piwik no script img

Debatte SorgerechtKindeswohl statt Eltern-Egoismus

Kommentar von Martin Löhnig

Jede Woche umziehen? Der Europarat meint, dass das Wechselmodell die Regel nach einer Trennung sein sollte. Eine Gegenrede.

Immer nur Gast sein? Viele Kinder benötigen Kontinuität, Stabilität, Bindung Foto: Photocase / der_wichtig

W enn es nach dem Europarat ginge, dann würde ein Kind nach der Trennung im Regelfall zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater leben. Aus der Sicht der Eltern ist dieses sogenannte Wechselmodell eine prima Lösung: Vater und Mutter teilen sich die Verantwortung für ihr Kind, können beide weiterhin intensiven Kontakt zu ihm pflegen und den Alltag teilen. Beide haben aber auch kinderfreie Zeit und die Möglichkeit, eine neue Partnerschaft zu leben.

Ob das Kind morgen mit seinen Freunden weiterspielen kann, die Aufführung im Kindergarten miterlebt, die grüne Lieblingshose anziehen kann, die jetzt gerade beim anderen Elternteil liegt, spielt keine Rolle. Auch nicht, ob es auf Dauer mit zwei wechselnden Erziehungsstilen umgehen kann, zumal wenn neue Partner der Eltern hinzukommen.

Ganz abgesehen von der Frage, ob sich das Kind – am Ende gar zu Recht – überflüssig fühlt, wenn neue Familien entstehen, in denen andere Kinder kontinuierlich aufwachsen, während es selbst immer nur Gast bleibt? Gerade ganz junge Kinder benötigen Kontinuität, Stabilität, Bindung.

Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags – das ist der gesammelte, an jahrzehntelanger Praxis geschulte Sachverstand deutscher Familienrichter – ist deshalb der Meinung, dass ein paritätisches Wechselmodell bei Kleinkindern praktisch kaum kindeswohlkonform durchführbar sei. Auch die Pubertät stellt besondere Anforderungen, die das Leben im Wechselmodell problematisch erscheinen lassen.

Der Europarat liegt falsch

Kinder halten zwar viel aus und können sich auf vielerlei Modelle einstellen, aber damit ist noch nicht gesagt, dass ihnen das stets auch guttut. Die gern zitierten schwedischen Studien helfen dafür übrigens nicht weiter. Wir brauchen endlich eine Studie, die das Ganze unter deutschen Gesamtlebensbedingungen sauber untersucht. Davon abgesehen müssen grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Beide Elternteile müssen in gewisser räumlicher Nähe zueinander und damit auch nahe der Bildungseinrichtungen, die das Kind besucht, wohnen. Sie müssen ihre Erwerbstätigkeit betreuungskompatibel gestalten, was oft mit Einkommenseinbußen verbunden ist. Natürlich muss auch die Wohnung groß genug sein – ebenfalls ein erheblicher Mehrkostenfaktor. Und überhaupt können nur Kinder kommunikationsfähiger und kooperativer Eltern auf Dauer im Wechselmodell leben.

Man muss sich klarmachen, was der Gesetzgeber da von Eltern verlangt, die – was inzwischen die Regel ist – nach ihrer Trennung weiterhin gemeinsam sorgeberechtigt sind: Sie müssen Paarebene und Elternebene strikt trennen können. Die Paarebene mit allen erlittenen Verletzungen, Kränkungen, Trennungskrach beiseite schieben und als Eltern fair miteinander umgehen zum Wohl des Kindes. Schaut man sich diese Formulierungen an, dann fragt man sich manchmal, warum sich Eltern überhaupt trennen, die Derartiges hinbekommen.

Kinder halten zwar viel aus, aber das heißt nicht, dass ihnen das stets auch guttut

Das gemeinsame Tragen der Verantwortung für ein Kind verlangt den Eltern also aus Gründen des Kindeswohls ganz erhebliche Einschränkungen ihres Lebenszuschnitts ab. Bevor man über Rechte reden kann, sind erst einmal zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Hierzu benötigen viele getrennt lebende Eltern staatliche Unterstützung, etwa durch Hilfe bei der Erstellung und Fortschreibung von Sorgeplänen und Angeboten für Mediation bei Konflikten. Und das Leben im Wechselmodell darf nicht an Fragen des Unterhalts- und Sozialrechts scheitern. Aber vorrangig ist in jedem Einzelfall immer zu prüfen: Entspricht das Leben im Wechselmodell gegenwärtig dem Wohl dieses konkreten Kindes?

Kindeswohl statt Väterrechte

Der Europarat liegt deshalb falsch, wenn er meint, dass das Wechselmodell die Regel nach einer Trennung sein sollte. Schon der Titel der 2015 beschlossenen Resolution, „Gleichberechtigte und geteilte elterliche Verantwortung: Die Rolle der Väter“, führt in die falsche Richtung. Man hätte sie zum Beispiel auch „Stärkung des Kindeswohls: Kinder brauchen beide Eltern“ nennen können. Hat man aber nicht. Und auch der gesamte Text der Resolution verwendet den Begriff Kindeswohl nur recht sparsam.

Wohlgemerkt: Das Kindeswohl ist seit den 1970er Jahren endlich zur zentralen Kategorie des deutschen und europäischen Kindschaftsrechts geworden. Das Kind wurde vom Objekt zum Subjekt. Und die „elterliche Gewalt“ über das Kind zur „elterlichen Sorge“, welche die Eltern treuhänderisch zum Wohl des Kindes auszuüben haben. Der Titel der Resolution ist also schon vielsagend.

Damit ist freilich nicht gesagt, dass das Wechselmodell grundsätzlich ungeeignet ist und auch ansonsten im Kindschaftsrecht alles ideal geregelt wäre. Zum Beispiel erhalten nicht mit der Mutter verheiratete Väter in Deutschland noch immer nicht automatisch die elterliche Sorge für ihr Kind. Entweder müssen beide Elternteile eine Sorgeerklärung gegenüber dem Jugendamt abgeben oder – wenn das Familiengericht begründet – auf Antrag des Vaters nach einer Kindeswohlprüfung die gemeinsame Sorge.

Martin Löhnig

Jahrgang 1971, ist vierfacher Vater und außerdem Professor für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht an der Universität Regensburg. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Familienrecht und juristische Zeitgeschichte.

Sind die Eltern hingegen miteinander verheiratet oder wird die Ehe nach der Geburt des Kindes geschlossen, erhält der Vater ohne Weiteres das Sorgerecht. Durch die Eheschließung mit der Mutter scheint sich der Vater also als besonders geeignet zu erweisen. Problematisch hieran ist, dass nicht alle Beteiligten solche Erklärungen abgeben. Bei intakter Partnerschaft scheut der Vater – so die Mutter keine Sorgeerklärung abgeben möchte – oftmals den Gang zum Familiengericht. Solange alles gut geht, ist das kein Problem. Trennen sich die Eltern jedoch, fällt dem Vater womöglich erstmals auf, dass er überhaupt nicht sorgeberechtigt ist.

Jedes Kind hat ein Recht auf die verantwortliche Sorge beider Elternteile – und damit einen Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber dies ermöglicht. Das beginnt nicht erst nach der Trennung der Eltern, sondern schon viel früher. Gleichberechtigung zwischen Müttern und Vätern ist ein wichtiges Anliegen. Aber nicht auf Kosten der betroffenen Kinder.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

71 Kommentare

 / 
  • 3G
    35730 (Profil gelöscht)

    "der gesammelte, an jahrzehntelanger Praxis geschulte Sachverstand deutscher Familienrichter" besteht allein daraus, Väter mit möglichst Geld- und Zeitverschwendenden Mitteln in die Knie zu zwingen. Gerade diese Deutsche Richterlichkeit ist für den großen Schaden an den Familien verantwortlich.

     

    "Wir brauchen endlich eine Studie, die das Ganze unter deutschen Gesamtlebensbedingungen sauber untersucht." Am besten von Bertelsmann, der neoliberalen Denkfabrik, die längst den Geldwert von zermürbten Familien erkannt aht und die fronten weiter gegeneinander aufhetzt. Studie ist richtig, aber es gibt keine einzige, die paritätisch besetzt ist und eine parlamentarische Grundlage hat.

     

    "Und überhaupt können nur Kinder kommunikationsfähiger und kooperativer Eltern auf Dauer im Wechselmodell leben." Warum belohnen "Deutsche Richter" dann weiter die Mütter, die sich einer Lösung entziehen, indem sie ihnen dann weiter Umgang und Geldsegen bescheren?

     

    "Schaut man sich diese Formulierungen [Paarebene, Elternebene] an, dann fragt man sich manchmal, warum sich Eltern überhaupt trennen, die Derartiges hinbekommen." Man fragt sich vor allem, warum "Deutsche Richter" Derartiges von Eltern verlangen, die gegeneinander vors Gericht ziehen, wenn sich eine Verweigerung doch auszahlt. "Deutsche Richter" müssten die belohnen, die die Trennung der Ebenen wollen. Aber am Frieden läßt sich eben nichts verdienen.

  • Sehr geehrter Herr Loehnig,

     

    Selbst der Erfahrene scheint nicht vor Polemik und Ideologie gefeit?

     

    Nachdem Sie Ihre Behauptungen mit keinen belastbaren Fakten stuetzen koennen, dringen Ihre Argumente nicht durch.

     

    Als erfahrener Jurist stelle ich Ihnen zwei Fragen:

     

    1. Wie kommt es, dass der Europarat einen Verstoss gegen die europaeische Menschenrechtskonvention annimmt?

     

    2. Wie kommt es, dass laut CRIN-Studie Deutschland wegen Verstosses gegen die UN-Kinderrechtskonvention auf Plaetzen hinter Uganda und Mexico landet?

