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Sanktionen für Hartz-IV-EmpfängerLeben unter dem Existenzminimum

Darf man die Ärmsten sanktionieren und den Regelsatz für das Sozialgeld kürzen? Darüber entscheidet am Dienstag das Bundesverfassungsgericht.

Frühstückstafel in einer Berliner Grundschule Foto: Ingo Kjer/imago images

Berlin taz | Manchmal fühlt sich Dorit W. wie ein Spielball, nicht wie ein Mensch. „Es ist so, als wäre ich ein Tennisball, der in irgendeine Ecke geschleudert wird. Dort hebt ihn dann jemand auf und schleudert ihn in eine andere Ecke. So ähnlich fühlt man sich im Jobcenter, wenn man in eine Maßnahme gedrängt wird und dann wieder in die nächste und das Gefühl bekommt, dass man ausgeliefert ist“, erzählt die 48-jährige Berlinerin. Die gelernte Grafikdesignerin lebt von Hartz IV. Anfang dieses Jahres wurde ihr vom Jobcenter der Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent gekürzt.

Die Kürzung, immerhin 141 Euro weniger im Monat, war eine Sanktion, weil sie eine Maßnahme in Berlin-Blankenburg nach nur einem Tag abbrach. Ihr hatte man zuvor gesagt, das Bildungsinstitut, eine GmbH, würde den Langzeitarbeitslosen Praktika zur Orientierung vermitteln. Doch bei dem Träger zeigte sich rasch, dass bestenfalls wieder nur Kurse ohne jede Perspektive zu erwarten waren.

„Mir war klar, dass diese Maßnahme nichts bringt und ich da nur rumsitzen werde. Also bin ich schon am ersten Tag gegangen“, erzählt W., die im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg wohnt, alleinerziehend ist und seit der Geburt des Sohnes vor 17 Jahren zuerst von Sozialhilfe, dann von Hartz IV lebt. Mehrere 1-Euro-Jobs hat W. in all den Jahren absolviert, diverse Bewerbungstrainings, Coachings und Bildungsmaßnahmen hinter sich – nichts führte zu einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Mit dem Angebot in Blankenburg war das Maß voll. „Oft sind das nur ‚Absitzmaßnahmen‘, in die die Leute geschickt werden“, sagt sie, „viele Menschen gehen in diese Maßnahmen nur, weil sie befürchten, sonst sanktioniert zu werden“.

Linkspartei lehnt Sanktionen ab

Unter 25-Jährigen kann die ganze Regelleistung gekürzt werden

Über einen ähnlichen Fall wie den von W. urteilt am Dienstag, dem 5. November, das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1BvL 7/16) in einem Grundsatzurteil. Entschieden wird die Frage, ob mögliche Leistungskürzungen bei Hartz-IV-BezieherInnen, wie sie im Sozialgesetzbuch vorgesehen sind, mit dem sich aus dem Grundgesetz ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind oder nicht.

Ein Hartz-IV-Empfänger hatte vor dem Sozialgericht Gotha geklagt, das diese Klage an das Bundesverfassungsgericht verwies (AZ: S 15 AS 5157/14). Der Hartz-IV-Empfänger hatte ein Arbeitsangebot als Lagerarbeiter beim Versandunternehmen Zalando abgelehnt, weil er lieber im Verkauf arbeiten wollte. Dem Mann wurden vom Jobcenter Erfurt zunächst 30 Prozent, dann noch mal für drei weitere Monate 60 Prozent vom Regelsatz weggekürzt.

Das Urteil in Karlsruhe wird auch in der Politik mit Spannung erwartet. Die Linke lehnt Sanktionen für Hartz-IV-EmpfängerInnen als „Angriff auf die Menschenwürde“ ab. Für SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hingegen ist die Möglichkeit für Sanktionen etwa bei Ablehnung eines zumutbaren Jobs oder einer Beschäftigungsmaßnahme notwendig. „Zur Menschenwürde gehört auch, dass Menschen sich anstrengen. Sonst wäre das ein Bedingungsloses Grundeinkommen“, sagt Heil.

Das Sozialgesetzbuch gestattet, beim Nichterscheinen zu einem Termin Hartz-IV-EmpfängerInnen 10 Prozent vom Regelsatz für drei Monate zu kürzen. Derzeit liegt der Regelsatz für Alleinstehende monatlich bei 424 Euro. Bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder Maßnahme können 30 Prozent für drei Monate gestrichen werden, bei nochmaliger Ablehnung 60 Prozent der Leistung. Bei wiederholten Verstößen können der Regelsatz ganz und als letzte Maßnahme sogar die Mietkosten vom Jobcenter gestrichen werden. Für unter 25-Jährige sind die Sanktionen noch schärfer. Bei ihnen kann bereits beim ersten Pflichtverstoß die Regelleistung vollständig gekürzt werden.

Sanktionen

Zahlen

Derzeit beziehen knapp 5,4 Millionen Erwachsene und Kinder Hartz-IV-Leistungen. Von Juli 2018 bis Juni 2019 sprachen die Jobcenter rund 878.000 Sanktionen aus, insgesamt waren 392.000 Hartz-IV-EmpfängerInnen betroffen. Im Durchschnitt wurde der Hartz-VI-Satz um 19 Prozent gekürzt, was 98 Euro entspricht – also fast einem Viertel bei einem Regelsatz von 424 Euro.

2017 verhängte das Jobcenter insgesamt 1 Million Sanktionen. Meldeversäumnisse sind seit Jahren der häufigste Grund (77,7 Prozent), warum gekürzt wird, gefolgt von der Weigerung, einen missliebigen Job anzutreten (10,7 Prozent), sowie Nichterfüllung der Eingliederungsvereinbarung (8,7 Prozent) und für 3,3 Prozent „Sonstige“. Überdurchschnittlich häufig treffen Sanktionen unter 25-Jährige, für diese Gruppe fällt die Bestrafung weit härter hart aus.

Reform

Bereits vor der Bundestagswahl 2017 hatten sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder mit der Bundesagentur auf Anpassungen verständigt. Sie sahen vor, die Sonderregelungen für unter 25-Jährige abzuschaffen, die prozentualen Kürzungen durch pauschale Beträge zu ersetzen sowie Miet- und Heizkosten nicht mehr zu sanktionieren, um Wohnungsverluste zu vermeiden. In der damaligen Großen Koalition griff Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Vorschläge auf, aber die Union zog nicht mit. In der jetzigen Bundesregierung drängen SPD und Arbeitsminister Hubertus Heil auf Anpassungen. Die SPD will die strengeren Sanktionen für unter 25-Jährige abschaffen, Miet- und Heizkosten nicht mehr kürzen und eine vollständige Leistungsstreichung verhindern. Einen konkreten Vorstoß hat Heil im Regierungsbündnis mit Blick auf das ausstehende Urteil bislang nicht unternommen.

