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Waffenrecht in DeutschlandPistolen für die Falschen

Rund eine Million Menschen in Deutschland besitzen legal Waffen. Rechtsextreme sind darunter, auch der Täter aus Hanau war es. Wie kann das sein?

Eine Gedenktafel in Hanau erinnert an die neun Opfer, die aus rassistischen Motiven ermordet wurden Foto: Felix Schmitt

Am 19. Februar 2020 ermordet Tobias R. neun Menschen aus rassistischen Motiven in Hanau. Anschließend erschießt er seine Mutter und sich selbst. Posthum diagnostizierte man bei ihm paranoide Schizophrenie. Zuvor tauchte er mehrmals in polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Akten auf. Die Pistolen, mit denen er die Menschen erschoss, besaß er als Sportschütze legal.

Wer eine Waffe besitzt, entscheidet über Leben und Tod. Wer aber entscheidet darüber, wer diese Waffen bekommt? Die Antwort ist eine sehr deutsche: Sach­be­ar­bei­te­r:in­nen in rund 550 Waffenbehörden – einer Verwaltung also, die in Städten oder Landkreisen neben der Fahrzeugzulassungsstelle, dem Einwohnermeldeamt oder dem Standesamt angesiedelt ist. In Deutschland besitzen Ende 2020 knapp eine Million Menschen insgesamt 5.013.046 Waffen. Die Zahlen stammen aus dem Nationalen Waffenregister.

Unter diesen Menschen sind 1.203 tatsächliche oder mutmaßliche Rechts­ex­tre­mis­t:in­nen und hunderte Reichsbürger. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es einen großen Unterschied macht, ob Sach­be­ar­bei­te­r:in­nen eine waffenrechtliche Erlaubnis oder ein Fahrzeug zulassen. Doch wie wird diese Entscheidung getroffen?

Ein Anruf in Kassel: Markus Weidauer ist Sachgebietsleiter für Waffen- und Sprengstoffrecht beim Landkreis Kassel und erklärt, wie man in Deutschland eine waffenrechtliche Erlaubnis, in der Regel also eine Waffenbesitzkarte bekommt. Weidauer erklärt: Zunächst einmal müsse die Person ein entsprechendes Bedürfnis für den Besitz einer Waffe nachweisen: In einem Sportverein schießen, beispielsweise, oder jagen zu wollen, dafür müsse sie eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden nachweisen. Für die Lagerung, den Transport und auch wie der Schießsport ausgeübt wird, gelten strenge Regeln.

Die Schieß­freun­d:in­nen geben ihr Okay

Dass sie diese einhalten, müssen die Schützen der Behörde nachweisen. Sie legen gestempelte Formulare vor, Prüfungszertifikate – ausgestellt von ihren Schützenvereinen oder Dachverbänden – den eigenen Schieß­freun­d:in­nen also.

Nach bestandener Prüfung muss die Waffenbehörde die Be­sit­ze­r:in­nen erstmals und dann alle drei Jahre überprüfen. Werden Waffen unsachgemäß gelagert oder liegt eine Verurteilung vor, können sie die Berechtigungen verwehren oder widerrufen. Auch wer alkoholabhängig oder psychisch krank ist, dem kann die Besitzkarte entzogen werden. Doch wie bekommen die Be­hör­den­mit­ar­bei­te­r:in­nen etwas davon mit?

Auskunft über Gerichtsurteile und Ermittlungen müssen sie beim Bundeszentralregister und beim staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister beantragen sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Früher mussten sie auch eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes einholen. Seit 2012 ist die durch eine neue Verwaltungsvorschrift entfallen, wegen datenschutzrechtlicher Bedenken.

Bei Zweifeln wegen der persönliche Eignung fordern Waffenbehörden seitdem ein ärztliches oder psychologisches Gutachten von den An­trag­stel­le­r:in­nen ein. Die Zweifel müssen ausreichend begründet sein, in den meisten Fällen ergeben sie sich aufgrund von Trunkenheit am Steuer, so Weidauer. Ein solches Gutachten kann bis zu 500 Euro kosten, die antragstellende Person muss es selbst bezahlen.

