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Racial Profiling durch BundespolizeiDieser Mann ist kein Taschendieb

Zwei Bundespolizisten kontrollieren einen Leipziger am Bahnhof. Der Anlass ist seine Hautfarbe. Er klagt – und gewinnt. Die Kontrolle war rechtswidrig.

Wollte eigentlich nur nach Erfurt fahren: Regisseur Kanwal Sethi Foto: privat

Leipzig taz | Es ist Montag, der 31. März 2014. Für die Jahreszeit ist es ungewöhnlich warm, der Himmel leuchtet hellblau. Der Leipziger Filmregisseur Kanwal Sethi macht sich früh auf den Weg von seiner Heimatstadt nach Erfurt. Dieser Ausflug wird ihn fast drei Jahre beschäftigen, wird ihn zur Weißglut und vor Gericht bringen.

Sethi ist deutscher Staatsbürger und in Indien geboren. In Erfurt hat er an diesem Märzmorgen beruflich zu tun. Noch am Vormittag kehrt er an den Bahnhof zurück, um wieder nach Leipzig zu fahren. Was dann passiert, erlebt Kanwal ­Sethi oft. „Im Osten mehr als im Westen, in Sachsen ständig“, sagt er. Zwei Beamte der Bundespolizei, Gerd H. und Thomas S., halten ihn an und möchten seine Personalien aufnehmen. Sethi hat den Verdacht, dass die Beamten ihn einzig wegen seiner Hautfarbe kontrollieren.

Mehr als 15 Minuten, sagt er, habe er auf dem Bahnsteig verbracht, ohne dass die beiden Beamten auch nur eine andere Person aufgefordert hätten, sich auszuweisen. Höflich macht er sie darauf aufmerksam, dass Racial Profiling gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstößt und nach internationalem Recht unter Diskriminierung fällt. Sethi ist überzeugt, er habe sich in jeder Hinsicht unauffällig verhalten, einen Grund für die Kontrolle gebe es nicht. Verärgert zeigt er ihnen schließlich seinen Personalausweis.

Er möchte aber auch die Dienstausweise der Polizisten sehen, da die Beamten in Zivil unterwegs sind. Erstaunt muss er feststellen, dass beide diese nicht dabei haben. Sethi lässt sich ihre Namen geben und steigt in seinen Zug, um nach Hause zu fahren. Dann beschwert er sich bei der Bundespolizei. Als die ihm in einer der taz vorliegenden Antwort selbst die Schuld an der Kontrolle gibt, nimmt Sethi sich einen Anwalt. Am 6. August 2014 geht seine Klage beim Verwaltungsgericht in Dresden ein.

Er habe sich wie ein Dieb benommen

Heute umfasst die Akte ­Sethi Hunderte Seiten, darunter ­Sethis Fahrkartenbelege und mehrere Anträge der zuständigen Bundespolizeidirektion Pirna, die „Stellungnahmefrist nochmals zu verlängern“, weil bis Anfang 2015 nur ein Justiziar zugegen sei, der dies bearbeiten könne.

Wer gegen eine Bundespolizeidirektion und damit gegen eine Bundesbehörde vorgeht, klagt gleichsam gegen die Bundesrepublik Deutschland. Für gewöhnlich gibt es eine Klageschrift der Kläger, die entweder mit einer Anerkennung oder einer Klageerwiderung beantwortet wird. Die Klageerwiderung schreibt in einem solchen Fall dann ein juristischer Sachbearbeiter auf der Grundlage der Berichte, die ihm von den beschuldigten Beamten vorgelegt werden.

Die ersten Berichte der von Kanwal Sethi angezeigten Bundespolizisten sind auf den 1. April 2014 datiert, also bereits einen Tag nach dem Vorfall am Bahnhof in Erfurt entstanden. „Die konnten sich ja denken, dass da noch etwas kommt, nachdem ich mir ihre Namen habe geben lassen“, sagt Sethi. Im Protokoll ihres Einsatzes ist tatsächlich von einer „zu erwartenden Dienstaufsichtsbeschwerde“ die Rede. Die Polizisten schreiben kurze, relativ neutral gehaltene Stellungnahmen, „in die man die Wahrheit wenigstens noch hineininterpretieren konnte“, sagt Sven Adam, Sethis Anwalt.