Nach der Statistik des Jobcenters wurden von Juli 2018 bis zum Juni 2019 rund 878.000 Sanktionen ausgesprochen, insgesamt waren 392.000 Hartz-IV-EmpfängerInnen betroffen, manche mehrfach. Drei Viertel der Sanktionen betrafen allerdings „nur“ das Nichterscheinen bei einem Termin.

Depressionen bei Langzeitarbeitslosen

Bei Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins Sanktionsfrei in Berlin, melden sich viele sanktionierte Hartz-IV-EmpfängerInnen. Der Verein gleicht mithilfe von Spendengeldern gekürzte Regelleistungen aus, soweit das finanziell möglich ist, und stellt einen Kontakt zu Rechtsanwälten her. Auch Dorit W. bekam die Kürzung zum Teil aus Mitteln des Vereins ersetzt.

„Hartz-IV-Empfänger ­haben ja kein Geld, da sind schon 40 Euro weniger im Monat ein Problem“, sagt Steinhaus. Sie erzählt von einem 35-jährigen Hartz-IV-Empfänger, der unter schweren Depressionen leidet und schon mehrfach Kürzungen hinnehmen musste, weil er es nicht schafft, zu Terminen beim Jobcenter zu erscheinen. Ein 50-jähriger Akademiker, ehemals Sprachlehrer an einer Volkshochschule, lehnte einen Hilfsjob in einem Callcenter ab, daraufhin wurde die Leistung gekürzt. Einem 62-Jährigen wurde die Regelleistung komplett gestrichen, weil er eine als sinnlos betrachtete Weiterbildungsmaßnahme nicht antreten wollte.

„Oft ist das Verhältnis zum Sachbearbeiter oder zur Sachbearbeiterin im Jobcenter dann schon verkeilt und zerrüttet“, sagt Steinhaus. Auch Dorit W. drohte die Sachbearbeiterin einmal: „Ich kann Sie auch zum Putzen schicken“.

Wer Jahre von Hartz IV lebt, vielleicht krank ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr in den Arbeitsmarkt zurückfindet, für den erscheint es mitunter nur noch als Schikane, wenn das Jobcenter die x-te perspektivlose Maßnahme anordnet oder auf einen schlecht bezahlten Zeitarbeitsjob verweist und mit Kürzung droht, falls man ablehnt.

Abschwächung oder Abschaffung?

Die Bundesagentur für Arbeit sieht in den Sanktionsmöglichkeiten hingegen „ein wichtiges Lenkungsinstrument“, wie aus einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht hervorgeht. SachbearbeiterInnen bei der Bundesagentur warnen, dass in Fällen, in denen Hartz-IV-Empfänger dauerhaft Leistung beziehen und dauerhaft gleichzeitig einer Schwarzarbeit nachgehen, keinerlei Einwirkungsmöglichkeit der Behörde mehr bestünde, würden alle Sanktionen wegfallen.

Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur, wünscht sich allerdings Abschwächungen der Sanktionsregeln. Er sprach sich gegen die härtere Behandlung junger Hartz-IV-BezieherInnen aus. Auch dass im schlimmsten Fall die Wohnkosten gestrichen würden, sei „nicht zielführend“.

Steinhaus erwartet nicht, dass das Urteil des Verfassungsgerichts am Dienstag zu einer kompletten Abschaffung der Sanktionen führt. „Aber bei den jungen Hartz-IV-Empfängern und bei der Sanktionierung der Mietkosten verbessert sich womöglich etwas“, meint sie. Dorit W. jedenfalls hat derzeit Ruhe. Sie wurde im Jobcenter einer neuen Abteilung für Alleinerziehende zugeordnet. „Hier werde ich erst mal zu nichts gedrängt“, sagt W.

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54 Kommentare

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  • Eine unglaubliche Unverschämtheit wie lange sich die Gerichte Zeit lassen!

    Das allein wäre schon ein Grund vor den EuGH zu ziehen denn es geht hier um nichts geringeres wie das Existenzminimum.

  • Wenn die Jobcenter zusaetzlich freie Sprechstunden haetten, wo man bei verpasstem Termin einfach hingehen koennte, ggf. nach etwas Wartezeit, koennten Sanktionen fuer diejenigen, die einen Termin nur verdusselt haben, spaeter aber ins Amt kamen, vermieden werden.

  • Die Bundesregierung sollte sich lieber bemuehen, das Lebensminimum schaerfer zu ermitteln. Insbesodere ist nicht einleuchtend, warum Einzelhaushalte hoehere Geldbetraege bekommen und damit die Zerruettung von Familien staatlich unterstuetzt wird.

    Von der niedrigen Basis ausgehend kann es dann Praemien geben statt wie heute Sanktionen.



    Wenn 3/4 der Sanktionen wegen verpassten Terminen ausgesprochen werden, ist es wohl ein Zeichen, dass die Sachbearbeiter sich selbst zu wichtig nehmen.

  • Im Übrigen ist die Würde eines Menschen NICHT an seine Leistung gekoppelt.



    Mit der Sanktionspraxis und mit AlG2 insgesamt, werden gleich mehrere Artikel des GGs verletzt – alles bekannt.



    Selbst der AlG2-Regelsatz ohne Sanktionierungen liegt ja weit unter dem tatsächlichen Existenzminimum, wie einige Sozailverbände schon des Öfteren vorgerechnet haben (Tacheles.de, das Archiv befragen! Die wurden auch zur Anhörung vor das BVerfG geladen! Das könnte einen Hauch von Hoffnung bedeuten…).



    Es geht nur um Sklaverhalterei. Und repressiven Machtmissbrauch, um nicht zu sagen Diktatur – oder gar Arbeitszwang.







    Der ganze Tanz um "Maßnahmen" dient nur dazu, die Träger dieser Maßnahmen zu finanzieren, es geht dabei NICHT um die AlG2-Bezieher. Da ist m. W. noch nie etwas dabei herausgekommen.



    Dieses Geld lieber direkt an die AlG2-Bezieher auszuzahlen, das könnte etwas bewirken: Kurse, die passen, selbst finden, selbständig machen, etc..



    Aber da wir in einer Kleptokratie und Oligarchie leben, wird das nichts.







    ^^AlG2-Bezieher können nämlich nicht denken, und haben keinerlei Ahnung von ihren Fähigkeiten oder davon, welcher Kurs sie wirklich weiterbrächte.^^







    Art. 1 GG.



    Morgen werden wie sehen, was er "wert" ist.



    Nichts. Befürchte ich.







    @ Ricky-13, 04.11.2019: Absolut richtig zusammengefasst.

    • @Frau Kirschgrün:

      Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

      Die Moderation

      • @El-ahrairah:

        Gerade noch vergessen:



        Was könnte jetzt "Hedonismuskasper" mit dem GG zu tun haben? Nichts?

