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Polizeigewalt im Hambacher WaldProzess nach 4,5 Jahren

Filmemacher Todde Kemmerich hat das Land NRW wegen Polizeigewalt im Hambacher Wald verklagt. Sechs Stunden lang befragte das Gericht nun Zeugen.

Todde Kemmerich, Künstler und Opfer von Polizeigewalt im Hambacher Wald Foto: Heike Lachmann

Aachen taz | „Wie ein Football-Spieler ist der Polizist, ohne Vorwarnung, mit Affenzahn auf mich losgerast und hat mich zu Boden gerissen.“ Das erzählt Polizeiopfer Todde Kemmerich, 54, Filmemacher und Klimaaktivist („Artists for Future“) am Dienstagnachmittag vor dem Aachener Landgericht. Er sei mitten im Hambacher Wald gewesen, als ihn der Anführer einer Einsatzhundertschaft ansprang und er anschließend von mindestens drei Beamten minutenlang fixiert wurde, das Gesicht in den Waldboden gedrückt. Er wurde gefesselt weggetragen. Das war am 3.12.2016, also vor über viereinhalb Jahren.

Kemmerich trug diverse Verletzungen davon, war Monate in Behandlung und Therapie. „So eine Brutalität und Gewaltorgie habe ich im Leben noch nicht erlebt. Diese Ohnmacht, dann auch noch in gefesseltem Zustand ins Gesicht geschlagen zu werden, das vergisst man sein ganzes Leben lang nicht.“ Er hat das Land NRW als Dienstherrn des Fünfsterne-Hauptkommissars Dieter Z. auf Schadenersatz verklagt, weil alle strafrechtlichen Anläufe ins Leere gelaufen waren.

Der Polizist hatte in seiner Vernehmung bald nach der Tat – durch Kollegen der gleichen Dienststelle, laut Protokoll per du – ausgesagt, er sei in den Crash gestolpert. Ein Versehen. Die Folge: keine weiteren Ermittlungen, Akten mäanderten monatelang durchs Irgendwo, Beweismittel wurden ignoriert, das Verfahren letztlich eingestellt. Alle Rechtsbeschwerden wurden abgewiesen bis hin zur Generalstaatsanwaltschaft Köln Kemmerich nannte das „Verhinderungsstrategien unserer Judikative“.

Sechs Stunden lang sagten nun im Zivilprozess acht Tatzeugen und der Kläger Kemmerich aus. Das Verfahren hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht an sich gezogen, Uwe Meiendresch, 62. Alle vier Zeugen, die mit Kemmerich beim Waldspaziergang unterwegs waren, berichteten von Schlägen auf das zu Boden gedrückte Opfer, auf den Rücken, gegen die Jochbeine. Verletzungsfotos lagen vor. Die beteiligten Polizeizeugen bestritten den Einsatz von „EMS“, Einsatzmehrzweckstöcken. Nicht so einig waren sie sich darin, wie Kemmerich denn nun fixiert wurde – zwei sprachen von Handschellen, einer von weißem, einer von schwarzem Kabelbinder.

Vor allem ging es darum, ob sich der Vorfall in abgesperrtem Rodungsgebiet abspielte, dessen möglicherweise rechtswidriges Betreten hätte erkennbar sein können: Der eine Polizist erinnerte sich an rote Kreuze auf Bäumen, andere sprachen von möglichen Flatterbändern, einer sagte, es habe Wimpel gegeben. Niemand konnte belegen, dass an diesem Tag überhaupt irgendwo gerodet wurde. Der Verdacht blieb: Alles Willkür. Keine Erklärung. Stattdessen: Attacke.