Völlig anders verhält es sich jedoch mit der Darstellung in den zweiten Stellungnahmen, die der Justiziar der Bundespolizei in Pirna von den Beamten anforderte und für die Klageerwiderung nutzte. Plötzlich, so ist da zu lesen, soll Sethi sich so benommen haben, wie einer der Polizisten es bei „Taschendieben bei [seiner] langjährigen Tätigkeit als Fahndungsbeamter in der Kriminalitätsbekämpfung häufig festgestellt habe“. Sethi sei nach Erkennen der Polizeistreife plötzlich ausgewichen und habe seine „Bewegrichtung“ geändert. Diese Stellungnahmen wurden erst ein halbes Jahr nach dem Vorfall verfasst.

Kopfschütteln im Sitzungssaal

Die „Verwaltungsrechtssache Kanwal Sethi gegen die Bundesrepublik Deutschland“ kommt schließlich vor das Verwaltungsgericht in Dresden. Es ist Mittwoch, der 2. November 2016. Am Ende dieses Tages verlassen fast alle Beteiligten den Sitzungssaal kopfschüttelnd.

Der Göttinger Anwalt Sven Adam, der ein Spezialist in ­Racial-Profiling-Verfahren ist, stellt zunächst allgemein gehaltene Fragen. „Wie haben Sie sich auf diesen Prozess vorbereitet?“, fragt er etwa einen der beiden Polizeibeamten. Nach und nach gesteht der Beklagte, die Stellungnahmen seines Kollegen vorher gekannt und quasi von ihm abgeschrieben zu haben. Die Stimmung im Sitzungssaal verschlechtert sich. Miteinander abgeglichene Berichte können nicht mehr neutral sein und damit als Beweismittel dienen.

Die vorsitzende Richterin ist außer sich, als der zweite Beamte dann auch noch gesteht, „zur Vorbereitung auf die Zeugenaussage“ nach Pirna zitiert worden zu sein, gemeinsam mit seinem Kollegen. Anwalt Adam fragt: „Und worüber haben Sie da gesprochen?“ Plötzlich wird dem Beamten, dessen Heimatdienststelle sich im fränkischen Bayreuth befindet, sein Fehler bewusst. „Ach, nur so allgemein“, windet er sich. Da schaltet sich die Richterin ein: „Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass Sie von Bayreuth nach Pirna zu einem ganz bestimmten Vorfall zitiert werden, um dann nur so allgemein zu sprechen?“ „Zu dem Inhalt des Gesprächs habe ich keine Erinnerung mehr.“ Dann schweigt er.

Anfangs, glaubt Sven Adam, sei dem Beamten nicht klar gewesen, dass diese Aussage die gesamte Verhandlung ad absurdum führen würde. Doch abgesprochene Zeugenaussagen, bei denen von einem rechtskundigen Sachbearbeiter auch nur darauf hingewiesen wird, was wesentlich ist und was nicht, seien keine Beweismittel mehr, sagt die Richterin und schließt die Beweisaufnahme.

Rechtswidrige Personalienfeststellung

„Für diesen Fall haben wir nachgewiesen, dass bei der Bundespolizei Aussagen abgesprochen werden“, sagt Sven Adam. „Und auch wenn ich nicht mit Sicherheit sagen kann, dass es systematisch passiert, schätze ich das nach diesem Verfahren so ein“.

Kanwal Sethi sagt: „Für mich persönlich wäre die Sache ja soweit erledigt, weil wir das Verfahren gewonnen haben. Aber was in der Hauptverhandlung rausgekommen ist, machte allen Anwesenden fassungslos. Die wiederholt rassistischen Kontrollen sind schlimm, aber das Absprechen von Aussagen mit solch einer Selbstverständlichkeit widerspricht jeglichem rechtsstaatlichen Verhalten und ist ein Skandal. Wenn die Bundespolizei gemeinsam mit ihrer Rechtsabteilung Zeugenaussagen abspricht und vielleicht auch miterfindet, um einen Bürger zu diffamieren, müsste das weitgehende Konsequenzen haben.“

Es ist Mittwoch, der 1. Februar 2017. Fast genau drei Monate nach dem Gerichtstermin erhalten Kanwal Sethi und Sven Adam das Urteil. Die „Personalienfeststellung“ des Klägers im März 2014 am Bahnhof in Erfurt sei rechtswidrig gewesen.

