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Folge von Polizeischüssen in BremenPolizist schießt, Mieter soll büßen

Ein Polizist schießt in Bremen auf eine geschlossene Wohnungstür und verletzt eine 17-Jährige. Nicht er, sondern der Mieter wird nun belangt.

So sieht Notwehr aus: Einschusslöcher an der Wohnungstür in Bremen Foto: dpa

BREMEN taz | In Bremen wird nach Polizei-Schüssen auf eine 17-Jährige im März 2016 nun der 33 Jahre alte Mieter der Wohnung belangt – und nicht der Beamte. Bei einem Einsatz hatte ein Polizist fünf Schüsse auf eine geschlossene Wohnungstür abgegeben. Die Jugendliche, die zufällig dahinter stand, war dabei lebensgefährlich verletzt worden. Dass der Polizist trotz geschlossener Tür in Notwehr gehandelt habe, hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Juni 2016 erklärt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt und stattdessen gegen den Mieter ermittelt. Nun wurde ein Strafbefehl erlassen, wie die Frankfurter Rundschau berichtete und eine Sprecherin des Amtsgerichts bestätigte.

Wegen gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Mieter per Strafbefehl eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er legte dagegen Einspruch ein, sodass nun eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht folgen wird.

Laut Staatsanwaltschaft war es der Mieter selbst, der am ersten Märzwochenende 2016 die Polizei gerufen hatte: In seiner Wohnung hatte die 17-Jährige ihren Geburtstag gefeiert. Auch ungebetene Gäste waren gekommen und hatten wohl Ärger gemacht. Die Feiernden sollen die Störer rausgeworfen haben, wobei es zu Verletzungen gekommen und Blut geflossen sein soll. Als es wenig später im Treppenhaus rumpelte, soll der Mieter gedacht haben, dass es sich um die Störer handele. Er öffnete die Wohnungstür einen Spalt breit und schoss mit einer Schreckschusspistole.

Draußen standen aber nicht die Störenfriede, sondern die herbeigerufenen Polizisten. Einer von ihnen, ein hospitierender Beamter des Spezialeinsatzkommandos, erwiderte das Feuer und schoss auf die bereits wieder geschlossene Wohnungstür.

Der Mieter hat die Reaktion der Polizei provoziert und eine fahrlässige Ursache für die Verletzung der 17-Jährigengesetzt.

Staatsanwaltschaft Bremen

Laut Staatsanwaltschaft konnte der Polizist weder sehen, dass dahinter die junge Frau stand, noch, dass zuvor mit einer Schreckschusswaffe geschossen wurde. Bei ihrer Ankunft hätten die Polizisten im Treppenhaus Blutspuren gesehen, die zu der Wohnung führten. Sie seien davon ausgegangen, dass Leib und Leben der Beteiligten gefährdet gewesen seien. Die 17-Jährige wurde drei Mal getroffen und musste operiert werden.

Schuld an allem ist für die Staatsanwaltschaft nun der Mieter. Silke Noltensmeier, Sprecherin der Bremer Staatsanwaltschaft, erklärte diese Bewertung so: Sowohl Polizist als auch Mieter seien einem Irrtum erlegen. Aber: „Im Unterschied zum Polizisten ist der Mieter nicht davon ausgegangen, dass auf ihn scharf geschossen wird.“ Der Mieter habe die Reaktion der Polizei provoziert und eine „fahrlässige Ursache für die Verletzung der 17-Jährigen gesetzt“. Gleichzeitig habe er durch den Schuss auf den Flur billigend in Kauf genommen, dass jemand verletzt wird – der Polizist erlitt ein Knalltrauma.

Schüsse durch die Polizei

Im Jahr 2015 schossen Polizisten in Deutschland laut einer Statistik der Deutschen Hochschule der Polizei insgesamt 40 Mal auf Menschen. Diese Zahlen wurden im Herbst 2016 veröffentlicht.

Warnschüsse wurden demnach 48 Mal abgegeben.

In den meisten Fälle handelte es sich laut der Erhebung um Notwehr oder Nothilfe.

Getötet wurden 2015 dadurch zehn Menschen, darunter ein Unbeteiligter.

Verletzt wurden durch die Schüsse 22 Menschen.

2014 starben sieben Menschen durch Polizeischüsse, 31 wurden verletzt.

Unzulässig war der Schusswaffengebrauch im Jahr 2015 offiziell drei Mal, 2014 waren es sieben Mal.