     

    3. Wie kommen Sie zu dem Schluss, dass nur eine deutsche Studie "sauber" bzw. empirisch ist?

     

    4. Haben die Juristen beim Europarat, EGMR und auch bei der UN womoeglich weniger Erfahrung als Sie?

  • Ich denke es ist allerhöchste Zeit, die Diskussion vom Schwanz auf die Füße zu stellen.

    Wenn wir Kinder in die Welt setzen, dürfen wir nicht, nein wir müssen davon ausgehen, dass

    wir uns um sie sorgen, mindestens bis sie „flügge“ sind aber natürlich auch darüber hinaus.

    Meist gehen wir dabei zumindest in diesem Moment davon aus, dass wir diese Aufgabe

    gemeinsam mit dem anderen Elternteil war nehmen, aber niemand kann aus der Tatsache,

    dass dies irgendwann nicht mehr der Fall sein könnte, zuerst die Schlussfolgerung ziehen, dass

    das dann erst einmal nicht mehr für beide Eltern gilt. Das genau tun aber deutsche Gerichte und

    insbesondere auch das Unterhaltsrecht.

    Die Argumente in dieser Diskussion sind bisher sehr hilfreich, bis auf die des hochqualifizierten Autors

    selbst, aber falls ich es nichts übersehen habe, kommt ein wesentliches Argument viel zu kurz.

    Natürlich muss das paritätische Wechselmodell das Regel- oder Grundmodell sein. Es ist nichts

    weiter, als die logische Fortführung des Rechtes eines Kindes, dass es bereits bei seiner Geburt

    bekommen hat. Wenn das innerhalb der Beziehung anders war, war das vielleicht ein organisatorisches

    oder wirtschaftliches Problem, aber sicher auch kein optimiertes Kindeswohl. Warum kämpft eine Familienministerin darum, dass Arbeitgeber mehr Akzeptanz für Vatermonate entwickeln, wenn es ein Justizsystem nicht einmal auf die Reihe bringt, vom Dogma abzuweichen, dass

    ein Kind nur einen „hauptsächlichen Wohnsitz“ haben kann oder Unterhaltstabellen auch für Wechselmodelle gelten sollen, die auch nur 1% Betreuungsunterschied aufweisen, oder wenn Väter erst

    nachweisen sollen, dass sie etwas können, was sie gar nicht wollen oder zum Wohle des Kindes müssten?

  • Teil 1:

     

    "Traue ich mir zu meine dreijährige Tochter einen Nachmittag bei einer Freundin spielen zu lassen, ohne dass ich selbst dabei bin?"

     

    Wenn Sie mich meinen, dann kann ich Ihnen beruhigt sagen, dass das auch schon mit 2 Jahren der Fall war, auch inkl. Übernachtung und viel Spaß für die Kinder.

     

    Beim anderen Elternteil war das später nicht mehr möglich, weil dann ja in der Woche "Papazeit" war und sonst nichts, was mit dem Alltag der Kinder zu tun hatte. Also auch keine Kontakte zu anderen Kindern.

     

    Ich bin der Meinung, dass es eine zentrale Aufgabe von Eltern ist, darauf zu achten, dass die Kinder u.a. täglich Zähne putzen, ausreichend schlafen und gutes zu essen bekommen. Das hat nichts mit "Kontrolle" zu tun, sondern mit elterlicher Verantwortung anstatt der von Vätern oftmals nur betonten "Elternrechte". Ist für Sie eventuell "Kontrolle" das negative Pendant zum "Ich lass die Kinder immer machen, was sie wollen - ich liebe meine Kinder ja (im Gegensatz zu...)"?

     

    Kindererziehung und Liebe zu Kindern bedeutet für mich altersabhängiger, geregelter Alltagsrahmen durch Erwachsene (= Stabilität) - ja auch mit Grenzen! (= Halt) - und ganz wichtig: angefüllt mit möglichst viel Zeit und Freiheit für Kreatives, Spiel und Spaß (vor allem auch mit anderen Kindern) und ganz manchmal auch Ausnahmen von den Routinepunkten im Alltag, die dann auch als solche mit Begeisterung zelebriert und genossen werden können.

    • @Hanne:

      Teil 2:

       

      "Kontrolle" nur dort, wo unbedingt nötig, lieber die Stärkung der Selbstregulierung und der Persönlichkeit der Kinder selbst. Ich habe z.B. niemals Hausaufgaben oder Schulranzen kontrolliert und bin sehr froh um diese Entscheidung, dies meinen Kindern von Anfang an, also 1. Klasse, selbst zu überlassen bzw. zuzutrauen. Sie sind gute und selbstverantwortliche Schüler/innen geworden, ganz ohne den nachmittäglichen oder gar abendlichen Hausaufgabenkontrollstress in anderen Familien, dafür mit möglichst viel Zeit für anderes. Für schulische (und andere) Fragen stand und stehe ich ihnen jedoch immer zur Verfügung.

       

      Ich habe doch sehr den Eindruck, dass sich auch hier in den Kommentaren eher die unausgeglichenen, teils aggressiven Männer zu Wort melden und vieles am "Familiensystem" schlecht reden, ohne dabei zu reflektieren, was sie selbst zur Situation beitragen.

       

      Es gibt durchaus auch andere Väter, aber die haben vermutlich auch nicht so viel Stress mit ihren (Ex)Partnerinnen und gemeinsamen Kindern. Und ja, es gibt auch Mütter, die meinen Respekt nicht haben, keine Frage.

      ______

      Sollte beides eigentlich eine Antwort auf JO BU sein (12.05.16, 08:53)

      • @Hanne:

        Mir fehlt an Ihren Ausführungen

         

        a) die Toleranz für abweichende Meinungen, was Kinder brauchen könnten. Dass SIE die von Ihnen bevorzugten Werte gerne auf die von Ihnen bevorzugte Art vermitteln wollen - geschenkt. Können Sie sich aber vorstellen, dass Erziehung auch anders und trotzdem erfolgreich verlaufen kann? Ich hoffe, Sie können, aber aus Ihren Äußerungen spricht eher eine vermeintliches Allwissen, wie man(n) es bitteschön auch zu machen hätte, wenn man(n) mehr Verantwortung für die Kinder haben will.

         

        b) die Verallgemeinerbarkeit auf den "Regelfall" getrennter Eltern. Denn Ihre Argumente gegen ein Wechselmodell beschränken sich auf die (wohlbegründete) Feststellung, dass es für SIE nicht so funktioniert. Glauben Sie wirklich, man könne ALLE Väter derart über eine Kamm schneiden? Sie lassen zwar gelten, dass es anderswo anders laufen mag, aber das scheint Sie in Ihrer grundsätzlichen(!) Ablehnung des Wechselmodells nicht im Geringsten zu berühren.

         

        c) das Verständnis für die Situation der Väter, die in unserem Rechtssystem EBEN NICHT in der glücklichen Situation sind, das Wechselmodell gegen eine regelmäßiges eigenes, alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrech aufwiegen zu können. Väter, die genauso fundierte Argumente gegen das, was die Mutter mit den Kindern anstellt, vorbringen können wie Sie hier umgekehrt, sitzen heute meist komplett auf der Zuschauerbank und können in der wenigen Zeit, die sie mit ihren Kindern haben, auch nicht entgegenwirken. Ich möchte gerne wissen, wie ausgeglichen SIE in dieser Situation wären.

         

        Der Punkt ist der:

        Sie gestehen zwar ein, dass es auch "gute" Väter gibt und "schlechte" Mütter, bzw. solche, die ihre Position missbrauchen, sind aber augenscheinlich zufrieden mit einer Rechtslage, die solche Situationen schlicht nicht - oder nur in Extremfällen - berücksichtigt.

      • @Hanne:

        Hallo Hanne,

         

        Die gleichen Aussagen höre ich von meiner Ex-Frau. Das klingt alles lieb und nett, aber die Realität sieht folgendermaßen aus:

        - viel Zeit mit anderen Kindern wird dadurch realisiert, das meine Tochter bis 17 Uhr im Hort abgestellt wird

        - die 'freien' Hausaufgaben werden Nachts unter der Decke gemacht, damit Mama nichts merkt und schimpft, weil nicht alles im Hort geschafft wurde

         

        Und zu Kontrolle wird die Elternverantwortung dadurch, dass die Mutter meint kontrollieren zu müssen, ob meine Tochter bei uns ordentlich Zähne putzt etc.

         

        Was tragen die 'teils aggressiven Männer' denn zum System bei? Das sie am Leben ihrer Kinder teilhaben wollen?

         

        Karsten

  • Die Kritiker der Doppelresidenz (sog. Wechselmodell) haben durchaus ernsthafte Argumente (Belastung des Übergangs von Vater zu Mutter, Trennung von der Mutter, Erziehungseignung der Väter). Es ist nicht recht, dass Herr Prof. Löhnig die Zweifler auf eine sehr direkte Art („grüne Lieblingshose“, die gerade in der Wäsche ist; man stelle sich vor, „was der Gesetzgeber da von den Eltern verlangt“; gelingt die gemeinsame Elternschaft, gelingt die Beziehung; das „Ganze“ Ding einer „sauber[en]“ Studie „unter deutschen Gesamtlebensbedingungen“ unterziehen) auf die Schippe nimmt und dazu noch auf professorale subtile Art Argumente für die Doppelresidenz (Kinder fehlt ebenso wie ihren Gleichaltrigen weder Vater noch Mutter) als scheinbare Kritikpunkte (Kinder müssen bei Vater und bei Mutter mitansehen, dass es Kinder gibt, deren Eltern zusammenleben) vorbringt. Auch der Punkt mit dem Gaststatus der Kinder ist nicht ganz fair. Herr Prof. Löhnig spielt damit direkt auf den unseligen Sprachgebrauch des „Besuchselternteils“ (meistens der Vater) an. Aber auch Gegner der Doppelresidenz haben nie gefordert, dass ein Kind bei einem Elternteil nur zu Gast sein sollte.