      • @El-ahrairah:

        Da freue ich mich aber, dass Sie sooo gut verstanden haben, worum es hier geht.



        Btw. schon mal etwas von Würde gehört (vom GG ganz zu schweigen)?



        Schon mal nachgesehen, ob Sie über etwas dieses Namens verfügen?



        Ist sicher nur in den hintersten Winkeln "vergraben"…



        Es geht um IHRE Würde, nicht um meine – die ist bestens gewahrt.



        Arbeitslose bzw. AlG2-Bezieher sind keine Untermenschen – falls das die Vorstellungskraft nicht restlos überfordert.



        Aber wenn's "der" Kapitalismus verlangt, dann müssen eben schon mal Menschen über die Klinge springen, ne?!



        Aus den unsäglichen Zeiten ab '33 nichts gelernt, oder wie darf ich das verstehen?



        Ein BGE dürfte Sie ja dann mehr als entsetzen…



        Ihr Menschenbild könnte durchaus eine Überprüfung vertragen, m. E..



        MannMannMann.

  • "„Zur Menschenwürde gehört auch, dass Menschen sich anstrengen. Sonst wäre das ein Bedingungsloses Grundeinkommen“, sagt Hubertus Heil (SPD)."



    WTF? Was wäre schlimm an einem bedingungslosen Grundeinkommen? Warum soll mensch sich anstrengen, um einer Menschenwürde zu entsprechen? So eine Aussage kann sich auch nur ein*e Technokrat*in einer Beamt*innenpartei ausdenken, die den Bezug zur Realiutät verloren hat und offenbar nicht realisiert oder es egal ist, was die eigene menschenfeindliche Politik bewirkt. Was für ein widerlicher Typ! Mittels der Jobcenter-Praxis sieht mensch einmal mehr, dass das GG das Papier nicht wert ist, auf das es gedruckt wurde.



    HartzIV nur für Pro-HartzIV-Politiker*innen und sanktionierende Jobcenter-Angestellte! Sollen die doch selbst das leben, was sie angeblich so abfeiern.

    • @Uranus:

      Hubertus Heils Lebenslauf: ´72: Geburt // ´92: Abitur // Anschließend: Zivildienst // '95-´06: Studium Politikwissenschaft + Soziologie // '95- '97: Mitarbeiter einer SPD-Landtagsabgeordneten // ab '98: MdB // Herr Heil hat schon ´ne Menge gemacht aber trotzdem: Irgendwas fehlt in der Liste.

      • @Christian_72:

        Köstlich!

  • „Zur Menschenwürde gehört auch, dass Menschen sich anstrengen. Sonst wäre das ein Bedingungsloses Grundeinkommen“, sagt Hubertus Heil (SPD).

    Von welcher "Würde" spricht man in Art. 1 GG eigentlich, wenn sanktionierte Hartz IV Empfänger erfahren, das die Partei, die sich das menschenverachtende Hartz-System ausgedacht hat, einen ihrer eigenen Leute (Ex-SPD-Senator Detlef Scheele) als Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit einem Jahresgehalt von 300.000 Euro eingesetzt hat?

    "Jahrelang haben die Karlsruher Richter ihre Entscheidung über den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha, das die Sanktionen für grundgesetzwidrig hält, hinausgezögert und das Thema mit spitzen Fingern angefasst. Einer der Gründe dürfte sein, dass Hartz IV, vom damals dafür mitverantwortlichen Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) seinerzeit als „Mutter aller Reformen“ bezeichnet, mit den Sanktionen steht und fällt. Denn nur weil sie eine Drohkulisse, ein Druckmittel und ein Disziplinierungsinstrument bilden, entfaltet Hartz IV seine brisante Wirkung." schreibt Christoph Butterwegge in der Frankfurter Rundschau.

    Um ein 'Disziplinierungsinstrument' geht es doch in Hartz IV auch nur, denn nur so konnte Deutschland der Exportweltmeister von Europa werden - zwar auf Kosten von Millionen ALG II Beziehern und kleinen Arbeitssklaven, aber das hat die Mächtigen ja noch nie gestört. "Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt." sagte Schröder (SPD) 2005 in Davos.

    "Fordern und Fördern" heißt es in der BA. Mit der Schröder/Bertelsmann/Hartz-Reform wurde allerdings nur der Ausbau des Niedriglohnsektors gefördert. Der Spruch der BA "Fördern und Fordern" heißt doch nur: "Entweder fügst du dich oder du hungerst". Egal ob Menschen oder Tiere, man beherrscht sie am besten mit Nahrung, und das hat unsere Regierung sehr gut erkannt - und hat daraufhin, trotz des Art. 1 GG, Art. 12 GG und Art. 20 GG, Sanktionen gegen die eigenen Bürger eingesetzt.

  • Geld fällt nicht vom Himmel und sozialgesetze müssen nicht nur den versorgen der auf sie angewiesen ist, sondern auch für den erträglich erscheinen der dafür aufkommen muss. Sollten sämtliche Sanktionen tatsächlich für wiederrechtlich erklärt, und damit das bedingungslose Grundeinkommen quasi durch die Hintertür durchgedrückt werden, ist ein Aufstand von jedem rechts des ideologischen flügels der Linken vorprogrammiert. Ich z.b. sehe es überhaupt nicht ein jemandem jahrzehntelang sein Leben von meinen Steuern zu finanzieren, ohne das dieser zumindest so tun muss als würde er sich um eine Arbeit bemühen.

    • @Lain Lainsen:

      Ach du meine Güte, Lain Lainsen, hasst du überhaupt eine Ahnung was HartzIV sowie die Folgeerscheinungen kosten? -- und alles auf Kosten der Steuerzahler ...

      Ein Mensch am JC kostet 2000 Euro im Monat. Kommt eine unsinnige Weiterbildung oder Umschulung dazu, dann kommen im Monat 1000 Euro dazu. ---- Wenn dann noch die ganzen Kosten der weiteren Träger, die gern Probleme aufbauen dazu kommen ... z. B.: Haben wir Beratung und Leben in der Zelter 14 - Suppenküche, PC Raum, Dusche ... in der Suppenküche gehen die Dealer ein und aus ... und was wird da gefördert ...? Du darfst 3 x raten ...

      Eine Wohnungslosenberatung gibt es ebenso vor Ort. Hast du irgendeine Ahnung, was die Obdachlosenheime je Tag ... was das betreute Wohnen je Tag kosten? ----- die Preise steigen, mit Flüchtlingen kann natürlich noch mehr Geld gemacht werden.

  • Ein Existenzminimum ist ein Existenzminimum. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was die Richter da zu beraten haben. Es könnte fast der Eindruck entstehen in Deutschland herrsche eine Klassenjustiz.

