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Rechtsextreme Partei Der Dritte WegAgrarsubventionen für Staatsfeinde

Die Partei „Der Dritte Weg“ ist gegen BRD und EU. Doch führende Kader kassieren Hunderttausende Euro Subventionen von Bund und EU.

Was die Anhänger der Kleinpartei Dritter Weg von der EU halten, zeigen sie deutlich: Demonstra­tion im Oktober 2022 Foto: Sebastian Willnow/picture alliance

Die nationalsozialistisch und rassistisch geprägte Partei Der III. Weg wettert gern gegen das „antideutsche BRD-System“ und „Ausbeutungsinstrumente wie die EU“. Ihre Aufmärsche mit Trommlern, großen Flaggen samt Eichenlaubkranz und T-Shirts mit dem Slogan „National. Revolutionär. Sozialistisch“ richten sich gegen das laut Partei „von den westalliierten Besatzern installierte Konstrukt“ Bundesrepublik und gegen die EU sowieso. Parteimitgliedern wird vorgeworfen, an einem gewaltsamen Übergriff auf politische Gegner und Polizisten Mitte Juli in Berlin beteiligt gewesen zu sein. Doch Geld von Bundesrepublik und EU nehmen führende Funktionäre der rechtsextremen Gruppe gern an.

Allen voran Mario Schulz: Der Landwirt ist Anfang Juni mit 2,3 Prozent der Stimmen in den Kreistag Prignitz in Brandenburg gewählt worden und derzeit bundesweit der einzige Mandatsträger des Dritten Wegs. Er steht auf Platz 2 der Kandidatenliste für die Landtagswahl in Brandenburg am 22. September. Schulz gilt als ideologischer Hardliner.

Aber im Haushaltsjahr bis Mitte Oktober 2023 kassierte der Landwirt rund 370.000 Euro Agrarsubventionen aus Brüssel, überwiegend für Ökolandbaumethoden und als „Basisprämie“ vor allem für den Besitz von landwirtschaftlicher Fläche. Das zeigt eine Abfrage der taz in einer Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Zudem bekommt er für die Pflege von Kopfweiden als Naturschutzmaßnahme eine nicht veröffentlichte Summe vom Brandenburger Landesamt für Umweltschutz, die laut der Behörde zu 40 Prozent vom Land und zu 60 Prozent von der Bundesrepublik finanziert wird.

Geld von der EU erhält auch Lutz Meyer. Er ist ebenfalls Landwirt und steht nach Parteiangaben auf Platz 3 der Liste des Dritten Wegs für die Brandenburger Landtagswahl. Wie Schulz gehört er dem Landesvorstand an. Der „Nationalrevolutionär“ – wie der Dritte Weg seine Politiker nennt – kassierte im EU-Haushaltsjahr 2023 rund 57.000 Euro Agrarsubventionen. Er bekam das meiste als „Basisprämie“, den Rest erhielt er überwiegend für seinen Ökolandbau.

Eine Prüfung der Verfassungstreue ist bei der Fördermittelvergabe nicht vorgesehen

Maica Vierkant, Geschäftsführerin des Brandenburger Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus, hält das Verhalten von Schulz und Meyer für widersprüchlich. „Es gehört zur Programmatik des Dritten Wegs, sich massiv gegen die EU zu positionieren. Und dann ist es auffällig, EU-Gelder anzunehmen“, sagte Vierkant der taz. Neonazis würden oft denken: Solange es dem politischen Gegner schadet und der „nationalen Sache“ dient, ist es in Ordnung. „Erst mal sollten Subventionen nicht an die politische Überzeugung des Bauern geknüpft sein“, so Vierkant. „Nichtsdestotrotz sollte man das genau prüfen, weil es sich beim Dritten Weg um eine ganz eindeutig rechtsextreme Partei handelt, die verfassungsfeindlich ist.“

Das hat das Landesamt für Umwelt im Fall der Naturschutzzahlungen an Schulz auf taz-Anfrage bereits getan. Ergebnis: Die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sähen bisher keine „Prüfung der Verfassungstreue eines Fördermittelempfängers“ vor. Der Dritte Weg ließ eine Bitte der taz um Stellungnahme bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz nennt die Partei in seinem Jahresbericht im Abschnitt über „Rechtsextremismus“. Dort steht auch: „Im Rechtsextremismus wird der Wert eines Menschen an seiner Ethnie, Nationalität, geografischen Herkunft oder auch an seiner vermeintlichen ‚Rasse‘ gemessen.“ Dabei würden „zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip verletzt“. Die rechtsextremistische Agitation sei insbesondere geprägt „von Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus sowie Demokratie-, Fremden-, Migrations- und Muslimfeindlichkeit“.