Kaum Erkenntnisse über Tobias R.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der geänderten Verwaltungsvorschrift beantragt der Attentäter von Hanau, Tobias R., seine erste Waffenbesitzkarte. Hat die neue Verwaltungsvorschrift verhindert, dass die Waffenbehörde an relevante Informationen aus R.s Patien­ten­akte kam? „Zu den Inhalten der Akte im Gesundheitsamt liegen heute keine Erkenntnisse mehr vor“, teilt die zuständige Waffenbehörde mit. Lagen ihr andere Erkenntnisse gegen R. vor? Nur eine einzige, schreibt die Waffenbehörde: In den Auskünften aus den Ermittlungsregistern war ein Verfahren hinterlegt, und zwar zur Einfuhr von Betäubungsmitteln. Es wurde eingestellt.

Rund 4.000 Waf­fen­be­sit­ze­r:in­nen leben im Landkreis Kassel. In der Waffenbehörde arbeiten fünf Personen. Sie bearbeiten Anträge und kontrollieren Bestand und Lagerung der Waffen bei den Waf­fen­be­sit­ze­r:in­nen vor Ort. Eine solche Kontrolle dauert bis zu einer Stunde, im Jahr kontrolliert Weidauers Team 250 Waffenbesitzer:innen. „Die meisten Personen sehen uns also einmal in ihrem waffenrechtlichen Leben persönlich“ – und das meist mit Ankündigung. „Ist niemand zu Hause, dann haben wir unsere Leute umsonst rausgeschickt“, sagt Weidauer.

Die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises, die Tobias R. seine Waffen­besitzkarte ausgestellt hatte, ist für rund 6.000 Waf­fen­be­sit­ze­r:in­nen zuständig. Vor-Ort-Kontrollen werden lediglich in Stichproben oder anlassbezogen durchgeführt, bei R. zu Hause waren die MitarbeiterInnen nicht, teilt die Waffenbehörde auf Anfrage mit.

Im Jahr 2012 beantragt Markus H. bei der Stadt Kassel eine Waffenbesitzkarte. Die Waffenbehörde weist seinen Antrag mit Hinweis auf seine rechtsextremen Aktivitäten ab. H. gehörte seit Jahren der Kasseler Neonaziszene an. Er klagt gegen die Entscheidung der Stadt, 2015 gibt ihm das Verwaltungsgericht Kassel recht. Es sieht keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes. Der hessische Verfassungsschutz hatte entsprechende Erkenntnisse zu H. nicht an die Waffenbehörde weitergeleitet. H. durfte legal Waffen besitzen. Später soll er eine Waffe für Stephan E. erworben und mit E. das Schießen geübt haben. In der Nacht zum zweiten Juni 2019 erschießt E. den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Das Problem mit dem Verfassungsschutz

Der Staat gibt sich Mühe, zwischen der Freiheit, Schießsport ausüben zu dürfen, und der Gefahr, Waffen zu missbrauchen, abzuwägen, schließt Schlupfloch um Schlupfloch mit neuen Verordnungen. Zuletzt hat er Waffenbehörden verpflichtet, An­trag­stel­le­r:in­nen vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Denn laut Gesetz gilt: Wer Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt, darf keine Waffe besitzen.

Doch wieso ist der Anteil (mutmaßlich) rechtsextremer Waf­fen­be­sit­ze­r:in­nen 2020 im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel gestiegen? Die neue Regelanfrage beim Verfassungsschutz hat diese Zahlen zwar sichtbarer gemacht, den Waffenbesitz aber noch nicht verhindert.