Der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Dresden, Robert Bendner, erklärt: „Das Urteil besagt natürlich nicht, dass der Kläger zukünftig nicht mehr überprüft werden darf. Selbst wenn er tatsächlich noch mal in genau so eine Situation kommt, wird ihm das im Zweifel wohl wenig nützen. Man kann insoweit sicher nur hoffen, dass die Beamten etwas gelernt haben.“ Die Kosten des Verfahrens inklusive Sethis Anwaltskosten muss die Bundesrepublik übernehmen.

Weitere Absprachen?

Auch Sethis und Adams Vermutungen werden in dem Urteil bestätigt. Auf den Seiten sieben und acht ist zu lesen: „In Anbetracht der Tatsache, dass der Zeuge [Thomas S.] für dieses Gespräch im Rahmen einer Dienstreise von Bayreuth nach Pirna angereist ist, erscheint es nicht nachvollziehbar, dass es bei diesem Gespräch lediglich um eine Belehrung zu dem grundsätzlichen Ablauf der anstehenden Verhandlung gegangen sein sollte, sondern es ist nicht auszuschließen, dass bei dieser Gelegenheit auch der konkrete Sachverhalt eine Rolle gespielt hat. […] Weiterhin besteht allein durch das Stattfinden dieses Termins auch die Besorgnis, dass über Details Absprachen getroffen worden sind […]. Es ist auch nicht erforderlich, den ebenso am Gespräch beteiligten Justiziar der Beklagten zum konkreten Gesprächsablauf und -inhalt zu befragen, da bereits aufgrund der Angaben des Zeugen für die Kammer ein solcher Zweifel entstanden ist […].“

Die Bundespolizeidirektion Pirna wollte sich bis zur Urteilsverkündung und auch danach, trotz mehrmaliger Anfrage, nicht konkret zu dem Vorfall äußern. Auf die daher allgemein formulierte Frage der taz, ob es üblich sei, Beamte in die Polizeidirektion zu bestellen, um Aussagen „zusammenzuführen“, schickt ihr Pressesprecher folgende Antwort: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizeidirektion Pirna unterliegen sowohl im Rahmen ihres Dienstverhältnisses gegenüber dem Dienstherrn als auch gegenüber dem verhandelnden Gericht im Rahmen der mündlichen Verhandlung in vollem Umfang der Wahrheitspflicht.“

Auf ein klares Nein konnte man sich in Pirna, auch nach gemeinsamer Absprache, offenbar nicht einigen.

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43 Kommentare

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  • Was ist an dem artikel denn nicht zu verstehen?

     

    Kontrollen aufgrund von herkunft oder hautfarbe sind verboten. (hier kann man den sinnlosen satz „und wem das nicht gefällt der kann ja auswandern“ einfügen).

    Darüber hinaus braucht es einen grund für eine ausweiskontrolle. Diesen grund gab es anscheinend nicht. Mehr noch hat die polizei offensichtlich zusammen mit der rechtsabteilung solch einen grund nachträglich formuliert und abgesprochen.

    Wenn sie gerne als potentieller taschendieb behandelt werden wollen dann sagen sie doch das nächste mal der bundespolizei bescheid wenn sie den bahnhof betreten. Ich kann den kläger verstehen das er das nicht wollte und sich offensichtlich ungerecht behandelt fühlte.

  • Vielen Dank, Herr Sethi, und auch Ihnen, Herr Adam,

    für diese Beschäftigung unserer Justiz und Polizei. Die haben ja sonst auch wirklich nichts zu tun. Und für die Beamten ist diese Erfahrung sicher sehr motivierend, um ihre Aufgaben weiterhin gewissenhaft zu erfüllen.

    Schließlich muss denen mal jemand zeigen wo's lang geht, oder?

