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Geflüchtete zwischen Polen und BelarusEuropas Grenzen

Pushbacks an den EU-Außengrenzen sind rechtswidrig. Diesen Grundkonsens hat Polens Regierung nun aufgekündigt. Innenminister Seehofer gratuliert dazu.

Protest in Warschau gegen die Pushbacks an der polnischen EU-Außengrenze zu Belarus Foto: Wojtek Radwanski/afp

„Wir werden nicht verhungern, wir werden erfrieren.“ Das sagte einer von 31 Afghanen, die eingekesselt von Soldaten zweier Nationen und Systeme seit nunmehr zwölf Wochen im Grenzstreifen zwischen Polen und Belarus festsitzen, der ARD-Reporterin Isabel Schayani am Telefon. Am Dienstag war das. In der folgenden Nacht fiel die Temperatur in der Region auf null Grad. Am nächsten Tag griffen Grenzpolizisten in der Nähe eine Gruppe von 42 Irakern auf. Unter ihnen war eine Frau, die zuvor in dem Waldgebiet ein Kind geboren hatte. Ohne Beisein eines Arztes, versteht sich. Denn die dürfen das Gebiet nicht betreten.

Am selben Tag ging beim polnischen Innenminister ein Brief vom deutschen Kollegen Horst Seehofer (CSU) ein. „Gerade im Hinblick auf die schwierigen politischen Verhältnisse in den Beziehungen zu Weißrussland möchte ich Ihnen und dem polnischen Grenzschutz für den Schutz unserer gemeinsamen Außengrenze danken“, schrieb der.

Rund 20.000 Versuche von Menschen, aus dem Grenzgebiet herauszukommen, haben Polens Polizei und Militär unterbunden, teils mit Hunden oder Tränengas. Wie viele Personen heute insgesamt in dem Grenzstreifen sitzen, weiß niemand. Es können Hunderte sein oder Tausende. Zuletzt gab es öfter Berichte, die die sogenannten Pushbacks offenlegten, vor allem in Griechenland und Kroatien. Zumeist stritten die jeweiligen Regierungen den Vorwurf ab, trotz teils erdrückender Belege. Wenn es Videos gab, wie sie etwa die ARD und ein kroatischer Sender nach monatelangen Recherchen im Grenzgebiet zu Bosnien-Herzegowina Anfang Oktober präsentieren konnten, wurden die Vorfälle als Taten einzelner Polizisten abgetan: Die Männer hätten „individuell gehandelt, und es hätte keinen Befehl dafür gegeben“, sagte etwa Kroatiens Polizeichef Nikola Molina in der vergangenen Woche über die Beamten, die Flüchtlinge durch den Wald prügelten und dabei heimlich gefilmt wurden. Hätte es je eine solche Anweisung gegeben, hätten die Polizisten das melden müssen, weil es sich um eine Straftat handele, so Molina.

Es war eine groteske Lüge, angesichts vieler Tausender dokumentierter Fälle dieser Art aus Kroatien in den vergangenen Jahren. Doch es ist eine Lüge, über die man noch froh sein kann. Denn wie auch andere Staaten, die in der Vergangenheit bei den illegalen, gewaltsamen Pushbacks erwischt wurden, stellte Kroatien den Konsens, dass diese nicht zulässig sind, nicht in Frage.

Untersuchungen angekündigt

Für die konkret betroffenen Flüchtlinge mag dies keinen Unterschied machen. Für die politischen Interventionsmöglichkeiten ist der Unterschied gewaltig. Die prinzipielle Anerkennung des Unrechts ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, überhaupt gegen diese Art der systematischen, staatlichen Menschenrechtsverletzung vorgehen zu können: Mit medialer Skandalisierung, mit Demons­trationen, mit Klagen, mit politischer Verurteilung, mit Sanktionen. Polen ist gerade dabei, diese Handhabe zu zerstören. Das Land behandelt die Flüchtlinge ähnlich brutal und entrechtend wie andere EU-Staaten. Aber es steht offen dazu. Es ist der Regierung in Warschau nicht peinlich, sie ist vielmehr stolz darauf. Das schneidet Interventionsmöglichkeiten weitgehend ab.