    • @Jo Bu:

      Das sind doch keine Argumente. Was ist den mit der Trennung vom Vater? Oder der Erziehungseignung der Mutter?

  • Lieber Prof. Löning,

     

    ich entdecke in ihrer Gegenrede keine Argumente gegen die Doppelresidenz.

     

    Die Wohnortnähe gilt weithin als eine Grundvoraussetzung. Damit ist aber auch nicht die Frage, ob das Kind morgen mit seinen Freunden spielen oder in den Sportverein gehen kann - das kann es von beiden Elternhäusern aus. Nun gut, die Lieblingshose, die ist ein Problem. Genau wie im Residenzmodell.

     

    Auch ist mir nicht klar, weshalb gerade die Doppelresidenz nur von besonders kommunikationsfähigen Eltern gelebt werden könne. SIcher, es wäre wünschenswert - dies gilt aber auch für alle Betreuungsmodelle. Da in der Regel bei der Doppelresidenz weniger Wechsel anfallen als bei "klassischen" Umgangsregelungen ist auch der Abstimmungsbedarf gerade bei der Doppelresidenz reduziert - nicht erhöht. Da das Kind auch in beiden Haushalten Kleidung etc. hat ist auch in diesem Bereich der Abstimmungsbedarf reduziert.

     

    Ach ja, dann sind da die skandinavischen Studien - lassen Sie nicht gelten, warum auch immer. Dann nehmen wir doch die australischen, amerikanischen, belgischen u.s.w.. Die Ergebnisse sind weltweit immer wiedere vergleichbar und umfasst eine Datenbasis von mehreren hunderttausend Kindern.

     

    In Deutschland sollen nun 1.200 Familien befragt werden ...

     

    Das Ergebnis soll erst in einigen Jahren vorliegen. So sichert diese Studie im ersten Schritt vor allem eines - dass der bisherige Zustand noch ein Paar Jahre weiter konserviert werden soll.

     

    Bei der ganzen Frage um wissenschaftliche Erkenntnisse wurde eine Frage von den Kritikern der Doppelresidenz bisher aber noch nicht beantwortet: welche wissenschaftlichen Erkenntnisse prädestinieren eigentlich das Residenzmodell als bevorzugtes Modell?

     

    Markus Witt

    Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Pressesprecher

  • Gut, dass Kinder keine Wesen mit Verstand sind, oder solche, denen man was erklären kann, sondern wie aus dem Artikel und den meisten Kommentaren hervorgeht, nur völlig willenlose Objekte sind, deren Schicksal nur von Familienrichtern und den Eltern abhängt.

     

    Ich als Laie, der nur Heilpädagogik studierte und sein ganzes Berufsleben mit der Beschäftigung mit Kindern verbrachte, die die Gesellschaft als "auffällig" bezeichnen würde, habe dabei nur Kinder und Jugendliche kennengelernt, bei denen die Frage, ob sie "Scheidungskinder" sind oder von "alleinerziehenden Elternteilen" stammten, nur insofern belastete wie sie von LehrerInnen, JugendamtsmitarbeiterInnen oder -richterInnen in ihrer Umgebung hatten, die ihnen diese Stigmatisierung aufbürdeten und nicht genug Freunde, die denen zeigten, wie schön das auch sein kann, eben nicht in den Vorstellungen von einer deutschen bürgerlichen Familie aufzuwachsen.

    • @Age Krüger:

      Es lässt sich doch nicht leugnen, dass z.B. ein Kleinkind, vom Papa entfremdet und über dessen Wesen getäuscht, in seinem "freien Willen" eingeschränkt beurteilungsfähig ist. Wer also anderes als ein Familiengericht, leider dahingehend bis heute viel zu parteiisch, könnte da Klärung tun ?

  • "Ob das Kind morgen mit seinen Freunden weiterspielen kann ... sind an den Haaren herbeigezogen."

     

    Die Beispiele sind mitnichten an den Haaren herbei gezogen. Wenn Sie das schaffen, anscheinend mit einem Kind und zwei Erwachsenen, dann spricht doch auch gar nichts dagegen, im Gegenteil super. Es spricht aber schon was dagegen, wenn z.B. das alles nicht klappt.

     

    Ich kenne Beispiele, da werden die Kinder regelmäßig aus ihrem Alltag eine Woche raus genommen, solange sie im Kindergarten sind, oder sogar auch soweit möglich in der Schulzeit, dann direkt nach den Schulstunden mit dem Auto abgeholt. Dann läuft das alles so nicht weiter und in der kommenden Woche beim anderen Elternteil müssen dann die aufgedrehten Kinder erst mal wieder runter kommen, der Alltag wieder Alltag werden und nebenbei auch noch Arzttermine, Klamotteneinkäufe und vieles mehr statt finden, BIS dann Freitag (oder wann auch immer) wieder Übergabe in die "Urlaubswoche"ist (Süßigkeiten und Filme all inclusive, garantiert kein "Alltag" mit Freunden etc.). Nach dem Motto: Beim Papa ist es doch viel schöner, oder?!?

     

    Oder: Der langjährige berufstätige Vater meint, es sei doch kein Problem, die Kinder so alleine, einfach morgens in die Schule, abends Abendbrot und dann schlafen. Was ist das schon? Nach einigen Monaten merken sie dann, dass das doch nicht so einfach ist. Sie bekommen Stress bei der Arbeit, die Kinder Probleme in der Schule etc. pp. Dann werden die Kinder oft sich selbst überlassen oder mit iPad, weil Papa ja immer arbeiten muss. Zähne putzen und Hausaufgaben machen ist dann nächste Woche wieder dran. Obwohl Papa ein Studierter ist und so gerne Windeln gewechselt hat. Danach war es dann aber doch schnell wieder netter im Büro...

    • @Hanne:

      @HANNE

      Das Grundgesetz hat nach schlechten Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit den Schutz der Familie und die Elternautonomie sehr hoch gehängt. Zu viele Süßigkeiten und zu viele Filme sind noch kein Indiz für mangelnde Erziehungseignung. Ansonsten müsste das Jugendamt die halbe Grundschulklasse meines Sohnes abholen.

      Es ist für ein Kind immer noch sehr, sehr viel wichtiger Zeit im Alltag und in der Freizeit mit beiden Eltern zu verbringen als gleichmäßig wenig Süßes, wenig Medien und früh ins Bett zu genießen.

      Gerade diejenigen Eltern, die auch innerhalb der zusammenlebenden Familien immer alles rund um die Kinder kontrollieren mussten und den Partner, die Großeltern, die Erzieher gegängelt oder ihnen mangelnde Eignung attestiert haben, werden ein massives Problem mit der geteilten Erziehungsverantwortung haben. Aber gerade für Kinder dieser Eltern ist es wichtig, dass sie mit beiden Eltern viel Zeit verbringen und der übermäßigen Kontrolle durch einen Elternteil "entkommen" können.

      Übrigens ist der Kontrollvater oder die Kontrollmutter ja bestens gerüstet, Einfluss auf den anderen angeblich weniger geeigneten Elternteil auszuüben, da sich das Einmischen ja bereits wie ein roter Faden seit Geburt des Kindes durch das Leben der Mutter oder des Vaters zieht. Ein Lerngeschenk für den Kontrollierenden wird sein, zu erfahren, dass Einflussnahme am Besten durch Unterstützung als durch Vorwürfe/Abwertung funktioniert.

      Machen Sie den Selbsttest: Traue ich mir zu meine dreijährige Tochter einen Nachmittag bei einer Freundin spielen zu lassen, ohne dass ich selbst dabei bin?

    • @Hanne:

      "Süßigkeiten und Filme all inclusive, garantiert kein "Alltag" mit Freunden etc."

       

      Dieses Verhalten kenne ich aber auch von Mütter.

       

      Das ist aber kein Grund für mich, alle Mütter pauschal zu verteufeln, wie Sie offensichtlich die Väter als erziehungsunfähig darstellen wollen.

       

      Irgendwie gewinnt man den Eindruck, dass die Wechselmodellgegner Angst haben: Angst davor, dass ihre Machtposition (wer Geld vom Anderen "erpressen" kann, statt sich mit ihm zu einigen, übt Macht aus) infrage gestellt wird?

       

      Was mich interessieren würde: Woher kommt die "Garantie", dass die Kinder kein "Alltag" mit Freunden verbringen? Ist das ein Naturgesetz, den Väter genetisch so aufgeprägt?

  • Eine dem Feminismus huldigende Zeitung bringt also ein Plädoyer für die am Herd gebundene Hausfrau, insbesondere nach Trennung und Scheidung?

     

    Ein Professore des Rechts, mit vier Kinder schreibt ein Plädoyer gegen das Wechselmodell, gegen seine eigene Rechte als Vater?

     

    Herr Prof. Löhnig hat über das Thema "Irrtum über Eigenschaften des Vertragspartners" promoviert.

     

    Ich nehme an, dass er dem, in juristischen Kreisen weit verbreitetem, Irrtum unterliegt, die Frau würde IMMER den problemlosen Umgang mit dem Vater ermöglichen.

     

    Die Journalisten haben das Nachdenken angefangen, nachdem ein preisgekrönter Repräsentant ihrer Gilde, seine Erfahrungen mit dem Ausgrenzen eines arbeitslosen Vaters im selbstbiografischen Roman "Möbelhaus" festgehalten haben.

     

    Ich kann es Herrn Prof. nur wünschen, dass er entweder diesen Journalisten interviewt, oder Subjekt eines ähnlichen Experimentes wird.