Martina Renner sitzt für die Linken im Bundestag und weiß so gut wie kaum eine andere dort über Nazis Bescheid. Sie kritisiert, dass der Verfassungsschutz Erkenntnisse zu Personen nur dann weitergibt, wenn er sie nicht aus nachrichtendienstlichen Quellen, wie beispielsweise von V-Personen gewonnen hat, sondern aus offenen Quellen, beispielsweise öffent­lichen Facebook-Profilen. „Das ist eines der Grundprobleme dieser Konstruktion“, meint Martina Renner. Der Verfassungsschutz generiere zwar in großem Umfang Informationen, gebe diese allerdings nicht weiter.

Stephan Kramer widerspricht Renner. Er ist Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Bei Twitter schreibt er an Martina Renner gerichtet: Nicht alle VS-Informationen seien ein Verfahrenshindernis. Kramers Behörde registriert Ex­tre­mis­t:in­nen, seit einem Jahr nun auch, ob diese eine Waffe kaufen wollen. Mit Erfolg? „Es kann Konstellationen geben, wo wir Erkenntnisse zu Personen haben, diese aber nicht an die Waffenbehörde weitergeben können, ohne unsere Quellen zu verraten“, erklärt Kramer am Telefon. „Wir versuchen dann anhand offener Erkenntnisse zu einer Person zu belegen, dass sie im Sinne des Waffengesetzes unzuverlässig ist.“ Das habe bisher in fast allen Fällen funktioniert.

Das Problem mit den Waffenbehörden

Waffenbehörden könnten genau diese – öffentlich zugänglichen – Infor­mationen selbst einholen. „Dafür braucht es den Verfassungsschutz nicht“, sagt Renner am Telefon, sondern „eine engagierte waffenrechtliche Behörde, die auch über die neuen Erscheinungsformen der extremen Rechten Bescheid weiß und personell dazu in der Lage ist, eigene Überprüfungen in diese Richtung vorzunehmen“, sagt sie der taz. Zahlen dazu, in wie vielen Fällen Waffenbehörden seit Einführung der Regelanfrage auf Basis verfassungsschutzrechtlicher Erkenntnisse tatsächlich eine Erlaubnis versagt oder widerrufen hat, gibt es nicht.

„Als Exekutive können wir nur dann handeln, Erlaubnisse verwehren oder entziehen, wenn wir von den anderen Behörden entsprechende Informationen bekommen“, sagt Markus Weidauer, der Leiter der Waffenbehörde des Landkreis Kassel. „Aber wissen wir beispielsweise vom Verfassungsschutz, dass eine Person auch nur Sympathisant der rechten Szene ist, dann schauen wir uns diese natürlich genauer an und überprüfen noch in derselben Woche, ob sie Waffen und Munition sachgemäß lagern. Das ist oft nicht der Fall.“ Daraufhin entziehe die Behörde die Waffenbesitzkarte.

Im September 2020 findet das LKA Niedersachsen im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei einem Mann in Seevetal rund 250 scharfe Schusswaffen sowie Munition. Alle Waffen besaß er legal. Laut LKA handelte es sich bei dem 54-Jährigen um „eine Person mit rechter Gesinnung“, mit „Hang zum Nationalsozialismus“. Das bestätigten in Verwahrung genommene Gegenstände, Bildnisse und sonstige Devotionalien.

War die Waffenbehörde, die ihm seine Waffenerlaubnisse ausstellte, je bei ihm zu Hause? Die Gemeinde Seevetal will sich auf Anfrage nicht äußern. Nur so viel teilt man mit: In der Waffenbehörde arbeitet ein Sachbearbeiter. Er kümmert sich um 808 Waf­fen­be­sitzer:innen. Laut Berichten einer Lokalzeitung sollen die beiden Männer befreundet sein.

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31 Kommentare

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  • Als Laie frage ich mich, warum man eine ruhige Hand nicht mit einem Luftgewehr trainieren kann. Wozu braucht man dazu den Kick, eine tödliche Waffe in der Hand zu haben ?

    • @AlterNaiver:

      Ein Luftgewehr verhält sich komplett anders als eine richtige Schußwaffe. Rückstoß etc. sind nicht vergleichbar.

