piwik no script img

Protest nach Entscheid zum MietendeckelWut und Frust

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kippt, ziehen mehrere Tausend Ber­li­ne­r:in­nen durch die Stadt. Sie sind wütend und enttäuscht.

Der Protest gegen den Entscheid des Bundesverfassungsgericht war zunächst friedlich, dann kippte die Stimmung Foto: Christian Mang/reuters

Berlin taz | Die Stimmung ist überwältigend. Keine neun Stunden liegen zwischen der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstagmorgen, das den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärte, und dem Beginn der anschließenden Spontandemonstration am frühen Abend am Hermannplatz in Berlin. Die Polizei spricht von einer Teilnehmendenzahl „im mittleren vierstelligen Bereich“. Der Veranstalter der Demo schätzt die Zahl auf 15.000 Menschen. Eine wohl realistische Einschätzung; die Demo zieht sich nahezu vom Hermannplatz im Bezirk Neukölln bis zum Kottbusser Tor in Kreuzberg. Fast die gesamte Route ist mit Menschen gefüllt.

Die Demonstrierenden klopfen mit Löffeln auf Töpfe, es ist schrill und laut. Irgendwo wird Techno gespielt, woanders ertönen „Anticapitalista“-Sprechchöre. „Wir deckeln eure Klassenjustiz“ steht auf einem Plakat; „Deutsche Wohnen enteignen, bester Trick, bricht dem Miethai das Genick“ auf einem anderen. Sichtlich improvisierte Pappschilder werden von An­woh­ne­r:in­nen aus ihren Wohnungsfenstern gehalten, auch hier ist wieder die Forderung „Enteignen!“ zu lesen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für die Berliner Mie­te­r:in­nen ein worst-case-Szenario. Die Immobilienkonzerne können nun die häufig in den Mietverträgen festgeschriebenen Schattenmieten rückwirkend einfordern. Zumindest Berlins größter Immobilienkonzern, die Deutsche Wohnen, kündigte ein derartiges Vorgehen bereits bereits via Twitter an. Für Tausende Ber­li­ne­r:in­nen dürfte das Urteil wohl die sofortige Verschuldung bedeuten. In vielen mietenpolitischen Initiativen schwirrt deshalb die Idee eines „Notfallfonds“ herum, um die enorme Last wenigstens etwas abzufedern.

Viele Mie­te­r:in­nen müssen nachzahlen

„Ich bin enttäuscht und wütend“, bringt ein Demonstrationsteilnehmer seine Stimmung zum Ausdruck. Er müsse jetzt 1.500 Euro an seinen Vermieter zahlen, seine Miete sei um 300 Euro erhöht worden. Die nächste Teilnehmerin toppt das: „7.000 Euro müssen wir jetzt blechen“, sagt sie verzweifelt. Ihre Miete würde sich um 500 Euro erhöhen. Sie fährt fort: „In meiner Wohnung kann ich jetzt nicht mehr bleiben“. „Wir haben die Schnauze voll und werden uns das nicht gefallen lassen“, bringt ein etwa 40-jähriger Mann die Stimmung auf den Punkt.

Zu der Demonstration aufgerufen hatte unter anderem das „Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“, das in einer Pressemitteilung von einer „wohnungspolitischen Katastrophe“ sprach und deshalb einen „bundesweiten Mietstopp“ forderte. Auch das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ rief zur Spontandemonstration auf und erklärte, die Enteignung der größten Wohnungskonzerne sei nun „alternativlos“. Mitinitiator der Kampagne Michael Prütz erklärte auf der Demo gegenüber der taz: „1,5 Millionen Mie­te­r:in­nen sind von dem Urteil betroffen. Das einzige, was jetzt bleibt ist, unsere Kampagne zu unterstützen. Wir sehen bereits jetzt, dass wir noch einmal Zulauf bekommen“.

Am Kottbusser Tor wird die Demonstration von den Ver­an­stal­te­r:in­nen offiziell aufgelöst. Doch die Stimmung ist zu aufgeheizt. In der Folge eskaliert die Situation. Die Polizei drängt in die Menge, Videos auf Twitter dokumentieren das brutale Vorgehen der Beamt:innen. Schlagstöcke und Pfefferspray werden eingesetzt, es kommt zu vielen Festnahmen.