     

    Argumente scheinen die Gegner des eigenen Geschlechts nicht mehr zu erreichen.

     

    Was aber sehr verwundert? Ist die taz nun erzkonservativ geworden? Wird morgen eine Werbung für die Heilsarmee kommen?

  • Gerade das finanzielle Argument ist übrigens das wichtigste Argument FÜR das Wechselmodell, denn wie kann man sich ernsthaft beklagen, dass Frauen es so selten in Vorstände von DAX-Notierten Unternehmen schaffen, wenn man spätestens nach der Trennung ein 50er Jahre Rollenverständnis zementiert. Wie kann man von einem Unternehmer erwarten, dass er in eine Karrierefrau investiert, Kind und Trennungs sie wieder an den Herd zurückkatapultiert. Wer Weiß vielleicht ist Herr Lohnig ja ein kleiner Chauvi, dem diese Rollenaufteilung am herzen liegt.

  • sehr geehrter Herr Prof. Löhnig,

     

    mit mehreren Artikeln stellen sie die Resolution 2079 und das Wechselmodell als grundsätzlich kindeswohlschädlich dar u. deshalb erlaube ich mir einige Nachfragen:

     

    Sie setzen sich in den Artikeln nicht juristisch mit dem Thema auseinander, insbesondere dann wenn Sie das Kindeswohl abhängig machen z. B. ob das Kind die Lieblingshose nicht anziehen kann weil diese beim anderen Elternteil ist – passiert übrigens genauso im Residenzmodell ;-) . Ich frage Sie deshalb worauf basieren Ihre Feststellungen u. Äußerungen zum Kindeswohl, da meines Wissens Sie weder aus einer Trennungsfamilie kommen, noch über einen psychologischen Hintergrund verfügen?

     

    Es gibt zahlreiche Studien die belegen welche positiven Seiten das Wechselmodell hat, in zahlreichen Ländern wird das Wechselmodell erfolgreich umgesetzt und es gibt auch zahlreiche positive Aussagen von Kindern die im Wechselmodell aufgewachsen sind. Sind Ihnen diese bekannt und wie bewerten Sie diese?

     

    Nach Einführung des WM in Frankreich sind gerichtliche Verfahren zum Umgang erheblich zurück gegangen, was wiederrum bestätigt - eine gemeinsame Erziehungsverantwortung der Trennungseltern auf Augenhöhe hat eine deeskalierende Wirkung und somit Ihren Aussagen gänzlich widerspricht. Wie glauben Sie wirkt es sich auf das Kindeswohl aus wenn weniger gestritten wird? Welche Auswirkungen könnte das für Juristen in Deutschland haben?

     

    Können wir von Ihnen auch eine kompetente juristische Stellungnahme über das Umgangsrecht, Kindeswohl und Wechselmodell erhalten? Das derzeitige durchgeführte Residenzmodell in Deutschland mit der aktuellen Rechtsprechung berücksichtigt z. B. weder den Art. 6 GG noch die VN-Kinderrechtskonvention mit den Rechten für Kinder und Eltern.

    Wäre nicht die einzig juristisch mögliche Lösung die grundsätzliche Einführung des Wechselmodells, welches dann aus Kindeswohlgründen eingeschränkt werden kann?

    BG

    • @hafner:

      "Wie glauben Sie wirkt es sich auf das Kindeswohl aus wenn weniger gestritten wird?"

       

      Weniger Klagen bedeutet nicht automatisch weniger Streit. Es kann auch bedeuten, dass klagen keine Aussicht auf Erfolg hat.

       

      Das ist in Deutschland mit dem automatischen Beibehalten des gemeinsamen Sorgerechts nach einer Scheidung auch schon so: Es gibt kaum noch Möglichkeiten vor Gericht das alleinige zu erhalten, egal, was zwischen den Eltern und mit den Kindern geschieht. Solange keine nachgewiesene körperliche Gewalt und Vernachlässigung vorliegt, bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Das dann gerne mit Verweis auf das Cochemer Modell.

       

      Wer soll Ihrer Meinung nach das grundsätzliche Wechselmodell einschränken können?

      • @Hanne:

        "Weniger Klagen bedeutet nicht automatisch weniger Streit. Es kann auch bedeuten, dass klagen keine Aussicht auf Erfolg hat."

         

        Zu Glück hat Professor Proksch, der im Auftrag des Justizministerium 2002 die Auswirkungen Kindschaftsrechtsreform 1998 analysierte, durchaus auch eltern nach ihrer Zufriedenheit mit der Situation des gemeinsamen Sorgerechts befragt. Selbst jene, die anfangs erfolglos versucht haben dagegen zu klagen, waren Rückblickend mit der Situation zufrieden, denn gleichberechtigte Väter zahlten weit Zuverlässiger den Unterhalt und letztendlich ist es auch eine Entlastung für die Mutter sich nicht alleine für wohl und wehe des Kindes verantwortlich zu fühlen.

      • @Hanne:

        "Weniger Klagen bedeutet nicht automatisch weniger Streit."

         

        Wir hatten im Jahre 2010 knapp 690.000 neue Familienverfahren und nur 660.000 Geburten.

         

        Im Jahre 1961 hatten wir ca. 77.000 Familienverfahren und 1.100.000 Geburten.

         

        Da Herr Löhnig 4 Kinder hat und erzkonservativ ist, wird er sich vielleicht die Zeit von 1961 wünschen.

         

        Somit wünschen sich alle, die gegen das Wechselmodell sind, die alten "patriarchalischen" Strukturen zurück.

         

        Es ist eine wahrlich hervorragende intellektuelle und emnzipatorische Leistung des Feminismus:

        - Zurück zu den Wurzeln!

        - Möglichst keine Belastung der Mütter durch Arbeit ausser am Herd!

        usw.

         

        Respekt, weiter so!

  • Und was passiert denn, wenn die Eltern im Residenzmodell neue Partner und neue Kinder bekommen? Fühlt sich das Kind dann weniger überflüssig wenn plötzlich seine einzigen beiden Bezugspersonen im alltag (Mama und Stiefvater) überglücklich über das erste gemeinsame Kind sind. Plötzlich ist es alleine in einer Familie wo es als Altlast einer Gescheiterten beziehung nie um Zuneigung konkurrieren kann. Da hat das Kind im Wechselmodell richtig gut, wenn dass beide Elternteile Gleichzeitig nachwuchs Bekommen ist schon eher unwahrscheinlich und so hat es zu mindestens noch einen Elternteil für den es alles ist, und bis hier vielleicht ein neues gemeinsames Kind ansteht, kann sich die Situation im zweiten Elternhaus wieder normaliseren und entspannen, so dass das Kind nie das Gefühl hat plötzlich vollkommen überflüssig zu werden (ausser vielleicht als billiger Babysitter).

    Leider ist die gegenwärtige Sorgerechtssprechung nicht annähernd so Kindeswohlorientiert wie Herr Lohning es den Leser glauben lassen will.

  • Der erste Absatz wäre könnte ja mit einer minimalen Änderung sogar noch fast sinnvoll sein:

    "Aus der Sicht der Kinder ist dieses sogenannte Wechselmodell eine prima Lösung: Vater und Mutter teilen sich die Verantwortung für ihr Kind, können beide weiterhin intensiven Kontakt zu ihm pflegen und den Alltag teilen. Beide haben aber auch kinderfreie Zeit und die Möglichkeit, eine neue Partnerschaft zu leben, geld zu verdienen und ihre Akkus wieder aufzuladen um sich in der nächsten Woche wieder um das Kind zu kümmern."

    Was kann sich ein Kind besseres Wünschen. Klingt für mich auf jeden fall plausibler, als seine elternzentriere Standpunkt mit dem er versucht das Kindeswohl in diesem Modell zu negieren und zur reinen Elternegoismusmaschine aufzubauen.

    Und natürlich bedeutet "Standard Wechselmodell" nicht dass dieses Modell auf gedeih und verderb auf alle Trennungsituationen gestülpt wird. Ebensowenig wie der gegenwärtige Standard "Residenzmodell bei der Mutter" jeder Trennung aufgezwungen wird.

  • Man merkt, dass der Autor keine Ahnung von der Materie hat. Vermutlich ist er weder selbst als Trennungskind aufgewachsen noch wird er auch keine Erfahrungen als Trennungsvater gemacht haben.

    Fehlende Stabilität, Fehlende Kontinuität, sich nur als Gast fühlen, das erlebt ein Kind wenn es ein Eltern teil nur alle Zwei Wochen am Wochenende sehen darf viel stärker.

    Probleme wie Entfremdung und Loyalitätskonflikte werden völlig außer acht gelassen.

    Auch die Argumente

    Ob das Kind morgen mit seinen Freunden weiterspielen kann (Auch bei einem Zuhause ist am nächsten Tag vielleicht keine Zeit), die Aufführung im Kindergarten miterlebt (warum soll das nicht möglich sein?), die grüne Lieblingshose anziehen kann (die kann auch ganz einfach in der Wäsche liegen), Unterschiedliche Erziehungsstile (Jeder Lehrer, jeder Erzieher hat einen anderen Erziehungsstil), sind an den Haaren herbeigezogen.

    Um das 50/50 Wechselmodell umzusetzen muss man als Eltern über persönlichen Konflikten stehen und zusammen arbeiten was letztendlich am meisten dem Kind zu gute kommt.

    Wir praktizieren das 50/50 Wechselmodell seit 4 Jahren und es ist nach Meinung aller Beteiligten (auch Erzieherinnen, Gutachtern, usw...) das beste für unser Kind.

    So ein rückständiges konservatives Familienbild, Der Vater schafft das Geld heran, die Mutter betreut die Kinder, hätte ich der Taz nicht zugetraut.