      • @Jäger Meister:

        Ja wobei es auch freie Waffen gibt, die dies simulieren. Die Frage ist jedoch, muß man das den trainieren können (dürfen) ?

  • Ein Vorgang der nur kopfschütteln auslöst :



    Jahr 2002 : Amoklauf (falls das einer war) im Guttenberg Gymnasium in Erfurt. Da wird einem 18 jährigem Schüler der in einem Sportschützenverein ist, nach Vorlage seines Waffenscheines - oder so was ähnlichem - eine Pumpgun !! und Pistolen ausgehändigt.

    • 9G
      91655 (Profil gelöscht)
      @ottonorma:

      Lesen bildet ... der Täter hat die Waffen aufgrund falscher Angaben erhalten, natürlich hatte er keinen Waffenschein, sondern eine Waffenbesitzkarte (für Jäger oder Sportschützen) .. er hat also kriminelle Energie genutzt, um die Waffen "legal" erwerben zu können.

      Der Waffenverkäufer hat den Erwerb ordnungsgemäß gemeldet, es scheint ein Versagen der damals zuständigen Behörde gegeben zu haben, die entsprechenden Fehlerhaftigkeit zu erkennen. Bei der Tat hat er die Pistole benutzt.

      Ich stutze im Übrigen über die Ausssage: Amoklauf (falls es einer war) ... Was soll es denn sonst gewesen sein?

  • Vom viel größeren Problem, nämlich den illegalen Waffen, wird ebensowenig geredet wir von den problemen der praktischen Durchführung der Waffenrechtlichen bestimmungen:



    Behörden können nun mal nicht alles wissen und prüfen!

  • "Doch wie bekommen die Be­hör­den­mit­ar­bei­te­r:in­nen etwas davon mit?"

    Über das bereits seit 2013 bestehende NWR (Nationales Waffenregister) des BMI. Hier können Polizei und Staatsanwaltschaft bei Verstößen durch einfache Datenabfrage feststellen, ob die Person gegen die man gerade z.B. wegen Trunkenheitsfahrt oder körperlicher Gewalt usw. ermittelt auch eine legale Waffe besitzt. In diesem Fall wird dann auch die Befähigung zum Waffenbesitz in Frage gestellt und die Waffenbesitzkarte, Waffen und Munition eingezogen.



    Die Polizei kann in dem Register auch vor einem Einsatz nachfragen, ob die Person zu der man gerade z.B. wegen häuslicher Gewalt unterwegs ist eine legale Schusswaffe besitzt um darauf vorbereitet zu sein. Auch in so einem Fall würde dann das ganze Auswirkungen auf den Besitz der WBK und Waffen haben.



    Wer wegen rechtsradikalen Delikten usw. auffällig wird und die Polizei oder Staatsanwaltschaft zum Einsatz kommt, dann gibt es auch eine Abfrage im NWR und ggf. den Einzug von WBK und Waffen.



    Natürlich gibt es auch mit legalen Waffen Straftaten. Aber die gibt es auch mit dem Auto als Waffe oder dem Messer. Deswegen fordert aber niemand ein Auto- und Messerverbot. Denn auch mit Dienstwaffen hat es schon Straftaten gegeben und wie ich letztens gesehen habe, tragen unsere Polizisten trotzdem immer noch Waffen.



    Im übrigen ist es nicht so schnell möglich eine Großkaliberwaffe zu bekommen. Zuerst fängt man im Schützenverein mit Luftpistole und Luftgewehr an. Dann Kleinkaliber. Dann erst Großkaliber. Man muss Wettkämpfe mitschießen. Dann noch einen Waffensachkundelehrgang bestehen und ein sauberes großes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Erst dann wird der Verein den Bedarf einer Waffe bescheinigen.



    Wer dann nicht mehr in den Verein geht, dem wird dann die Erlaubnis zum Kauf von Munition gestrichen.



    Bedenken hätte ich eher wegen der tausenden illegalen Waffen hinauf bis zur AK-47, welche die Russen in den 90ern beim Abzug für 100DM verhökert haben

  • Begrenzen wie die Menge der Waffen einfach und hören auf welche zu produzieren

    • @SUSANNE FRIEDLICH:

      Genau! Fangen wir bei den großen Küchenmessern an! Siehe Sinsheim...

