Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Von Grüne, Linke und SPD gab es mal die Forderung Neonazis das demonstrieren an geschichtsträchtigen Orten zu verbieten, Das Gesetz wurde verabschiedet. Als die Linkspartei am Brandenburger Tor demonstrieen wollte wurde das Verboten.Mit Blick auf die Geschichte der DDR.Es gibt keine Gesetze gegen Rechts. und deswegen kann jetzt die Polouei auch eine Antifa Fahne verbieten.Wenn sich die Allgemeinheit belästigt fühlt.
"Eine Demokratie muss solche Symbole aushalten können."
Nein. Muss sie nicht.
@Jossi Blum In gewissem Rahmen muss sie es.
Bei Reichskriegsflaggen und NS-Symbolen ist jedoch eine Grenze überschritten.
@Jossi Blum Doch das muss die Demokratie, das wurde demokratisch von den Länderinneministern so beschlossen. Wenn Sie dagen sind ist das Ihre Saxhe, Sie sind aber nixht der demokratische Staat,
@Jossi Blum Ich muss auch die rote Fahne mit Hammer und Sichel aushalten...
@Hennes Na Sie ärmster - aber das ist der Preis für polyGlotter. Newahr.
“ Die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik zeigte wie auch die Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und der Weimarer Republik die Farben Schwarz-Rot-Gold. Ab 1959 befand sich mittig auf der Farbe Rot das Staatswappen der DDR mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz. Wikipedia
kurz - Bleibe im Lande & 🌾 dich redlich. Voll der Hammer beim Zirkeln.
Normal.
@Lowandorder Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - wirft ein;
Ol Connysche Vermutung:
Vllt. in der "Ssofjetunion" aufgewachsen - in Erinnerung an einen Kölner Alt-OB“
kurz - Ergänzt “Der junge Mann is sich noch am entwickeln.“
Wäre fein - 🥳 -
Ja wie? Sie? Zum Schluß in den Saloppkasten gegriffen? - hm&Gellewelle!
“ Das Bundesverfassungsgericht legt deshalb die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sehr großzügig aus.…“
kurz - “großzügig“ Bitte? Hört sich ja fast maliziös unsachlich an - wa. So - Nach Gutsherrenart. In echt - Nicht wirklich •
Mal ab von 🇺🇸 & Meinungsfreiheit dort.
“Weit“ - reicht
unterm——- servíce—
Der von Ihnen zu recht hoch geschätzte Konrad Hesse: “ Während seiner Amtszeit als Verfassungsrichter hat Konrad Hesse in besonderer Weise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Presse- und Rundfunk- sowie zur Meinungsfreiheit und zum Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer geprägt.“
& sodele umrissen wirdn 👠 draus
“… Diese Darstellung beschränkt sich jedoch auf die Meinungsfreiheit als das für jedermann wichtigere Grundrecht. Das Gericht hat nicht nur die Meinungsfreiheit zu einem der Kerninhalte des materiellen Rechtsstaates gemacht, sondern gleichzeitig auch den formellen Rechtsstaat weiterentwickelt. Es hat aus dem Verfassungstext die Verfassungswirklichkeit entscheidend mitgeformt. In der Auseinandersetzung, wie die Meinungsfreiheit zu begründen sei, hat das Gericht einen eigenen Weg beschritten. Es verknüpft in seiner "Doppelbegründung" die Motive der individuellen Entfaltung und der gemeinschaftlichen Entwicklung als Kennzeichen des demokratischen Verfassungsstaates.,“
www.bpb.de/apuz/26...e-meinungsfreiheit - ingesamt fei Starterkit
& Bonmot - berichte Berichtetes - zur
"Doppelbegründung" auch Schaukeltheorie genannt.
Der Karlsruher Primadonna Martin Drath wurde damals im Helmut Ridder Seminar Uni Gießen dieserhalb auf den Zahn gefühlt & ein späterer Kollege & Weggefährte so:“Wir wußten zum Widerstreit auch nicht recht weiter. Die Lösung war klar. Aber wie begründen & das! war dann die Lösung!;)“
(~ “praktische Konkordanz“ bei Konrad Hesse)
kurz2 - “Weil wir das können!“ - unlängst salopp Ulrich Maidowski - coram publico -
@Lowandorder ps - wg Wat issen nu wieder ditte =>
zB - Scapa Flow -
images.app.goo.gl/tfQ3jwC9xBdeYpz58
www.alamy.de/fotos...marine.html?page=2
“Sähr großzügig“ - der Häär SM - Jawoll!
“Es ist erreicht!“ (🤐 leider nein!;((
“ Nach Kaiser Wilhelm II. (1859–1941):
Nach außen gekämmte, seitlich längere Barthaare mit hochgezwirbelten Enden. Damit der Bart seine Form nicht verlor, trug man über Nacht eine hinter den Ohren zu befestigende Bartbinde. Außerdem befeuchtete man ihn mit der vom Hoffriseur des Kaisers, François Haby, entwickelten Barttinktur der Marke Es ist erreicht, wonach der Bart seinen Namen Es-ist-erreicht-Bart erhielt.…“ & PU =>
——- kannte auch keine Parteien mehr -
de.wikipedia.org/wiki/Schnurrbart
Na Mahlzeit
@HUP
Naja, spätestens wenn die Fahnenträger mit den Stangen auf Sie einprügeln, nich?
;-)
Wie funktioniert das dann? Eine:r fühlt sich eingeschüchtert, und die Polizei räumt daraufhin die Flaggen ab? Wie will man ein subjektives Gefühl rechtlich objektivieren?