Die Grenzpolizei veröffentlicht ohne eine Spur von Unrechtsbewusstsein stets aktuelle Zahlen der Pushbacks und nennt diese „Grenzverteidigung“. Semantisch vorbereitet ist dies mit der Rede vom „hybriden Krieg“, der von Lukaschenko und Putin gegen Warschau und die EU geführt werde und in dem die Flüchtlinge als Waffen eingesetzt würden. Bestärkt wird sie in dieser Haltung von Seehofer. Auch er sprach vom „hybriden Krieg“, nannte die Flüchtlinge eine „Bedrohung“ – und dankte, wie erwähnt, Polen ausdrücklich.

Als die jüngsten Videos aus Kroatien auftauchten, nannte die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sie „schockierend“, kündigte Untersuchungen und Gespräche mit Griechenland und Kroatien an. Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, jegliche Gewalttaten gegen Migrant_innen, Asylsuchende oder Geflüchtete seien inakzeptabel. „Die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte beim Schutz der Außengrenzen ist für die Europäische Kommission von entscheidender Bedeutung.“ Die Pushbacks seien „rechtswidrig“.

Aufruf gegen Polens Regierung

Denn sie verstoßen gegen die Europäische Menschenrechts- und die Genfer Konvention. Deren Unterzeichnerstaaten müssen ein mögliches Schutzgesuch individuell prüfen. Erst danach dürfen sie im Zweifelsfall abschieben. Und selbstredend müssen sie Aufgenommene bis dahin menschenwürdig behandeln und versorgen. Polen interessiert das nicht.

Am 27. September hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass Polen Anwälte zur Gruppe der eingangs erwähnten 31 Afghanen durchlassen muss. Das Außenministerium in Warschau antworte dem Gericht, es denke gar nicht daran, das Urteil umzusetzen. Und die Nationalversammlung entschied am 14. Oktober, dass die Pushbacks Richtung Belarus legitim seien, eine Klagemöglichkeit dagegen nicht gewährt wird. Polens Regierung reißt so eine zivilisatorische Übereinkunft ein. Die Verrohung Europas erfährt einen Schub, die Signalwirkung ist fatal. Wenn ein EU-Staat sagt, dass er alles tun darf, damit die Flüchtlinge nicht ins Land kommen, werden sich andere dieser Haltung anschließen.

Dutzende polnische Intellektuelle riefen am Freitag in einer Erklärung dazu auf, „unablässig Druck auf die polnische Regierung auszuüben, damit diese mit der Folter an der Grenze aufhört“. Das will auch die grüne EU-Abgeordnete Tineke Strik aus den Niederlanden. Sie hat in der Vergangenheit immer wieder Delegationsreisen an Orte organisiert, an denen Pushbacks belegt worden waren. Nächste Woche wird sie mit einer Gruppe von Abgeordneten nach Warschau kommen. Doch welche Wirkung kann ein solcher Besuch haben, wenn Warschau sich komplett im Recht sieht? Strik will ein Vertragsverletzungsverfahren und finanzielle Sanktionen. Es ist wohl die Sprache, die die PiS versteht. Doch vor solchen Schritten schreckt die EU bisher selbst im Rechtsstreit mit Polen zurück. Wegen der Flüchtlinge wird sie kaum weiter gehen.

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12 Kommentare

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  • Protest in Polen. Wo bleibt der Protest in Deutschland?

  • Pushbacks sind Zurückweisungen. Spricht irgendetwas gegen die Verwendung dieses dt. Begriffes? Wäre damit dem Problem nicht Genüge getan?

    • @Berlin:

      Wenn ich vom Wohngeldamt zum Einwohnermeldeamt gehe, und man mir dort sagt, dass ich beim Wohngeldamt richtig war, dann wäre das eine Zurückweisung.

      Wenn ich Flüchtlinge mit Gewalt oder Androhung von Gewalt abweise, um sie aus meinem Staatsgebiet zu entfernen, dann ist das Pushback.

      Pushback wäre auch was Polizisten in Staffeln gegen Demonstranten tun um sie von einem Ort wegzudrücken. Das würde ich nicht unbedingt als Zurückweisung sehen.

