Laut einem Vergleichsportal reicht das Bürgergeld nicht, um die gestiegenen Energiekosten zu bezahlen. Sozialverbände machen Druck.
Die Hartz-IV-Sätze drohen unter das Existenzminimum zu sinken, so ein Gutachten. Das dürfte die neue Regierung unter Handlungsdruck setzen.
Eine Studie offenbart: Mehr als 1 Million Haushalten bleibt nach Abzug der Wohnkosten kaum noch Geld zum Leben. Besonders betroffen sind Alleinerziehende.
Asylbewerbern, die nicht mit Behörden kooperieren, wird das Geld gekürzt. Ein Gutachten zweifelt nun die Rechtmäßigkeit solcher Sanktionen an.
In Rekordzeit sammelte „Hamburg soll Grundeinkommen testen“ genug Unterschriften. Die Hansestadt ist allen anderen einen Schritt voraus.
Der Soziologe Jürgen Schupp begrüßt das Karlsruher Urteil. Die Ungleichbehandlung von unter 25-Jährigen müsse allerdings noch vom Gesetzgeber bereinigt werden.
Das Verfassungsgericht hält Kürzungen des Arbeitslosengelds zwar für zulässig, begrenzt die Sanktionen aber auf auf maximal 30 Prozent.
Darf man die Ärmsten sanktionieren und den Regelsatz für das Sozialgeld kürzen? Darüber entscheidet am Dienstag das Bundesverfassungsgericht.
Bislang verweigerten viele Landkreise die Anpassung der Leistungen an die Inflation. Zu Unrecht, entschied das Landessozialgericht Niedersachsens.
Laut einem Bericht des TV-Magazins „Monitor“ spart die Bundesregierung jährlich rund 10 Milliarden Euro. Grund sei eine fragwürdige Berechnung des Existenzminimums.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf die volle Übernahme von Wohn- und Heizkosten.
Sie bedeutet den Abstieg unter das Existenzminimum. Ihre Erhöhung ist ein Schritt, um Krankheit als soziales Risiko stärker zu berücksichtigen.
Das Bundessozialgericht versagt einem abgelehnten Asylbewerber aus Kamerun das Existenzminimum. Das klingt hart, ist aber gut begründet.
Das Bundessozialgericht entscheidet: Wer die eigene Abschiebung verhindert, hat nur Anspruch auf das „unabweisbar Gebotene“.
Linke und Grüne bringen Vorschläge für Mindestrenten in den Bundestag ein. Umgesetzt werden sie aber in dieser Legislaturperiode nicht.
Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband verlangt 520 Euro für Hartz-IV-Bezieher. Erst dann sei Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich.
Wer länger als sechs Monate in Deutschland lebt, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Aber: Hartz-IV-Leistungen gelten nicht für jeden, urteilen die Richter.
Flüchtlinge sollen schneller in Arbeit kommen – doch das heißt manchmal, mit einem Lohn unter der Armutsgrenze zu leben.