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Urteil im Fall des MotorradrasersAlpi T. ist kein Mörder

Wegen fahrlässiger Tötung hat das Landgericht Bremen den Motorradraser Alpi T. zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt

Hier ist Arno S. gestorben: Angehörige und Freunde errichteten eine kleine Gedenkstätte Foto: Ingo Wagner/dpa

BREMEN taz | Das Landgericht Bremen hat den Motorradraser Alpi T. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den 24-Jährigen wegen Mordes angeklagt und nach einer Wende im Prozess in den Schlussplädoyers zumindest sieben Jahre und zwei Monate wegen Totschlags mit bedingten Vorsatzes gefordert. Der 24-jährige T. hatte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen 75-jährigen Fußgänger überfahren. Zuvor hatte er seine halsbrecherischen Fahrten gefilmt und im Internet hochgeladen.

Die Richter im Mordprozess am Landgericht Bremen folgten mit ihrem Urteil weitgehend der Argumentation der Verteidigung. Nach Ansicht des Gerichts „kann in diesem Einzelfall kein bedingter Tötungsvorsatz festgestellt werden“, begründete der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert das Urteil.

Die Mordanklage war nicht mehr haltbar, nachdem ein wichtiger Zeuge sich als nicht belastbar erwiesen hatte. Der nämlich hatte T. beschuldigt, vor dem tödlichen Unfall seinen Wagen gestriffen und beschädigt zu haben und anschließend geflohen zu sein. Ein Verkehrsgutachter stellte schließlich klar, dass der Unfall so nicht vorgefallen sein kann und der Wagen bereits zuvor Altschäden aufgewiesen hatte. Das Gericht schätzte den Zeugen als „dubios“ ein. Es gebe „hinreichende Hinweise auf Betrug“. Eine Unfallflucht von T. „ist nicht gegeben“.

Sogar die Videos, in denen der Verurteilte andere Verkehrsteilnehmer nach Fast-Unfällen teils heftig beschimpfte, bewiesen in der breite der dort getätigten Aussagen, dass T. bei seinen Fast-Unfällen geschockt gewesen sei und entsprechend auf „einen guten Ausgang vertraut habe“ – ein Indiz für fahrlässige Tötung. Bei Totschlag oder Mord mit bedingtem Vorsatz muss der Beschuldigte den Tod anderer billigend in Kauf nehmen, gemäß dem Gedanken: „Und wenn schon“ und eben nicht „es wird schon gutgehen“.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

Es gibt für den Unterschied eine Faustregel: Hat der Angeklagte bei der Tat gedacht „es wird schon nichts passieren“, ist es Fahrlässigkeit. Dachte er „und wenn schon“, kann man von Vorsatz ausgehen.

Auf fahrlässige Tötung steht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, für Mord gibt es lebenslänglich.

Für eine Anklage auf Mord oder Totschlag braucht es immer einen Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft ging in diesem Fall davon aus, dass T. den „Tod anderer billigend in Kauf genommen habe“. Der Angeklagte habe mit seiner riskanten Fahrweise Geld verdient. „Er hat seinen Spaß über Menschenleben gestellt“, sagte auch der Nebenklageanwalt.

Die Verteidigung argumentierte, es gebe keinen Vorsatz, weil der Angeklagte im „jugendlichen Leichtsinn“ gehofft habe, „dass alles gutgehen würde“. Er habe „die tatsächliche Gefahr unter- und seine eigenen Fähigkeiten überschätzt“, sagte Armin von Döllen, der Anwalt von Alpi T.

Kein Tötungsvorsatz, sondern Einsicht und ein Geständnis

„Schnelles Fahren sei zwar eine gefährliche Handlung, aber keine eigentliche direkte Gewalthandlung“, sagte Seifert in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Hinzu käme die nachweisliche Vollbremsung – derzufolge der Verurteilte auf einen guten Ausgang vertraut habe. Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass T. tiefe Reue gezeigt habe und „vom Glauben abfiel“ als er vom Tod von Arno S. erfahren habe.

Zwar belegten die Videos von T. eine Reihe von Regelverstößen. Durch die „Summierung von Regelverstößen kommt man jedoch nicht zum Tötungsvorsatz“, erläutert Seifert.