      Sie haben wohl teilweise recht wenn es um eine wörtliche Übersetzung geht, aber Pushback trägt heutzutage eine Konnotation, welche Zurückweisung oder Abweisung nicht tragen. :-)

      • @Shasu:

        Was bedeutet also „Pushback“?

        • @Berlin:

          Gibt's zwar nicht mit der Konnotation, aber ich würde mal sagen "Zurückdrücken" (Wegdrücken) würde es eigentlich gut umschreiben. :-)

          Ansonsten gibt's auch noch diese Erklärung falls Sie nach etwas Allgemeinerem suchen: de.wikipedia.org/w...Push-Back_(Grenze)

          • @Shasu:

            "Zurückdrücken" (Wegdrücken) Zurückweisen. Wortklauberei.

  • Ich verstehe nicht, dass diese Menschen nicht, direkt von der polnischen Grenze an, nach Deutschland geholt werden. Da müsste sich mit der polnischen Regierung doch eine Übereinkunft treffen lassen. Im Prinzip müsste die polnische Regierung doch einfach nur erlauben, dass die Flüchtlinge in Begleitung deutscher Ordnungskräfte das Staatsgebiet Polen auf einer bestimmten Strecke durchfahren dürfen. Das ist mit ein oder zwei kurzen Pausen auf der Strecke zu schaffen.

  • Solange unsere von der Layen und Ihre Partei der christlichen Mitte, die schon seit Monaten angekündigten Finanzsanktionen gegen Polen nicht durchführen läßt, wird Polen sich nur weiterhin im Recht wähnen und den unchristlichen Weg der Unterdrückung von hilfesuchenden weiter gehen.



    Da hilft vermutlich nur wirtschaftlicher Druck. Ein EU-Wirtscahftsembargo gegenüber dem Mitgliedstaat Polen, solange die Rechtstaatlichkeit nicht eingehalten wird.



    Bislang ist schon die Diskussion über die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte allein eine Lachnummer und ein vollumfängliches Versagen der europäischen Politik.



    So verantwortet von der Layen und Ihre konservativen Parteien die Zerstörung der EU.

  • Die AfE ist in Europa mehrheitsfähig - derzeit noch als inoffizielles Parteienbündnis. Und die Pushbacks sind auch Zurückweisungen des (lästigen) Rechts. Genügt der Noch-Bundesinnenminister denn seinem Eid und der FDGO? Ist er rechtstreu oder kann er weg?

  • RS
    Ria Sauter

    Warum gibt es keine Grenzkontrolle? Direktvor Ort prüfen, wer asylberechtigt ist. Das könnte doch sofort geschehen und den Menschen wäre geholfen.



    Es müssen auch Lösungen für die Zukunft her. Eine ungeprüfte Zuwanderung werden die Leute nicht akzeptieren.

    • @Ria Sauter:

      Eine individuelle Prüfung eines Asylantrags dauert deutlich länger, als dass man das vor Ort irgendwo kurz hinter der Grenze im polnischen Wald durchführen könnte. Bei Ablehnung können zudem Rechtsmittel eingelegt werden, die dann ein Gericht prüfen muss - ebenfalls nicht direkt an der Grenze. Zu guter letzt bleibt noch der Punkt: selbst wenn eine Prüfung sofort und rechtssicher durchgeführt werden könnte: Was soll dann mit jenen passieren, die abgelehnt wurden? Dann doch wieder zurück zu Lukaschenko? - kaum vorstellbar...

      Es gibt hier keine einfachen Antworten. Eine Grenzmauer ist eine schreckliche Vorstellung. Andernorts macht die EU aber genau das schon sehr lange, z.B. die spanischen Exklaven in Marokko. In letzter Konsequenz kann und darf ein Staat keine Grenzübertritte über die "grüne Grenze" tolerieren. Für Grenzübertritte gibt es die Grenzübergänge. Auch dort kann man ja sagen, dass man als Asylbewerber einreisen will: völlig legal und nach EU-Recht auch unabweisbar.

  • Scheibar kann der Horst das mit der Deckung der Kanzlerin und seiner Koalitionskollegen von CDU, CSU und SPD machen. Oder gab es auch nur den leisesten Widerspruch?