Das sieht nach ziemlicher politischer Willkür in der Praxis aus, und wenn das Schule macht, dann fühlen sich ziemlich bald auch viele von Transpis und Bannern des schwarzen Blocks eingeschüchtert. Wird das dann auch verboten? Geballte Fäuste und so sind Zeichen der Gewalt, und auch Links nutzt gerne die Farben schwarz und rot, auch zusammen. Sieht oft martialisch und militant aus.
Symbole des NS sind wegen des NS verboten - klare Sache. Flaggen des Kaiserreichs, das historisch davor liegt - weil sie so ähnlich aussehen? Weil Monarchismus unsere Demokratie ernsthaft bedroht? Damit kürt man Nazis zu Reverse-König Midas: Alles was sie anfassen und als Code verwenden wird verboten. Das wird die aber freuen, soviel Definitionsmacht hat ihnen noch keiner in die Hand gegeben. Sie sagen was Sache ist, und der Staat dackelt mit dämlichen Verboten brav hinterher.
Das kann es ja wohl nicht sein. Vielleicht ist da einfach mehr Souveränität gefragt, und etwas weniger Aufregung. Jedes verbotene Symbol, wird durch ähnlichen Code substituiert. Was gibt es in diesem Hase-Igel Rennen zu gewinnen?
Was soll ich dazu sagen? Einerseits ist es gut, Dinge nicht generell zu verbieten, auch wenn man sie nicht mag. Andererseits: Wer entscheidet nun von Fall zu Fall, welcher Kontext vorliegt? Stellen wir uns eine Demo vor mit arg konservativ ausgerichteten Teilnehmner und schwarz-weiß-roten Fahnen. Soll die Bullerei nun einschreiten oder doch nicht? Haben die dann immer einen Richter per Live-Schalte dabei?
@Bunte Kuh Gerade weil sich solche Dinge nicht kasuistisch regeln lassen, sondern ein Mass an Flexibilität benötigen, hat die Polizei (und im Vorfeld ggf auch schon die zuständigen Behörden) hier Ermessensspielraum.
Der _muss_ ausgeübt werden (pauschales "Gibt's nicht" ohne Ansehen des Einzelfalles ist unzulässig) und ist auch gerichtlicher Überprüfung zugänglich.
In der Konsequenz gibt es naturgemäss anfänglich mehr Unsicherheit als im Laufe der Zeit, wenn schon Entscheidungen zur Angemessenheit des jeweiligen Vorgehens vorliegen.
Das ist aber nicht neu, sondern auch in vielen anderen Bereichen usus.
Ich bin auch dafür, die Reichskriegsflagge zu zeigen - weißer Adler auf weißem Grund! Yeah!
@17900 (Profil gelöscht) Es ist die KuK Kriegsflagge und ein weißer DOPPELadler, bittesehr.
@17900 (Profil gelöscht) Ist das nicht die ostfriesische Flagge? ;-)
@hup "weißer Adler auf weißem Grund!" (Mr. Nice)
"Ist das nicht die ostfriesische Flagge?" (Hup)
Nee - nur die Halig Bullerbü.
@hup Genau.
Soll der Ukraine erlaubt werden, Ziele tief in Russland mit westlichen Raketen und Marschflugkörpern anzugreifen? Ein Pro und Contra.
Reichsflaggen auf Demos: Eine „Belästigung“
Die Fahne des Kaiserreichs wird auf Demos nicht generell verboten – es kommt auf den Kontext an. Eine Demokratie muss solche Symbole aushalten können.
Mit Einschränkungen weiter erlaubt: die Reichsflagge Foto: Fabian Sommer / dpa
Es ist ein Kompromiss. Das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen soll nicht generell verboten werden, sondern nur in bestimmten Zusammenhängen – zum Beispiel wenn eine Nähe zum Nationalsozialismus suggeriert wird oder wenn ein Fahnenaufmarsch einschüchternde Wirkung hat. Einen entsprechenden Erlass will die Innenministerkonferenz nun beschließen.
Dieser zurückhaltende Kurs kommt nicht ganz freiwillig. Vielmehr haben die Innenminister:innen von Bund und Ländern aus dem gescheiterten Vorgehen des Bundeslands Bremen im vergangenen Jahr gelernt. Der Bremer SPD-Innensenator hatte das Zeigen mehrerer Formen der Reichskriegsflagge generell zur Ordnungswidrigkeit erklärt.
Doch die Bremer Gerichte fanden das zu weitgehend. Der Inhalt einer Meinungsäußerung könne nicht unter dem Vorbehalt der „öffentlichen Ordnung“ stehen, es komme vielmehr auf die Art und Weise einer Versammlung an. Der nun geplante Mustererlass wird dem gerecht. Er stellt zum Beispiel darauf ab, ob eine Kundgebung an NS-Fahnenaufmärsche erinnert oder ob sie geeignet ist, die Bevölkerung zu verängstigen.
Es ist nun wichtig, dass die Innenminister:innen ihre differenzierte Linie auch in der Öffentlichkeit so differenziert vermitteln. Sonst ist die nächste Empörung vorprogrammiert, wenn irgendwo Reichsflaggen zu sehen sind und die Polizei zu Recht nicht einschreitet.
Es nützt uns allen
Ärgerlich bleibt aber, dass das Vorgehen der Polizei auf einen Paragrafen mit der Überschrift „Belästigung der Allgemeinheit“ gestützt wird. Darum geht es gerade nicht. In der Demokratie muss man manche „Belästigung“ auch von Feinden der Demokratie aushalten. Das Bundesverfassungsgericht legt deshalb die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sehr großzügig aus.
Die Grenze ist erst erreicht, wenn eine Meinung den freien Diskurs gefährdet. Das nützt nicht nur Rechtsextremist:innen, sondern uns allen, die wir in einem freien Land leben wollen.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Themen