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @Klasube:

      Richtig. Vielen Dank an die beiden!

       

      Wer aufdeckt, wie Polizit*innen sich intern absprechen um Recht zu brechen, dem gebührt ein besonderer Dank.

       

      Die Polizei könnte viel effektiver arbeiten, wenn die rassistischen Elemente in der Polizei ausgesondert würden und Kleinkriminelle in Uniform flächendeckend zur Rechenschaft gezogen würden. Ist ja nicht der erste Vorfall dieser Art und leider auch kein Einzelfall.

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Ich schätze mal das rassistische Element sind ganz allgemein Kontrollen von Nicht-Weisen.

         

        Kontrolliere ich aufgrund einer eindeutigen Vorgeschichte -> Rassismus

        Kontrolliere ich Stichprobe -> Rassistisch, ein Schwarzer kann ja nicht "per Zufall" bei einer Stichprobenrolle kontrolliert werden, sondern aus Rassismus. Punkt.

        Und kontrolliere ich wegen auffälligem Verhalten -> Rassismus, schließlich sagt der Kontrollierte er war nicht auffällig (und nur Rassisten glauben ihm nicht) und weiterhin kann ein Schwarzer nur dann "auffallen" wenn man eh schon rassistisch ist.

         

        ///

        Um es kurz zu sagen: Willst du kein rassistischer Bulle sein kontrolliere nur weiße Deutsche mit Dialekt.

        • 7G
          74450 (Profil gelöscht)
          @Thomas_Ba_Wü:

          "Ich schätze mal das rassistische Element sind ganz allgemein Kontrollen von Nicht-Weisen."

           

          Nö.

           

          "Um es kurz zu sagen: Willst du kein rassistischer Bulle sein kontrolliere nur weiße Deutsche mit Dialekt."

           

          Auch nicht.

  • Ich als Yugo fand die Kontrollen an Bahnhöfen oder auf der Straße immer zum kotzen. In Supermärkten habe ich heute noch einen "Schatten" beim Einkaufen: Witzigerweise einen Araber oder Türken.

     

    Leute, die sagen: Bullen kontrollieren dich, weil sie Rassisten sind...

    entlarven sich als ziemlich einfach gestrickte Menschen mit null Lebenserfahrung und auf der Suche nach "fast-food-Feindbildern".

     

    Z.B alle Drogenticker bei mir um die Ecke sind Afrikaner. Schwarze. Alle.

    Sind sie Ticker aus genetischen Gründen?: hahaha, ja genau!!!

     

    Gerade ich weiß, wie lange es dauern kann eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Heutzutage muss es noch krasser sein als in den 90ern.

    In der zwischenzeit muss man Geld machen...egal wie.

     

    Als logische konsequenz, dass bei mir um die Ecke alle Dealer Schwarz sind kontrollieren die Bullen an der Ecke halt....Schwarze.

     

    Schlechte Bullen nehmen Observationen aus solch Situationen und machen sie zur dogmatischen Regel. Junge Bullen lernen dann die Regel ohne der Observation ohne die Erfahrung selbst gemacht zu haben.

     

    Mein Alter hatte mir eine Verschnauffpause gegönnt, aber seit einem Jahr bin ich wieder Profilreif. Kontrollen sind immernoch nervig, aber längst kein Ärgerniss mehr.

    • @Kubatsch:

      Sie haben voll recht. Eigentlich wimmelt es nur so vor Profiling: sexual, racial, social, wie heißt es in Bezug auf Alter?

       

      Und verkompliziert wird das Ganze noch durch reale Erfahrung. Ich erinnere mich, mal auf Indy Media gelesen zu haben, wie sich eine Frau beklagte, dass ihr afrikanischer Freund im Görlitzer Park immer von Drogenkäufern angequatscht wird, ob er was verkauft. Sie fand die total rassistisch. Aber vielleicht beruhte es ja auch auf ihrer Erfahrung, wer die Drogen im Görlitzer Park verkauft...

      • @rero:

        Menschen die in der Opposition zu Rechts stehen sind leider nicht in der Lage mit Nuancen der Realität umzugehen sondern plappern oft ihre PC-Dogmen herunter als Garrant für den moralisch überlegenen Standpunkt. Eine Diskussion scheint unmöglich was mehr und mehr Menschen nach rechts drückt.