  • Die deutschen Familienrechtler sollten nicht so tun, als verteidigten sie mit dem "Kindeswohl" den heiligen Gral des Sorgerechts. Denn dieses "Kindeswohl" wurde bislang fast durchgängig OHNE die Erwägung definiert, dass Kinder beide Eltern gleichermaßen brauchen. Die Devise lautete: "Lasst mal primär die Mutter machen und entscheiden, was gut ist für das Kind, es sei denn, es sprechen GANZ gravierende Gründe dagegen." Und auch heute noch wird das Kindeswohl-Argument überwiegend genutzt, um hergebrachte Mütterprivilegien gegen die (erzwungene) Entwicklung in Richtung einer rechtlichen Gleichbehandung beider Elternteile zu verteidigen. Vor diesem Hintergrund ist die Fundamentalkritik, die Prof. Löhnig hier gegen die Europarats-Resolution anbringt, wenig sachdienlich, denn sie redet letztlich der Beibehaltung der bisherigen, mutterzentrierten Sorgerechtspraxis das Wort.

     

    In einem Detail ist ihr sicher zuzustimmen: Das Wechselmodell stellt Anforderungen an beide Elternteile, die diese absehbar in vielen Fällen nicht erfüllen können oder wollen werden. Und ein gesetzliches Regel-Ausnahme-Verhältnis, das die Lebensrealität auf den Kopf stellt, ist selten zukunftstauglich.

     

    Das muss aber genau nicht heißen, dass das Wechselmodell keine geeignete, weil dem Kindeswohl maximal dienliche Zielvorstellung wäre, deren möglichst häufige Realisierung rechtlich zu unterstützen ist. Dies wäre in praxistauglicher Form zum Beispiel möglich, wenn die Regelung Raum für Ausnahmen lässt und sich auch um deren geschlechtsneutrale Ausgestaltung kümmert. Dann wäre klar, wo es möglichst hingehen soll und auch, von welcher geistigen Warte aus die Regelungen zu treffen sind, die vom Wechselmodell abweichen.

     

    Aber diese geistige Warte ist eben nicht die der Verfechter der bisherigen Rechtspraxist. Die möchten lieber weiter ihr Idealbild von mütterlicher Sorge und väterlicher Finanzierung leben, in das sie bei jeder NICHT komplett paritätischen Betreuung der Kinder sofort zurückfallen.

  • Es ist faszinierend, wenn an den haaren herbeigezogene Argumente mit rhetorischer ungenauigkeit benutzt werden um seine Ignoranz zu demonstrieren.

    Kinder ziehen nicht jede Woche um. Sie leben eine Woche bei der Mutter eine Woche beim Vater. Umzug impliziert, dass sie dabei jedesmal den Hausstand mitnehmen müssten.

    Und das junge Kinder Stabilität und Bindung benötigen stimmt prinzipiell natürlich, aber es ist ein Irrtum zu glauben, dass sie die nur in einem Elternhaus finden könnten. 40% der alleinerziehenden lebt von HartzIV alleinerziehende Mütter klagen überall, dass sie überlastet sind. Ist das im Interesse des Kindeswohles? was kann Trennungskindern besseres Passieren, wenn ihre Eltern eine Woche Zeit haben um ihre Akkus wieder auf zuladen, weil sie mal eine Wochen keinen Spagat zwischen Geldverdienst und Kindesbetrteung hinlegen mussten.

    Aber ich habe ja schon über das Editorial von Professor Löhning zum wechselmodell im NJW geschrieben.

    Letztendlich ist es vielleicht ja doch so, dass man nicht die Kröten fragen sollte, ob man einen Sumpf trocken legen sollte, denn je weniger gleichberechtigung zwischen den eltern herrscht, desto mehr Juristen können sich an ihrem Streit eine goldene Nase verdienen. https://www.fischundfleisch.com/superlutz/wenn-juristen-ueber-das-wechselmodell-fabulieren-19762

  • Ist es denn so schwer zu verstehen, dass Kinder beide Eltern brauchen? Von der Geburt an, in intakten Familien und eben auch nach der Trennung. Immer. Das Kind trennt sich doch nicht von seinen Eltern! Und doch gibt es kein gleiches Recht auf Betreuung für beide Elternteile. Unser unsägliches Familienrecht definiert einen „betreuenden“ (alleinerziehend) und einen „zahlenden“ Umgangs-Elternteil. Es kreiert Gewinner und Verlierer. Das Kind steht jedoch immer mit auf der Verlierer-Seite.

    Ein Elternteil darf der gemeinsamen Betreuung, ohne Angabe von Gründen und auch gegen den erklärten Willen der restlichen Familienmitglieder, widersprechen. Warum tut er/sie das? Da fällt der Blick auf ein ganzes Bündel an finanziellen Anreizen und sonstigen Entlastungen und Privilegien, die ausschließlich dem „alleinerziehenden“ Elternteil zukommen: bessere Lohnsteuerklasse, das Kindergeld, alle weiteren staatlichen Unterstützungen, den Unterhalt des "zahlenden" Elternteils, das Familienleben mit dem Kind und die Macht über das Kind. Gemeinsame Erziehung zu unterstützen anstatt das System der Alleinerziehenden ein-Eltern Familie immer weiter zu fördern muss das Ziel staatlichen Handelns werden. Davon sind wir noch meilenweit entfernt. Der Paradigmenwechsel hin zum gemeinsamen Betreuen hat sich bereits durch den Gesellschaftswandel in den Familien vollzogen. In den Köpfen der Entscheidungsträger in der Politik herrscht jedoch noch immer die Hausfrauenehe als Leitbild vor. Insofern stellt sich schon die Frage, ob an den Schalthebeln des Familien- und Justizministeriums die richtigen Personen sitzen, um diese überfällige Änderung des Familienrechts in Angriff zu nehmen und umzusetzen. Hier haben wir als Wähler die Möglichkeiten gegenzusteuern.

  • Im Kontext d. in D praktizierten Rechtssprechung, welche modernen familiären Realitäten u. Rollenverständnissen nicht gerecht wird sondern vielmehr ein tradiertes Verständnis elterlicher Verantwortung zementiert mit d. hier zahlreich beschr. Konsequenzen für d. Kinder würde ich mir von Prof. Löhning eine umfassendere Auseinandersetzung auch mit diesen Aspekten wünschen. Natürlich ist nicht für jedes Kind eine Doppelresidenz passend, natürlich muss diese Frage individuell betrachtet und die Rahmenbedingungen abgewogen werden. Was Löhning jedoch unterschlägt ist die Tatsache, dass in D eben genau diese Option bei strittigen Eltern faktisch nicht existiert und ein fehlender Kooperationswille eines Elternteils genügt um d. anderen Elternteil von der elterlichen Verantwortung auszuschließen. So existiert die Option einer Dopppelresidenz im deut. Familienrecht nicht und kann nur auf freiwilliger Basis vereinbart werden was praktisch oft dazu führt, dass eine im Sinne der Kinder förderliche gemeinsame elterl. Verantwortung ausbleibt, wenn ein Elternteil sich quer stellt. Das Anrecht der Kinder auf beide Elternteile und auf ein Mitspracherecht in der Erziehung auch nach d. Trennung ist m.E. hier in Gesellschaft und Familienrecht noch nicht in gebotenem Maße berücksichtigt. Zahlreiche int. Studien belegen klar die zahlreichen Vorteile einer weiterhin gemeinsamen Betreuung für die Kinder durch beide Elternteile, sogar oder gerade auch bei strittigen Eltern, umfassend zusammengef. i.d. Publikation "Wechselmodell" von Sünderhauf. Ich bin selbst Trennungsvater und lebe fünf Jahre in einer Wechselmodell-Konstellation. Ich habe nicht den Eindruck, dass meine Kinder durch d. wöchentl. Wechseln belastet sind. Sie profitieren vielmehr von der auch nach d. Trennung stabilen Bindung zu beiden Elternteilen, gerade im Hinblick auf eine stabile Persönlichkeitsentwicklung. Die gemeinsame Betreuung über die Trennung hinaus sollte als gleichwertige Option im Familienrecht verankert werden.

  • Aha, da konnte also "der gesammelte, an jahrzehntelanger Praxis geschulte Sachverstand deutscher Familienrichter" von der Grundgesetzwidrigkeit der Sorgerechtsregelung nichtverheirateter Väter über Jahrzehnte nichts ahnen, nichts merken, nicht aufmerken und das auch noch den Betreffenden als "kindeswohlkonform" verkaufen ..... und diese wollen heute den Kindern, Vätern und Müttern gegenüber immer noch ihre "Kindeswohlmaßstäbe" aufbürden?

  • 7G
    76328 (Profil gelöscht)

    Es ist in der Tat ein ganz beachtlicher Schritt, insoweit ist dem Kommentator zu zustimmen, die von Scheidung und Trennung betroffenen Kinder als Partei in die jeweiligen gerichtlichen Verfahren einzubeziehen. Ich frage mich allerdings, ob die Begriffswahl des sog. „Kindeswohls“ eine glückliche Entscheidung war. „Kindeswohl“ oder auch „Wohl des Kindes“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung durch die Rechtsprechung bedarf. In Deutschland etwa betrachtete man bis in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts hinein die Züchtigung durchaus als dem Wohl des Kindes dienlich. Geht es also tatsächlich um’s "Kindeswohl"?

     

    Das Bundesverfassungsgericht wiederum erklärte noch 2003 das alleinige Sorgerecht der Mutter von nicht verheirateten Eltern als mit der Verfassung vereinbar und stellte auf die Rechtssicherheit ab. Zwischenzeitlich hat man sich, nach einer Ohrfeige aus Straßburg, wieder auf das "Kindeswohl" besonnen und ermuntert die Gerichte in dieser Frage nunmehr zum Kaffeesatz lesen. Gleichzeitig versucht man sich in Sachen Unterhaltsrecht an der Quadratur des Kreises. Die paritätische Doppelresidenz, obgleich noch immer nicht klar, wo sie rechtlich einzuordnen ist, sei ja nicht per se verdammenswert. Aber bitte nicht zu Lasten der Staatskasse. Sehr viele Interessen also. Auf der Suche nach dem Feigenblatt - das "Kindeswohl" als Zauberformel?

