner:

        Ich nehme an, dass 50.000 Einzelklagen aufwändiger wären.

        • @Henne Solo:

          Rechtlich gesehen sind es 50.000 Einzelklagen. Diese werden nur prozessual Zusammengelegt. Eine Sammelklage vor dem BVerfG gibt es nicht.

  • Ein weltweit vernetztes komplexes und kompliziertes Problem mit einer Unmenge handelden Personen und das Bundesverfassungsgericht traut sich zu zu entscheiden, was die richtigen Maßnahmen zur Lösung sind.....das sind Allmachtsfantasien.



    Das wird das Gericht beschädigen

    • @Altunddesillusioniert:

      Artikel gelesen? Genau das tut das Gericht doch gerade nicht!

  • Viel Erfolg bei der Klage! Es muss sich endlich überall richtig viel tun!

  • ?



    Fünf Menschen klagen gegen die Verkehrspolitik weil sie heute auf das Auto angewiesen sind und damit sie auch Erschöpfung des CO2 Budgets noch Auto fahren können ?

    Was soll da die Lösung sein? Mehr ÖPNV offensichtlich nicht. Mehr e-Autos für alle?

    • @fly:

      Das wird doch im Artikel erläutert: „Dass die Bundesregierung und insbesondere Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hier nicht entschlossen genug umsteuern, habe auch eine soziale Dimension, so Greenpeace. Denn künftige Beschränkungen für Verbrennerautos und Erhöhungen des Benzinpreises müssten wegen der heutigen Untätigkeit umso radikaler ausfallen. Wer sich kein teureres Elektroauto leisten kann und mit dem öffentlichen Nahverkehr nicht zur Arbeit kommt, dem drohe „Mobilitätsarmut“.“

    • @fly:

      Z.B. sinken dann die Flottengrenzwerte, d.h. verbrauchsstarke Fahrzeuge müssen rausgenommen werden oder stattdessen mehr E-Fahrzeuge tatsächlich verkauft werden.

      Sicherlich ist auch das Tempolimit ein Weg.

  • Was denkt das Volk?



    Fast alle sind für Klimaschutz.



    Doch die konkrete Politik der Regierung geht wohl deutlich mehr Menschen zu weit bzw. zu schnell voran als zu langsam.

    Es ist gefährlich für die Demokratie, wenn Gerichte politische Entscheidungen durchsetzen, für die es keine Mehrheit gibt.

    Welche Auswirkungen ein solches Urteil auf das Wahlverhalten haben würde, kann man sich auch jetzt schon ausrechnen ...

    • @Frauke Z:

      Es ist gefählich für den Rechtsstaat, wenn die Regierung sich aussucht, welche Gesetze sie einhält und welche sie bricht.



      Das gilt insbesondere, wenn sie selektiv die Gesetze missachtet, bei der sie sich vermeintlich sicher ist, dass dies durch ein Mehrheit goutiert wird, denn so schafft man sich Komplizen bei der Aushöhlung des Rechtsstaats.



      Justizia trägt nicht ohne Grund eine Augenbinde.



      Wenn Regierungen Gesetzte ignorieren und aussitzen Normalisieren sie eine Praxis, die die Grundvoraussetzung für den Übergang in den Autoritarismus ist.

    • @Frauke Z:

      "Doch die konkrete Politik der Regierung geht wohl deutlich mehr Menschen zu weit bzw. zu schnell voran als zu langsam."



      Wenn es nur das wäre... Leider ist die "konkrete Politik" auch noch unnötig teuer - und noch nicht einmal zielführend.



      Verschiebungen von CO2-Emissionen in den Stromsektor sind keine Lösung, sondern stellen der Braunkohle noch eine glänzende Zukunft sicher. Sägen an der Bioenergie, die 9 % der Stromerzeugung (15 % der Ökostromerzeugung) ausmacht. Verschrottung eines funktionierenden Energiedistributionsnetzes "zugunsten" eines Stromnetzes, das schon jetzt der Belastung zeitweise nicht gewachsen ist; Zustände wie z.Z. im Bahnnetz sind absehbar... Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

  • So funktioniert Demokratie



    Nicht Straßen blockieren und Flughäfen stilllegen, nicht Denkmäler ansprühen und Kunstwerke beschädigen, wie es die Umweltterroristen der letzten Generation machen, sondern seine Rechte auf bessere Luft vor Gericht tragen und durchsetzen. Diese Aktion hat meine volle Unterstützung - so funktioniert Demokratie.

    • @Rudi Hamm:

      Demokratie funktioniert erst einmal so, dass man Gesetze beschließt, die auch praktisch umsetzbar sind. Statt Gesetze, die auf Träumereien beruhen, deren Einhaltung dann eingeklagt wird, und weil auch alles Klagen nichts gegen die Praxis hilft, dann zu Frust über ein angebliches Versagen der Demokratie führen.

    • @Rudi Hamm:

      Sie sollten sollten wirklich darüber nachdenken, was ein Terrorist ist. Beispiele wäre RAF, Hamas, NSDAP und Co und ein typischen Merkmal ist der Einsatz von Waffen und zumindest das Drohen mit tödlicher Gewalt. Die L G als Terrororganisation zu bezeichnen ist zum einen eine Relativierung echten Terrors und zum anderen eine unhaltbare Dämonisierung zivilen Widerstands. Mit so einem Terrorbegriff kann man jede außerparlamentarische oderBürgerrechtsbewegung Opposition diffamieren. Das sollte einem klar sein, bevor man sich der populistischen Hetze gegen die L G anschließt.

    • @Rudi Hamm:

      Die Glasscheibe vor Kunstwerken beschmutzen, nennen Sie Terrorismus. Ist Ihnen eigentlich klar, wie viel Kunst durch den Klimawandel bedroht ist? Ich unterstütze die Klage auch, sogar als Mitkläger, aber ich muss auch anerkennen, dass die Urteile politisch ignoriert werden. Wenn wir den Klinawandel bremsen wollen, brauchen wir die gesamte Bewegung, einschließlich der letzen Generation.

    • @Rudi Hamm:

      Unglaublich, was Sie hier schreiben.



      Zum Ersten gehört ziviler Ungehorsam genauso zur Demokratie dazu wie Gewaltenteilung.



      Und zum zweiten ist Ihr Kommentar Wasser auf die Mühlen der Rechten und Populisten, denn Terrorismus ist etwas ganz anderes als Sachbeschädigung oder im ärgsten Fall Nötigung.



      So ein Kommentar wie der von Ihnen spaltet und hetzt die Menschen auf.

      • @Kanimamboo:

        Das Einhalten von Gesetzen als "Gehorsam" verächtlich zu machen, ist durchaus ein Baustein der Demokratieverachtung.

    • @Rudi Hamm:

      Die Notwendigkeit der Klageerhebung zeigt doch gerade das so wie die Regierung sich verhält Demokratie eben nicht funktioniert und der Wille des Volkes nun über den Rechtsstaat herbeigeführt werden muss.



      Stellt sich noch die Frage, wozu die derzeitigen Regierungspolitiker gewählt wurden.

    • @Rudi Hamm:

      Ich würde ja sagen, so funktioniert erstmal ein Rechtsstaat. Daran würde ich allerdings leichte Zweifel haben, da es ja bereits ein Urteil des BVerfG gab, welche schärfere Maßnahmen bestätigte. Die amtierende Regierung nun jedoch genau das Gegenteil tat.

      • @Pepun:

        Sprich, im Moment funktioniert weder der Rechtsstaat noch die Demokratie.