  • Und ich frage mich warum sie bezüglich Sportschützen ein Problem sehen. Roman Grafe dokumentiert im Rahmen seiner Initiative "Keine Sportwaffen als Mordwaffen" akribisch sämtliche Vorfälle mit legal besessenen Waffen und zählte von 1990 bis 2020 ca. 250 Tötungsdelikte - inkl. Selbstötungen und sogenannten Familiendramen, bei denen davon auszugehen ist, dass die Tat sowieso verübt worden wäre: Wenn ein Mensch nicht mehr leben möchte, wird er alles dransetzen sein Leben zu beenden; die Wiesbadener Linke skandierte neulich "Alle 3 Tage tötet ein Mann*in[sic] Deutschland seine (Ex-)Partnerin" - d.h. ca. 120 Tote pro Jahr aufgrund von Familiendramen (vgl. ca. 8 Tote pro Jahr durch legal besessene Schusswaffen).



    Die meisten Straftaten mit Schusswaffen werden mit illegal besessen Waffen verübt (die Tat in Wiesbaden mutmaßlich übrigens auch, denn man liest nichts mehr darüber; wäre es ein Legalwaffenbesitzer gewesen, dann wüsste man dies in ganz Deutschland). Und Sie glauben ernsthaft, dass die Sportschützen ein Problem darstellen?

    PS: Zu glauben einen Messeangriff unbeschadet abwehren zu können ist - gelinde gesagt - naiv....

    • @Don Häberle:

      Unsinn hoch drei, stechen sie mit einem Messer ungestraft 7 junge Männer ab.



      Das wird keinen gelingen... die Schusswaffen sind das Problem...



      Lassen wir einfach mal den überalles geliebten Rassisten aussen vor...und wenden uns der Tatsache zu ein paranoid-schizophren Amokläufer hat die Menschen umgebracht.

    • @Don Häberle:

      gebe ihnen voll Recht,



      man kann nicht mal nen Angiff mit einem Baseballschläger abwehren, oder auch Holzbeil. Ein Speer wäre auch leicht herzustellen, etc. Um töten zu wollen fällt demjenigen immer was ein.

  • Tja das alles macht schon fast sprachlos. Interessant ist dabei vor allem für uns hier in Kassel, warum der Landkreis Kassel hier durchaus Informationen und Zahlen herausgibt, und die (kreisfreie) Stadt Kassel eine Anfrage zu Waffenrecht und entsprechenden Vorfällen einfach abbügelt:



    "Die Fragestellungen betreffen Angelegenheiten das Waffenrechts und damit die alleinige Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel als Kreisordnungsbehörde"

    wwwsvc1.stadt-kass...ng_der_Anfrage.pdf

  • Besser: Pistolen für die Richtigen.



    www.pressreader.co...21/281479278065703



    taz.de/Linke-und-Schusswaffen/!5694253/



    Schukow und Montgomery haben Nazideutschland schließlich nicht mit Wattebäuschchen befreit.

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @Linksman:

      OMG!



      Aus dem Hufeisen schmieden sie einen Kreis.



      War der Erich Mielke, verurteilter Polizistenmörder, in ihren Augen der Richtige?



      Denn darauf läuft es hinaus. Wenn ihr Radikalen Krieg spielen wollt, sollte die Menschheit eine Mondstation für euch errichten.

  • Ach was.