  • Vom Bundesverfassungsgericht wird man in dieser Frage leider keinerlei Bewegung erwarten dürfen. Wer da sitzt, hat doch einen gutbezahlten Job und wird praktisch nie in die Verlegenheit kommen können, von Hartz-IV leben zu müssen. Ausser irgendwelchen semantischen Umformulierungen tut sich da rein gar nix.

    Wenn die SPD sich tatsächlich immer noch wundert, warum sie keiner mehr wählen will, dann muss sie sich doch nur einmal anschauen, was für eine gequirlte Kacke ihr Bundesarbeitsminister da serviert: „Zur Menschenwürde gehört auch, dass Menschen sich anstrengen. Sonst wäre das ein Bedingungsloses Grundeinkommen“



    Ich sach's mal so: Wir haben zwar keine angemessen bezahlte Arbeit für Dich, aber wir wollen sehen, dass Du Dich anstrengst und dazu stecken wir Dich in sinnlose Maßnahmen unserer Träger (u.a. auch DGB), mit denen wir exclusiv Verträge ausschließlich in unserem Interesse gemacht haben. Lehnst Du ab, kürzen wir das Geld, das Dir eigentlich zum Leben zusteht und stecken es in unsere Trägergesellschaften. Gehst Du hin, „qualifizierst“ Du Dich damit automatisch für die nächste sinnlose Maßnahme usw. usw. bis Du restlos wahnsinnig geworden bist und gar nicht mehr in unser Ressort fällst. Du kannst natürlich auch gleich Deine/n Sachbearbeiter/in im Amt erschießen, denn in dem Fall wird schnell und unbürokratisch Geld für eine Weiterbildung hinter Gittern bewilligt. Wir nennen das Ganze hier deshalb hinter vorgehaltener Hand „Hartz-IV-Strafvollzug“ - eigentlich ein Fall für's Justizministerium und nicht für's Arbeitsministerium, denn mit „Arbeit“ im Sinne von gesellschaftlich positiver, sinnvoller Tätigkeit gegen einen angemessenen Lohn hat das alles doch rein gar nichts zu tun. Uns geht es nur darum, Dich so lange wie irgend möglich als Verfügungsmasse unserer Verwaltung zu erhalten, denn nur durch Dich haben wir hier Spaß ohne Ende und sind unsere Jobs weiterhin sicher.

    • @Rainer B.:

      "… Dich so lange wie irgend möglich als Verfügungsmasse unserer Verwaltung zu erhalten, denn nur durch Dich haben wir hier Spaß ohne Ende und sind unsere Jobs weiterhin sicher."

      Richtig, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und ihre Jobcenter halten sich mit aller Gewalt selbst am Leben. Die BA und ihre Jobcenter sind doch auch nur noch dafür da, Hartz IV Bezieher in Niedriglohnjobs und sogenannte Weiterbildungsinstitute mit § 10 SGB II zu zwingen, damit die "geschönte" Arbeitslosenquote für unsere Politiker "vorzeigbar" ist. Die Arbeitsagenturen, die mit einem unglaublichen Bürokratismus und fast 100.000 Mitarbeitern einen egozentrischen Aufwand betreiben, der in gar keinem Verhältnis zu den Vermittlungserfolgen steht, kostet dem Steuerzahler jährlich einige Milliarden Euro (JC-Gebäude, Löhne etc.pp.). Mit dem Geld könnte man viele Schulen sanieren oder sogar neue Schulen bauen, die keine Asbestfasern in der Raumluft haben. Fehlende Kindergärten mit dem Geld zu errichten, wäre sicherlich auch eine gute Idee.

      Wer noch sehen und auch denken kann, der weiß: Wenn es in dieser hochtechnisierten Welt tatsächlich noch Jobs zu verteilen gäbe, von dem ein Mensch auch existieren kann, dann könnte der Staat sich doch eine Behörde, wie die Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter, mit 100.000 Mitarbeitern sparen.

      Weiß jemand warum Jobcenter "Jobcenter" heißen? - Weil 100.000 BA- und JC-Angestellte einen Job haben.

      Mehr als 5 Millionen Hartz IV Empfänger sollten das Leben als Hartz IV Empfänger aber dennoch positiv sehen, denn wie gesagt, Hartz IV Empfänger sorgen dafür, dass 100.000 BA- und Jobcenter-Angestellte nicht arbeitslos werden und der oberste Chef der BA ein Jahresgehalt von 300.000 Euro bekommt.

  • Wenn der Hartz-4-Satz das Existenzminimum darstellt, muss seine Absenkung mittels Sanktionen als Aufforderung an den Leistungsempfänger verstanden werden, die eigene Existenz ebenfalls unter null abzusenken.



    Die Sanktion darf also als klare Ansage an den Leistungsempfänger verstanden werden, dass seine/ihre Existenz verzichtbar ist. Leider wird das von vielen Leistungsempfängern nicht so verstanden – sie existieren einfach weiter. Vermutlich zum Verdruss von Arbeitsminister Heil sind diese armen Kreaturen nicht einmal der Anstrengung fähig, der eigenen, würdelosen Existenz aktiv zu entsagen.

    • @Quixote:

      Richtig. Und da mag Herr Heil noch so überrascht feststellen, "das wäre ja ein bedingungsloses Grundeinkommen". Komischerweise ist das Existenzrecht nicht an die Nützlichkeit nach Gusto unserer Politiker geknüpft. Wenn der Mann den Gedanken nicht erträgt, dann möchte er doch bitte der SPD entsagen.



      Mal am Rande: Die Praxis unserer Jobcenter, Arbeitslose in perspektivlose Billigjobs zu zwingen, wurde sogar schon vom Rechnungshof gerügt, da die einhergehende Dequalifizierung unterm Strich eine teure Fehlleistung ist. So etwas könnte ein Arbeitsminister eigentlich wissen.

  • Sanktionen gegenüber älteren Arbeitslosen ist reine Schikane. Denn bevor unser Staat die älteren Arbeitslosen sanktioniert, sollte er sich endlich wirksam darum kümmern, dass ältere Mitarbeiter nicht regelmäßig – rein alters- und kostenbedingt – gekündigt werden und anschließend keinen Job mehr bekommen, weil sie zu alt sind. Doch dieses jedem bekannte Problem kennt unser Arbeitsministerium und unsere Regierung nicht. Stattdessen werden die Renten dieser „45+“Arbeitslosen durch eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters ständig munter gekürzt, und sich um die Vermittlung dieser „45+“Arbeitslosen nicht gekümmert.



    Und statt dass sich unser Staat dieses Problems annehmen würde, schikaniert und sanktioniert er lieber diese doch faktisch nicht mehr vermittelbaren „45+“Arbeitslosen. Egal wie diese „45+“Arbeitslosen sich anstrengen, Lohneinbußen hinnehmen und sich mobil/flexibel zeigen.