Konfrontation vor Gericht

Kemmerich sagte immer, es gehe ihm nicht um ein paar hundert Euro für Reparatur seiner Kamera oder ein Schmerzensgeld, sondern schlicht um Gerechtigkeit: Wenn Strafgerichte nicht tätig werden, sei dies die letzte Chance, den gewalttätigen Mann vor Gericht zu bekommen. „Wenn Strafttäter in Uniform keine Konsequenzen für ihr Handeln zu befürchten haben, können sie bei nächster Gelegenheit wieder ihr Machtmonopol missbrauchen.“

Der Prozess ist für ihn eine komplexe Herausforderung. Er muss sich Zeugenberichte seiner MitstreiterInnen anhören, dass er nicht mehr der Alte sei seitdem, traumatisiert, schreckhafter als früher und dass er manchmal wie grundlos weine. Er wendet sich ab, verbirgt sein Gesicht, schluchzt. Vorher hat er gesagt: „Ich habe Angst vor meiner Reaktion, wenn ich zum ersten Mal meinen Peiniger wiedersehe und der wieder so einen Schwachsinn erzählt.“

Die Aussage von Dietmar Z. nimmt Kemmerich hin, teilweise sichtlich angefasst. Alle Verletzungen, meint der Beamte, seien durch Kemmerichs Wehren entstanden. Empörte Lacher gibt es, als Z. den Niedergerissenen „einen Rädelsführer“ nennt und „zumindest eine Galionsfigur“ der Waldbesucher. „Die Situation war bedrohlich“, gibt der Polizist zu Protokoll. „Gerade war gemeldet worden, dass mit Laub bedeckte Nagelbretter im Wald entdeckt worden waren und ein Bollerwagen mit Steinen.“

Urteil im September

Als Kemmerich ihn ins Kreuzverhör nimmt, wird der Beamte sichtlich unruhig. „Wir mussten eine Ingewahrsamnahme mit unmittelbarem Zwang durchführen, damit diese Gruppierung nicht eingreifen kann“, sagt er. Das mit dem “ Die Volte mit dem Stolpern wiederholt er nicht. Seine Dienstkollegen liefern noch neue Varianten: Einer sagt, der Chef sei „hinter Kemmerich hergelaufen“, ein anderer spricht von „auf ihn zugehen“.

Es steht nicht nur Aussage gegen Aussage. Kemmerich hatte den Angriff selbst gefilmt, bis zum Moment, von dem an nur noch seine Schreie zu hören sind und die drei Beamten auf ihm. Im Gerichtssaal werden die Videoaufnahmen gezeigt. Es ist klar zu sehen, dass Kemmerich längst, wie angewiesen, rückwärts ging. Das Gericht muss nun anhand dieser Dokumente die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen einordnen.

Das Urteil wird, wie bei Zivilsachen üblich, erst später verkündet, hier am 14. September. Eines geht aber nicht, erklärte Kemmerichs Anwalt nachher: Selbst wenn der Klage rechtskräftig stattgegeben wird, kann damit nicht ein neues Strafverfahren anlaufen, weil es keine neuen Fakten gibt, sondern nur eine zivilgerichtliche Würdigung. Der Polizist bleibt also in jedem Fall persönlich unbehelligt.

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25 Kommentare

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  • "Eines geht aber nicht, erklärte Kemmerichs Anwalt nachher: Selbst wenn der Klage rechtskräftig stattgegeben wird, kann damit nicht ein neues Strafverfahren anlaufen, weil es keine neuen Fakten gibt, sondern nur eine zivilgerichtliche Würdigung. Der Polizist bleibt also in jedem Fall persönlich unbehelligt."



    Wie bitte?



    Was sind das denn für Gesetze?



    Eine glatte Einladung zur Verschwörung zwischen Polizei und Gerichten zuungunsten der Bürger dieses Landes!



    Wann wurden diese Gesetze so beschlossen? Unter welcher Regierung? Gab es schon (erfolglose) Bemühungen, diese Lage zu ändern? Falls ja, von wem? DAS wären wertvolle Informationen zur Wahlentscheidung für die kommende Bundestagswahl!



    TAZ, bitte nachrecherchieren!

    • @Mainzerin:

      Das Starfrecht kennt nunmal das Unschuldsprinziep. Eine zivilrechtliche Würdigung ändert halt nichts an einer stafrechtlichen Einschätzung. Zivil- und Strafrecht sind auch strikt voneinander zu trennen.