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7 Kommentare

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  • Die Basisprämie (Direktzahlung) bekommt er nicht für den Besitz, sondern dafür, dass er die Flächen nach Cross-Compliance-Vorgaben bewirtschaftet. Würde er die Flächen verpachten, würden dem Pächter die Basisprämie zustehen.



    Dazu bekommt er Mittel für den ökologischen Landbau und für die Pflege von Kopfweiden. Ein Skandal wäre es erst, wenn er das Geld einsteckt und keinen ökologischen Landbau nach bestimmten Kriterien betreibt oder die Kopfweiden nicht zurücksetzt. Dann wäre es Subventionsbetrug und der ist, ganz abgesehen von der Rückforderung, strafbar.

    „Es gehört zur Programmatik des Dritten Wegs, sich massiv gegen die EU zu positionieren. Und dann ist es auffällig, EU-Gelder anzunehmen“

    Das ist ein Punkt der, der mir diese Leute in ihrer Argumentation wenig glaubwürdig erscheinen lassen.



    Strafbar sind aber weder regelbasierter Subventionsbezug, Schizophrenie noch Opportunismus.

    • Jost Maurin , Autor des Artikels, Redakteur für Wirtschaft und Umwelt
      @Waage69:

      Duden: "Juristisch wird Besitz dagegen definiert als 'das, worüber jemand die tatsächliche [nicht unbedingt aber die rechtliche] Herrschaft hat'".



      -> In dem Sinne ist der Pächter eben nicht der Besitzer.

      • @Jost Maurin:

        Der Pächter hat eben gerade die tatsächliche Herrschaft, im Gegensatz zum Eigentümer, der die rechtliche hat.

      • @Jost Maurin:

        Falsch. Der Pächter und der Verpächter sind beide Besitzer, §868 BGB. @WAAGE69 wollte aber nicht auf juristische Spitzfindigkeiten hinaus, sondern darauf, dass die Subvention nicht an den Verpächter oder Eigentümer geht, sondern den unmittelbaren Besitzer als Bewirtschafter.

      • @Jost Maurin:

        "Die Agrarreform 2023 hat die Zahlungsansprüche abgeschafft. Stattdessen bekommen Landwirte im Kalenderjahr für jeden Hektar den sie bewirtschaften eine Basisprämie (= Einkommensgrundstützung). Die Direktzahlungen erhalten sie dann für beihilfefähige Flächen in einem georeferenzierten System, allerdings ohne Zahlungsansprüche."

        "Dies hat zur Folge, dass zukünftig der Bewirtschafter der Flächen seine Direktzahlungen unter Angabe der entsprechenden Flächen beantragen kann"

        (Quelle: Wirtschaftsmagazin 13.03.2024)

        Die Basisprämie (2024: 155,00 €/ha) bekommt also automatisch der Bewirtschafter und wenn dies der Pächter ist ebendieser und nicht der Besitzer.

        Zudem gibt es, auch wenn die Pflicht zur Konditionalitätenbrache weggefallen ist, auch noch die Pflicht weitere Cross-Compliance-Vorgaben der guten fachlichen Praxis zu erfüllen.

        Es stimmt also daher nicht, dass wie Sie schon des Öfteren kommuniziert haben, das EU-Geld anstrengungslos "einfach so" den "fetten" Flächenbesitzern zugeschaufelt wird.

        Deshalb habe ich hier auch diesen elendig langen Riemen runtergeschrieben und bestimmt nicht um irgendwelche durchgeknallten rechten Hanseln vom III. Weg in Schutz zu nehmen.

  • „Ergebnis: Die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sähen bisher keine „Prüfung der Verfassungstreue eines Fördermittelempfängers“ vor.“

    Was ja auch aberwitzig wäre, wo politische Haltung und Landwirtschaft nichts miteinander zu tun haben. Solange die Mittel nicht zweckentfremdet werden, gibt es keinen Anlass. Ein Staat, der Fördermittel so vergibt, ist undemokratisch.

  • Diese Leute gehören nicht subventioniert sondern ins zeitliche Neandertal remigriert