Der Anwalt des Mieters war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Rafael Behr, Professor an der Akademie der Polizei in Hamburg, befürchtet bei der Polizei insgesamt einem offensiveren Umgang mit Schusswaffen. Dass liege auch daran, dass in der Bevölkerung immer mehr Schreckschusswaffen in Umlauf seien. „Wenn die Waffe den Anschein macht, scharf zu sein, so urteilen die Gerichte, dass man den Polizisten nicht zumuten kann, den Unterschied in der Schnelligkeit eines Einsatzes zu beurteilen“, erklärte Behr. „Daran denken die meisten nicht, die sich bewaffnen: dass sie auch eine Gefahr für die Einsatzkräfte darstellen.“

Aus vielen Prozessen um Schusswaffeneinsätze sei bekannt, dass Richter ein Verständnis für die Einsatzsituation aufbringen: „Wenn die Sache uneindeutig ist und der Beamte darlegen kann, dass es eine Gefährdungssituation gab, bekommt er meist Recht“, sagte Behr.

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33 Kommentare

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  • Dass das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt wurde und nun gegen den Mieter erhoben wird, zeigt einmal mehr die Vorgehensweise des Repressionsapparates auf, mit der er sich seine Herrschaft absichern und legitimieren will.

    • @Uranus:

      Hallo?

      Da hat jemand die Tür einen Spalt geöffnet und ohne hinauszuschauen herausgeballert. Ziemlich dämlich, wenn man gerade die Polizei gerufen hatte.

      Nun spricht die Reaktion des Polizisten vielleicht nicht für maximale Professionalität.

      Durch eine wieder geschlossene Tür schießen - Na ja

      Aber daraus einen Repressionsapparat zu zimmern erfordert schon eine ziemlich alternative Betrachtungsweise.

  • Wie das Gericht zu dem Schluß kommen konnte, Schüsse durch eine geschlossene Tür könnten in so einer Situation irgendwie alternativlos und verhältnismäßig gewesen sein, erschließt sich mir nicht - auch, wenn das überflüssige Rumhantieren mit einer Schreckschusswaffe reichlich dämlich war.

    • @Rainer B.:

      Sie sehen das jetzt aus der Sicht der Nachbearbeitung, da Sie den Text gelesen haben, der über die Sachlage aufklärt. Der Polizist kennt die Sachlage aber nicht, wenn er durch ein blutbeflecktes Treppenhaus geht, an die Wohnung kommt zu der er gerufen wurde, die Klappe aufgeht, aus seiner Sicht auf ihn geschossen wird. Wohl kaum wird er in der kurzen Zeit daran denken, dass diejenigen die ihn riefen, jetzt auf ihn schießen und die ja eigentlich ganz nett zu ihm sind. Ich denke viel zu viele Leute übertragen Krimis, Soko XXX irgendwas auf die Realität, wo der psychologisch geschulte Polizist es schafft, dass selbst ein Serienmörder, der gerade noch die Waffe auf ihn richtete, ihm diese freiwillig durch Überredungskünste des Polizisten in die Hand drückt. Eine geschlossene Tür. Achso, davon ginge ja keine Gefahr aus. Tja, der Polizist schoss durch. Also stellt eine geschlossene Holztüre für eine moderne scharfe Waffe kein Hindernis dar, und davon war der Polizist auf der anderen Seite genauso betroffen. Mag sein, dass es nicht schulbuchmäßig ablief. Aber wenn "ich oder die" abgeht... In solchen Situationen handelt man in Sekundenbruchteilen... Dass der Mieter die Schreckschusspistole zog und sich das wohl vorher vorgenommen hat, falls die ungebetenen Gäste wieder kämen, das regt kaum jemanden auf - weil er eben kein Polizist ist, der Mieter.

       

      Ganz klar, es ist dumm gelaufen. Ein paar Sekunden Blick hätten einem geschulten Auge gereicht zu erkennen, dass es ja nur Schreckschusswaffe ist. Aber halt nicht Klappe auf, bäng, Klappe zu. Und woher weiß der Polizist, was innen drin abgeht? Das vor dem Hintergrund, dass aus seiner Sicht auf ihn gerade geschossen wurde... "Aufmachen, Polizei" wie unten einer meint. Am besten soll er noch sagen "Erschießt mich bitte!", oder wie?, dass er ein guter Bulle ist.

      • @Jens Egle:

        Vielleicht spielte es eine Rolle, dass der Schütze ein Beamter des Spezialeinsatzkommandos war. Kann es vielleicht sein, dass in der Ausbildung und in der Praxis die Schießhemmung (Tötungshemmung) herabgesetzt wurde?

