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Kommentar Schlecker-UrteilArschlochmanagement in Reinform

Ulrike Herrmann
Kommentar von Ulrike Herrmann

Kein Urteil bringt verlorene Arbeitsplätze wieder. Die Rücksichtslosigkeit Anton Schleckers ist zwar mies, aber leider nicht justiziabel.

Der Chef nach dem Urteil Foto: reuters

D er einstige Drogeriekönig Anton Schlecker ist krachend gescheitert. Dabei hatte der gelernte Metzgermeister eigentlich die richtige Idee: Schon 1975 verstand er, dass Selbstbedienung in Discountläden die Zukunft sein würde. Auch die zweite Strategie war richtig: Schlecker setzte auf brachiale Expansion. Immerzu eröffnete er neue Geschäfte. Denn wer hohen Umsatz macht, hat Marktmacht und kann die Lieferanten zu enormen Rabatten zwingen.

Es gab nur ein Problem: Flexibilität war nicht Schleckers Stärke. Stur blieb er seinen Ursprungsideen treu, auch als die Konkurrenz schon längst auf größere Flächen und ein breiteres Angebot setzte.

Es folgte nicht nur eine Pleite, sondern auch ein beispielloser Prozess: Schlecker erhielt jetzt zwei Jahre auf Bewährung wegen vorsätzlichen Bankrotts. Seine beiden Kinder müssen sogar ins Gefängnis, weil sie kurz vor der Insolvenz noch diverse Millionen abzweigten.

Das Urteil geht in Ordnung, obwohl Schlecker nun nicht in Haft muss. Denn wahrscheinlich wollte und konnte er selbst bis zum Schluss nicht glauben, dass er pleite ist. Dafür spricht schon seine Unternehmensstruktur: Schlecker firmierte als „Einzelhändler“. Er muss also mit seinem gesamten Vermögen haften. Jeder andere Unternehmer hätte den Milliardenkonzern längst in eine GmbH umgewandelt, um den Privatbesitz vor eventuellen Verlusten zu schützen.

Mitleid ist allerdings nicht angebracht. Denn Schlecker war ein rücksichtsloser Arbeitgeber, der seine Angestellten bluten ließ. Löhne in Millionenhöhe wurden gegen Ende nicht mehr ausgezahlt und sind durch den Konkurs verloren. Aber ein solches Arschlochmanagement ist nicht justiziabel.

Ihren Job wären die 25.000 Schlecker-Angestellten in jedem Fall los. Der Markt für Drogerien ist gesättigt. Die Jobs, die es bei Schlecker nicht mehr gibt, sind zu dm und Rossmann gewandert.

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Ulrike Herrmann
Wirtschaftsredakteurin
Der Kapitalismus fasziniert Ulrike schon seit der Schulzeit, als sie kurz vor dem Abitur in Gemeinschaftskunde mit dem Streit zwischen Angebots- und Nachfragetheorie konfrontiert wurde. Der weitere Weg wirkt nur von außen zufällig: Zunächst machte Ulrike eine Banklehre, absolvierte dann die Henri-Nannen-Schule für Journalismus, um anschließend an der FU Berlin Geschichte und Philosophie zu studieren. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin der Körber-Stiftung in Hamburg und Pressesprecherin der Hamburger Gleichstellungssenatorin Krista Sager (Grüne). Seit 2000 ist sie bei der taz und schreibt nebenher Bücher. Ihr neuester Bestseller heißt: "Das Ende des Kapitalismus. Warum Wachstum und Klimaschutz nicht vereinbar sind - und wie wir in Zukunft leben werden". Von ihr stammen auch die Bestseller „Hurra, wir dürfen zahlen. Der Selbstbetrug der Mittelschicht“ (Piper 2012), „Der Sieg des Kapitals. Wie der Reichtum in die Welt kam: Die Geschichte von Wachstum, Geld und Krisen“ (Piper 2015), "Kein Kapitalismus ist auch keine Lösung. Die Krise der heutigen Ökonomie - oder was wir von Smith, Marx und Keynes lernen können" (Piper 2018) sowie "Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen. Warum es kein Wunder ist, dass wir reich geworden sind" (Piper 2022).
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29 Kommentare

 / 
  • Kann mir nicht helfen, aber das Urteil kann ich nicht nachvollziehen: Vorsätzlicher Bankrott? Dummheit und Unfähigkeit JA, aber wer einem dummen Unternehmer Geld leiht und ihm Waren liefert, ohne sein Geschäftsmodell zu hinterfragen, der ist schon selbst schuld. Zumal in der Drogerie- und Kosmetikbranche ohnehin irre verdient wird/wurde.