     

    Fortsetzung folgt …

  • 7G
    76328 (Profil gelöscht)

    Die paritätische Doppelresidenz muss nicht zwingend die Lösung für alle Trennungskinder sein. Insofern habe ich auch die hier vorgetragenen Erfahrungen von Betroffenen sehr genau lesen. Die selbstverständliche Gleichberechtigung von Müttern und Vätern und nicht etwa „die Alleinerziehende“ und „der Besuchsberechtigte“, ist nach meiner Überzeugung eine Grundvoraussetzung betroffenen Kindern eine unbeschwerte Beziehung zu beiden Eltern zu ermöglichen und ihnen damit überhaupt erst die Chance zu geben, eigenverantwortlich über die Gestaltung ihres Lebens zu entscheiden.

     

    Deutschland gehört beim Export von Waren zur Weltspitze; bei familienrechtlichen Fragestellungen gehört es in Europa zu den Schlusslichtern. Was unterscheidet denn bei letzterem Thema die schwedischen von den deutschen Gesamtlebensbedingungen so erheblich? Bei Pisa etwa haben wir doch geradezu neidvoll auf die skandinavischen Länder geschaut und ihrem Beispiel folgend damit begonnen, die verkrusteten deutschen Strukturen aufzubrechen. Mit Blick auf das "Kindeswohl" oder auf ein an Ressourcen armes und vom Export abhängigen Landes?

  • Also ich persönlich fühle mich schon allein mit dem Begriff "Kindeswohl" unwohl. Es wirkt ja immer noch so, als wäre das eine Größe, die am Ende von Erwachsenen festgelegt wird, und sei es von Richtern und Gutachtern. Bei Frauen und Männern reden wir aber auch nicht von einem "Frauenwohl", das von Männern festgelegt wird und bestimmt, was in der Situation gut für eine Frau wäre. Im Gegenteil, da reden wir von Emanzipation.

     

    Warum entwickeln wir den Gedanken der Kinderrechte nicht weiter in Richtung emanzipatorischer Aspekte? Was ist der Wille des Kindes in der schwierigen Situation einer Scheidung seiner Eltern? Und wie entwickelt sich dieser Wille im Lauf der Jahre weiter? Sollte das nicht der entscheidende Faktor sein, anstelle von einem abstrakten "Kindeswohl"?

    • @Smaragd:

      Wenn man Loyalitätskonflikte und aktive Einflussnahme durch die Eltern ausschließen könnte, hätten Sie absolut recht. Der freie Wille des Kindes setzt eine stabile Persönlichkeit der Eltern voraus, denn letzteres ist beim Kind noch nicht vervollständigt und eben gerade dann, wenn die Eltern selbst noch daran zu knabbern haben.

    • @Smaragd:

      Da es ein bisschen naiv ist, in einer Zeit, in der aus den MITARBEITERN der sozialen Marktwirtschaft, das PERSONAL der geistig-moralischen Wendewirtschaft gemacht wurde und heute, in unserer heutigen real-existierenden Geldherrschaftsdiktatur das HUMANKAPITAL gemacht wurde, sich so etwas wie die praktische Wertschätzung DES/EINES KINDES vorzustellen. Solche idealistischen Ansätze sind ja ehrenwert im Sinne des Geistes und der Buchstaben unseres Grundgesetzes, aber angesichts der heute real-existierenden Klientel- und Lobbyinteressenvertretungsdemokratur eben naiv. Und das wird dann ganz schnell zur stillen und systematischen Stütze eines menschenverachtenden Herrenmenschensystems.

       

      Aber vielleicht braucht der deutsche Michel und sein deutsches Gretchen ja wieder den Stieflhaken ihrer Herren in ihren Genicken. So wie sich die heutige junge Generation benutzen und nutzen lässt, scheint das wieder so ein gruppendynamischer Hype zu sein.

  • Voraussetzung muss die örtliche Nähe der Wohnungen sein. Eine Residenzpflicht ist zwingend notwendig. Es darf zu dem nur eine Schule für´s Kind geben. Eine Informationspflicht des gerade betreuenden Elternteils über Krankheit und schulische bzw. Kita- Mitteilungen muss bestehen. "Arbeitstreffen" der getrennten Eltern sollten in kurzen Abständen stattfinden.

    Unter diesen Vorgaben steht dem Wechselmodells nichts entgehen. Ja, dabei entwickeln sich nicht nur die Kinder gut weiter, auch die Eltern, die dabei darüber nachdenken sollten, warum ihre Beziehung gescheitert ist. Was jetzt nicht klappt, klappt nimmer oder geht nur zu Lasten der Kinder.

    Wechselmodell als fortgeführter Krieg ist genauso beschissen, wie die alleinerziehende Mutter, die den Vater abhält, gar mit PAS operiert, oder letzter keinen Bock hat.

    Was nicht ist, kann nicht gesetzlich geregelt werden - Das Erwachsensein.

    Ich selbst führe das paritätische Wechselmodell durch und das seit 5 Jahren sehr erfolgreich. Mit gutem Willen und die Kinder immer im Auge kann ich nur allen Trennungseltern das Wechselmodell empfehlen; Nicht nur der Kinder wegen.

  • Wenn wir meinen unsere Lösungen sind besser - dann scheiß drauf was irgendeine europäische Quasselbude sagt.

    • @Thomas_Ba_Wü:

      Wer sind "wir"? Sie scheinen eine homogene Gesinnung im deutschen Volke vorauszusetzen.

  • Am Deutschen Kindeswohl-Wesen soll die Welt genesen? Löhnig irrt, denn im europäischen Kontext geht es um das "beste Interesse des Kindes" und die Ausübung elterlicher Verantwortung. Das ist etwas anderes als obrigkeitsstaatliches Bevormundungs-Wohl.

     

    Zumal Löhnig natürlich offen läßt, was mit dem Kindeswohl der Kinder ist, die durch ein aufgezwungenes Residenzmodell entfremdet wurden. Sie wurden um die nach Art 6, Abs 2 vorgesehene Erziehung durch beide Eltern gebracht und ihrer Grundrechte beraubt. Das taucht in seinem rückwärtsgewandten Juristen-Labor nicht mehr auf und wird vom staatlichen Wächter geflissentlich ignoriert.

  • Sorry, bei uns hat es wundervoll geklappt. Unser Kind war 10 Jahre alt bei der Trennung und begeistert von der Idee, weiterhin beide Eltern im wöchentlichen Rhytmus für sich zu haben. Und beiden Eltern war damit auch klar, das sie im Umfeld einer Schule wohnen bleiben, zwei Kinderzimmer finanzieren müssen und auch gegenseitig keinerlei Unterhaltsansprüche stellen können. Wer wirklich Interesse hat, die Wünsche seines Kindes zu verwirklichen, der muss bei diesem Modell auch selbst verzichten können. Auf die Freiheit, mit seinen Kindern immer mobil zu sein, wenn sich irgendwo eine neue Lebensmöglichkeit ergibt, auf sehr viel Geld - Unterhaltszahlungen gibt es dann nicht mehr - jeder Elternteil muss sein Leben so organisieren, dass er in der freien Woche alles erwirtschaftet, um danach Zeit für seine Kinder zu haben. Und das im gegenseitigen und ehemals partnerschaftlichen Wechsel, nur halt jetzt als Alleinkämpfer.

    • 6G
      628 (Profil gelöscht)
      @Michael Netzer:

      Man sollte halt nicht die eigenen Erfahrungen zum Maßstab aller Dinge erheben. Dass das paritätische Modell wunderbar funktionieren kann, wird wohl niemand bezweifeln. Insbesondere wenn das Kind bereits 10 Jahre alt ist, die Elternteile in der Lage sind, vernünftig und verantwortungsvoll miteinander umzugehen und beide gut verdienen. Es soll aber auch sehr viel komplexere Fälle geben...

    • @Michael Netzer:

      "jeder Elternteil muss sein Leben so organisieren, dass er in der freien Woche alles erwirtschaftet, um danach Zeit für seine Kinder zu haben."

       

      Diese optimalen finanziellen Bedingungen haben leider die wenigsten.

       

      Wechselmodell funktioniert auch bei zwei finanziell sehr gut gestellten Eltern mit entsprechenden Wohnungen vergleichsweise besser.

      • @Hanne:

        Wirklich finanziell sehr gut gestellte Eltern behalten heute die Familienwohnung bei und ziehen dann abwechselnd von ihren beiden neuen Wohnungen aus für eine Woche mal wieder in die alte Wohnung ein. Das Wechselmodell hat sich auf dieser finanziellen Basis schon längst weiterentwickelt. Aktuell genügen aber wirklich zwei Kinderzimmer in beiden Wohnungen der Eltern, die auch ohne höheren Verdienst verwirklicht werden können. Schwierig wird es natürlich, wenn einer der Eltern sowenig verdient, das er oder sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss. Diese Einkommensschwelle sollten also beide Eltern schon erreichen. Aber Gutverdiener, und das sind wir beide Eltern sicher nicht, muss man wirklich nicht sein.

      • @Hanne:

        Es ergibt sich so wie @M. Netzer meint, recht häufig, zB. wer im Schichtdienst arbeitet, kann Spät- und Nachtschicht auf die freien 14 Tage beschränken oder Überstunden in diesen ansammeln. Darüber lassen auch Arbeitgeber mit sich reden. Des weiteren kann man einige umfangreiche Hausarbeiten, wie Wäsche, Großreinemachen in die freien Wochen verlegen, sodass der Nachmittag für die Kinder bleibt.