      • @Jens Egle:

        Nix von alledem! Ich seh das allein auf der rechtlichen Grundlage polizeilichen Handelns und die verbietet blinden Aktionismus, unsachgemäßes und unverhältnismäßiges Vorgehen. Wenn der Polizist die Sachlage nicht kannte, wie es offenbar der Fall war, dann muss er sich doch zunächst zurückziehen und die Sachlage - notfalls mit technischer und personeller Unterstützung - aufklären. Einfach drauflos ballern verbietet sich auf jeden Fall nicht nur für den Mieter, sondern mit Sicherheit auch für die Polizei.

  • Ich finde es unverantwortlich von dem Polizisten auf eine geschlossene Türe zu schießen. Dem Polizisten hätte klar sein müssen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Unbeteiligten trifft. Vielleicht wäre auch ein Rückzug eine Option gewesen?

     

    Wenn auf einer Demo jemand aus der Menge eine Schreckschusspistole abfeuern würde, sollte die Polizei dann direkt und scharf in die Menge feuern? Ich denke, in Deutschland würde das nicht passieren.

     

    Dass der Mieter auch belangt wurde ist sicher in Ordnung. Man feuert keine Waffe ab - ob scharf oder nicht - wenn man nicht sieht auf wen oder was man feuert.

  • Der Mieter muss sich verantworten, nicht büssen.

     

    Der Polizist vor der Tür konnte nicht ahnen, was als nächstes kommt. Wird wieder geöffnet und dann so richtig gefeuert? Da sich durch das Treppenhaus eine Blutspur zog, ist diese Annahme nicht wirklich aus der Luft gegriffen.

     

    Das mag furchtbar sein, weil die Folgen hier fatal waren. Tatsache ist dennoch, dass sich hier die Frage nach Henne oder Ei erübrigt, da unstrittig der Mieter zuerst schoss.

     

    Die Frage ist doch überhaupt: Wenn ich Angst habe, dass der Pöbel zurückkommt, warum mache ich a) überhaupt die Tür auf? und b) warum bin ich bewaffnet? Dass das nicht zur Deeskalation führt, ist doch naheliegend.

     

    Auch wenn das einigen hier zu sehr um die Ecke gedacht ist: ohne den ersten Schuss wäre die Siebzehnjährige nicht verwundet worden.

     

    Dass das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt worden ist, mag einige erzürnen, ist aber in diesem Zusammenhang folgerichtig und sollte m. E. zum Nachdenken anregen, ob eine Bewaffnung "zum Hausgebrauch" wirklich sinnvoll ist.

  • Und dann kommt die Polizei und jammert über fehlenden Respekt...Unfassbar.

    • @Olo Hans:

      Achsoo, das war respektvolles Schiessen mit der Schreckschusspistole. Ja dann... .

  • Der Artikel ist sachlich und zeigt, dass die Ermittlungen gegen den Beamten zu Recht eingestellt wurden und gegen den Mieter zu Recht ermittelt wird. Nur die Überschrift passt dazu nicht.

  • Unglückliche Gesamtumstände führten zu der Situation . Aber wenn ich bedenke, ich ginge in ein Haus mit Blutspuren und wurde gerufen, weil es Streit und Stunk gab, eben wie ein Polizist. Dann öffnet sich die Türe, jemand schießt auf mich... Nachvollziehbar ist die Handlung des Polizisten schon. Im Affekt denkt man nicht lange nach wenn es gegen einen gerichtet knallt. Ein Polizist ist eben auch nur Mensch.

     

    Sicher ist es insgesamt unglücklich gelaufen. Zum Glück wurde die Frau nicht getötet. Aber es scheint hier auch viel Reizpotential vorhanden gewesen zu sein, wenn aus der Wohnung heraus auf den Polizisten geschossen wurde.

    • @Jens Egle:

      Dass die Frau nicht getötet wurde ist Glück. Ihre Verletzungen werden sie vermutlich trotzdem noch jahrelang verfolgen.

       

      Dass sieben Schuss auf die Wohnungstür abgegeben wurden, wirkt wie eine deutliche Überreaktion, daher finde ich, dass sie geahndet werden sollten.

       

      Trotzdem muss auch klar sein, dass es in einem Land mit Gewaltmonopol des Staates nicht akzeptabel sein kann, mit einer Schreckschusspistole aus der Wohnungstür zu schießen — dass also auch der Mieter belangt werden sollte.

  • Das ein Unbeteiligter Mensch verletzt wurde, ist doch Erklärung genug, dass es unverantwortbar ist, auf eine geschlossene Tür zu feuern. Den den es zu schützen galt, hat man dadurch gleichsam gefährdet. Das ist doch paradox.