    (Bei z.B. 20Jährigen sehe ich dies anders, da diese ja nicht vom Arbeitsmarkt alters-diskriminiert werden, sondern sich vielfach einfach nicht um ihre Qualifizierung ausreichend bemühen, und/oder die HartzIV-Tradition ihrer Familie fortsetzen.)

    Ein so differenzierendes Grundsatzurteil des BVerfG würde ich mir wünschen, da es die Lebenswirklichkeit abbildet und interessengerecht wäre. Lassen wir uns überraschen.

    • @tazeline:

      Wenn sich mehr Menschen nicht am JC befinden -- und das wäre mit Teilzeitarbeitsplätzen zu 2000 - 2500 Euro Brutto leicht möglich, dann braucht es weniger Sanktionen geben. ----------- Um die noch vorhandenen Menschen die sich dann noch am JC befinden kann sich ganz individuell gekümmert werden. --------------------------- Wie kann durchgesetzt werden, dass Gelder für Teilzeitarbeitsplätze eingestellt werden? -- >> Kita, Schule, Seniorenheim, Grünfläche, Umweltbereich, Bibliotheken ...

      Wie können wir eine Transparenz beim SGE erreichen und das die Gelder von über 3000 Euro im Monat je Person zu großen Teilen bei den Arbeitskräften ankommen?

    • @tazeline:

      Wenn das so bei dir läuft, Alte gegen Junge, dann könnten die jungen Menschen auch einiges vorbringen, was gegen die Solidarität mit älteren Menschen spricht.

    • @tazeline:

      "Sanktionen gegenüber älteren Arbeitslosen ist reine Schikane." - Es ist in einem der reichsten Länder eine Schande, dass in einem demokratischen Sozialstaat überhaupt Sanktionen gegen die eigene Bevölkerung verhängt werden können. Damit ist es aber noch nicht getan; die Jobcenter erpressen sogar Alleinerziehende und Familien, dass man denen die Kinder wegnimmt, wenn sie sich nicht den "Anordnungen" des Jobcenters fügen. Das hat mit einer Behörde nichts mehr zu tun, das ist für mich staatliche Willkür.

      Die Wochenzeitung 'der Freitag' schreibt: "Hartz IV: Jobcenter erpresst Alleinerziehende" - *Auf die Frage, "wo denn das Jobcenter die Kindeswohlgefährdung sieht - wenn Eltern den Termin nicht wahrnehmen (können) oder sich weigern eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, und ob nicht vielmehr eine Kindeswohlgefährdung durch das Jobcenter besteht", reagierte die Dame am Telefon sehr barsch und meinte: "Eine Kindeswohlgefährdung ist dann anzunehmen, wenn die Eltern nicht mitwirken, und somit eine Sanktion ausgelöst werden kann, welche die Versorgung der Kinder gefährdet. Dann müssen die Kinder ggf. aus den Familien genommen werden, weil die Eltern nicht ihre gesellschaftlichen Pflichten erfüllen".*



      www.freitag.de/aut...uaLKqtYCF6NFqrhWwU

      "Dann müssen die Kinder ggf. aus den Familien genommen werden, weil die Eltern nicht ihre gesellschaftlichen Pflichten erfüllen" - So sieht also ein Staat aus, der sich immer noch frech mit Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 1 GG schmückt.

      • @Ricky-13:

        Ich habe vor jahren im Jobcenter genau damit argumentiert, aber andersherum:

        Im Gesetz steht auch: "Eltern haben das Recht und die Pflicht ihre Kinder zu erziehen."

        Meine erste Pflicht als Mutter ist die gute Versorgung meiner Kinder!

        Übrigens sieht man sehr gut, was es für folgen haben kann, wenn Alleinerziehende 40 Stunden arbeiten und die weder Zeit noch Kraft für die Kinder übrig bleibt. Davon erzählte mir gestern eine befreundete Lehrerin.

        Kinder brauchen BEZIEHUNG und das erfordert gemeinsame Qualitätszeit!!!

        Die Androhung, Kinder aus einer Familie zu nehmen, weil die Eltern nicht arbeiten, ist völlig verrückt. Ich wäre wegen Nötigung sofort zum Anwalt gegangen damit! Elternpflichten gehen VOR Arbeit.

      • @Ricky-13:

        Uff, ich bin sprachlos.

    • @tazeline:

      Tranparenz beim SGE ---



      Im Sommer 2019 begannen die ersten Arbeitsplätze beim SGE -- es werden für 5 Jahre jedes Jahr 38 Millionen für 1000 Arbeitsplätze eingestellt. ----------- Das heißt, für jeden Arbeitsplatz stehen jeden Monat über 3000 Euro zur Verfügung. ----------- Das ist viel Geld.

      Wieviel davon kommt bei den Arbeitskräften an? Wieviel verschluckt wieder der Träger und die Verwaltung?

      Nun ist eine Transparenz für die bereits gestarteten Arbeitsplätze notwendig. ---------------- Bei welchen Arbeitgebern, Trägern sind Menschen -- zu welchen Konditionen -- angestellt worden?

    • @tazeline:

      Es gibt genügend offene Arbeit. Es liegt jetzt an uns, die Einstellung von Geldern für diese von der Politik einzufordern.

      Es braucht eine Kostentransparenz! Wieviel Geld bekommen die Träger und wie sieht die erfolgreiche Vermittlung von Arbeitskräften auf den Arbeitsmarkt aus? Träger, die keine ausreichende Vermittlung nachweisen können, müssen ihre Maßnahmen entzogen bekommen. ------- Die Maßnahmen kosten 1000 Euro im Monat -- das ist sehr viel Geld. --- Ein Mensch am JC kostet schon 2000 Euro im Monat - davon gehen 60% in die Verwaltung des Menschens.

      Arbeitslosigkeit muss nicht so teuer verwaltet werden. Für 2000 - 2500 Euro Brutto können Teilzeitarbeitsplätze entstehen.

      • @Bürgerin:

        Solchr Ueberflieger, die bereits nach einem Tag bemerken, dass die Massnahme nichts bringt, sind fuer viele Arbeitgeber nicht vermittelbar. Denn diese muessen sich darauf verlassen koennen, dass ein Mitarbeiter auch zu seiner Arbeit erscheint und Weisungen des Chefs in der Regel ohne Diskussionen ausfuehren.



        Eine "Maßnahme" kann auch den Zweck haben, den Arbeitslosen zum regelmaessigen Aufstehen zu erziehen.



        Vielleicht waere es sinnvoller, die Leistungsempfaenger ganz offiziell Erdloecher graben zu lassen und dann wieder zuzuschuetten, als irgendwelche Kurse zu suggerieren. Jedenfalls stimmt offenbar etwas nicht, wenn in der Hochkonjunkturphase keine Jobs angenommen werden.



        Am Ende waere ein BGE vielleicht wirklich das einfachste, aber bitte mit der Miethoehe in der saechsischen Provinz.

