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Gewalt in Jugendhilfe-EinrichtungGefahr in der Wohngruppe

In einer Wohngruppe vor Hamburg wurde ein Junge von einem anderen Kind am Kopf verletzt. Die Erzieher kümmerten sich nicht um einen Arzt.

Tritt gegen den Kopf: Der Abdruck ist deutlich im Gesicht des siebenjährigen Jungen zu erkennen Foto: privat

Hamburg taz | Mark Schmidt* ist erbost. Sein siebenjähriger Sohn David* wurde am Freitag, den 14. August, in seiner Wohngruppe von einem anderen Kind ins Gesicht getreten. „Sogar mehrfach. Er hat Prellungen am Kopf“, sagt der 36-Jährige, als er am Montag danach mit der taz spricht. Er war noch am Freitagabend mit seinem Sohn im Krankenhaus. Am Samstag stellten die Eltern Anzeige bei der Polizei.

Den Vater empört, dass die Erzieher seinen Sohn nicht zum Arzt brachten, sondern Freitagnachmittag bei der Mutter abgaben – ohne die für Arztbesuche nötige Krankenkassenkarte.

Die taz erfuhr Sonntag von dem Vorfall. Eine Informantin schickte Fotos. Neben dem linken Auge ist das Jochbein bläulich verfärbt, die Wange darunter mit roten Punkten überzogen. Wer näher hinguckt, erkennt die Rillen einer Sohle.

Im Bericht der Klinik steht: „linker Gesichtsschädel oberflächliche Prellmarke im Sinne eines Schuhabdrucks über dem Jochbein und linke Stirn, ebenfalls Prellmarke rechts temporal“. Die Ärztin empfiehlt lokale Kühlung, Schonung, bei Bedarf Ibuprofensaft. Und eine Vorstellung in der Rechtsmedizin.

Der Junge bleibt am Wochenende bei seiner Mutter. Die sei gesundheitlich beeinträchtigt und habe deshalb das Sorgerecht verloren, sagt der Vater. Seit gut einem Jahr lebt das Kind in einer Wohngruppe mit zehn Plätzen in einer Kleinstadt vor den Toren Hamburgs. Schmidt war mit der Mutter nicht verheiratet und hatte nie das Sorgerecht. Aber er durfte sporadisch seinen Sohn besuchen, zuletzt wegen Corona seltener.

Risiken hoch

Studien des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) zufolge bestehen auch in Einrichtungen der öffentlichen Erziehung Risiken einer Kindeswohlgefährdung, die in etwa vergleichbar sind mit den Risiken in privater Verantwortung.

Die größte Gefährdung gehe für Menschen in Einrichtungen von Eltern aus. Das Gefährdungspotential von Gleichaltrigen folge an zweiter Stelle.

Bei der Studie „Kultur des Hinhörens“ von 2017, für die 264 Jugendliche befragt wurden, die im Schnitt 16 Jahre alt waren und 28 Monate in Einrichtungen lebten, gaben 30 Prozent an, körperliche Gewalt erlebt zu haben.

An besagtem Freitag habe ihn die Einrichtung angerufen. „Die haben mir das als Unfall verkauft“, sagt Schmidt. Es sei aber kein Unfall. Darin habe ihn die Polizei bestätigt, als sie am Samstag seine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung aufnahm. Die Eltern geben eine zweite Anzeige auf zur Klärung der Umstände.

Der Junge hatte bei der Polizei berichtet, dass er mit dem anderen Kind Playstation spielte und in Streit geriet. Der andere Junge soll dann die Tür zugehalten haben, worauf David gegen die Tür gebollert und um Hilfe geschrien habe. „Dann habe der ihn reingestoßen und ist auf ihn mit Schuhen los“, gibt der Vater den Bericht wieder. Die Polizei sagte den Eltern, der Gang zur Rechtsmedizin wäre nicht nötig. Der Klinikbericht genüge.

Doch am Montag früh steht erst mal die Frage im Raum, was jetzt mit David passiert. Sein Sohn wolle nicht zurück, sagt Schmidt. „Wir würden es bevorzugen, wenn er erst mal bei der Familie bleibt.“ Auch die Mutter ist dieser Meinung. Man einigt sich mit Mitarbeitern des Jugendamtes und das Kind bleibt ein paar Tage zu Hause.

Die Familie wohnt im Bezirk Hamburg-Mitte. Die taz fragt dort nach, was vorgefallen sei und was nun werden solle? Sprecherin Sorina Weiland erklärt, sie könne zu Einzelfällen keine Auskunft geben. Aber sie versichere, „dass seitens des Jugendamtes und des Trägers alle erforderlichen Schritte zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Lösung eingeleitet wurden“.

Mark Schmidt wurde morgens bei einem Gespräch im Jugendamt allerdings erst mal vor die Tür gesetzt. Er hätte die Einrichtungsmitarbeiter am Telefon bedroht. „Ich war wütend geworden, als ich hörte, was mit meinem Sohn passiert war und dass dies als Unfall bezeichnet wird“, räumt er ein. Inzwischen habe er sich per Whatapp dafür entschuldigt. Trotzdem sucht er eine Beschwerdestelle für den ganzen Vorgang. Von einer Bekannten erhielt Schmidt eine Nummer der Heimaufsicht. Die wählt er, landet aber wieder nur bei der Sachbearbeiterin, die ihn vor die Tür setzte.