    Und die Immobilien waren doch in der Regel solche, die sonst keiner genommen hätte (die frühere Sch-Filiale im Nachbarort steht nun seit Jahren leer).

    Dass er sich nicht, wie andere, rechtlich als GmbH-Gesellschafter abgesichert hatte (richtigerweise im Artikel erwähnt) erhärtet den Dummheits-Vordacht.

    Bleiben die "Schlecker-Frauen". Mit Verlaub, das war doch wohnortnahe Heimarbeit. Den Job hat gemacht, wer sonst keinen gehabt hätte.

    Irgendwie muss man doch seinen Arbeitgeber einschätzen können. Und selbst den Abgang nehmen.

    In diesem speziellen Fall kann ich in das Geheule beim besten Willen nicht einstimmen...

    • @Achtsamer:

      Sie dürfen die Begriffsoberfläche nicht so wortwörtlich nehmen. In den Paragraphen 283, 283 a StGB werden Sie fündig.

    • @Achtsamer:

      Ja wie? "...erhärtet den Dummheits-Vordacht."

       

      Stimmt. Was man kennt - meint man schnell zu erkennen - Zutreffen muß das aber nicht - kerr!

  • Eines der vielen Probleme im deutschen Insolvenzrecht: §64 II GmbhG eröffnet die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei nicht rechtzeitiger Insolvenzanmeldung.

     

    Eine vergleichbare Regelung für Einzelunternehmer fehlt, obwohl deren persönliche Haftung für die Gläubiger in der Regel nichts wert ist. Schlecker senior wird so als Einzelunternehmer privilegiert obwohl er der eigentlich Schuldige ist.

    • @A. Müllermilch:

      Meiner Meinung nach gibt es viel zu wenig Haftung.

      Hinsichtlich unterschiedlicher Reichweite(n) stimme ich Ihnen durchaus zu.

      Man muss sauber zwischen Haftung mit Vermögen und strafrechtlicher Verantwortung trennen.

      64 GmbHG eröffnet einen Anspruch der Gesellschaft auf Schadensersatz. Dem kann der GF wenn es hart auf hart kommt genauso entgehen wie Schlecker.

      Oder Sie meinen etwas anderes.

    • @A. Müllermilch:

      Das, muss ich gestehen, verstehe ich nicht ganz. Ein Einzelunternehmer haftet doch sowieso persönlich. GmbH-GF werden durch § 64 GmbHG nur in besonderen Situationen auch zur Haftung herangezogen.

      • @sart:

        Schlecker ist pleite. Für ihn gilt, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Die Gläübiger gehen leer aus. Strafrechtlich gibt es für ihn den Tatbestand der Insolvenzverschleppung nicht weil er wegen der theoretischen persönlichen Haftung keine Insolvenz anmelden muss obwohl die persönliche Haftung für Gläubiger nichts wert ist. Der Einzelunternehmer flüchtet sich in die Privatinsolvenz und ist damit die persönliche Haftung los.

         

        Bei den Gmbh-Geschäftsführern ist der geleiche Tatbestand - Weiterwurschteln trotz Zahlungsunfähigkeit - eine Straftat, für die sie zivilrechtlich haften. Weil Straftat klappt das mit der Privatinsolvenz nicht ganz so einfach.

         

        @lowandorder:

        Sie haben recht, alte Schule/falsche Vorschrift::

        §64II GmbHG a.F. => §15a InsO (momig)

        • @A. Müllermilch:

          May be. But.