  • Ich bin sehr gespannt auf das morgige Urteil, weil sich zahlreiche interessante juristische Fragen stellen und Urteile des BVerfG in der Vergangenheit schon häufiger Überraschungen bereit hielten. Ich rechne auch nicht mit einer generellen Verwerfung der Sanktionspraxis, kann mir aber schon vorstellen, dass das BVerfG einige "Korrekturen" vornehmen wird.

  • Sanktionen signalisieren, dass jemand nicht mitwirkt.



    Wie sieht es jedoch mit der Mitwirkungspflicht der verantwortlichen Politiker aus? Ich wohne ebenfalls im Bezirk Prenzlauer Berg. Immer wieder gibt es Ärger mit den Pseudo - Weiterbildungsträgern. Diese werden vom Bezirksamt unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingekauft. Trotz zahlreicher Beschwerden gegen diverse Träger, wie die Baufachfrauen, Mikropartner, Move2Job ... etc. fließen weiterhin erhebliche Summen.



    Ein Mensch am JC kostet 2000 Euro/Monat. 60% davon kostet die Verwaltung des HartzIV Empfängers. Kommt eine sinnlose Weiterbildung dazu, dann kommen 1000 Euro Kosten im Monat dazu.

    Warum muss Arbeitslosigkeit so teuer verwaltet werden?

    Was spricht dagegen, Teilzeitarbeitsplätze für 2000 -- 2500 Euro einzurichten?

    Noch immer gibt es Arbeit, die noch weiteres Personal benötigt. --- Kita, Schulen, Seniorenheime brauchen mehr Arbeitskräfte.



    Die Grünflächen sind extrem vermüllt, die Parks lange nicht mehr gepflegt ... die Kindergeldauszahlungen benötigen 6 Monate ... und und und ...

    Wann wird die Verwahrlosung der Gesellschaft noch einmal kleiner werden?

    30 Jahre Mauerfall -- und die Stadt ertrinkt im Müll und im Verwaltungschaos --- zu keiner Zeit haben so viele Kinder keinen Schulabschluss geschafft.

    Nun wird eine ernsthafte friedliche Revolution benötigt!



    Bei einem Willen der Politik, können sofort 50% der Arbeitslosen in Arbeit gebracht werden.



    Heute muss niemand mehr Überstunden machen. Die vorhandene Arbeit und das Geld muss verteilt werden. Für die 50% Personalüberschuss in JC, AÄ, den Jugendämtern und Trägern werden sich Ersatztätigkeitsfelder finden lassen.

    Um eine Änderung hinzubekommen, wird ein intensiver Personalwechsel auf vielen Ebenen benötigt.

    Werden die Taz-Redakteure die Traute haben --- die aktuellen Revolutionen kritisch zu begleiten?



    Ich bin gespannt, ob sich die Redakteurin dieses Artikel auf ein Interview mit mir einlässt.

  • Mal ganz abgesehen davon, dass die Hartz-Sätze tatsächlich viel zu niedrig angesetzt sind, um Betroffenen eine würdige Teilhabe am sozialen Leben zu gewähren und es ganz andere gibt, die sich - viel besser bezahlt - in die "soziale Hängematte" schmeißen, würde ich eine ganz andere Vorgehensweise anraten: Die festgelegte Grundsicherung muss immer gegeben sein, sonst ist es ja keine! Ein anderes sollte auch tatsächlich so formuliert werden. "Engagement" bzw. "Zusammenarbeit mit der ARGE" von LeistungsbezieherInnen werden zusätzlich honoriert.



    Dann würden auch unsägliche "Angebote" der ARGE an LeistungsempfängerInnen aufhören, deren Aufgabe offensichtlich nur darin besteht, die Leute unter Druck zu setzen ("fordern" wie es da so schön heisst!) und/oder möglichst rasch aus der Arbeitslosenstatistik heraus zu bekommen...



    Bleibt zu hoffen, dass das BVG einigermaßen ansändig urteilt.

  • Während ich Kürzungen unter das Existenzminimum (und H4 ist ja schon genau das) auch für völlig indiskutabel halte, habe ich in der Tat schon genug H4-Empfänger kennengelernt, die den Kampf mit dem Jobcenter praktisch zu ihrem Lebensinhalt gemacht haben.

    Sich so zu verhalten, dass man die Kürzungsanlässe umschifft, ist in der Regel überhaupt nicht schwer, wenn man nur will. Auch wenn man dazu manchmal ziemlichen Schwachsinn mitmachen muss. Aber wenn man arbeitet, ist das letztlich auch nicht anders.

    Und klar, entweder man hat ein Bedingungsloses Grundeinkommen oder nicht. Und wenn nicht, muss man Bedingungen auch durchsetzen können.

    (Ich finde ja immer, dass positive Verstärkung viel besser funktioniert und diese ganze nervige negative Rückkopplung einfach kurzschließt. Kleine Geldprämien für eingehaltene Termine und zusätzliches Geld bei besuchten Kursen würden ganz erheblich besser funktionieren als andersrum. Wenn man dafür ein paar sinnlose aber teuer eingekaufte Kurse wegließe, wäre das wahrscheinlich noch nicht einmal teurer.)

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Wo Sanktionen, wie von Herrn Scheele, unter dem Aspekt der Zielführung diskutiert werden, während die Frage der Menschenwürde keine mehr ist, ist alles gesagt.

    Meine Spannung vor dem morgigen Urteil des BVerG hält sich in sehr engen Grenzen. Wie oft hat eine Krähe der anderen das Auge ausgehackt?

    Ein Hoch auf die Nachtigallen.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      taz: "Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur, wünscht sich allerdings Abschwächungen der Sanktionsregeln"

      Detlef Scheele ist ja einer der drei BA-Vorstände und hat wohl schon mächtig Bammel, dass sein gutes Gehalt demnächst nicht mehr auf sein Konto fließt; nur deshalb will er wohl das Hartzsystem jetzt etwas humaner machen. Das Jahresgehalt eines BA-Vorstands ist ja schon seit 2017 gekürzt worden. Im BA Haushalt 2016 waren mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) noch 1,2 Millionen Euro veranschlagt – „ein wirklich vorzeigbarer Agenda-2010-Erfolg“. Im BA-Haushalt 2017 wurden dann "nur" noch 900.000 Euro veranschlagt. Auch in diesem Jahr bekommen die 3 BA-Vorstände "nur" noch je 300.000 Euro Jahresgehalt - macht nach Adam Riese 900.000 Euro, die der Steuerzahler für die drei BA-Vorstände aufbringen muss. Detlef Scheele ist übrigens ein Ex-SPD-Senator aus Hamburg. Wohin man schaut, man erblickt immer einen SPD-Menschen, dem es seit der Hartz-Reform finanziell sehr gut geht - nur der arme 'Hartzer', der wird sogar noch sanktioniert, wenn er in diesem demokratischen Sozialstaat seine Grundrechte wahrnehmen möchte.