Eine Woche später wird David zurück in die Wohngruppe gebracht. Die Vormundin vom Amt wollte es so, berichtet der Vater. Er weiß nichts über die Umstände und ist besorgt. „Wer garantiert mir, dass so etwas nicht wieder passiert?“

Die taz hakt bei Sorina Weiland nach. Die erklärt, der Träger habe bereits „geeignete Maßnahmen getroffen, um zukünftig vergleichbare Eskalationen, in denen ein Kind zu Schaden kommt, vermeiden zu können“. Welche das sind, sollten wir den Träger fragen oder die Aufsichtsbehörde in Kiel.

Astrid Berg*, der Leiterin der Einrichtung, sichern wir zu, dass wir ihren Namen ändern, ebenso wie wir die Namen der Familie ändern. Sie arbeite schon 25 Jahre in der Jugendhilfe, aber einen Vorfall, der „so doll und so blöd ist, habe ich noch nicht erlebt“. Berg selber war nicht vor Ort. „Wir haben einen Fehler gemacht. Wir hätten sofort einen Rettungswagen rufen sollen“, sagt sie. Künftig sei gesichert, dass das passiert. Das andere Kind sei nicht mehr in der Wohngruppe. „Das ist schade, weil es eigentlich integriert war.“ Es brauche eine andere Hilfe.

Keine Auskunft zum Einzelfall

An dem besagten Freitagnachmittag sei ein Kollege mit drei Kindern und zwei Jugendlichen in der Gruppe allein gewesen. Da die zwei 16 und 17 Jahre alt sind, wäre das vertretbar. Der Kollege habe kurz ans Telefon gemusst, als der Vorfall passierte. David hab sehr geweint und zur Mutter gewollt. „Deswegen haben die Kollegen ihn hingefahren.“

Hamburg bringt fast die Hälfte seiner Heimkinder außerhalb der Stadt unter. „Die Kinder sind hier nicht so im Blick“, sagt Ronald Priess, Jugendreferent der Hamburger Linksfraktion. Die Sozialbehörde verweist denn auch mit allen Fragen nach Kiel. Das dortige Sozialministerium erhielt Meldung von dem Vorfall, äußert sich nicht zu Details. Nach den von der Trägerin übermittelten Daten gebe es „keinen Hinweis darauf, dass die Aufsichtspflicht zum entsprechenden Zeitpunkt nicht gewährleistet war“, so Sprecher Eugen Witte. Zu Ereignis und Konsequenzen könne man auch wegen „schutzwürdiger Interessen“ der Kinder nichts sagen.

Die Polizei hat den Vorgang bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort liegt laut Sprecherin Nana Frombach nur die Anzeige gegen das Kind vor. Die Sache werde voraussichtlich eingestellt, „weil gegen Kinder nicht ermittelt werden darf“.

Mark Schmidt hat inzwischen mit seinem Sohn telefoniert. „Es geht ihm gut“, sagt er. Und er hat einen Termin bei seiner Anwältin. Er will versuchen, das Sorgerecht zu bekommen.*Name geändert

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2 Kommentare

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  • Zitat: "An dem besagten Freitagnachmittag sei ein Kollege mit drei Kindern und zwei Jugendlichen in der Gruppe allein gewesen."

    Offensichtlich handelt es sich hier um eine Kinder- und Jugendeinrichtung in Schleswig-Holstein mit einer Zulassung für ein 24-Stunden-Betreuung gemäß § 35a SGB VIII. Der Tathergang und die Verletzung sind heftig und verweisen auf ein hohes Gewaltpotential des Kindes! Möglicherweise liegen gleichfalls Betreuungsdefizite vor. Unter diesen Umständen ist ein Betreuungsschlüssel von 1:5 höchst fraglich und der Freitag nachmittag eine Zeit, wo sich Vorkommnisse bekanntermaßen häufen.

    Wäre man an transparenter Jugendhilfe interessiert, würde der Blick in die Konzeption, als Grundlage zur Betriebserlaubnis, Aufklärung bringen, ob hier ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht u.a. wegen Überschreitung des Betreuungsschlüssels und der pädagogischen Betreuungsmaßgaben vorliegt. Die Heimaufsicht ist gefordert.

  • Schwierig, schwierig. Natürlich dürfte so etwas erst gar nicht passieren, aber wer mit Kindern zu tun hat, weiß, dass da oft was passiert, womit nicht zu rechnen war, oder was so nicht hätte sein sollen/dürfen.



    Das Kind nicht medizinisch versorgen zu lassen ist allerdings eine andere Geschichte.



    Wobei die nötige Versorgung scheinbar schon in den Bereich Hausapotheke gefallen ist.



    Es zu melden, wäre natürlich korrekt gewesen, unterm Strich dürfte es allerdings auf´s selbe rauskommen (und wurde vielleicht darum unterlassen? ), Verfahren eingestellt, Gruppenzusammensetzung verändert.



    Dagegen ein Vater, der sich scheinbar bisher nicht um das Sorgerecht bemüht hat, was vermutlich Gründe hat, und der in einer Krise gleich ausfallend wird und Leute bedroht. Ob der Bub da nicht besser weiter in einer Einrichtung aufgehoben ist, in der er sich wohlfühlt und aus der der Täter entfernt wurde?