    Als alter Waffennarr - frag ich mal nach:



    “Wer - bitte - wären denn die Richtigen?!“

    unterm——



    Als ich noch leicht verblödet in Uniform 🥋 🪖 & auf der schneidigen Seite unterwegs war:“Was tun? Wenn der Soldat X wg LOST - sich meinen Befehlen verweigern würde?“



    “Erschießen!“ - “Tja - dann haben Sie einen Soldaten weniger! Und dann?!“



    Sagte der WK II gestählte grauhaarige ABC-Major. Zu recht.

    unterm——— servíce —-



    de.wikipedia.org/wiki/Loste



    “ Die Bezeichnung Lost geht auf die ersten Buchstaben der Nachnamen der beiden deutschen Chemiker zurück, die während des Ersten Weltkrieges im Jahr 1916 den Vorschlag zur Verwendung von Schwefellost als chemischen Kampfstoff machten: Wilhelm Lommel und Wilhelm Steinkopf, beide Mitarbeiter von Fritz Haber* am Kaiser-Wilhelm-Institut für physikalische und Elektrochemie in Berlin-Dahlem.“



    (* Vater des Gaskrieges - eifrigerAssi Otto Hahn!! -



    de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Haber - seine Ehefrau Clara Immerwahr - erste promovierte Chemikerin - brachte sich drob um!;((



    “Das Auge reagiert am empfindlichsten auf S-Lostdampf. Die Folge ist eine im glimpflichen Fall vorübergehende Erblindung, da das massive Lidödem eine aktive Augenöffnung verhindert“



    ———



    www.dt-goettingen.de/stueck/gas/



    (zur Mitwirkung mit einem anderen Ensemble hat es dann doch gereicht;)

    kurz - Waffen in die - Richtigen Hände • 🤮



    Liggers. Wenn erst “Linke, “an die Waffen“ eilen. Newahr.



    taz.de/Genug-gefre...14&s=Kn%C3%B6dler/



    Normal. Kanns kaum erwarten. Laßmers - Knödeln - wa.

    Na Mahlzeit

  • Ich frage mich sowieso, warum Zivilisten (abgesehen von Jägern) überhaupt Schusswaffen haben dürfen, die Menschen töten können.

    "Aber ich bin doch Sportschütze" - Und für den Sport brauchst du potentiell tödliche Waffen? Man könnte doch auch Waffen und Munition trennen, Waffen zu Hause, Munition am Schießstand.

    "Messer können auch töten" - Ja aber dafür muss man nah an eine Person heran, die Wahrscheinlichkeit sich erfolgreich zu verteidigen ist größer

    "Ich bin nicht für die Taten anderer verantwortlich" - Vermutlich nicht, aber wer sagt, dass du nicht irgendwann selbst Taten mit diesen Waffen begehst?

    Ja ja......ich hab keine Ahnung usw. Sorry...einfach meine Meinung zu dem Thema. Es steht jedem frei, diese sachlich zu widerlegen.

    • @Jan Berger:

      Im übrigen bzgl. Munition am Schießstand. Wer soll kontrollieren, ob ein Schütze dann nicht ein paar Schuss weniger abgegeben und die Munition eingesteckt hat? An den Löchern in der Zielscheibe? Dann eben auch danebengeschossen. An den Patronenhülsen? Bei 10 oder mehr Schützen auf dem Schießstand kaum möglich wenn mit Pistole geschossen wird (Hülsen werden ausgeworfen und liegen auf dem Boden. Wem gehört dann welche Hülse?).



      Waffen im Schützenhaus deponieren? Das fand schon die Polizei vor Jahren eine SUPER TOLLE IDEE. Dann erwischen Einbrecher gleich einen ganzen Tresor voller Waffen wenn sie sich im abgelegenen Schützenhaus in der Nacht in den Tresor vorarbeiten.

      Und was Jäger angeht, so kann ich da aus Erfahrung einige nennen, welche es mit der Aufbewahrung der Waffen nicht allzugenau nehmen. Einen kannte ich, der mit der durchgeladenen Pistole in der Manteltasche in der Stadt herumgelaufen ist.

      Bei Verstößen wird im übrigen auch hart durchgegriffen. Es würde schon reichen, wenn ich einem Nachbarn androhen würde in einem Streit "Gleich hole ich meine Waffe". Schon das würde mich die WBK und Waffen kosten. Genauso wie alkoholisiertes Autofahren, Gewaltdelikte, psychische Probleme, falsche Aufbewahrung der Waffe usw..