      Man sieht: Nichts wäre für BA-Vorstände schlimmer als Vollbeschäftigung oder ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), denn dann müssten die BA-Chefs sich einen anderen Job suchen, der vielleicht nicht so lukrativ ist, wie der Job als BA-Vorstand.

      Es ist schon seit Jahren etwas faul im Staate Deutschland, aber die meisten Bürger merken es einfach nicht - oder wollen es nicht sehen. Rentnerarmut, Kinderarmut, Lohnsklaverei, unbarmherzige Hartz IV Sanktionen, sowie 52.000 Obdachlose werden in diesem Land einfach ausgeblendet.

    • 0G
      07400 (Profil gelöscht)
      @76530 (Profil gelöscht):

      Sanktionen gibt es im Fussball auch,



      Gelb Karte und Rote Karte.

      Nur für schlechte Leistung gibt es trotzdem Millionen p.a.

      Das Beste sind Leistungskennzahlen z.B. für Richter damit xx Fälle im Monat xxxxxx,xx Gebühren für xxx Justizbeamte und Justizkassen bringt.

      Lief erst neulich ein Verfahren. Nicht die Detailtiefe wäre wichtig sondern die Anzahl der Urteil.



      Wurde ein Richter zu Schlechtleistung am höchsten BAG Erfurz geurteilt.

      Die Dummheit frisst sich eben vom Schwanz her selber auf. So nimmt alles seinen Lauf.

      Also Sanktionen? Peter Hartz fickte sich mit anderen Volkswagener durch Brasilien und Schröder subventionierte alles und jeden für sg 5000 mal 5000 Arbeitsplätze. Die Gewerkschaft feierte das Werk ganz gross. Den Brasilien war bei ihr in der Hos. Und schnell war man den Hartz zu Vier Teilen als Sozialer Rettung los.

      Und die Gewerkschaften?



      Demos Demos Demos alles für Arsch ohne Hos

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Ich warte schon lange auf den morgigen Tag, da ich davon ausgehe, dass das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Gesetz für rechtswidrig erklären wird.

      Bitter daran ist, dass es überhaupt ein Gericht machen muss.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @pitpit pat:

        Entweder Sie verfügen über andere Informationsquellen als ich - oder Sie glauben an irgendetwas: Gott, den Nikolaus, Wunder, das Gute im Menschen, Gerechtigkeit ...

        Kurzum: an Dinge, die den meisten Menschen eher auf die ein oder andere Weise "erspart" bleiben.

        Soviel schon mal vorweg:

        * falls Sie irren, werde ich mir (uns) jede Häme ersparen;



        * falls ich irre: eine Pilgerfahrt nach Lourdes, Fatima oder Santiago de Compostella packe ich nicht mehr.

        Da wird eine Kerze im nächsten Dom genügen müssen.

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Ich war vor Jahren indirekt davon betroffen, deshalb wusste ich, dass dieses Verfahren läuft. Alle paar Monate erinnere ich oder ein Artikel mich daran und ich freue mich auf das Urteil.

          Ich habe natürlich lieber Recht als Unrecht, aber vielleicht wünschen Sie sich in diesem Fall ja auch, dass man das Existenzminimum nicht noch ein wenig mehr minimieren kann.

          Mein Tip ist: Das Verfassungsgericht sagt: 'So nicht!', die Regierung sagt 'Achso!' und dann passiert ein paar Jahre wieder nichts...

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @pitpit pat:

            Ach was.

            Das Einzige, was ich mir noch wünsche: dass mit diesem System genau das passiert, was 1989 mit der DDR passierte: Implosion.

            Frei nach den Bremer Stadtmusikanten: Etwas Besseres als den TurboKapitalismus finden wir allemal ... sofern wir unsere Bequemlichkeit und Verzagtheit überwinden.

            No risk, no fun.

  • 0G
    07400 (Profil gelöscht)

    Nein ist nicht zugelassen. K. Adenauer 1956 - 1957 Bundesgesetzplatz.

    Leistung kürzen max bis 80% vom Existenzminimum ausgeschlossen sind Miete, Lebenserhalt ff.



    zusätzlich nur betroffen Kürzen zB Zigaretten, Alkohol, Kino, Essen gehen und dafür gibt es Gutscheine. Und diese müssten geholt oder gebracht werden. Ja nach Einzelfall was zu erreichen wäre....

    Nicht kürzen Strom, Wasser, Miete, Mobilität, Telefon, Essen Trinken eben Grund und Existenzbedürfnisse und Luxus - Rauchen Saufen ff. kann siehe zuvor. Wirksamkeit von Sanktionen sind nicht belegt, bewiesen, oder auf Würde, Freiheit, Entfaltung aufbauend. Eine Sanktion soll ja zu einer Positiven Wirkung helfen oder? Wenn man Hartz 4 bleibt oder die Lebenssituation bleibt. Wozu dann Sanktionen? Achso Autorität. Gehorsam. Gefolgsam. Gefügsam. GG? Nein.

    Damit diese Kürzungen sich zur Regelmässigen Bewegung der Betroffenen Lohnen.



    Sanktionen wegen Terminen? Nein.



    Die Jobcenter und Agentur Mitarbeiter meist Angestellten einer öffentlich Dienstleistung Trägerschaft müssen pro Aktiv zu den Kunden gehen....



    Sonst werden sie ja die Ursachen nie verstehen.

    Und sich weiter so drehen.

    Ciao Bella



    Bella Ciao

  • 0G
    07301 (Profil gelöscht)

    Wir haben einen guten Sozialstaat, der es ermöglicht, 17 lange Jahre Sozialhilfe bzw. Hartz 4 zu erhalten.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @07301 (Profil gelöscht):

      Sagen Sie der geneigten Leserschaft auch, was gut daran sein soll, so lange unter Bedingungen leben zu müssen, die menschenunwürdig sind?

      Und: haben Sie schon mal mit einem Menschen zu tun gehabt, der unter Hartz IV exisitiert hat? (Leben ist etwas Anderes.)

      Jeder Mensch, der das kleine Einmaleins beherrscht, kann sich das ausrechnen. Dazu werden werden weder Abitur noch Studium benötigt.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Von dem Geld kann man in der Stadt gut leben, wenn man mit Geld umgehen kann. Daran mangelt es vielen Menschen allerdings - fängt schon an bei bestellen/ausgehen/Fertiggerichte statt frisch zu kochen, Zigaretten sowie ungesunden Getränken statt Leitungswasser. Menschenunwürdig ist das nicht. Ob man meint, dass man das alles gut bezahlen können sollte, ist eine andere Frage.

        Die Perspektive auf dem Land können Sie sicher besser beurteilen.

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Devil's Advocate:

          "Von dem Geld kann man in der Stadt gut leben, wenn man mit Geld umgehen kann."