      • @rero:

        @RERO:

        "...wie heißt es in Bezug auf Alter? "

         

        "Aging-Profiling" hatte ich das in meinem Beitrag weiter unten genannt. Das wird wohl noch dauern, bis wir uns auch Diskriminierungen wegen des Alters annehmen können. Dabei fühlen sich rund ein Drittel aller Menschen in der BRD deswegen diskriminiert.

        • @Age Krüger:

          Mit Alter meinte ich, dass man für bestimmte Straftaten wie vandalismus z.B aus dem Raster fällt, weil alt=vernunft

  • Ermittelt eigentlich die Bundespolizei im Bereich Diebstahl?

     

    Ich bin ziemlich geplättet von dem Diebstahl von Rucksäcken aus Fahrrädern.

    Das ist aber wieder mal das untere Ende der Konflikte der Armen. Es werden die beklaut, die sich nicht so gut schützen können.

     

    Bei Internet-Sachen wie Lastschriftbetrug sagten mir die Beamten, sie kämen kaum nach.

    Und wo wie bringt da das Racial Profiling was?

    Die Kontonummer, sieht die irgenwie NAFRI aus?

    • @Land of plenty:

      Mein Fahrrad z.B. trag ich immer in die Wohnung. Für Einkaufstouren nehme ich ein uraltes völlig verhautes, quietschiges Hercules. Sowas ist mir aber auch schon geklaut worden. Selbst die besten Schlösser sind mit Trennscheibe und einer Akkuflex ratzefatz durch... dicke Metten usw. bieten aber noch den besten Schutz, Flex ist halt doch auffällig.

       

      Ansonsten: keine Schnellspanner, alles klassisch angeschraubt, vor allem teure Sattel.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Haben ab sofort die vielen anderen "Sethi"s bessere Karten, wenn sie bspw. Bahnfahren wollen?

    Wäre schön.

  • Bleibt aber wohl ein Randthema.

    Welche Möglichkeiten sich zu wehren gibt es denn gegen "Aging Profiling"?

     

    Ich habe wahrscheinlich wie die meisten Menschen nur Diskriminierung wegen des Alters erlebt. Als Jugendlicher konnte ich, egal, wie lang meine Haare gerade waren, immer damit rechnen, an der deutsch-niederländischen Grenze kontrolliert zu werden.

    Noch heute bitten mich jüngere Bekannte oder ein schwarzafrikanischer Deutscher, der in den NL lebt, für sie, wenn sie mal in die BRD wollen und dort ordentlich geprüftes Gras kiffen wollen das für sie über die Grenze zu nehmen, da die Gefahr für die viel zu groß ist, dabei erwischt zu werden.

     

    Das ist auch eine Diskriminierung, die wahrscheinlich wesentlich häufiger ist wie das "Racial Profiling".

     

    Ist doch Klasse, zu den dummen alten weißer Männern zu gehören..

  • Das kommt dabei heraus - wenn staatliche Gefährder verfassungswidrig - Polizei ist Ländersache - eine paramilitärische

    Org wie den Bundesgrenzschutz lediglich umfrisieren!

    Wie sät de Buur: "Wat mal 'n Swintroch warden shall - ward sin Leevtach keen Vigelin!"

    (Was mal 'n Schweinetrog werden soll - wird sein Lebtag keine Geige!;)(

    • @Lowandorder:

      Das kollusive innerorganisatorische Zusammenwirken - komplett rechtswidrig bis zu Straftaten -

      Spricht Bände - entspricht aber langjähriger Praxis & dem Korpsgeist

      Wie er in derartigen Orgs - seit dem Kaiserreich in Militär&Polizei gut angedichtet - demokratischen Firlefanz locker überlebt - ja seit längerem eine

      Volle Breitseite Bestätigung der

      Politikaster erfährt.

      Stichwort - Verpolizeilichung bis zu Ansätzen der Militarisierung der öffentlichen Räume (s. jetzt München er al.) & der Öffentlichkeit/Medien als

      Claqueure!

