Auslieferung von Maja T.: Staatsanwälte fürchteten Proteste
Mit dem Helikopter ausgeflogen: Generalstaatsanwaltschaft erklärt die schnelle Auslieferung von Maja T. nach Ungarn mit erwarteten „Störaktionen“.
Berlin taz | Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Kritik an der hastigen Auslieferung der Antifaschist*in Maja T. an Ungarn zurückgewiesen. Die Behörde habe die Person „nicht trotz Kenntnis eines Eilantrags am Bundesverfassungsgericht ausliefern lassen“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Simone Herbeth am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Die Überstellung sei abgeschlossen gewesen, bevor der Antrag beim Bundesverfassungsgericht überhaupt eingegangen sei. Zudem habe die Behörde auch nichts von der Absicht von Maja T.s Anwalt gewusst, einen solchen Antrag zu stellen, so Herbeth weiter.
Die 23-jährige nonbinäre Person Maja T. war am Freitag aus einem Dresdner Gefängnis nach Ungarn gebracht worden. T. wird vorgeworfen, im Februar 2023 an Angriffen auf Neonazis in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Das Bundesverfassungsgericht untersagte am Freitagvormittag zwar die Auslieferung, doch da war es bereits zu spät: Maja T. befand sich bereits in Ungarn.
Seitdem reißt die Kritik am Vorgehen der Behörden nicht ab. Besonders im Fokus: die Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Sie war zuständig, weil Maja T. hier im Dezember 2023 festgenommen worden war. Rechtspolitiker*innen von Linken und Grünen zeigten sich irritiert von der Eile, mit der die Auslieferung über Nacht vollzogen wurde. Schließlich sei zu erwarten gewesen, dass Maja T.s Anwalt dagegen vorgehen würde, so die Grünen-Abgeordnete Petra Vandrey.
Laut Oberstaatsanwältin Heberth hatte das ungewöhnliche Tempo der Auslieferung nichts damit zu tun. Dass es so schnell ging, begründete sie mit Erkenntnissen aus „einschlägigen Internetportalen“, laut denen „mit Störaktionen zur Verhinderung der Auslieferung zu rechnen war“. Deshalb habe sich die Polizei auch für einen Transport mit dem Helikopter entschieden – und der konnte ab 4 Uhr morgens starten. „Wenn wir jedes Mal abwarten würden, ob ein Eilantrag in Karlsruhe gestellt wird, wären wir handlungsunfähig“, erklärte Herbeth.
„Justizsenatorin in der Pflicht“
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) äußerte sich im Ausschuss trotz Nachfragen nicht zum Thema. Sie erklärte, sie habe von dem Vorgang „nur wenige Minuten vor der Presseberichterstattung erfahren“ – also als Maja T. bereits außer Landes war.
Der Rechtsexperte der Linken-Fraktion Sebastian Schlüsselburg will sich damit nicht zufrieden geben. Er sprach am Mittwoch von einer „unerträglichen Situation“. „Das Bundesverfassungsgericht ist mit einem in seiner Deutlichkeit kaum zu überbietenden Tenor ins Leere gelaufen“, sagte Schlüsselburg der taz. Da reiche es nicht, sich damit herauszureden, erst im Nachhinein von der Ausweisung erfahren zu haben. Es sei bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen schnell entscheide. „Es muss sichergestellt werden, dass in Zukunft abgewartet wird. Da ist auch die Justizsenatorin in der Pflicht.“
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