          NÖ, das kann man gewiss nicht. Ich kenne keinen einzelnen Betroffenen, für den dies zuträfe. Den Begriff "Warenkorb" haben Sie sicherlich schon mal gehört. Dass der durch amtliche Zahlentricksereien künstlich heruntergerechnet wurde, vielleicht auch. (Falls nicht, mal recherchieren.)

          Von daher gehen Ihre Tipps an der Lebenswirklichkeit von Betroffenen in Land UND Stadt vorbei.

          Auf was HartzIVler und - analog - Armutsrentner verzichten müssen, werde ich mit Ihnen hier nicht debattieren. Das wäre eine Verdoppelung der Würdelosigkeit.

          Die 'Freiheit', selbst zu entscheiden, worauf ich verzichte (Medizin, Blumen, Bildung, Kultur, Essen gehen, Genussmittel, Fahrten, Urlaubsreisen, Geschenke u. v. a. m.) ist keine.

          Kennen Sie einen Betroffenen, der sich Monat für Monat seine notwendigsten Ausgaben leisten kann?

          P.s. Falls Sie eine aufrichtige Debatte suchen: lassen Sie sich von der taz-Moderation meine Mail-Adresse geben.

          Es kann sofort losgehen. Glückauf!

          • @76530 (Profil gelöscht):

            Sind das jetzt ernstgemeinte Beispiele der Haerte des Lebenss als H44-Empfaenger?



            Medizin - zahlt die Kasse



            Blumen - Luxus



            Bildung - in DE vielfach gratis, wenn auch nicht der Tangokurs und die Pschychotherapieausbildung



            Kultur - selber Kultur betreiben ist wohl nicht so teuer



            Essen gehen - nicht arbeiten, aber andere fuer sich arbeiten lassen



            Genussmittel, Fahrten, Urlaubsreisen - die Wuensche sind unermesslich



            Geschenke- wenn ein gekauftes Geschenk von H4 finanziert wird, ist es eigentlich ein Geschenk der Steuerzahler. Und man muss ja nicht Gegenstaende verschenken

            • 7G
              76530 (Profil gelöscht)
              @meerwind7:

              Das hört sich eher nach heißer Luft als nach Meerwind an. Sie leben offenbar in einer anderen Welt. Sie muss eine traurige sein.

              Nur ein Beispiel, um die Dummheit Ihrer Behauptungen zu entlarven:

              Die Kasse übernimmt nicht alle medizinisch notwendigen Ausgaben. Von IGeL Leistungen haben Sie schon mal gehört? Selbst als Chronisch Kranker zahlen Sie 1%, sonstige 2% selbst. Für Menschen, die physiotherapeutische Behandlungen benötigen (KG z.B.), kommt da einiges zusammen. Viele notwendige Medikamente müssen selbst bezahlt werden.

              Selten so einen gequirlten Mist gelesen. Zeit genug für eine fundierte Erwiderung wäre gewesen. Aber Zeit allein reicht offenbar nicht ...

              P.s. Züschotherapie ist falsch geschrieben. Mal das Programm neu justieren!

          • @76530 (Profil gelöscht):

            Persönlich eine Zeit lang mit dem Geld gelebt (wenn Kosten abgezogen werden, die das Jobcenter übernähme) und musste dafür neben dem Studium arbeiten. Ist machbar und konnte auch was sparen.

            Kenne auch Betroffene, die sehr gut damit leben können. Besser als manche Geringverdienerfamilie, die ich kenne.

            • 7G
              76530 (Profil gelöscht)
              @Devil's Advocate:

              Auf dieser Basis von unbewiesenen Behauptungen debattiere ich nicht.

              Ich habe auch mal jemanden gekannt, der hat von einem gehört, dessen Freundin beim Frisur jemanden traf, der nach Feierabend ein Bier weniger getrunken haben soll als seine Kumpels. Heute soll er Milliardär sein. Sind Sie das gar?

              Ich habe Ihnen gestern ein Angebot unterbreitet. Nehmen Sie es an - oder lassen Sie es bleiben. EndeGelände.

    • @07301 (Profil gelöscht):

      Wir haben keinen guten Sozialstaat.

      So einfach ist das.

  • Das Zitat des sog. Bundesarbeitsministers zeigt eines der gravierenden Probleme der aktuellen Politik: Höherrangiges Recht wird ignoriert, das Grundgesetz am liebsten gleich völlig. Das Ergebnis heißt nicht Rechtsstaat. Was wohl ein Grund ist, weshalb man diese Behauptung gerade plakatiert.

    Art. 1 GG besitzt keine Klausel dahingehend, dass nur die Würde derer, die sich sinnlosen Maßnahmen ergeben (und damit oftmals entwürdigen lassen) unantastbar wäre. Steht sogar unter Ewigkeitsklausel – da ist nichts ran zu rütteln.

    Und weiter: Freiheit der Arbeitswahl, Freizügigkeit des Aufenthaltsortes – wenig Spielraum für niederrangige Gesetze wie das Unsozialgesetzbuch. Einladungen statt Ladungen, deren Ablehnung aber sanktionieren (gerne verbotenerweise in Personalunion des Sachbearbeiters) – ein Schelm, wer hier keine Täuschungsabsicht vermutet.

    Dafür erfüllen all die schönen neuen Gesetze doch bestimmt das Zitiergebot des GG und geben bekannt, welche Grundrechte sie einschränken … Oh! Nein, tun sie nicht.



    Die Vorgabe dafür ist eindeutig: Nichtigkeit des gesamten Gesetzes.

    Selbstverständlich wird das BVerfG nicht so argumentieren, das haben Entscheidungen der Vergangenheit oft genug bewiesen.



    Trotz allem: Wie man sich aus dieser eindeutigen Rechtslage herauswieseln wird, bleibt spannend.

    • @BvW:

      Wenn Sie sich den sachlichen Schutzbereich eines Grundrechts einfach selbst definieren, können Sie so gut wie jede Ansicht rechtfertigen. Das wirkt wie eine Laien-Verschwörungstheorie, die den bösen Juristen-Eliten Rechtsbruch vorwirft.

      • @Devil's Advocate:

        „Zur Menschenwürde gehört auch, dass Menschen sich anstrengen. Sonst wäre das ein Bedingungsloses Grundeinkommen“, sagt Heil.



        " Das Gericht betont dabei den Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen allein kraft seines Menschseins zukommt." ( de.wikipedia.org/w...erfassungsgerichts )



        So bibelfest sollte Herr Arbeitsminister Heil dann doch sein; also wenn sich eine*r hier was zurechtbiegt, ist das eher der in verfassungsethischer Hinsicht fragwürdige Hubertus, nicht BVW ;) .

        • @Hugo:

          Minister Heil hat keine juristische Definition gegeben, sondern umgangssprachlich auf die Frage nach der Würde reagiert. Am Kommentar von BVW ändert das nichts.