Laut Polizeiangaben hätten 400 Teil­neh­me­r*in­nen den Ort nicht verlassen wollen, sagte ein Sprecher der Polizei am Donnerstagabend. Aus dieser Gruppe heraus sei es vereinzelt zu Straftaten gegenüber Polizeibeamten gekommen. In der Folge seien zunächst Durchsagen gemacht und dann polizeiliche Maßnahmen ergriffen worden. Einem Sprecher zufolge wollte die Polizei erst am Freitagmorgen weitere Details zu dem Einsatz bekanntgeben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

26 Kommentare

 / 
  • Besteht da Zusammenhang in unserem asymmetrisch aufgestellten Weltwirtschafts-, Weltwährungssystem, einerseits werden in armen währungsschwachen Ländern Heimmärkte durch steuerlich hochsubventioniert Produkte aus reichen, währungsstarken Ländern durch Dumpingpreise, ohne dass die WTO noch IWF, Weltbank einschreiten, u. a. im Agrarbereich mit der Folge kaputtgemacht, dass Branchen, Unternehmen dort aus dem heimischen Markt gedrängt pleitegehen, Ströme Arbeitsloser, Kranker, Übersterblichkeit, Ströme Geflüchteter auslösen, gehindert daran, in Europa, EU, USA, England, Schweiz, Luxemburg, Niederlande, legal gesetzlich geregelt als Arbeitsmigranten*nnen mit Niederlassungsrecht Aufenthalt zu erhalten, tarifgebunden lohnende Arbeit aufzunehmen, Unterkunft, Wohnung, Nahrungsmittel-, medizinische Versorgung, Ausbildung zu finanzieren, andererseits Fluchtkapital aus diesen von der Weltwirtschaft abgehängt armen Ländern selbst aus EU Peripherie Ländern sog. PIGS Staaten (Portugal, Italien, Griechenland, Spanien) hochtoxisch dereguliert ungehindert in reiche, währungsstarke Länder strömt, z. B. in Vonovia, Deutsche Wohnen Gentrifizierungs-Ballungsgebieten Deutschlands, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, München, Preise für Mieten, Wohnungseigentum, Grund, Boden Immobilien inflationär blasenbildend explodieren lässt, bei gleichzeitiger deflationärer Tendenz von Kaufkraft breiter vermögensferner Schichten durch stagnierende, gar sinkende Einkommen in prekären, befristeten Arbeitsverhältnissen, bei schwindender bis verebbender Kreditwürdigkeit, Privathaushalte unterfinanzierter Schichten in Überschuldung treibt, Verelendung, Obdachlosigkeit, Erkrankung, frühen Tod auslöst? Dass ein Mietendeckel in Berlin diesen sich jahrzentlang ankündigenden globalen Kapital Tsunami eindämmen könnte, mag gut gemeint sein, entfaltet aber eher nur medial ephemeren Pausenclown Unterhaltungswert mit schal erdigem Geschmack im Abgang beim Gute Nacht Amen Gebet

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Die Schlacht mag verloren sein, der Krieg noch lange nicht.



    DW und Vonovia enteignen!!!!

  • Die häufig in den Mietverträgen festgeschriebenen, sog., Schattenmieten, sind übrigens die korrekten Mieten, ob einem das nun gafällt oder nicht.

    Die Polizei meldet übrigens 5.000 Teilnehmer, der Veranstalter mehrxals 10.000.

  • Hier hat die Polizei wohl kein Problem Demonstranten zusammenzudrängen und unschöne Bilder zu produzieren. Hätten sie doch besser mal gegen Corona demonstriert und die Kaiserreichflagge geschwenkt, dann könnten sie jetzt noch durch die Stadt hüpfen und würden von der Polizei Herzchen gezeigt bekommen.

    • @christoph ganter:

      Man hat Maske getragen, dann fällt doch der Mindestabstand weg, oder?

      Ich finde es absonderlich für ein nicht verfassungskonformes Gesetz zu demonstrieren.

      • @rollef:

        ...und weil Sie es absonderlich finden, kann die Polizei ruhig zuschlagen?

      • @rollef:

        Das Gesetz ist nicht verfassungskonform. Das BVG hat ja bewusst auf eine Inhaltliche Prüfung verzichtet.



        Bloß hatten die, die es verabschieded haben nicht die nötigen Kompetenzen.