Zugute sei T. gekommen, dass er vor Gericht geständig und einsichtig gewesen sei. Allerdings seien beim Urteil auch generalpräventive Gesichtspunkte zum Tragen gekommen: „Das PS-Protzen muss ein Ende haben“, sagte Seifert, der T. auch für vier Jahre den Führerschein entziehen lässt. „Die Staatsanwaltschaft hat die Tat mit der Mordanklage zu Recht auf den Prüfstand gestellt“, sagte er.

Demnach wäre das Urteil deutlich anders ausgefallen, wenn T. tatsächlich Fahrerflucht begangen oder die Fahrt gefilmt hätte. Zum Tatzeitpunkt war die sichergestellte Kamera ausgeschaltet. Auch könne man in anderen Fällen womöglich einen Vorsatz feststellen, wenn ein Unfall während eines illegalen Straßenrennens passiere. „Das war hier aber nicht der Fall“, sagte Seifert.

Tatmildernd sei zudem, dass den 75-Jährigen „ein gewisses Mitverschulden“ trifft, weil er bei rot über die Straße gelaufen ist und aufgrund von einem Alkoholgehalt im Blut von 1,1 Promille möglicherweise das hörbare Motorengeräusch nicht wahrgenommen habe.

Vor dem Urteil hatte Alpi T. das letzte Wort und sagte: „Herr S. hat eine große Bedeutung in meinem Leben eingenommen. Ich habe ihn nur eine Sekunde gesehen, aber für mich ist er nicht gesichtslos. Ich werde ihn nie vergessen.“

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43 Kommentare

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  • Ich freue mich, dass es in D sowas ähnliches wie eine unabhängige Justiz gibt.

    Weiter unten sprach mal jemand von "Schaum vor dem Mund..." - gut dass die Leute mit Schaum vor dem Mund hier zwar pöbeln dürfen, ansonsten aber nichts zu sagen haben.

  • Bei der im Gutachten festgestellten Geschwindigkeit von 63-68 km/h handelt es sich um die Aufprallgeschwindigkeit! Da der Angeklagte zuvor eine Vollbremsung eingeleitet hat, muss die Fahrgeschwindigkeit weitaus höher, jenseits der 100 km/h gelegen haben. Eine ganz normale, alltägliche Geschwindigkeitübertretung war das somit nicht.

    • @Cerberus:

      "Eine ganz normale, alltägliche Geschwindigkeitübertretung war das somit nicht."

       

      richtig erkannt!

       

      Aus diesem Grunde und weil dadurch ein Mensch getötet wurde, wurde

       

      "T. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt."

       

      Zudem wurde für vier Jahre der Führereschein entzogen.

       

      Kann man jetzt zu milde finden oder nicht aber in der Frage Mord/Totschlag oder (grob) fahrlässige Tötung hat das Gericht richtig entschieden.

      • @Waage69:

        Ich denke auch, dass das Gericht ein angemessenes Urteil gefunden hat. Totschlag oder gar Mord käme für mich selbst dann nicht in Frage, wenn der Angeklagte die Fahrt aufgezeichnet hätte, da dies allein noch keinen Rückschluss auf billigende Inkaufnahme von Todesopfern zulässt. Ich hätte mir jedoch gewünscht, dass das Gericht beim Entzug der Fahrerlaubnis das rechtliche Maß (5 Jahre) ausgeschöpft hätte, um hier ein eindeutiges Signal zu setzen. Aber dies ist nur leise Kritik an einem ansonsten richtigen Urteil.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Cerberus:

      Sie haben recht. 63-68 km/H war die Aufprallgeschwindigkeit. Die Geschwindigkeit des Rasers belief sich auf etwa 100 km/H bei erlaubten 50 km/H.

      • 8G
        81331 (Profil gelöscht)
        @60440 (Profil gelöscht):

        ..."etwa 100 km/H" - haben Sie dafür Beweise? Wohl nicht.

  • "Kein Tötungsvorsatz, sondern Einsicht und ein Geständnis".

     

    Naja, dann ist ist doch alles geritzt, alle sind zufrieden und ich bin mir sicher könnte der Tote kommunizieren würde er seinen Daumen hochhalten.

     

    Der Motoradfatzke war bestimmt die Art Vollidiot, der vor dem "Unfall"dir einen Stinkfinger gezeigt hätte hättest du eine Satz wie: "Rase nicht, du könntest jemanden umbringen" gebrüllt.

    • @Kubatsch:

      Idiot, ja, Fatzke wohl auch aber eben kein Mörder.

      Grob fahrlässige Tötung infolge von Idiotie bei Mitverschulden Unfallopfers (der Raser hatte Grün!) - so könnte man es nennen.