        Hausarbeit ist auch Arbeit und da ist ein großer Flexibilisierungsspielraum.

    • @Michael Netzer:

      "Wer wirklich Interesse hat, die Wünsche seines Kindes zu verwirklichen, der muss bei diesem Modell auch selbst verzichten können."

       

      Sie sind so selbstlos, so gütig.

      • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

        Sie haben natürlich recht, dass man grundsätzlich nie schreiben sollte, das man selbst in der Lage ist, sein Leben erfolgreich zu organisieren und dass dabei vorher alles durchdacht wurde, was hinterher dann gelebt wird. Aber nur so findet man Zeit für sein Kind und verzichtet auch mal für einen kurzen Zeitraum des gesamten Lebens auf eigentlich Weniges. Und man hat keinen Zeitverlust, um sich über unerwartete und negative Lebensumstände stundenlang im Social Media auszutoben, gibt es dann nicht und auch nicht das Bedürfnis wie Sie, anderen mit hämischen Worten zu antworten, weil man es selbst nicht auf die Reihe bekommen hat.

  • Ich finde den Artikel gut und stimme Hr. Löhnig erfahrungsgemäß zu.

     

    Kindern wird sehr viel zugemutet und das von Eltern, die oft selbst noch reifen müssen.

     

    Selbst Nicht-Trennungskinder werden ja oft nur noch hin- und hergeschoben, von einer "Betreuung" zur nächsten. Oft werden Kinder in den Ferien auch einfach ohne Pause "zuhause" am Flughafen übergeben, um von einem Urlaub in den nächsten zu fahren und huch, dann ist 10 Stunden nach Ankunft auch schon wieder Schule.

     

    Etwas mehr Bodenhaftung und Ruhe täte sicher vielen Kindern (und Eltern) gut. Das sollten sich auch Trennungseltern immer vor Augen halten.

     

    Es gibt oft nur die Möglichkeit zwischen das (paritätische) Modell funktioniert oder es funktioniert nicht. Wenn es funktioniert, muss auch kein Gericht oder Jugendamt eingeschaltet werden, in allen anderen Fällen aber meist doch.

     

    Ich selbst plädiere eher bei gleichem Wohnort der Eltern für eine maximale Aufteilung von 1/3 und 2/3 und das möglichst am Stück. Dabei ist es egal, bei wem die Kinder ihren "Hauptlebensmittelpunkt" haben, Vater ODER Mutter.

     

    Ich kenne auch Kinder, die sich selbst geweigert haben, das Wechselmodell fortzuführen, weil es ihnen zu stressig war. Da geht es z.B. schon allein darum, den Überblick zu behalten, wann ich bei wem/wo bin, wenn es um mittelfristige Verabredungen mit Freunden geht.

     

    Dann noch die Problematik mit der Schule, oft müssen die Kinder ausbaden, dass z.B. ein Elternteil den Zettel nicht unterschrieben hat, man nun aber schon wieder beim nächsten Elternteil ist, der aber den Zettel nie zu sehen bekommen hat etc. pp.

  • Scheidungskind hier. Ich finde es ganz schwierig, sowas aus Elternsicht zu beurteilen, weil man im Zweifelsfall sowieso ganz schlecht ins Kind reinschauen kann bzw. die Eltern sich auch gerne mal was vormachen.

     

    Für uns hätte das Paritätsmodell nicht funktioniert. Meine Eltern haben sehr schnell nicht mehr im selben Ort gewohnt (und ich finde es etwas viel verlangt, sich bspw. bei der Jobsuche nach einem Expartner richten zu müssen), und auch wenn sie im selben Ort gewohnt hätten, hätte ich trotzdem gerne ein eigenes Zimmer gehabt, nicht zwei. Bei Kleinkindern mag das noch funktionieren, spätestens als Teenager ist es nicht zu vermeiden, dass ein Zimmer das "Ersatzzimmer" ist. Auch dass das Kind den einen Elternteil dem anderen vorzieht, wird passieren, das ist selbst bei nichtgetrennten Eltern oft der Fall. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass ein Elternteil weniger Einfluss hat, weniger für die Kinder da ist, weniger geschätzt wird. Und in Zeiten des Internets ist es wirklich kein Problem, täglich mit dem Kind zu kommunizieren und an seinem Leben Teil zu haben. Und auch wenn man die Kinder zu exakt gleichen Teilen hat, heißt das nicht, dass man deswegen einen besseren Job macht. Da dürft ihr es euch nicht zu einfach machen, liebe Eltern.

  • Es ist nicht der Europarat der hier falsch liegt. Es ist die deutsche Politik, die hier traditionelle Familienbilder trotzig verteidigt und dabei Kinder- und Väterrechte mit Füssen tritt.

    Leider reiht sich dieser taz-Kommentar in die Riege der erzkonservativen Familienrechtler_innen_riege in Deutschland ein, deren Weltbild ähnlich konservativ wie das der AfD ist. In Europa sind in Punkto Gleichstellung im Familienrecht Deutschland, Österreich und die Schweiz die Schlusslichter. Die Schweiz hat gerade etwas aufgeholt, da sie eine echte Reform angepackt hat. In Deutschland zählt das Kindeswohl nach wie vor nichts. Der Titel ist komplett richtig gewählt "Kindeswohl statt Eltern-Egoismus" - genau deshalb brauchen wir die Reform um weitere traumatisierte Trennungskinder zu vermeiden. Wird der Kontakt zu einem Elternteil vom anderen Elternteil verhindert, so interessiert dies die Gerichte kaum. Wollen Kinder aber mehr Kontakt zu ihren Vätern haben, dann wird das angebliche "Kindeswohl" dagegen hochgehalten. "Kindeswohl" ist der in Deutschland wohl am meisten missbrauchte Begriff, denn für das Wohl der Kinder haben sich die deutschen Familiengerichte bislang kaum interessiert. Die Bild-Zeitung forderte mal "geht es den Müttern gut, geht es den Kindern gut". Das deutsche Familienrecht scheint da noch nicht darüber hinausgekommen zu sein.

    Gerade in Deutschland erfolgte die Reform des Sorgerechts mit eingebauter Hintertür, damit der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Kinderrechte nicht mehr einfordern kann, sich in der Praxis aber möglichst wenig ändert.

    Es wäre schön, wenn sich die taz hier für die Menschenrechte stark machen würde - auch wenn es sich "nur" um Kinder und Väter handelt.

  • Ich kann aus eigener Erfahrung nur zustimmen. Ein Kind braucht einen Hauptwohnort. Regelmaessiger Kontakt mit Uebernachten und einen Ort zum Leben bei beiden Eltern ist wichtig allerdings sollten Kinder nicht zum dauernden Umzug und Wechsel gezwungen werden. Da sich die Eltern naturgemaess unterschiedlich entwickeln und unterschiedliche Erziehungs- und Verhaltenswuensche haben muesste sich ein Kind dauernd anders verhalten. Beide Eltern sollten fuer die Kinmder / das Kind da sein aber nur ein Hauptwohn- und Lebensort existieren. Der andere Ort muss klar getrennt ein Nebenwohnort sein der allerdings auch wichtig ist um dem Kind das Gefuehl zu vermitteln dass beide Eltern fuer es da sind.

    • @Kitt Florian:

      Es geht ja nicht darum, dass Kinder genau 50:50 betreut werden. Das deutsche Familienrecht gibt Kindern und Vätern meistens nur die Möglichkeit sich alle 2 Wochen zu sehen und wird dies von der Mutter verhindert, so bleiben die Gerichte in den meisten Fällen untätig, mit der Argumentation, dass eine Sanktionierung der Mutter den Kindern schaden würde. Das ist in etwa so als wenn der vergewaltigende Ehemann strafbar bleibt, weil dies der vergewaltigten Ehefrau doch schaden würde (so die deutsche Rechtslage vor 30 Jahren). Bei den Kindern sind wir noch nicht weiter und der Europarat fordert nur die Menschenrechte ein, dass das Grundprinzip die paritätische Betreuung ist, von der Eltern und Gerichte im begründeten Fall natürlich abweichen können.

      Wir sollten uns vielmehr ansehen, was die deutschen Familienrechtler_innen antreibt, Menschenrechte so weiträumig zu ignorieren und an ihrem traditionellem Familienmodell kleben zu bleiben.

      • @Velofisch:

        Eine beharrliche Verweigerung des Umgangs kann durchaus zum Entzug der Sorge führen, wegen fehlender "Bindungstoleranz". Besonders leicht ist dies zu begründen, wenn die ehem. Partner noch mit falschen Vorwürfen überzogen werden, vor dem Kind schlecht gemacht usw. - dass solches Verhalten also ohne Folgen bleibt, kann ich nicht bestätigen.

        • @Dr. McSchreck:

          In der Regel bleibt es sehr wohl folgenlos, denn außer dem ganz großen Knüppel des Sorgerechtsentzugs hat der Vater eben nichts in der Hand. Die Hürden dafür wiederum sind hoch und variieren auch noch von Gericht zu Gericht. Die Situation muss also schon sehr verfahren und der klagende Vater sich seiner Sache absolut sicher sein, bevor er diesen Schritt geht. Denn was er danach - als einziges - GARANTIERT hat, ist ein endgültig zerschnittenes Tischtuch mit der Kindsmutter, die sich dann erst recht darin bestätigt fühlt, das Kind vor dem Zugriff des Vaters zu "schützen".