        • @Lukas Norden:

          Verfassungswidrig meinte ich natürlich :-/

          • 1G
            14390 (Profil gelöscht)
            @Lukas Norden:

            Die Prüfung, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, erfolgt in zwei Teilen, der Prüfung der formalen Verfassungsmäßigkeit und der Prüfung der materiellen Verfassungsmäßigkeit.



            Der sog. Berliner Mietendeckel ist wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin formal verfassungswidrig. Dieser Verfassungsverstoß ist so schwer, daß er auch nicht durch Nachbesserung geheilt werden kann, weswegen das Gesetz für nichtig erklärt wurde.



            Ihr Versuch, quasi eine Verfassungswidrigkeit 1. Klasse (materielle Verfassungswidrigkeit) und eine Verfassungswidrigkeit 2. Klasse (formale Verfassungswidrigkeit) zu etablieren, ist eindeutig zurückzuweisen.

      • 1G
        17900 (Profil gelöscht)
        @rollef:

        Das Verfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass das Gesetz nicht verfassungskonform ist, weil es bereits ein Bundesgesetz gibt - aber was für eins! Eines das nicht wirkt und die miserablen Zustände manifestiert. Das soll "Recht" sein?

        Es bleibt ein großen Unrecht wie Mieter mehr und mehr ausgepresst werden. Man muss diese Miethaie zum Teufel zu jagen.

    • 1G
      15833 (Profil gelöscht)
      @christoph ganter:

      @Christoph,



      Bisschen albern jetzt oder?

      Oder muss man so populistischen hass auf Polizei ausleben ?

      • @15833 (Profil gelöscht):

        Wer die letzte Zeit die Coronaproteste und das Verhalten der zuständigen Behörden beobachtet hat, kommt zu keinem anderen Schluss.

        Und nein, ich hasse keine Polizisten, ich bin sogar mit einigen befreundet. Ihre Unterstellung ist wirklich plump und lächerlich.

      • @15833 (Profil gelöscht):

        Hass auf die Polizei sieht anders aus. Aber das kannst du dir glaube ich gar nicht vorstellen

  • 1G
    14390 (Profil gelöscht)

    "Er müsse jetzt 1.500 Euro an seinen Vermieter zahlen, seine Miete sei um 300 Euro erhöht worden. (...) Ihre Miete würde sich um 500 Euro erhöhen."

    Irgendwann müssen die Betreffenden Mietverträge unterschrieben haben, in denen diese Beträge als zu leistende Mietzahlung enthalten waren. Der Mietendeckel war von Anfang an hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit umstritten, selbst der Berliner Senat hatte Mietern geraten, die nicht gezahlten Beträge vorzuhalten, falls Nachzahlungen nötig sein sollten.



    Wer sich beschwert, daß er angesichts der festgestellten Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels seine Miete in der jetzt bestehenden Höhe nicht aufbringen kann, muß sich die Frage gefallen lassen, ob er nicht eine Wohnung gemietet hat, die er sich schlicht nicht leisten kann - und sich blauäugig darauf verlassen hat, daß es schon irgendwie gut gehen werde.

    • @14390 (Profil gelöscht):

      Das Problem vieler Mieterinnen ist ja, dass sie vor langer Zeit Mietverträge unterschrieben haben, in denen die Miete teils um ein Vielfaches geringer war. Die ständigen Mieterhöhungen finden ja in dieser krassen Form erst in den letzten zehn Jahren statt, und "natürlich" ohne dass die Einkommen entsprechend mitwachsen. Klar unterschreib ich mit 1000 Euro netto keinen Mietvertrag für 900 Euro kalt, aber wenn dann jährliche Erhöhungen kommen, in Ausmaßen die früher unvorstellbar waren, dann... - So kam es ja überhaupt, dazu, dass eine Mietpreisbremse von vielen als immer nötiger erachtet wurde.



      Der Inhalt des Gesetzes ist übrigens (derzeit) nicht verfassungswidrig, soweit ich das mitbekommen hab, sondern das Land Berlin hat angeblich seine Kompetenzen überschritten, weil es die Sache im Alleingang vorantreiben wollte.