      Besipielsweise gibt es im Zivilrecht keine Unschuldsvermutung (im Gegensatz zum Strafrecht). Solche wesentlichen Grundprinizipien gibt es seit der Einführung der Bundesrepublik vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Dritten Reich.

      • @DiMa:

        Bei allem Ernst der Lage - ist es dennoch immer wieder erheiternd zu lesen - wie in welcher Form & zu welchem Anlaß auch immer - “…doch besser 'Schwimmen im Rhein - nur wer nicht untergeht - hat Gottesurteil recht!' -



        Angemahnt wird.



        Auch‘s Rapunzelchen läßt vom Bayenturm am Rhing ihr Haarig herunter: “Unschuldsvermutung?



        Nur für Frauen! Ansonsten Beweislastumkehr!“



        Ja klar Emma - Das muß Kacheln - Mann! - 🙀 - 🥳 -

        • @Lowandorder:

          Sie wollen also die Unschuldsvermutung bestreiten bzw. aufheben?

          • @DiMa:

            Hä? - Brille verlegt? Wie kommse denn auf das schmale Brett?

            “ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte



            Artikel 11 – Unschuldsvermutung; keine Strafe ohne Gesetz



            16.09.2020

            1. «Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäss dem Gesetz nachgewiesen ist.»

            2. «Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war.»

            Erläuterung zu Artikel 11



            Artikel 11 behandelt wiederum Garantien eines fairen Verfahrens und beinhaltet vier grundlegende Rechte:

            Die Unschuldsvermutung bedeutet, dass jemand, der eines kriminellen Vergehens beschuldigt wird, so lange für unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld tatsächlich nachgewiesen ist, in der Regel bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

            Das Recht auf eine Verteidigung verlangt, dass die Menschen die tatsächliche Möglichkeit haben, einen Anwalt zu erhalten, und dass sie die Möglichkeit bekommen, ihre Unschuld nachzuweisen.…“



            www.humanrights.ch...l-11-aemr-strafe-g



            & wiki => “…



            Im Rahmen der Europäischen Union wird durch Art. 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta garantiert: „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“ Art. 48 Abs. 1 Grundrechtecharta ist in den Unionsmitgliedstaaten unmittelbar anwendbar, soweit die Mitgliedsstaaten Unionsrecht anwenden oder umsetzen.

            In Deutschland folgt dies auch aus dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.…“

            Darauf & die unmittelbar geltenden internationalen Normen hab ich mal nen Eid geleistet •

            • @Lowandorder:

              Sehr gut dann sind wir ja auf der gleichen Seite und kennen beide die Unterschiede zwischen Zivil- und Strafrechtsverfahren.

              Zugegeben, spätestens ab "Rapunzelchen" hatte ich nicht mehr weiter gelesen.

              • @DiMa:

                Da wird Alice aber schwarz vor Ärger!!

  • Und da wundert man sich, warum die Bürger jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat und die Polizei verlieren? Es ist zum heulen...

  • Na, mensch, fünf Sterne hat der Hauptgewaltanwender in Uniform! Das ist bestimmt auch so ein "Einzelfall". Bestimmt werden sich die Polizist*innen-Zeug*innen auch nicht abgesprochen haben und ihre Aussage in Hinblick auf weitere Anerkennung und Gefallen ihrer Kolleg*innen getroffen haben. Bestimmt sind solche Taten auch nicht politisch gewollt. ;-/



    Alles Gute für Todde Kemmerich!

  • Danke für Ihren Mut und ihr Durchhaltevermögen Herr Kemmerich.



    Ein starkes Signal unser Land vor den immer häufiger rechtlos agierenden Einsatzpolizisten zu schützen.



    Sie sind der wahre Freund und Helfer.



    Ich wünsche ihnen von Herzen, dass Sie Ihr, durch die Staatsbeamten verursachtes Trauma überwinden und hoffentlich vollständig genesen.



    Eine Schande für unsere Demokratie, das die Rechtsordnung unseres Landes der Exekutive diesen brutalen Gestaltungsspielraum ermöglicht und damit den Frieden in unserer Gesellschaft gefährdet.