      • @Waage69:

        "Grün" ist keine Einladung für Geschwindigkeitsübertretung.

        • @Kubatsch:

          ganz bestimmt nicht, allerdings ist "Rot" auch keine Einladung um loszugehen.

          • @Waage69:

            Na dan unterhalten wir uns weiter, wenn ein Kind das nächste mal dran ist, die bekanntlich an jeder roten Ampel stehenbleiben.

            • @Kubatsch:

              Na ja, mit der Antwort hatte ich jetzt nicht direkt gerechnet aber so in etwa auf dem Level muss dann auch schon gekontert werden...

              • @Waage69:

                Ich mache gerade meinen Führerschein und bin sehr sensibel gerade was Fehlverhalten angeht.

                Bestimmte Vorschriften machen schon Sinn. Das müssen auch die Leute verstehen, die den Lappen länger haben.

  • 8G
    82732 (Profil gelöscht)

    Nur mal ein Link zu einem Bericht über einen ähnlichen Fall:

    https://www.welt.de/vermischtes/article161563021/Der-Ku-damm-Raser-haette-laengst-nicht-mehr-fahren-duerfen.html

     

    Dort sehr interessant, zum Ende hin, die Stellungnahme der schweizer Gutachterin dazu, wie sehr milde Strafen bei zig vorhergehenden Verstössen den dortigen Fahrer in seinem Verhalten bestätigt hatten.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Sehr vielschichte Angelegenheit, die zum Beispiel schon den Sinn von Action-Cameras und deren Käuferschicht betrifft.

    Wer kauft so etwas? Was tut er damit? Wie hoch sind die Risiken dabei?

    Egal, ob Extremkletterer, Downhillbiker, illegale Rennfahrer und sonstige "Sportler", die Kameras verführen zu Grenzüberschreitungen.

    • @571 (Profil gelöscht):

      Dacht ich's mir doch -

       

      Maßhalten - da liegt kein Segen drauf!

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Wie?

        Heute kein Amber Lager?

        Oder erst recht?

    • @571 (Profil gelöscht):

      Die Kameras machen es zwar leichter, sich mit den eingegangen Risiken zu brüsten. Ob die Möglichkeit zu derartigem Imponiergehabe aber für solche Adrenalinjunkies den Ausschlag gibt, darf bezweifelt werden. Die suchen den "Kick", und der liegt im Risiko und nicht in seiner filmischen Verarbeitung. Die ist nur ein "Sahnehäubchen". Bei dem hier gegenständlichen Unfall war die Kamera jedenfalls wohl aus.

       

      Davon abgesehen: Angenommen, die Kameras HÄTTEN einen Einfluss auf die Häufigkeit solcher Unfälle. Was für Schlüsse würden Sie daraus ziehen? In bester gutmenschelnder Übergriffigkeit alle Digitalkameras verbieten, die sich für den mobilen Einsatz eignen?? Das Netz zensieren, damit solche Videos nicht mehr sichtbar werden??

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Mit meiner Meinung habe ich keine Intentionen, wie z. B. Aussprechen von Verboten, verbunden, sondern nur mal über den Sinn solcher Geräte "laut" nachgedacht.

        Ob es ohne diese Kameras weniger solcher Unfälle gäbe, kann niemand mit Sicherheit behaupten, liegt aber nahe.

    • @571 (Profil gelöscht):

      Ernsthaft? Wollen Sie Action Kameras jetzt auch verbieten oder per Ausweis verkaufen? Dazu noch Analysen "Wer kauft das".

       

      Bloß weil ein Irrer die halt auch benutzt hat?

       

      Soll das dann genauso laufen wie bei den Drohnen wo auch jeder mitfaselt aber keine Ahnung von der Materie hat, mit dem Ergebnis, daß man nun den Flugmodellpiloten quasi ein uraltes Hobby mal so eben stanzt?

       

      Ich - die personifizierte Ausgeburt der Hölle - nutze so ein Teufelswerk für Zeitrafferaufnahmen. Das heißt ich schraube dieses extrem gefährliche Teil auf ein Stativ (eine extrem gefährliche Schlagwaffe, nur ab 18!) und lass es ca 5-6 Stunden Bilder aufnehmen. Brutal!

       

      Mal sehen wann die GSG9 bei mir "Zugriff" schreit.

       

      Leute verbietet doch gleich das Leben!

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Nachtvogel:

        Oh Nachtvogel!

