Berliner Versammlungsgesetz: „Überflüssig wie ein Kropf“
Zwei Polizeiveteranen zeigen sich im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am Montag wenig begeistert vom neuen Versammlungsgesetz.
Der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Regierungskoalition trägt den anspruchsvollen Titel „Versammlungsfreiheitsgesetz“. Vorgesehen sind unter anderem Lockerungen beim Vermummungsverbot. Gegendemonstrationen in Hör- und Sichtweite sollen künftig ermöglicht werden. Auch Versammlungen auf öffentlich zugänglichem Privatgelände wie dem Berliner Flughafen oder in Shoppingsmalls sind darin geregelt. Man werde nun über die Änderungsanträge abstimmen, sagte Sebastian Schlüsselburg (Linke) nach der Ausschusssitzung zur taz. Spätestens in der ersten Plenarsitzung des neuen Jahres wolle man das Gesetz im Abgeordnetenhaus beschließen.
Zwei als Sachverständige geladene ehemalige Polizisten übten an dem Gesetzesvorhaben am Montag grundsätzliche Kritik. Oliver Tölle, früher Justitiar im Polizeipräsidium, sprach von verquasten Regelungen, die für die Polizei nicht dazu geeignet seien, überraschende Veränderungen vor Ort aufzufangen. „Das muss man sich gut überlegen bei diesem Hexenkessel in Berlin“ sagte Tölle. Die SPD hatte ihn für die Anhörung vorgeschlagen.
In das gleiche Horn blies auch Michael Knape, früher Leiter der Polizeidirektion 6. „Dieses Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf“, sagte Knape, der seit geraumer Zeit im Ruhestand ist und an der Hochschule für Recht und Verwaltung Studierenden Rechtskenntnisse beibringt. Im Abgeordnetenhaus ist er Mitarbeiter der FDP-Fraktion. Die hatte ihn als Sachverständigen geladen. Das Gesetz habe viel zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, sagte Knape. Für schnelle Anwendung auf der Straße sei es zu kompliziert. Ganz Seminarreihen müsste die Polizeipräsidentin organisieren, um es den Mitarbeitern der Polizei zu vermitteln. Überhaupt, so Knape, frage er sich, warum Berlin das Gesetz brauche. Vielmehr müsse es einheitliches bundesweites Gesetz geben.
Linken-Abgeordneter erschüttert
Berlin hat bisher kein eigenes Versammlungsgesetz, zur Anwendung kommt das Bundesversammlungsrecht. „Das ist aber nur verständlich, wenn man seit den 80er Jahren die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfolgt hat“, sagte Schlüsselburg. Von der Argumentation der beiden Polizisten zeigte sich der Linkenpolitiker erschüttert. Sie seien offenbar der Meinung, dass Versammlungsgesetz speziell Polizeirecht sei. Intention des neues Gesetzes sei genau das Gegenteil. Das Gesetz werde gemacht, um die Versammlungsfreiheit zu stärken und Demonstrationsteilnehmer möglichst wenig zu gängeln.
Grüne und Linke hatten unter anderem eine Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingeladen. Benötigt werde ein Gesetz, das Protest auf der Straße niedrigschwellig ermögliche, sagte Vivian Kube.
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