      Rein tonn katolsch warrn!

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        "Rein tonn katolsch warrn!"

         

        Nie im Leben, komme, was da wolle - obwohl mir der Neue ganz vernünftig scheint...

  • "Der Anlass ist seine Hautfarbe." Kann nicht sein, denn dann müssten quasi alle kontrolliert werden -- der hat ganz normale rosig-brünette Haut. Trotzdem war die Kontrolle natürlich rassistisch motiviert -- aber wegen anderer rassischer Merkmale. Sagt doch einfach mal das Wort "Rasse", traut euch doch! Geht das nicht mehr? Auf Englisch gehts doch auch -- "racial profiling". Warum nicht auf Deutsch?

    • @miri:

      Kein ordentlicher Sachse ist im März "rosig-brünett". Das hat schon auch was mit der Hautfarbe zu tun. Freilich spielen weit mehr Merkmale der Physiognomie beim Racial Profiling eine Rolle.

      • @LeSti:

        Na, mich würde ja sehr interessieren, wie ein "ordentlicher Sachse" so ist und aussieht...

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @LeSti:

        "Kein ordentlicher Sachse ist im März "rosig-brünett"."

         

        Ähm, eher blau?

  • Der Göttinger Anwalt Sven Adam, der ein Spezialist in Racial-Profiling-Verfahren ist, stellt zunächst allgemein gehaltene Fragen.

     

    Nee, er stellt typische Fragen, um Zeugen zu verunsichern, einzuschüchtern und in Widersprüche zu verwickeln.

     

    Was man der Polizei vorwerfen muss, dass sie auf eine gute anwaltliche Vertretung ihrer Mitarbeiter verzichtet hat. Das Urteil ist bei einer solchen Darstellungshoheit der Klageseite zu erwarten gewesen.

     

    Was wirklich auf dem Bahnsteig passierte und wer hier wem mit Vorurteilen gegenüber trat, scheint mir nicht wirklich aufgeklärt worden zu sein.

    • @TazTiz:

      Mit fast 20 Jahren Dienstrecht als VerwRi am Stau -

      Mal so viel - "Junge träum weiter!"

      Was hier via der Vors. bekundet worden ist -

      Das ist die bittere Realität.

       

      Ihre Denke kann ich nur so verstehen -

      Die exGrenzschützer hätten sich mal bloß

      ´n bisken Abgewixter einlassen sollen -wa!

      Das - mit Verlaub - nenne ich -

      Sehenden Auges mit dem Rechtsstaat -

      Fußballspielen.

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        "... mit dem Rechtsstaat -

        Fußballspielen."

         

        mit? gegen?

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @TazTiz:

      Die in zivil und ojhne Ausweis auftretenden Polizeibeamten wollten in ihrer nachträglichen (also verfälschten) Stellungnahme, erkannt haben, dass der fremdländisch Aussehende die "Bewegrichtung" geändert habe. Warum sollte er das tun ? Schon daran merkt man, dass Aussagen dem Verfahren angepasst werden. Wenn nun noch hinzu kommt, dass Aussagen abgesprochen werden, kann selbst ein sehr guter Anwalt nichts mehr retten. Wie so oft bei Rassisten: Sie sind kleine Geister und Lügen haben kurze Beine ...

  • Wie wäre das wohl ausgegangen (bzw. wie geht das täglich aus), wenn der Betroffene nicht beredt ist und sich auskennt und vor Gericht zieht, sondern sich einschüchtern lässt? Wenn ich von angeblichen Polizisten kontrolliert werde und die mir nicht den Dienstausweis zeigen können, rufe ich erstmal die Polizei (empfiehlt die sogar ausdrücklich), aber wagt man das als jemand, der eingeschüchtert wird? Denn ich habe leichtes Reden, weil ich in 50 Jahren noch nie am Bahnhof kontrolliert wurde. Wenn ich dunkler wäre, würde ich der Polizei nach der 12ten Kontrolle wahrscheinlich auch möglichst aus dem Weg gehen.

     

    Wobei man aber auch sagen muss, dass auch die Polizisten da die Arschkarte haben. Einfach den Dienstausweis dabeihaben und vorzeigen und sich entschuldigen könnte da vielleicht schonmal helfen.