        Ihre Antwort schießt ja schon gewaltig übers Ziel hinaus.

        Oder hatten Sie einfach die unbändige Lust, mir irgendeine Gesinnung anzudichten, die in Ihren Kram passt?

      • @Nachtvogel:

        "…oh du Ausgeburt der Hölle

        Soll das ganze Haus ersaufen?

         

        Danke - daß ihnen die Zaunerformel

        Als alter Meister locker einfällt!

        kurz - Lieber wat auf&innem Kopp

        Als nich alle Nadeln auffer Tanne - wa!

        • 5G
          571 (Profil gelöscht)
          @Lowandorder:

          Der arme Zauberlehrling.

          Wie oft und auch falsch der schon zitiert wurde - In Jöhtens Gruft rotiert 's (?) wahrscheinlich pausenlos.

          • @571 (Profil gelöscht):

            Der olle Jöhten hat "die Handlungsfreiheit" & zwar aller!

            vllt. oder gar eher sicher (noch) nicht so gedacht - wie sie heute a GG & erstmals so im Kernbestand unverrückbar garantiert ist!

            Das ja. Aber!! - er hat sie=Leben cum grano salis - ganz sicher zuerst von der Freiheit her gedacht.

            & Nicht! &

            Zuerst von Verboten her; was ja nichts anderes heißt - als vom staatlichen Zugriff her!

            Diese Quinessenz dieser geradezu revolutionären Verfassung (klar mit Art 1 & 3 GG) zu verfehlen - dieser Gefahr - unterfallen immer wieder & derzeit beschleunigt nicht nur unsere staatlichen Gefährder - sondern auch verwunderlicherweise zu ehmend nachdenkliche Menschen.

            Darauf möchte ich schlicht hinweisen.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Ein klares Fehlurteil. Offenbar sah sich die Kammer daran gehindert, die sonst übliche Bewährungsstrafe auszuurteilen, wahrscheinlich weil die Fallhöhe gegenüber der angeklagten Tat, nämlich Mord, zu groß gewesen ist. Dieser Vorwurf war, ebenso wie der des Totschlags, schon angesichts der Ausgangslage völlig abwegig. Selbst wenn es zu der nun gerade nicht erwiesenen Verkehrsunfallflucht gekommen wäre: Zum Mordmerkmal einer Verdeckungsabsicht fehlt jeglicher kausale Zusammenhang mit der späteren Tötung. Niedrige Beweggründe können ebenfalls nicht vorliegen, weil das Entfernen vom Unfallort - auch mit erhöhter Geschwindigkeit - nicht per se bedeutet, dass man billigend in Kauf nimmt, Menschenleben zu gefährden.

    Fazit: Wer - mäßig zu schnell (im Urteil wird von 63-68 Km/H ausgegangen !), aber ohne - sonstigen - Fahrfehler und ohne Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei Grün einen alkoholisierten Fußgänger erwischt, der seinerseits bei Rot über die Strasse läuft, ist weder ein Mörder, noch ein Totschläger, noch hat er eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verdient. Dass die Staatsanwaltschaft, obwohl selbst sie vom Mordvorwurf lassen musste, dennoch über sieben Jahre Haft für ein vorsätzliches Tötungsdelikt fordert, ist hanebüchen und zeugt von einem unbedingten Verfolgungswillen, der mit ihrem Auftrag als Organ der Rechtspflege Straftaten zu verfolgen nichts gemein hat.

    Da ausgerechnet diese Tat kein für den Angeklagten übliches Rasen darstellte, weswegen seine Helmkamera auch ausgeschaltet war, sollten generalpräventive Gründe außer Acht bleiben. Die Verteidigung hat Recht: Die Raserfahrten haben damit nichts zu tun.

    • @60440 (Profil gelöscht):

      Bei Kommentaren von Ihrer Sorte rollen sich mir die Fußnägel auf.

      Nicht auszuhaltende Ignoranz!

       

      Wie sagte Wendt richtig:

      "Die volle Härte des Gesetz bedeutet, Personalien feststellen und laufen lassen".

    • @60440 (Profil gelöscht):

      Ja, es war ein Fehlurteil. Dieser notorische Verkehrsrowdy kam viel zu billig davon, auch wenn es natürlich kein Mord war. 63-68 waren es ja wohl nach (!) der Vollbremsung und in (!) der Stadt. Dass der Raser mal die Kamera ausgeschaltet hat, sagt was? Gar nichts! Oder hat er vergessen anzuschalten? War der Speicher voll? Dass man ihm dies zugute halten soll, ist schlichter Blödsinn. Er ist nicht zufällig mal ein bisschen zu schnell gefahren oder war mal kurz abgelenkt. Alles was er bis zum Knall gemacht, hat er bewusst gemacht, in voller Absicht.