      Das Problem ist leider nur, dass nicht jede Polizei/Staatsanwaltschaft auch alle gegebenen Möglichkeiten ausnutzt. Dabei dürfte es im Bereich von Waffen keinerlei Nachsicht geben.



      Leider wird da aber gerne mal ein Auge zugedrückt. Wenn es sich z.B. um den Fabrikanten handelt, der auch Lokalpolitiker und Stadtrat ist und der mit seinem Jagdgewehr Zuhause im Garten herumgeballert hat. Gab nur ein "DuDuDu" und Geldstrafe. So was darf es nicht geben. Wer eine Waffe hat, der hat auch Verantwortung und wer dieser nicht gerecht wird, der soll sie dann auch abgenommen bekommen.

    • @Jan Berger:

      Jedes Jahr kommt es zu Vorfällen, wo ein Auto als "Waffe" eingesetzt wird um eine andere Person gezielt zu überfahren. Trotzdem kann immer noch jeder mit Volljährigkeit den Führerschein bekommen und ein Auto zulassen. Dafür braucht er nicht mal ein großes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen so wie es jeder Sportschütze machen muss.



      Ich bin mal so frei und behaupte mal, dass es ziemlich schwer fallen dürfte sich gegen ein Auto zu "Wehren" welches einen von hinten kommend überfährt.



      Nach ihrer Logik müssten wir also auch Autos in privater Hand verbieten.

      • @Thorsten Kluge:

        Autos werden immer wieder gezielt als Waffe eingesetzt und sind generell gefährlich. Daher darf man auch nicht einfach so ein KFZ führen, sondern es gibt einen Fahrerlaubnis, die bei mangelnder Eignung auch entzogen werden kann.

        Es stimmt natürlich, daß die Regeln viel zu lasch sind und außerdem noch sehr locker ausgelegt werden.

        Die Fahrerlaubnis sollte bei gefährdendem Verhalten viel schneller, konsequenter und langfristiger entzogen werden, vor allem bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Doch da ist Waffenminister Andreas Scheuer vor.

    • @Jan Berger:

      Gegenfrage: Warum nicht?



      Was genau spricht dagegen, dass anständige Bürger Waffen haben und sich allenfalls auch verteidigen können.



      Oder möchten Sie das Waffenmonopol bei Kriminellen haben, welche ihre Waffen sowieso nicht legal erwerben und sich sowieso nicht für Gesetze interessieren?

    • @Jan Berger:

      @Jan Berger



      "... Waffen zu Hause, Munition am Schießstand ..."

      Schießstände befinden sich meistens weit ausserhalb von bewohnten Gebieten. Optimal abgelegen für Diebe und Einbrecher, die auch gerne eventuell am Schießstand gelagerte Waffen mitnehmen würden.

      Das Problem bei Waffenverboten ist, dass der gesetzestreue Bürger sich an sie hält, dem Ganoven aber egal sind. Mit kurzen Worten, ein Waffenverbot entwaffnet die Falschen.

      • @Rakatak:

        Bei uns im Schützenhaus wurde mal in den 90ern eingebrochen. Sonntag war Ruhetag. Die Einbrecher haben sich mehrere Stunden in der Nacht von Sonntag auf Montag mit unseren 4 Tresoren beschäftigt.Trotz Alarmanlage und Sicherheitstüren. Mit schwerem Gerät haben die sich da vorgearbeitet und niemand hat es mitbekommen, da das nächste Wohnhaus fast 3 Km entfernt ist. Mehr als ein wenig Munition und Luftgewehre sowie Luftpistolen und etwa 100 DM in Kleingeld haben die da aber nicht gefunden. Hätten wir alle unsere Waffen und Munition dort lagern müssen, wären ihnen in der Nacht mindestens 50 Großkaliber Pistolen/Revolver auf einen Schlag als Beute sicher gewesen.



        Selbst die Polizei findet so eine Idee zum Glück mehr als Schwachsinnig.