    • @Mustardman:

      Ich bin in den letzten 20 Jahren 3 mal an Bahnhöfen kontrolliert worden, mit Ausweiskontrolle. 1x in Köln, 1x in Augsburg (mit Taschenkontrolle, Verdacht Drogen, Zivilpolizei) und einmal in München. Bin aber ein blasser Typ. https://rechtstreff.de/viewtopic.php?t=517 Hier hat einer recht ausführlich zusammengetragen, ob es eine generelle Pflicht gibt (auch grundlos) den Ausweis vorzuzeigen. Scheinbar nicht. Am ehesten noch an Brennpunkten, wo Kriminalität gehäuft vorkommt, wie etwa Bahnhöfe.

       

      Ehrlich gesagt ist mir das aber schnurzpiepe, dann geb ich dem Polizisten halt den Ausweis. Kommt bei Verkehrskontrollen eh ständig vor, obwohl Ausweis zeigen da auch nicht Pflicht ist. Auf die Idee zu einem Anwalt zu gehen, weil ein Polizist meinen Ausweis sehen wollte, käme ich gar nicht.

      • @Jens Egle:

        Sorry, ich bin bisher weder in Sachsen noch anderswo an Bahnhöfen kontrolliert worden und ich vermute mal sehr stark, dass das anders wäre, wäre ich dunkler und männlich.

         

        Ich habe es einmal im Zug mitbekommen, da haben die cleveren Niederländer neben mir eine recht junge, attraktive, blonde Frau mit riesigem Reisekoffer "kontrolliert" (sie kam offensichtlich direkt vom Flughafen aus dem Urlaub), um danach dann die dunklen im Zug alle zu kontrollieren (zumindest bis zu meiner Sichtweite).

      • @Jens Egle:

        Sie haben aber schon verstanden, dass die Erfahrungswelt von Herrn Sethi eine andere ist und warum er in diesem Fall klagte?

        • @Uranus:

          Was natürlich gar nicht geht, ist was die Polizisten da vor Gericht zusammengedichtet haben. Insofern ist es eher lustig, dass er klagte und das rauskam.

        • @Uranus:

          Klar hab ich seine Intention verstanden. Aber so Argumente wie im Artikel, kann ich nicht nachvollziehen.., weil die Polizisten andere am Bahnsteig auch nicht kontrolliert hätten. Ich meine , dann wär Polizeifahndung relativ wirkungslos, wenn alle nach dem Ausweis "Drogenkontrolle" gefragt würden. Da hat sich einer, bei dem es zutrifft längst aus dem Staub gemacht.

          • @Jens Egle:

            Der Punkt ist, dass solche Kontrollen sich nicht auf die Hautfarbe stützen dürfen. Wenn sich jmd. verdächtig verhält, dann hat die Hautfarbe keine Rolle zu spielen. Wenn jmd. dkl. Hautfarbe hat, und sich verhält wie alle anderen auch, dann ist er auch zu behandeln wie alle anderen auch. Wenn die Zivilpolizisten alle 5 Minuten zufällig irgendwen kontrollieren wäre es auch hinzunehmen, wenn da auch dunkelhäutige dabei wären. Aber das haben sie offenbar nicht gemacht.

          • 3G
            36855 (Profil gelöscht)
            @Jens Egle:

            Bin Ihrer Meinung!

            Auch ich werde als nicht biodeutsch Aussehende öfter kontrolliert.

            Macht nix, ist halt so. Ich kanns sogar verstehen.

            Ein grober Verstoß der Polizisten ist allein darin zu sehen, dass sie keinen Ausweis dabei hatten. Das ist mehr als problematisch.

            • 8G
              81331 (Profil gelöscht)
              @36855 (Profil gelöscht):

              "Macht nix, ist halt so."

              Diese Einstellung halte ich für "problematisch".

              Grundlose Ausweiskontrolle, macht nix, Vorratsdatenspeicherung, macht nix, lückenlose Videoüberwachung, macht nix. Diese Liste lässt sich beinahe endlos vorführen. Keine Grundrechte mehr? Ist halt so.