       

      Es ist reine Glücksache, dass dies nicht schon früher passiert ist. Es gab ja zig Gelegenheiten dazu. Was muss man überhaupt anstellen, damit bei fahrlässiger Tötung die Höchststrafe verhängt wird?

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @markstein:

        Schaum vorm Mund bringt nix. Das können Sie von der Staatsanwaltschaft Bremen lernen.

        Die Kammer hat ausgeführt, dass der Angeklagte sich zumindest bei dieser Fahrt nicht mit seiner Raserei hat brüsten wollen. Indiz hierfür war die ausgeschaltete Kamera. Wäre das trunkene Unfallopfer an der Ampel stehen geblieben, wie es geboten war, wäre nichts passiert. Das ist nun mal Fakt.

        • @60440 (Profil gelöscht):

          Ihre Verharmlosungen führen tatsächlich zu einigem Schaum vor dem Mund. Ob er sich brüsten wollte oder nicht spielt nicht die geringste Rolle, und wie gesagt: Die ausgeschaltete Kamera als mildernd zu werten ist hanebüchener Blödsinn. Wie soll man es werten, wenn ein Raser gar keine Kamera besitzt? Automatischer Freispruch?

           

          Hätte, wäre, würde... Wäre der Mann an der Ampel stehen geblieben, dann hätte es eben an der nächsten Einmündung gekracht. Es ist erst mal gut, dass er im Loch sitzt. Dass er aber charakterlich dafür geeignet ist, den Führerschein wieder zu bekommen, ist offensichtlich nicht der Fall.

    • @60440 (Profil gelöscht):

      Wenn ich mit 200 Sachen durch die Stadt rase, muß ich mit Toten rechnen - tue ich es dennoch, nehme ich sie billigend in Kauf. Und das nennt sich bedingter Vorsatz.

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @Spitzbube:

        Das Gericht sah es anders. Zu recht. Wie kommen Sie auf 200 Sachen ?

  • Was bei solchen Urteilen bleibt ist ungläubige WUT!

  • "…Aber was soll man Erwarten von einem Land, welches diese Taten nur für eine Verkehrswidrigkeit hält."

     

    Welches Land Sie auch immer damit meinen.

    In dieser Republik ist entsprechend rechtsstaatlichen Anforderungen über eine Straftat verhandelt & in Ansehung der festgestellten Fakten mittels Urteil entschieden worden.

    Der Mordvorwurf hat sich nicht erwiesen/feststellen lassen.

    Was Sie hingegen einfordern - "ein Zeichen …setzen" - wäre demgegenüber Rechtsbeugung - also ihrerseits eine Straftat!

    In diesem Land ist dafür zu recht kein Raum!

    • @Lowandorder:

      Nein es ist eben keine Rechtsbeugung, wenn die Politik sich vorher diesem Problem angenommen hätte. Der Straßenverkehr ist ein rechtsfreier Raum. Hier gewinnt immer der Stärkere. Fahrradfahrer werden ohne Sicherheitsabstand mit heulendem Motor überholt, Fahrradwege werden zugeparkt, gelangweilte Jugendliche liefern sich Wettrennen. Gerade in der Innenstadt hört man immer die Motoren aufheulen und die Reifen quietschen. Die Polizei interessiert es nicht, sagt immer sie können eh nur Strafzettel geben, die dieses Klientel eh wenig berührt. Aber die Politik will ja dem Deutschen ja nicht sein Heiligtum beschränken. Was dem Ami sein Gewehr ist, ist dem Deutschen sein Auto. Das beides unschuldige Menschen tötet, in den Händen von unfähigenbösen Menschen interessiert niemanden

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Mantis Toboggan:

        "Gerade in der Innenstadt hört man immer die Motoren aufheulen und die Reifen quietschen."

         

        Auch bei uns aufm Dorf, ab Freitagabend: Draußen vorm Rathäuschen - getunte Motoren, tiefer gelegte Karosserien und geil gestylte Plastiküberzüge über alte Polos gestülpt, Auspuffsounds zum Ablachen - pupsende Porsches und furzende Fords als Begleitmusik zur Gangsterjagd im laufenden TV-Krimi...

      • @Mantis Toboggan:

        "Der Straßenverkehr ist ein rechtsfreier Raum" selten so gelacht. Die Gesetze und Regeln des Straßenverkehrs stellen die Bibel in den Schatten. Vielleicht einfach mal mit der Realität beschäftigen - hat schon so manches Weltbild zerstört...

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @Mantis Toboggan:

        Wir sind hier nicht bei Putins ! (Zumindest noch). Politik auf dem Rücken eines Angeklagten zu machen widerspricht dem gesamten Rechtsstaat. Und natürlich ist es völlig unerheblich, wenn Sie gesetzgeberisches Unterlassen ins Felde führen. Das Gesetz ist so, wie es ist, anzuwenden. Basta. Und wenn Alpi weder Mörder noch Totschläger ist, nach Meinung des Gerichts und seiner Verteidiger, mit Einschränkung gar der Staatsanwaltschaft, kann man ihn deswegen auch nicht bestrafen. Punkt. [...]

         

        Beitrag gekürzt. Bitte verzichten Sie auf polemische Unterstellungen. Danke, die Redaktion

      • @Mantis Toboggan:

        In der Woche mindestens zwei drei mal fahre ich

        Per Rad an zwei der Orten in Köln vorbei -

        An denen zwei Menschen Opfer von

        Illegalen races geworden sind -

        An denen bis heute daran erinnert wird. & -

        An einem wird - der andere eignet sich dazu nicht -

        Durch Straßeneingriffe versucht - eine Wiederholung

        Dieser verantwortunglosen tödlichen Taten zukünftig zu verhindern.

        In einem Rechtsstaat sind von einem Gericht -

        Die Täter derartige Taten nach geltendem Recht zu be&verurteilen. Wie im vorliegenden Fall auch.

        Nur davon handelt dieser Beitrag & mein Kommentar.

         

        Schade - daß Sie offensichtlich insoweit nicht zu erreichen sind - Sie sich statt dessen in pauschalen Schilderungen von Ihnen derart wahrgenommenen

        Gesellschaftlichen Zuständen verlieren.

        • @Lowandorder:

          Und welche Konsequenz ziehen sie daraus? Anscheinend keine. Und solange Menschen wie sie, welche einen Großteil der Einwohner ausmachen, es so handhaben werden illegale Straßenrennen auch nur eine Ordnungswidrigkeit bleiben.

  • Schade. Hier hätte man ein Zeichen gegen illegale Rennen und gefährliches Rasen setzen können. Stattdessen wird die Verhandlung mit einem "tja, kann ja mal passieren" beendet. Aber was soll man Erwarten von einem Land, welches diese Taten nur für eine Verkehrswidrigkeit hält.

    • @Mantis Toboggan:

      Ein Gericht soll kein Zeichen setzen setzen oder ein Exempel statuieren. Es soll eine Tat gemäß Gesetz Be- und verurteilen.

       

      Natürlich hat der Typ nicht mehr alle Röhren im Sockel, aber "Mord" war es nun mal von der Reinen Begriffsbedeutung schon nicht.

       

      Angesichts der Sachlage und der Nichtbeweisbarkeit bestimmter Punkte hat das Gericht hier weise gehandelt.

       

      Der einzige Ort wo in diesem Land gelegentlich noch vernunft gesprochen wird, sich manche Gerichte, leider nicht aber die meisten Politiker.

    • @Mantis Toboggan:

      Wer sagt, dass es nur eine Verkehrswidrigkeit war?

       

      Man kann sich über Strafmaß ärgern, aber der Tatbestand ist eben fahrlässige Tötung. Politische Urteile respektive statuierte Exempel sind nicht gerade Zeichen eines Rechtsstaates. Jedes Delikt für sich zu ahnden schon eher.

    • @Mantis Toboggan:

      Das Urteil zeigt vor allem eines: dass wir immer noch in einem Rechtstaat leben und Gerichte es zum Glück nicht nötig haben, an einzeln zu betrachtenden Fällen öffentlichkeitswirksame Exempel zu statuieren. Nachdem die Mordanklage zusammengebrochen und die bedingt vorsätzliche Tötung des Fußgängers nicht zu beweisen war, wurde hier ein m.E. gerechtes Urteil gefällt. Ohne einen für eine Verdeckungstat belastbaren Zeugen hat sich damit wohl auch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof erledigt.