      • @Gast3456:

        Wenn man 7000 Euro nachzahlen muss, wusste man dies doch vorher. Wer unterschreibt denn einen Mietvertrag, wenn er sich dies nicht leisten kann und schimpft hinterher darüber.

        Kommt mir sehr naiv vor.

      • @Gast3456:

        Der Inhalt ist nicht vom Gericht geprüft worden. Mehrere Gutachten - auch vom Senat und von den Linken eingeholt - verneinen allerdings, dass dies verfassungskonform wäre.

      • 1G
        14390 (Profil gelöscht)
        @Gast3456:

        Zum Thema Verfassungswidrigkeit: mit der Frage, ob das Gesetz inhaltlich verfassungswidrig ist, hat sich Karlsruhe nicht beschäftigt. Es sollte allerdings zu denken geben, daß der zuständige Senat einstimmig (!) die Verfassungswidrigkeit festgestellt und das Gesetz für nichtig erklärt hat - ein schärferes Schwert steht dem Bundesverfassungsgericht nicht zur Verfügung. Und die mittlerweile in vielen Kommentaren anklingende Idee, es gäbe eine Verfassungswidrigkeit 1. Klasse (inhaltlich Gründe) und eine Verfassungswidrigkeit 2. Klasse (formale Gründe) ist deutlich zurückzuweisen.



        Zum Thema Mieterhöhung: Die Miete darf sich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze), in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar nur um höchstens 15 Prozent. Die Mieterhöhung muß schriftlich mitgeteilt werden, zudem muß der Mieter innerhalb der Kündigungsfrist zustimmen - für gewöhnlich innerhalb von drei Monaten, bei älteren Mietverträgen kann sich diese Frist deutlich erhöhen.



        Und ja, es gibt kein Recht auf immerwährende Mietverträge - wer in seinem Beruf nicht in regelmäßigen Abständen avanciert, darf sich nicht wundern, wenn er sich irgendwann seine alte Wohnung nicht mehr leisten kann. Auch Vermieter sind nämlich von der Inflation und sonstigen Preissteigerungen betroffen. Zumal man auch unterscheiden muß, ob die Miete sich im Bereich der Nettokaltmiete oder umlagefähigen Nebenkosten erhöht.

        • @14390 (Profil gelöscht):

          Warum muss ein Kellner "in regelmäßigen Abständen in seinem Beruf avancieren", weil der Vermieter von Inflation betroffen ist, und der Vermieter kann einfach ohne zu avancieren Vermieter bleiben und trotzdem weiter von der guten Wurst essen? Es ist auch nicht so, dass man ohne "in regelmäßigen Abständen zu avancieren" sich nur seine alte Wohnung nicht mehr leisten kann, sondern auch kaum noch eine andere, auch die anderen Wohnungen steigen ja im Preis, und ach scheiß, zieh ich halt um, funktioniert doch in den Städten schon seit Jahren nicht mehr, außer vielleicht in den AFD-Hochburgen aus denen alles was denken und fühlen kann geflohen ist. Viele die gestern demonstriert haben (mal dahingestellt, ob demonstrieren derzeit so gut ist) "wundern" sich auch nicht, sondern im Gegenteil, sie wissen es und sie wissen auch, dass es mit einem mächtigen aber nicht unüberwindbaren Profit- und Machtsystem zu tun hat und es kotzt sie an. Ich jedenfalls will in einer Gesellschaft leben in der eine Kellnerin sagen kann, ich mag meinen Job und will garnicht "in regelmäßigen Abständen avancieren" und dennoch mein Grundrecht auf Wohnen garantiert wissen, und zwar auch noch in zwanzig Jahren und selbst unter einem - Gott möge uns schützen - Kanzler Merz. Ich will auch, dass ein Berufsmusiker Jazz spielen kann, obwohl er mit Schlager viel mehr verdienen würde, ohne dass er damit sein Grundrecht auf Wohnen, Nahrung, Bildung und Gesundheitsschutz verwirkt. Und ich will, das niemand ohne vor Scham im Boden zu versinken einer Krankenschwester erzählen kann, dass sie sich nicht wundern braucht, irgendwann ihre Miete nicht mehr zahlen zu können, weil das Dummchen doch bloß in regelmäßigen Abständen in Richtung Chefärztin hätte avancieren brauchen. So nun muss ich aber los, als Kellner, der coronabedingt zurzeit als Lagerhelfer für Mindestlohn arbeitet, muss ich noch viel avancieren, vielleicht zum Panzerfahrer oder Kosmonauten...