            • @36855 (Profil gelöscht):

              Ja, und wenn man ein sehr blasser Typ ist, wie ich, fällt man auch aus der Norm. Im Winter meinen alle ob es einem schlecht ginge, Müdigkeit usw.

               

              Oder man wird kontrolliert. Neulich saß ich im Auto, Motor aus, geparkt, las auf dem Handy online Zeitung. Plötzlich klopfte es an die Scheibe. Polizei. Was ich hier mache, fragte der Polizist usw. Ich sähe fertig aus usw. Ich meinte, ich säße im Auto und lese auf dem Handy Zeitung. "Kommen Sie mal raus". Das Übliche: Führerschein, Fahrzeugpapiere. Ob ich meinen Ausweis dabei hätte: " Kann ich den sehen"... Dann: "Sind Sie mit einer Alkoholkontrolle einverstanden?". Danach weitere Schikane: "Haben Sie Verbandskasten und Weste dabei?". Also müsste ich den Kofferraum öffnen. Profiltest an den Reifen. Aber er fand nichts und ließ mich dann endlich in Ruhe. Weisser als weiss auszusehen ist auch kein Vorteil.

              • 3G
                36855 (Profil gelöscht)
                @Jens Egle:

                Kenn ich, Jens Egle.

                Einem guten Freund, geht es auch immer so. Manchmal 2 bis 3 mal am Tag. Er ist auch ein extrem weisser Deutscher :-)

                Danke für die sehr gelungene humorvolle Beschreibung!

              • @Jens Egle:

                Und typische Fragen wurden gestellt: Wo ich herkomme..."aus der Arbeit"..."Wo arbeiten Sie?"..."Wohin gehen Sie jetzt?"..."Nachhause"...Blick auf den Ausweis zwecks Kontrolle ob das stimmen könnte... Das machen die galt, um einen zu verunsichern.

                • 5G
                  571 (Profil gelöscht)
                  @Jens Egle:

                  In gut fünfzig Jahren Autofahren bin ich drei mal kontrolliert worden.

                  Während der ganzen Zeit veränderte sich mein Aussehen je nach "Epoche" und als bei der letzten der Kontrollen das "Lichtbild" aus dem grauen Führerschein rausfiel, das mich als Neunzehnjährigen zeigt, wurde ich lediglich dazu aufgefordert, es in Bälde wieder einzukleben.

                   

                  Mir scheint, ich habe besonderes Glück...

                  • @571 (Profil gelöscht):

                    Mir scheint, Sie haben wirklich besonderes Glück. Mein Vater fährt in etwa genauso lange wie Sie Auto. Gut, Rentner sind heute keine Zielgruppen für die Polizei. In den 60ern, 70ern, 80ern war es vielleicht lockerer. Weintrinken und Zigarette rauchen im Fernsehen (z.B. Frühschoppen, heute Presseclub) noch Gang und Gäbe.

                     

                    Ich bin letztes Jahr allein im Juli 3x kontrolliert worden. Und dieses Jahr eben schon einmal, wo ich aber wie gesagt im geparkten Auto sitzte. Ich hab kein auffälliges Auto, halte mich an die Verkehrsregeln, bin kein Raser oder sonst was. Als ich im Juli letzten Jahres 3x aufgehalten wurde, waren das übrigens 3x die selben Polizisten...Deswegen merkte ich mir das. Scheinbar dachten die, dass irgendwann der Alkoholtest schon anspringt- dabei fahr ich selbst nach einem Glas Wein oder einem Bier nicht mehr Auto.

                    • @Jens Egle:

                      "dienstgeil" vielleicht auch "aufstiegsgeil". Die wollen halt Erfolge vorweisen und wer irgendwie in deren Raster fällt, sei es nur aufgrund von Äußerlichkeiten, wird kontrolliert. Die Jüngeren sind meistens schlimmer. Wer über 50 ist und immer noch Streife fährt, hat wohl nichts mehr zu gewinnen...

                      • @Jens Egle:

                        @Konold Klaus

                    • 5G
                      571 (Profil gelöscht)
                      @Jens Egle:

                      Diagnose: dienstgeil?