    • 9G
      96177 (Profil gelöscht)
      @Sonnenhaus:

      schließe mich in vollem Umfang Ihren Worten an. Gott sei Dank gibt es in diesem Lande noch solch mutige Menschen, die es wagen, sich gegen eine widerwärtige und demokratiezerstörerische Praxis zu wehren, die den Rechtsstaat notorisch substanziell aushebelt. Was bleibt, ist in höchstem Maße skandalös, ein Armutzeugnis der geschichtsvergessenen Nachfahren aus Exekutive und Judikative.

  • Ein Richter am Landgericht "zieht" kein Verfahren "an sich". Die Zuständigkeit einzelner Kammern ergibt sich aus dem zuvor aufgestellten Geschäftsverteilungsplan.

    Wenn sich jeder Richter einfach so "seine" Verfahren aussuchen könnte, gäbe es wohl ein Problem mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des gesetzlichen Richters.

    • @DiMa:

      So isset - Der Au Tor - aber schweigt.



      Ne Ocher Prent quer - vermutlich.



      Ach härm & Gute Besserung. Au Banan.

  • Wenn Exekutive und Judikative klüngeln, wird es schwarz in D. Leider passiert das immer häufiger. Die Staatsanwaltschaft hat viel zu viel Macht, ein Strafverfahren zu starten oder eben nicht. Wenn allein der Umweg über die Körperverletzung bleibt, ein Zivilgericht welches man selbst initiieren muss. Dann läuft etwas falsch.

    Das es eine Gewaltenteilung geben soll, aufgrund der Geschichte, ist schon längst überholt. Nur stoßen daran tut sich kaum einer mehr!



    Medien ihr als 4.Gewalt müsst endlich dagegen halten. sucht euch opfer die immer und immer wieder das selbe belegen können. die Polizei, der VS, der Staatsanwalt....sie alle haben eine eigene Agenda, ein politische.

    Man darf mit großer Sorge entgegensehen, was zukünftig in Bayern, NRW, Sachsen so alles noch möglich wird für Polizei und Co.

    auch da könnte man dann die entsprechenden Parteien (aktuell wird ja viel Wahlwerbung für sie betrieben durch die Medien), mal wirklich aufzeigen was die Politiker da betreiben!

    • @Daniel Drogan:

      schwarz in D. wird es vor allen Dingen durch die Kreuzchen auf den Wahlscheinen ...

  • Einen Verbrecher nicht strafrechtlich zu verurteilen kann dazu führen, dass auf einem nicht juristischen Weg Gerechtigkeit bzw. Selbstjustiz gesucht wird. Will das die deutsche Polizei-Justiz?

    • @Dorian Müller:

      Will wohl sagen: Wenn ein Urteil für mich nicht richtig ist, kann ich mein eigenes Urteil fällen und auch gleich vollstrecken. Geiles Verständnis von Rechtsstaat!

      • @kosten rechner:

        Da verdrehen Sie die Aussage des Foristen gleich mehrfach!



        Es geht nicht um Gerichtsurteile, die nicht gefallen, sondern um die komplette Unterdrückung des Verfahrens gegen übergriffige Polizisten.



        Es geht auch nicht darum, dass der Forist zur Selbstjustiz auffordert, wie Sie unterstellen. Der Forist fragt aber schon, ob dieses Verhalten die Opfer dieser staatlich beschützten Täter aus Verzweiflung in die Selbstjustiz getrieben werden sollen - von Polizei und Justiz, wohlgemerkt!



        Beim nächsten Mal erst den Verstand einschalten und dann kommentieren! Man könnte sonst den Verdacht bekommen Sie wollten nur pöbeln und unliebsame Meinungen mundtot machen!

        • @Mainzerin:

          Ich will nicht pöbeln, wie Sie unterstellen, sondern einfach nur interpretieren, dass der Forist nicht mehr oder weniger, sondern sehr offen und deutlich Selbstjustiz legitimiert hat. Und das lässt sich auch nicht verklausulieren, dass er es "in eine Befürchtung" verpackt hat, dass er verstehen könnte, dass es passieren könnte, wenn eine als individuell notwendig empfundene Verurteilung nicht erfolgt.