           

          Wenn Sie sich dazu Ihren Absatz -

          "…Eine vergleichbare Regelung für Einzelunternehmer fehlt, obwohl deren persönliche Haftung für die Gläubiger in der Regel nichts wert ist. Schlecker senior wird so als Einzelunternehmer privilegiert obwohl er der eigentlich Schuldige ist.…"

           

          Nochmals zu Gemüter führen wollen?!

          Oder. Andersrum gefragt -

          Was meinen Sie wohl - welche Gründe zu derartigen handelsrechtlichen Konstruktionen wie - Gipfel - ;)(

          GmbH&CoKG - fff geführt haben?

          Spiegelbild ist dann grundsätzlich die Kreditwürdigkeit - kerr!

           

          (ps daß da noch Luft nach oben ist -

          Über Verschiebung der Gewinne

          mittels sog. Patent/Erfindungs-AGs

          Sitz - Caymans - steht auf nem anderen Blatt. Auch wieder wahr!;)((

      • @sart:

        Dem Herr sind bei seinen

        Repetitor-Unterlagen - scheint's die

        Seiten durcheinandergeraten!;)

  • was ist das für ein tier, die gier ?

    frisst an mir und frisst an dir.

    will mehr und mehr und frisst uns leer ...

    • @adagiobarber:

      genau

    • @adagiobarber:

      Wie weise.

  • Danke. Bitter. Aber. So isset.

     

    &

     

    Euch Pharisäern.

    Macht mal halblang.

    "Fäkalsprache"¿ - Ah ja?

    Feiner Trick des Distanzierens.

    Fäkalie ist ja erst das Produkt. Newahr.

    Argot - träfe es wohl besser!

    Arschloch - als Personalisierung!

    But. So what!

    & ~>

    "Arschlöchermanagement"

    Ja. Hätte ich besser gefunden -

    Nu. Genderneutral passend

    & ~> umfassend ~>

    Die Kinder sind schließlich - nunja

    Erwachsene.

     

    Ach ja - Argot.

    "Das Argot ist ursprünglich die Bezeichnung für einen historischen Soziolekt des Französischen, nämlich die Geheimsprache der Bettler und Gauner Frankreichs im Mittelalter, analog zum Rotwelschen im deutschen Sprachraum.…

    Victor Hugo verwendet im Roman Les Misérables (1862) häufig Argot[1]; in den deutschen Ausgaben werden diese Passagen meist als unübersetzbar ausgelassen."

    &

    kurz - Wie naheliegend&passend!

    Ja. Meinescheißenocheins - laßt doch mal die Kirche im Dorf - ihr pc-ler.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Argot

    • @Lowandorder:

      & nochens dazu -

       

      "Mama - ob du nun Häufchen Aa oder

      Scheiße - sagst.… Stinken tut's ja doch!"

      Da konnte seine Frau Mutter & wie passend - Dr. rer. oec. ;)

      Wenig entgegnen.

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Gesteigert wird das Kacka-Gerede noch durch diesen Slogan:

         

        "Sexistische Kackscheisse"

         

        Ein relativ gängige feministische Parole.

         

        Regressive Kinderfreude an dem was hinten raus kommt und dann sogar noch als Tautologie.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          Jau. Stimmt.

           

          Der Stilblüten sind viele.

          Bringe gerade kids ums Eck bei -

          Wie frauman ne Gitarre&Flöte spielt.

          Die Fäkalie taucht nur derart auf -

          "Scheißedassagtmanabernicht!"

          &

          Echoliert mit "Genau - sonst ist die ganze Bildung im Arsch!"

          Anyway - bei Bübchen hat's dann letztlich doch noch zum Matheprof in

          Berkeley gelangt!;)

          Da mähtste nix.

          Normal.

          &

          (nur will das in manche schlichte

          Schädel schlicht nicht rein!

          s.o. aE.!;))

  • "Die Rücksichtslosigkeit Anton Schleckers ist zwar mies, aber leider nicht justiziabel"... und warum nicht? Weil die Rücksichtslosigkeit der miesen Opportunisten im Bundestag und die Willfährigkeit der Justiz gegenüber kriminell agierenden Bundesregierungen genauso mies ist. Und "der Gesetzgeber", diese mehrheitliche Ansammlung mieser Opportunisten, so mies wie er ist, sich natürlich nicht als justiziabel erkennen möchte.



