Franco A. im Prozess: Er inszeniert sich als Opfer
In Frankfurt am Main hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Rechtsterroristen Franco A. begonnen. Die Verteidigung setzt auf Verschwörungserzählungen.
Frankfurt a. M. taz | Der Angeklagte Franco A. will reden. Als er am Donnerstagmorgen eine Runde um das Gerichtsgebäude dreht, folgt ihm ein Tross von Kamerateams und Journalist*innen. Er trägt ein grobkariertes graues Hemd, darüber eine braune Weste, dazu elegante hellbraune Lederschuhe. „Was sagen Sie zu den Rechtsterrorismusvorwürfen?“, fragt ein Journalist. Franco A. lacht kurz. Das werde man vor Gericht sehen, sagt er. Er sei jedenfalls kein Rechtsextremist. „Was das Politische angeht, ordne ich mich keiner Richtung zu.“
Franco A., 32, ist der Bundeswehroffizier, der sich als syrischer Flüchtling ausgab, Munition hortete und eine Pistole auf dem Wiener Flughafen versteckte.
Ein offensive Strategie von A. hatte sich schon angekündigt. Vor dem Prozess hat er dem russischen Propagandasender RT Deutsch ein Interview gegeben. Für gewöhnlich empfiehlt die Verteidigung Angeklagten, dass sie sich nicht oder nur zurückhaltend äußern. Zumal die Beweislage in diesem Fall kompliziert ist.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hatte die Terroranklage ursprünglich nicht angenommen. Der Bundesgerichtshof entschied: Franco A. muss sich wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor Gericht verantworten. Dort inszeniert er sich nun als Opfer.
Die Verteidigung setzt auf Verschwörungserzählungen
Die Verdachtsmomente gegen ihn seien ausgeräumt worden, behauptet Franco A., man wolle sie aber aufrecht erhalten: „Es gibt da einen gewissen politischen Druck“, behauptet er. „Sie haben also nichts vorbereitet?“, fragt ein Journalist nach möglichen Anschlagsplänen. „Selbstverständlich habe ich nichts vorbereitet.“
Im Saal 165 – helle Holzvertäfelung, diffuses Licht durch Milchglasscheiben – verliest die Vertreterin des Generalbundesanwalts die Anklage. A. habe aus einer „seit Jahren gefestigten völkisch-nationalistischen und rassistischen Gesinnung“ und mit einer „besonderen Abneigung gegen Menschen jüdischen Glaubens“ eine „Vermischung der Rassen“ und schlussendliche Auslöschung der Deutschen befürchtet.
Weil er dafür hochrangige Personen des öffentlichen Lebens verantwortlich machte, habe er spätestens ab November 2015 geplant, Anschläge auf Justizminister Heiko Maas, Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth oder die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung Anetta Kahane zu begehen. Er habe sich Waffen und Munition dafür verschafft und geplant, seine fiktive Flüchtlingsidentität als die des Attentäters zu nutzen, um Hass auf Flüchtlinge zu schüren.
Die Verteidigung spricht danach viel länger, fast eine Stunde. Verteidiger Moritz Schmitt-Fricke macht eine Verschwörungserzählung auf: Die Bundesregierung habe auf „quasi autokratische Weise“ zu viele Flüchtlinge ins Land gelassen und verfolge nun die Person, die auf diesen Missstand habe hinweisen wollen. Medien wirft er vor, sich mit „Rufmord an unserem Mandanten die Taschen vollzumachen“.
Zeugen, die selbst rechts sind, sollen A. entlasten
Die Verteidigung versucht auch, Franco A. mit Äußerungen von Familienmitgliedern, Freund*innen und früheren Lehrer*innen reinzuwaschen, die ihn als einen sozialen, intelligenten und ehrgeizigen Menschen beschreiben. A.s anderer Anwalt, Johannes Hock, gibt eine Kaskade kurzer Zitate aus Zeugenbefragungen wieder.
Franco A. habe „nie den Ansatz von Fremdenfeindlichkeit gezeigt“, sagt einer, der mit ihm zur Schule ging, „er hat damals mit unseren muslimischen Mitschülern gefastet“. Offiziere können sich nicht an rechtsextremistische Äußerungen erinnern, ein Oberleutnant glaubt, A. wollte zeigen, „wo die Schwächen des Systems liegen“.
Die Anwälte verschweigen, dass einige der zitierten Zeugen selbst eine sehr rechte Einstellung haben und es nicht um Charakternoten, sondern um konkrete Waffen und Namenslisten geht. Der Bundesgerichtshof hatte zudem festgehalten, dass es nicht darauf ankomme, ob A. seine mutmaßlichen Terrorpläne in der Identität als syrischer Flüchtling in die Tat umsetzen wollte oder auf andere Weise.
Nach nicht einmal zwei Stunden ist der Verhandlungstag vorbei. Franco A. steht vor dem Gerichtsgebäude. „Ich glaube“, sagte er, „Sie haben heute auch genug Dinge gehört, über die Sie noch nicht berichtet haben.“
Leser*innenkommentare
Nobodys Hero
Ich halte es für erwiesen, daß er aus meiner Sicht ein widerlicher Nazi ist. Die Geschichte mit den Anschlägen finde ich aber ehrlich gesagt wenig glaubwürdig. Wie hätte er den Anschlag denn einem Flüchtling anlasten sollen ohne sich selbst zu belasten. Die Fingerabdrücke sind ja identisch.
CallmeIshmael
@Nobodys Hero Flüchtlinge werden auf jeden Fall Fingerabdrucke von Behörden registriert. Elite Soldaten auch? Ich glaube ehe nicht. Und wenn ja, werden nicht in gleichen Database der Polizei sein.
resto
@CallmeIshmael Fingerabdrücke sind aber im biometrischen Pass gespeichert. Hätte man also herausfinden können.
Arne Babenhauserheide
@Nobodys Hero Es gibt bei Fingerabdrücken eine Fehlerquote zwischen 3% und 22%. Da wäre er also rausgekommen: www.planet-wissen....abdruecke-100.html
hedele
@Arne Babenhauserheide Die Abgabe von Fingerabdrücken ist für Normalbürger ohne Vorstrafen nicht verpflichtend, so dass sie unter seinem Klarnamen nirgendwo gespeichert sind, es sei denn, er hinterlegt sie freiwillig in seinem biometrischen Ausweis. Franco A. wusste, dass sich aus verfassungsrechtlichen Gründen damals nichts daran ändern konnte, dies ist erst durch die überraschende EU-Verordnung 2019/1157 erfolgt, die viele Juristen weiterhin kritisch sehen, das BVerfG hat noch nicht entschieden. Der Plan wäre also aufgegangen. Niemand hätte aufgrund der dürren Asylakte den Mörder je gefunden, es wäre nur klar gewesen, dass es ein Asylbewerber ist, der mit seinen mörderischen Plänen weiter unter uns lebt. Franco A. hat recht: Das hätte die Bundesrepublik schleichend vergiftet, zumal wenn er Nachahmer im rechten Milieu gefunden hätte.
Nobodys Hero
@hedele Kommentar entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette.