piwik no script img

Sieben Jahre nach Pleite der DrogerieketteSchlecker-Kinder gehen ins Gefängnis

Obwohl Anton Schlecker wohl von der drohenden Pleite seiner Drogeriekette wusste, räumte er Millionen beiseite. Er musste nicht in den Knast – seine Kinder schon.

Meike (li.) und Lars Schlecker (2. v. re.) müssen in den Knast. Ihre Eltern (hier im Jahr 2017) nicht Foto: dpa

Stuttgart dpa | Die Richter waren überzeugt: Die Pleite der Drogeriemarktkette bereits vor Augen, hatte die Familie Schlecker Millionen beiseite geschafft, um das Geld vor Gläubigern in Sicherheit zu bringen. Anton Schlecker war dafür 2017 vor dem Stuttgarter Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Seine Kinder Lars und Meike Schlecker traf es mit Haftstrafen ohne Bewährung härter. Sie legten gegen das Urteil Revision ein – vergeblich, wie der Bundesgerichtshof jetzt mitteilte. Die Geschwister müssen nun ins Gefängnis.

Den beiden Kindern von Anton Schlecker werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne in Millionenhöhe aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt – nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging.

Hierin habe das Landgericht die schwerwiegendste Tat – nämlich Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott – gesehen, hieß es in der Mitteilung des BGH. Deshalb wurden die Kinder härter bestraft als ihr Vater. Die zweijährige Haftstrafe von Anton Schlecker, die er neben einer Geldstrafe bekommen hatte, war zur Bewährung ausgesetzt worden. Schleckers Frau Christa war anfangs auch im Stuttgarter Strafprozess angeklagt, das Verfahren wurde aber eingestellt.

Ihre Kinder Lars und Meike sind nun rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Das sind im Falle von Meike ein Monat, im Falle von Lars zwei Monate weniger als im Urteil des Landgerichts vorgesehen. Zur Begründung hieß es in der Mitteilung des BGH, das Landgericht habe die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht.

Tausende Mitarbeiter verloren ihre Jobs

Schlecker, einst die größte Drogeriemarktkette Europas, hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Eine Rettung schlug fehl, Tausende Mitarbeiter verloren ihre Jobs. In dem Verfahren im Jahr 2017 ging es um die Frage, wann Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Von dem Zeitpunkt an hätten er und seine Kinder kein Geld mehr aus dem Unternehmen abziehen dürfen.

Anton Schlecker sah den Zeitpunkt offenbar nie kommen. Vor Gericht hatte er beteuert: „Die Insolvenz für mein Unternehmen war für mich unvollstellbar.“ Noch Ende 2011 bestand er darauf, den Mitarbeitern nicht nur pünktlich das Gehalt, sondern auch Weihnachtsgeld zu zahlen. Kurz vor der Insolvenz hatte Schlecker seinen vier Enkeln aber auch sechsstellige Summen überwiesen und war mit seinen Kindern in die Karibik gereist.

Seine Familie wiegte sich offenbar in dem Glauben, das alles gut gehen würde, bis Handelspartner und Versicherer Anfang 2012 die Reißleine zogen. Im Gerichtssaal berichtete Schlecker von einem Anruf seiner Tochter kurz vor der Pleite im Januar 2012: Fassungslos sei sie gewesen. „Papa, die lassen uns fallen.“

Richter glaubten nicht an vermeintliche Unwissenheit

Die Richter am Landgericht nahmen der Familie die Unwissenheit nicht ab. Nach Überzeugung der Kammer drohte die Zahlungsunfähigkeit schon ab dem 1. Februar 2011. Von da an hätte Schlecker demnach kein Geld mehr aus der Firma ziehen und auch nichts mehr aus seinem privaten Vermögen an andere übertragen dürfen. Denn als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit allem, was er besaß.

Insgesamt gut 14 Millionen Euro haben die Schleckers mittlerweile an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt, der immer noch versucht, in mühsamen Prozessen – etwa gegen Kartelle bei Lieferanten – Geld einzutreiben. Denn insgesamt haben die Gläubiger früheren Angaben zufolge mehr als eine Milliarde Euro an Forderungen angemeldet.

Ein zivilrechtliches Nachspiel in Österreich war 2018 mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Schleckers Frau und Kinder hatten sich vor dem Landgericht Linz mit der ebenfalls insolventen österreichischen Schlecker-Nachfolgerkette Dayli geeinigt. Über den Betrag wurde Stillschweigen vereinbart. Dayli-Insolvenzverwalter Rudolf Mitterlehner hatte Ende 2017 zum Prozessauftakt 20 Millionen Euro Schadenersatz von Schleckers Frau und den beiden Kindern gefordert.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!