  • Warum? Kann man hier nachlesen:



    a) Perfekte Täuschung wie bei Bewährungshelfern und Terroristen taz.de/Terroranschlag-in-Wien/!5722600/



    b) weil natürlich auch Rechte Gesetzte zu nutzen wissen taz.de/Berliner-Ve...bb_message_4036182



    c) und weil Gesinnungsschnüffelei verpönt ist (zu viele Quellen)

  • "Das ist oft nicht der Fall." - hinter diesem lakonischen Kurzsatz versteckt sich ein grauer Waffenmarkt, der zB in USA mittlerweile ein größeres Problem ist als der Waffenschwarzmarkt: Ohne jährliche Kontrollen ist einfach nicht feststellbar, wieviele Waffen von Mittelsmännern legal erworben, und dann unter der Hand an rechtsterroristische Gruppierungen weiterverkauft werden. Und wie die "rund" 250 Schusswaffen in Seevetal zeigen, ist da erhebliches Potential, mal eben was verschwinden zu lassen: normalerweile müsste den Behörden eine exakte Zahl bekannt sein.

    Aber was will man anderes erwarten in einem Land, in dem seit 15 Jahren eine Partei das Sagen hat, die der Schuss- und Kriegswaffenlobby bis zum Anschlag im Arsch steckt?

  • Ich dachte es gäbe sowas wie ein breiteres EInverständnis darüber, bei rassistischen Gewalttaten die Namen der Opfer eher zu nennen als die der Täter. Nein, bei der taz nicht angekommen? #saytheirnames

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    1203 von einer Million sind 0,12% bzw. 99,88 % sind in Ordnung. Da dürften vermutlich mehr konvertrierte Alt-Nazis bei DIE LINKE Mitglied sein.

    Das Problem ist einfach, das man die Wunschzahl 0% nicht erreichen wird. Man muss sich fragen ob man mit 0,12% leben kann oder nicht.

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Probleme verschwinden am Besten wenn man sie nur hartnäckig ignoriert und die Corona-Inzidenzzahlen senkt man am effektivsten indem man keine Tests mehr durchführt.



      Die 0.12% sind ja lediglich das Hellfeld und "Vor-Ort-Kontrollen werden lediglich in Stichproben oder anlassbezogen durchgeführt". Zudem stammen die Zahlen aus einem Abgleich mit dem Verfassungsschutz. Einer Behörde also die noch nie dadurch aufgefallen ist die Gefahr von Rechts besonders ernst zu nehmen. Der VS geht von bundesweit gerade mal 30.000 Rechtsradikalen aus, namentlich bekannt dürfte davon nur ein Bruchteil sein. Die auf dieser Informationsbasis abgeglichene Zahl an legalen Waffen im Besitz von Rechten dürfte also nur die Spitze des Eisbergs sein, von den illegalen Waffen in diesen Kreisen ganz zu schweigen.

      • 0G
        02854 (Profil gelöscht)
        @Ingo Bernable:

        Ich gebe ihnen ja Recht. Natürlich muss man etwas machen.

        Aber was bedeutet das am Ende? Sollen 1 Millionen Menschen detailliert durchleuchtet werden? Wie will man herausfinden ob jemand eine rechte Einstellung hat? I.d.R. doch nur wenn man intensiv nachforscht und überwacht. Wollen wir das?

        • @02854 (Profil gelöscht):

          Wenn es darum geht, jemandem ein Mordinstrument zu überlassen? Ja, natürlich!

          • @Ingo Knito:

            Nun ja, das ist eine sehr extreme Sicht, welche ihnen persönlich zugestanden sei, deswegen aber nicht richtig sein muss.



            Für mich ist eine Schusswaffe in erster Linie Sportgerät und in einem zweiten, hoffentlich weit entfernten Fall (Krieg / Chaos) ein Mittel zur Selbstverteidigung.



            Sie sollten sich lieber um all die illegalen, nicht registrierten Waffen von Terroristen und Kriminellen sorgen.