    Furchtbare Juristen und kriminelle Regierende am Werk - zum Schaden der Bundesbürger, geleitet von einem "Gesetzgeber" der kein Gesetz gegen die regierungsamtlich und geschäftlich miesen Handlungen möchte. Leider nicht justiziabel? Das ist Programm!



    Gegen Bundesbürger im uninteressanten Mittel- oder Niedriglohnbereich liest sich das so:



    „Die Gefährdung der wirtschaftlichen und persönlichen Existenz des Vollstreckungsschuldners wird vom Gesetzgeber ausdrücklich in Kauf genommen“ (Originalzitat Finanzamt Sankt Augustin)

     

    Kommentar gekürzt. Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl.

    Die Moderation

  • Anton Schlecker hatte eine Art Schneeballsystem aufgezogen: Er musste ständig neue Läden erhöffnen, weil er dort die günstig eingekaufte Ware stappelte. Dass diese Waren auch in einer gewissen Zeit mit einem Profit verkauft werden musste, hatte er nicht wirklich eingeplant. Zudem hätte er sein Unternehmen an einem bestimmten Punkt modernisieren müssen und dazu hätte er dann diese geheime Struktur aufgeben müssen. Jetzt ist er dafür sehr glimpflich davongekommen und seine Kinder sind ab jetzt verurteilte Betrüger. Für mich sieht das so aus, als ob die harte Korrektur eines solchen Marktteilnehmers wie Schlecker einfach folgen muss. Wer so agiert, den bestraft das System. Und Schlecker hat wahrscheinlich schon eine negative Wirkung auf die Löhne und Arbeitsmentalität in diesem Segment gehabt, denn wenn es so ging, dann probieren es auch andere.

  • Ein A...artikel von Ulrike Herrmann, das geht gar nicht.

    Da hätten 20 andere Wörter auf dieses Management passen können.

     

    Mit dieser vor allem auch sachlich nicht aussagekräftigen Formulierung werten Sie Ihre sonstige Arbeit bei den Lesern ab, die Artikel und Vorträge bisher als sehr kompetent geschätzt haben, Frau Herrmann.

  • Im Unterscheid zu den vielen von scheinmoralischer Empörungstriefenden Kommentaren in anderen Medien ist das ja ein ziemlich sachlicher Kommentar. Nur die Überschrift ist irgendwie daneben gegangen. Die Schlecker-Mitarbeiter hatte am Ende bessere Arbeitsbedingungen als beispielsweise die Mitarbeiter des in den Medien stets so hoch gelobten Götz Werner. Darüber gibt es zahlreiche Belege. Aber die Medien und das Publikum lieben eben die Schlichtheit: hier der Strahlemann Werner (der auch das bedingungslose Grundeinkommen propagiert) und dort der Bösewicht Schlecker. Ganz so einfach ist es leider nicht.

  • Fly to paradise, wahrscheinlich mit Berlin-Air. Es ist ja billiger. Tja nur der Abflug klappte nicht mehr für die Schleckerblagen.

     

    Also für den Bundesbürger, der ja strafrechtlich nicht so bewandert ist. Das standesangepasste Strafrecht kennt ab einer bestimmten Einkommensgrenze weder die Straftatsbestände "Korruption", Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung und keinen Insolvenzbetrug. Das gilt aber nur, wenn der Bekanntheits- und Vertrautheitsgrad zu Bundespolitikern groß genug ist. Siehe Deutsche Vermögensberatung - Kohl, AWD-Schröder. Bei dem Herrn Schlecker war es eben das schwäbisch kleinstkarierte, was dann doch nicht als standesgemäß, systemisch und politisch schützenswert galt. Das führte letztlich zu einer Verurteilung der Schlecker-Lustprodukte wegen Insolvenzverschleppung.