      • @kosten rechner:

        Das ist aus individueller Sicht durchaus ein Verständnis von Rechtsstaat. In diesem Verständnis funktioniert die Gewaltenteilung, die Kontrolle der Exekutive durch die Judikative, ob denn auch die Gesetze der Legislative eingehalten wurden. In diesem Verständnis von Rechtsstaat steht zur Diskussion, ob der Staat noch ein Rechtsstaat ist, wenn die Exekutive die Gesetze der Legislative bricht und die Judikative über alle Instanzen wegschaut.



        Das ist am Schluss natürlich Auslegungssache. Und wir reden auch nur von Einzelfällen. Gut. Ein paar viele mögen es für manche Zeitgenoss:innen sein, aber da fragt man am Ende dann auch genau die Leute mit diesem geilen Verständnis von Rechtsstaat.

  • Schliesse mich an @LOWANDORDER an. Herr Kemmerich -- ich danke Ihnen für Ihr Mut.

  • Der letzte Absatz ist für mich als juristischer Laie etwas unverständlich. Zum einen steht da : "Das Urteil wird, wie bei Zivilsachen üblich, erst später verkündet,..." und im nächsten Satz heißt es "... wenn der Klage rechtskräftig stattgegeben wird ... ".



    Ziel der Klage vor Gericht ist doch einen Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn / Auftraggeber festzustellen und in Folge dessen dann auch eine Höhe desselben zu bestimmen. Oder geht es erstmal darum ob die Klage überhaupt zulässig ist um dann den Anspruch und dessen Höhe zu bestimmen ?



    Ich hoffe das es funktioniert, denn so etwas spricht sich rum und landet auch in den Personalakten der Polizisten. Es bleibt "kleben" . Und beim nächsten Mal wird es vielleicht einfacher auch eine strafrechtliche Klage zu erzielen.

  • Sach mal so: Die inner Dienstrechtliche Schote - wundert mich kein Stück!



    Ganz kalt - “So sindse! So machenses!“ & so viele Balken gibt’s gar nicht!



    Wie sich da - Biegen! Aber Hallo! - 🤢🤮 -



    &



    Hoffen wir mal: Daß hier endlich mal Lügen kurze Beine haben •



    &



    Chapeau - Herr Todde Kemmerich.



    Drücke die Daumen. Newahr.



    Normal.

    • @Lowandorder:

      Btw but not only Herr Bernd Müllender

      “ Das Verfahren hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht an sich gezogen, Uwe Meiendresch, 62.“

      Das hört sich arg nach “Eintakten“ DDR an - mit Verlaub.



      Im nach dem Grundgesetz geltenden Rechtssystem muß der - GESETZLICHE RICHTER - VOR! EINGANG DES VERFAHRENS FESTSTEHEN •



      (ps Hat leider notwendig - nachdrücklich der Große Senat in Karlsruhe entscheiden müssen!



      Weil ein ehemaliger Verwaltungsrichter nach Hiwi Karlsruhe zum Entsetzen vor allem der DamHerrschaften Vorsitzenden festgestellt hatte: Daß die Geschäftsverteilungspläne der Senate dieserhalb - rechts&verfassungswidrig waren! Aber Hallo!



      Nehme an - daß solches bis zum Ocher Landgericht durchgedrungen ist!

      unterm——-



      Daß der Kollege schwer gemoppt wude.



      Ooch wieder klar. Anschließend wurde ihm eine Urkunde “Hat sich um den Rechtsstaat verdient gemacht!“ überreicht! (Komisch - am VG Köln wurde mir zuvor sojet nicht zuteil!;)



      de.wikipedia.org/w...setzlicher_Richter - Schland -

      • @Lowandorder:

        Schade. Hätte mich schon interessiert -



        Wie Sie auf diesen steilen Satz vs GG - gekommen sind - wa! But.



        “Never up - Never in!“ kennse ja.