  • 2G
    23673 (Profil gelöscht)

    Egal, was man von Deutsche Wohnen etc hält, die Wut gebührt hier in großen Teilen den blauäugigen Politiker~innen, die dermaßen heiß gestrickte Gesetze auf ihre Wähler los lassen. Jetzt ist letztendlich nur das passiert, was jeder mit Sachverstand hat kommen sehen. Wer das nicht sehen wollte, ist selbst schuld oder sollte sich beim Senat beschweren. Gut gemeinte Politik hilft niemandem, wenn sie schlecht gemacht wird.

  • Ich habe Verständnis für die Wut, nur sollte sich diese gegen einen Senat richten, welcher die vollkommen überzogenen Hoffnungen mit einem ganz offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz geweckt hat.

    • @DiMa:

      Die Wut richtet sich natürlicherweise gegen die zum Himmel stinkenden Verhältnisse und nicht gegen einen Senat der zumindest mal versucht hat einen, wenn auch noch so kleinen, Schritt in die richtige Richtung zu gehen!

    • @DiMa:

      Das Gesetz scheint mir die erste Maßnahme gewesen zu sein, die wirklich was gebracht hat. Das Urteil zeigt einfach nur wie unglaublich korrupt und ungerecht die herrschende Ordnung ist.

      • @Dieter Rasse:

        Was hat den das Gesetz gebracht?

        Ich habe im vergangen Jahr 3 Immobilienbesitzer aus Südwestdeutschland beraten, die insgesamt fünf Immobilien in Berlin meistbietend veräußert haben, einfach weil sie keine Lust mehr auf Berlin haben. In einem Haus gab es die letzte Mieterhöhung vor 13 Jahren!

        Das dürften alles keine Einzelfälle gewesen sein. Der Senat treibt die Häuser in die Hände der institutionelle Investoren, die in der Herausforderung mit dem Senat eine Geschäftschance sehen.

        Und man sollte niemals ein verfassungswidriges Gesetz gut heißen.

        Die Verfassungswidrigkeit war offensichtlich. Das BVerfG hat das Gesetz über die Mietpreisbremse durchgehen lassen, ohne überhaupt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Frage zu stellen. Für Juristen eine glas klare Angelegenheit.

        Und wenn sie den Richtern Korruption vorwerfen, dann sollten sie bedenken, dass vier der acht beteiligten Richter von SPD und Grünen benannt worden sind. Die Entscheidung erging einstimmig!

        • @DiMa:

          Das Problem ist das Verhältnis von Einkommen zur Miete. Das heißt wenn man wenig verdient muss man einen großen Anteil seines Einkommens für die Miete ausgeben. Mit diesen Mieteinnahmen werden ansehnliche Gewinne erzielt. Das Ziel des Gesetzes, war es diesen Prozess zu verlangsamen, an sich schon ein Minimalkonsens. Verstehen sie mich nicht falsch, ich bin kein Unterstützer der Linken, der SPD oder der Grünen, aber wenn es rechtlich nicht möglich ist diese Minimallösung umzusetzen, dann gibt es ein Problem mit den Gesetzen.



          Ihre drei Immobilienbesitzer profitieren natürlich auch von den hohen Mieten, weil der Wert ihrer Immobile enorm gestiegen ist, vorausgesetzt sie haben früh genug gekauft. Den ganz großen Gewinn machen natürlich Wohnungskonzerne. Die haben die Liegenschaften für ein Appel und ein Ei vor 20 Jahren gekauft und haben jetzt eine enorme Marktmacht.

        • @DiMa:

          Richter, die von SPD und Grünen vorgeschlagen wurden, sind per se nie "korrupt"?

          Korruptio" würde ich hier sicher nicht unterstellen, aber auch für Verfassungsrichter gilt, dass das Sein das Bewusstsein bestimmt: Mit knapp 15.000 Euro brutto Grundgehalt monatlich befinden sich Miet- und sonstige finanzielle Probleme in einer weit entfernten, abstrakten Sphäre; gefühlt außerirdisch. Das ist so, als würden Männer über Menstruationsprobleme beratschlagen. Kommt auch nix Gescheites bei raus...