     

    Ein FDP-Mitglied mag das als schreiende soziale Ungerechtigkeit brandmarken, aber es ist nicht erlaubt eine Pleite zu verursachen und sich gleichzeitig noch alle Vermögenswerte unter den Nagel zu reißen um sie an einen sicheren Ort zu transportieren.

     

    Glücklicherweise wird bei dieser "Notwehrhandlung" großzügig damit verfahren. So ist dem Autor bekannt, dass ein Unternehmen aus der CDU-Hochburg Vechta Maschinen und weitere Vermögenswerte in der Werkhalle in einem ungenutzten Trakt wegsperren ließ, damit der Insolvenzverwalter diese nicht zu Gesicht bekam.

     

    Schließlich ist nicht der Unternehmer an der Pleite schuld, sondern seine faulen Mitarbeiter, die sich nicht richtig angestrengt haben. Deshalb ist es nur sein gutes Recht sich eine neue Existenz aufzubauen, während das undankbare Pack nun erst mal sehen soll, was es davon hat, wenn man nicht gnädig den Siegelring küsst von der Hand, die einem das Brot gibt. (in memorian Prinz Johannes, mehrere Namen & Titel, von Thurn und Taxis)

  • Ich finde die Wortwahl A....management nicht i.O.

    Ein Kommentar mit gleicher Fäkalsprache würde gelöscht werden.

    Soll wohl spritzig kumpelhaft klingen....für den gefälligen Leser. Tut es aber nicht!

  • Die Kinder haben sich kurz vor der Pleite je 3,5 Millionen auf ihre Privatkonten überwiesen. Anschließend sagten sie wahrheitsgemäß "Es ist nichts mehr da!".

  • 4G
    41069 (Profil gelöscht)

    Seltsame juristische Teilhabe “Das Urteil geht in Ordnung“.

    Ein Urteil wegen arglistiger Insolvenz(verschleppung) bzw. Vorsätzliche Insolvenz ohne Bewährung und Regresspflicht wäre auch “in Ordnung“, ist aber eher selten in der kapitalistischen Rechtsprechung.

    Es war kein unjustitiables Arschlochmanagent, es war eiskaltes Kalkül kapitalistischer Gier.

    Die Beschäftigten gehen leer aus, ihre Forderungen sind in der kapitalfreundlichen Insolvenzrecht nachrangig.

  • Guter Kommentar.

    Nur die Beteiligung / Verurteilung der Kinder würde ich gerne genauer verstehen. Wenn die Beihilfe zum Konkurs geleistet haben, wem haben die dann geholfen?

    • @fly:

      Die Haftung, also der Durchgriff auf das Vermögen Anton Schleckers durch den Insolvenzverwalter liegt allein beim Unternehmer Schlecker. Nicht bei den Kindern.

      Wenn aber die Kinder als Angestellte der Firma Anton Schlecker sich jeweis 3,5 Mio vom Firmenkonto aufs Privatkonto überweisen beschleunigen sie erstens den Abgang der Firma und zweitens entziehen sie der Fima bzw später dem Insolvenverwalter Geld mit dem dieser ggf. andere Gläubiger (Pesonal, Liefarnten..) hätte quotal bezahlen können.

      Der Konkurs wurde als beschleunigt, gleichwohl er wohl nicht aufzuhaten gewesen wäre, trotz ggf. 3,5 Mio mehr in der Kasse Anton Schleckers.

      Das wurde als illegal eingestuft und dafür fahren die jetzt ein.

    • @fly:

      Na steht doch da!

      Ihren Ollen - Altvorderen -

      vulgo - dem Vadder!

  • "Die Jobs, die es bei Schlecker nicht mehr gibt, sind zu dm und Rossmann gewandert."

     

    So liegen wir alle aufgehoben und geborgen in der unsichtbaren Hand des Marktes, in der beste aller möglichen Welten...

    • @El-ahrairah:

      "Die Jobs, die es bei Schlecker nicht mehr gibt, sind zu dm und Rossmann gewandert."

       

      Wirklich "alle" ??

      Kann ich mir nicht vorstellen!