Öffentliches Zeigen von Reichsfahnen: Verbieten für Profis

Das Bremer Verbot, öffentlich Reichsfahnen zu zeigen, hat das Oberverwaltungsgericht kassiert. Nun fordern die Grünen ein gerichtsfestes Gesetz.

Demonstranten tragen Reichsflaggen und deutsche Flaggen.

Erkennungszeichen für Rechte: Schwarz-Weiß-Rot, hier bei einer Demo am 3. Oktober 2018 in Berlin Foto: Michael Kappeler/dpa

BREMEN taz | Das öffentliche Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsfahnen soll ein Mitte September beschlossener Erlass des Bremer Senats einschränken. Andere Bundesländer sind dem gefolgt. Seit Anfang Oktober gibt es einen ähnlichen Erlass in Niedersachsen, diesen Donnerstag forderte nun auch die Schleswig-Holsteiner SPD-Fraktion eine Regelung nach Bremer Vorbild.

Am vergangenen Samstag aber demonstrierten in Bremerhaven Rechtsextreme gegen den Erlass – und durften dabei schwarz-weiß-rote Reichsfahnen schwenken. Das Oberverwaltungsgericht hob ein entsprechendes Verbot der Versammlungsbehörde mit Verweis auf die Meinungsfreiheit auf. Die öffentliche Ordnung werde durch das Zeigen der Fahnen, die ja nicht verboten seien, nicht gefährdet. Eine Beschwerde der Stadt lehnte das Gericht ab und betonte, der Erlass des Innensenators habe keine Gesetzesqualität.

Deshalb fordert die Fraktion der Grünen in Niedersachsen jetzt ein gesetzliches Verbot der Fahnen. Doch würde das überhaupt etwas nützen? Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer hält ein solches Gesetz zwar für sinnvoll, weil es „eine symbolische Handlung zugunsten der Opfergruppen“ darstelle, sagt er, man dürfe sich aber nicht der Illusion hingeben, dass ein Verbot die rechtsextreme Bewegung schwächen würde, so der Professor am Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung in Bielefeld: „Ein Verbot ist sinnvoll, wird aber nicht erfolgreich sein.“

Ein Gesetz böte mehr Handlungsspielraum, die im Grundgesetz festgeschriebene Meinungsfreiheit einzuschränken, als ein Erlass. „Es handelt sich bei dem Erlass nicht um ein Verbot von Reichsflaggen, sondern um eine Auslegungshilfe zur Anwendung der betreffenden Ordnungswidrigkeitsvorschrift“, betont das Bremer Innenressort.

Wilhelm Heitmeyer, Soziologe

„Ein Verbot ist sinnvoll, wird aber nicht erfolgreich sein“

Das heißt: Der Erlass ist als Handreichung für die Polizei zu verstehen. „Das Zeigen der entsprechenden Fahnen soll laut Erlass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Die Polizei darf gegen eine solche Gefahr einschreiten“, erklärt die Anwältin Lea Voigt. Man dürfe erwarten, dass der Erlass zu einer gewissen Sensibilisierung bei der Polizei führt, so Voigt. Ob die Maßnahmen vor Gericht Bestand hätten, hinge aber vom Einzelfall ab: „Im Zusammenhang mit Demonstrationen, die unter dem besonderen Schutz der Versammlungsfreiheit stehen, haben die Bremischen Verwaltungsgerichte entschieden, dass ein pauschales Verbot nicht zulässig ist“, erläutert Voigt die Entscheidung über die Bremerhavener Kundgebung.

Das SPD geführte Innenministerium in Niedersachsen verweist darauf, dass dem Bremer Urteil „eine sehr enge Auslegung“ zugrunde liege. Daher gehe man weiterhin davon aus, dass mit dem bereits verabschiedeten Erlass „gerade besonders provokative und schwer erträgliche Verwendungen von Reichs- und Reichskriegsflaggen wirksam unterbunden werden können“, so die Pressestelle des Ministeriums.

Ob Gesetz oder Erlass – die Frage, ob eine kontrollierende Intervention die rechtsextreme Szene überhaupt stören würde, bleibt. Heitmeyer, der zu rechten Bedrohungen in Deutschland forscht, geht nicht davon aus: „Staatliche Repression ruft immer rechtsextreme Innovation hervor“, sagt er. Ehemalige Kameraden verbotener rechtsextremer Strukturen hätten sich etwa in anderen Organisierungen erneut zusammengeschlossen. Das sei auch mit Symbolen nicht anders, so Heitmeyer: „Faktisch wird es die Bewegung nicht tangieren. Der Erfindergeist für neue Symbole schlägt dann zu.“

Grundsätzlich, sagt Juristin Voigt, sei der Ruf nach Verboten mit Vorsicht zu genießen. Weil die Erfahrung zeige, dass Verbote gegen rechte Umtriebe wenig wirksam seien, müsse man gut abwägen, ob der Nutzen eines Verbots mögliche Kollateralschäden für die Meinungsfreiheit rechtfertige, so die Anwältin.

Auch Helge Limburg von den Grünen in Niedersachsen, der die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot mit auf den Weg gebracht hat, betont, dass es zwar wichtig sei, die Fahnen zu verbieten, um zu zeigen, dass deren Botschaft nicht toleriert werde, dennoch sei ein Verbot nur ein kleiner Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus. „Die Politik muss zeigen, dass sie hinter denen steht, die durch Rechtsextreme bedroht werden. Insgesamt kann unsere Demokratie diese Auseinandersetzung nur mit einer aufgeklärten Zivilgesellschaft gewinnen“, so Limburg.

Beflügelt vom Erfolg in Bremerhaven will die rechtsex­treme Partei „Die Rechte“ am Samstag in Bremen gegen das Verbot der Fahnen demonstrieren. Das Innenressort hat die Versammlung verboten, weil sie „einen das friedliche Zusammenleben bedrohenden Charakter“ habe und rechtsextremistisches Gedankengut inszenieren wolle. Dagegen hat „Die Rechte“ am Mittwoch einen Eilantrag und eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

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