    Der Polizist muss zur Rechenschaft gezogen werden, ganz ohne Zweifel.

    • @lions:

      "ganz ohne Zweifel"

       

      Diese Sicherheit in der juristischen Argumentation bei einem rechtlich komplizierten Sachverhalt ist bewundernswert.

      • @A. Müllermilch:

        Weil es russ. Roulette ist, auf eine geschlossene Tür zu feuern, wie sich auch in schlimmer weise herausstellte. Ein Jäger darf nicht mal einen gezielten Schuss auf ein marodierendes Wildschwein im Stadtgebiet abgeben. Dann geht das schon gar nicht.

    • @lions:

      Wieso ganz ohne Zweifel?

  • Wenn der Sachverhalt so ist, wie im Artikel beschrieben (Blutspuren, die zur Wohnung führen, Beschuss aus der Wohnung in Richtung der Polizei), kann ich die Reaktion verstehen und auch das Urteil. Natürlich gibt es auch alternative Handlungsmöglichkeiten der Polizei in so einer Situation über die man diskutieren könnte, aber Selbstschutz, Notwehr, Affekt sehe ich hier allemal gegeben.

  • Wenn ich den Artikel richtig verstehe, haben wir Polizisten im Einsatz, die durch Schreckschusspistolenknall traumatisiert werden und dann nur noch blind um sich schießen können. Darauf muss man erst einmal kommen. Dass dann die von der Polizei eskortierten Richter mit solchen Helden nachsichtig umgehen, ist da kein Wunder - blinde Justiz halt...

    • @Gottfried Scherer:

      offensichtlich haben Sie den Artikel falsch verstanden

  • Wie wäre es mit Polizei entwaffnen besser noch abschaffen?

    • @Uranus:

      Super Idee, in einer Welt die durch die bestehenden Produktions- und Eigentumsverhältnisse geprägt ist. Das geht ganz bestimmt gut.

    • @Uranus:

      Sehr gute Ideen... die zweite gefällt mir noch besser.

      • @Neinjetztnicht:

        :)

  • Ich finde die Situation gut geschildert.

     

    Klar ist es nachvollziehbar, dass die Bullen sich in dieser Situation bedroht fühlten. Auch das noch so geübte Auge kann innerhalb der kurzen Zeit nicht erkennen, ob es eine Schreckschusswaffe ist oder eine tödliche.

    Aber das ist doch keine Rechfertigung, durch die geschlossene Tür zu schießen, ohne zu wissen, wer dahinter steht. Zumal sich die Bullen anscheinend auch nicht identifiziert haben. Statt zu schießen hätt man ja auch mal einfach "Aufmachen, Polizei" rufen können.

     

    "Laut Staatsanwaltschaft konnte der Polizist weder sehen, dass dahinter die junge Frau stand...", also konnte er auch nicht sehen, ob dahinter der Mann steht, der auf ihn schoss. Dann ist das meiner Meinung nach auch keine Notwehrsituation mehr.

     

    Beide Seiten haben Fehler gemacht und beide Seiten sollten ihre Strafen bekommen.

    • @Ted:

      Abwertende Bezeichnungen von Polizisten entwerten jegliche Argumente, von denen ich in dem Kommentar allerdings keine finden kann.

    • @Ted:

      Woran kann der Polizist dann erkennen, ob die Tür dann aufgeht, um der Anordnung zu gehorchen, oder um einen weiteren Schuss abzusetzen?

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Ted:

      dem kann ich nur zustimmen

  • Jetzt will ich auch Polizist werden.

     

    Gibt es irgendwo einen ungeklärten Schuß, habe ich das Recht rumzuballern bis das Magazin leer ist.

     

    Geil!

    • @Enam:

      Geil ist hier lediglich, dass Du schon am ersten Auswahltest scheitern wirst.

      • @Wuff:

        Für Dich:

         

        ;)

  • Prima larmoyanter tendenziöser Titel.Taz sprach mit der Bulette?

    • @Lore Schmitt:

      Für mich klare, sachliche Angaben zu den Vorgängen, für die ein Gespräch mit dem Beamten gar nicht nötig ist. Schließlich gab es einen Prozess...

       

      Scheint nicht in ihr Weltbild zu passen, dass auch PolizistInnen Unrecht geschehen kann.

      Sparen sie sich bitte auch ihre unangebracht abwertenden Polizistenbezeichnungen für den heimischen Hinterhof.