           

          Vor dem Hintergrund sind solche Fälle zwar möglich, kommen sicher auch dann und wann vor, aber der Großteil des Kindermonopolisierens läuft zu subtil ab, um ihn vors Gericht zu zerren. Die Hürden, die aufgebaut werden, sind meist individuell super begründet und am liebsten auch vom ausdrücklichen Wunsch des Kindes mitgetragen (Kindergeburtstag hier, Oma dort, mal Ruhe haben da, SCHRECKLICH krank sein, etc.). Erst in der Summe stellen sie sich dann als prohibitiv für einen halbwegs regelmäßigen Umgang heraus.

          Wenn es nicht als (gezielte) Totalverweigerung darstellbar ist, bleibt es schwer zu greifen und der Weg zum Gericht ein Abenteuer, das mit größerer Wahrscheinlichkeit schadet, als dass es nutzt. Und mit dem Wohl seines Kindes spielt man nicht.

      • @Velofisch:

        "Das deutsche Familienrecht gibt Kindern und Vätern meistens nur die Möglichkeit sich alle 2 Wochen zu sehen"

         

        Wenn Sie nicht am selben Ort wohnen, ist das schon sehr viel.

         

        Wo wohnen Sie denn, dass das eventuell auch so gehandhabt wird, wenn sie in der unmittelbaren Nachbarschaft wohnen?

        • @Hanne:

          Wenn sie es aber doch tun, ist es verdammt wenig. Trotzdem ist es auch da nach wie vor normal und nicht etwa als eine völlig unverantwortliche Ungleichbewertung von väterlicher und mütterlicher Sorge verpönt.

           

          Worauf es ankommt, ist die geistige Ausgangslage. Und die ist in der deutschen Praxis immer noch, dass eine Betreuung, die gleichermaßen durch Mutter und Vater erfolgen soll, irgendwie suspekt ist - weil das doch eigentlich Mutteraufgabe und jede Regelung, die die väterliche Unterhaltsleistung von Bar- in Richtung Naturalunterhalt verändert, irgendwo zwischen Drückebergerei und sozialem Zündstoff anzusiedeln ist.

           

          Davon gilt es wegzukommen. Und dafür scheint mir die rechtliche Erhebung der 50:50-Sorge zum Ideal, von dem aus dann neutral und einzelfallbezogen Abweichungen definiert werden, einigermaßen geeignet.

           

          Freilich mache ich mir kaum Hoffnungen, dass unser gesetzgeber es auslässt, über eine Gummiregelung mit dem Wort "Kindeswohl" (=was die MUTTER will) als Operator wieder den alten Rollenbildern die Hintertür zu öffnen.

  • Grundsätzlich freue ich mich immer, wenn mal etwas zu diesem Thema geschrieben wird. Aber in diesem Fall ist mir die Richtung und die Argumente des Textes nicht ganz klar:

    Die meisten Argumente, die Herr Löhnig hier bringt, sprechen gegen eine Trennung im allgemeinen und nicht speziell gegen das paritätische Modell. Es muss meinetwegen auch nicht der Regelfall werden, aber wenn einer der beiden Elternteile (in der Regel der Vater) nach der Trennung hälftigen Umgang mit seinem Kind haben möchte, dann sollte das - wenn im Einzelfall nichts dagegen spricht - einklagbar sein.

    Zum Rest:

    Wir haben uns vor drei Jahren getrennt, die Kinder damals 3 und 6, wir haben ein striktes Paritätsmodell: Gleiche Anzahl an Wochentagen, gleiche Anzahl an Wochenendtagen, mindestens drei, höchstens 4 Tage beim jeweiligen Elternteil. Wir haben uns wegen des geringen Alters für diese Frequenz entschieden. Und natürlich: Für die Kinder (und für die Erwachsenen) war das eine große Umstellung, da sind auch immer mal wieder Tränen geflossen. Mit der Zeit ging es immer besser. Wenn ich die Kinder frage, ob es Ihnen lieber wäre, wenn Sie immer länger am Stück bei einem Elternteil sind, sagen sie 'Nein'. Ich würde im Regelfall immer für das päritätische Modell plädieren. Es ist das gerechteste und läßt sich deshalb auch allen Beteiligten am ehesten vermitteln. Probleme gibt es immer.

    • @pitpit pat:

      es ist schon richtig, dass in dem Artikel eher zur Nicht-Trennung plädiert wird, trotzdem bleibt das Problem bestehen.

       

      "Umgang mit seinem Kind haben möchte, dann sollte das - wenn im Einzelfall nichts dagegen spricht - einklagbar sein."

      Können Kinder ihr Recht einklagen?

       

      Erwachsene können- zumindest theoretisch- die Konsequenzen ihrer Entscheidungen- zusammenleben, Kinder bekommen- einschätzen. Den Eltern kann man also immer sagen, sie hätten sich das vorher überlegen müssen. Die Kinder werden einfach ungefragt in diese Welt und ihre Situation hineingeboren, also ist hier auch aussschließlich auf ihre Rechte zu achten. Insofern ist es im Artikel richtig beschrieben: die Kinder und ihr Wohlgehören in den Mittelpunkt der Diskussion

      • @HerrvonSinope:

        Ich glaube nicht, dass an dieser Priorisierung wirklich so viele Zweifel bestehen. Nur ist der Ausgangspunkt verschieden, WAS nun genau dem Wohl der Kinder regelmäßig am ehesten dient - paritätische Betreuung durch beide Eltern (soweit machbar) oder konstantere Betreuung durch einen (sorgerechtlich) dominanten Elternteil - in D in fast immer die Mutter, wenn sie es nur will.

         

        Den Elternegoismus da herauszuhalten, ist faktisch freilich so gut wie unmöglich. Da die Kinder selbst nicht in der Lage sind, ihre Rechte durchzusetzen und das neutrale Familiengericht nicht in jeder Sekunde dem jeweils betreuenden Elternteil über die Schulter gucken kann, ist bei diesem der Interessenkonflikt zwischen Eltern- und Kinderwohl natürlich vorprogrammiert. Gerade wenn sich der Elternteil besonders eng mit dem Kind identifiziert, liegt der (umgekehrte) Fehlschluss nahe, dass was gut für einen selbst ist, auch gut für das Kind sein muss, auch wenn er SO nie bewusst gezogen wird. Dabei muss auch der Rechtstheoretiker ehrlicherweise zugeben, dass gerade das Residenzmodell, das die Elternmacht ungleich verteilt, diesen Interessenkonflikt noch verschärft - und zwar auf beiden Seiten. Wenn dagegen von vornherein klar ist, dass beide Eltern einen exakt gleichen Wirkungsbereich haben, besteht auch weniger Gefahr, dass Meinungsverschiedenheiten immer gleichzeitig auch Territorialkämpfe sind.

  • Statt sich mit Fakten zu beschäftigen, hackt Prof. Löhnig nun auf der Namensgebung – dieser übriges einstimmig (auch mit den Stimmen Deutschlands) verabschiedeten Resolution herum.

    Dabei gibt es dafür bessere Beispiele in Deutschland:

    -Alleinerziehend – ein Begriff aus dem Steuerrecht. Und irreführend – in aller Regel haben beide Eltern neue Partner und sind damit eher zu-viert-erziehend. Egal in welchem Modell.

    -Umgang – ich bin jetzt der Umgang meines Kindes? Wann habe ich aufgehört Vater zu sein?

    -„Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ - Langer Name, und hmm keine Väter? Da kann man sich schon mal ausgeschlossen führen. Petitionen - die Väter mit aufzuführen oder einfach alles nach Familie wegzulassen, wurden als unzutreffend ablehnt. Kann man mal drüber nachdenken.

     

    Und am Ende wird weiter auf die Sorge abgezielt, was nur vom eigentlichen Thema ablenkt. Die Kinder brauchen Zeit mit beiden Eltern – die Sorge ist ein Verwaltungsrecht und kann daher höchstens unterstützenden Charakter haben.

     

    Natürlich ist eine wöchentlich wechselnde Doppelresidenz nicht für jedes Kind passend. Aber für die allermeisten schon. Und für die anderen könnte es auch Schule/Ferien sein – oder etwas ganz anderes.

     

    Wer etwas erreichen will sucht nach Lösungen. Wer etwas vermeiden will findet Ausreden.

    Sucht Prof. Löhnig nach Lösungen?

  • Prof. Löhnig hat Recht – belastbare deutsche Studie muss man suchen. Aber deshalb verfügbare Studien abzulehnen ist unwissenschaftlich und falsch. Man muss sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen. Und wir reden hier über Studien mit bis zu 200.000 Kindern.

    Und anders herum gefragt - wenn französische Studie zeigen, dass DDT schlecht für ungeborenes Leben ist – brauche ich dann noch eine deutsche Studie um das zu verifizieren? Ist das schwedische Alltagsleben so verschieden von unserem? Okay die Kinder sind gesünder (psychisch und physisch), die Schulerfolge besser, die Menschen zufriedener. Aber das jetzt auf die kinderfreundlicheren Familien- und Schulgesetze zurückzuführen – auf die Idee komme vermutlich nur ich …

     

    Wenn die Sorge noch „Gewalt“ hieße, dann wäre jedem klar, dass eine Gewaltenteilung – am besten 50/50 am schnellsten zu Deeskalation führt. Wer es nicht glauben will, kann sich die Studien aus unseren Nachbarländern anschauen. Die Probleme lassen sich fast ausnahmslos auf die „Alleinherrschaft“ eines Elternteils zurückführen. Und dessen Überforderung übrigens aus. Vollbeschäftigung + Kind(er)? Das ist doch jedem klar, dass das Kind auf der Strecke bleiben muss.

  • Es dreht sich mir der Magen um, wenn ich lese was da Prof. Löhnig schreibt.

     

    Es wird gegen eine paritätische Doppelresidenz gewettert, ohne irgendwelche Argumente zu liefern.

    Die aufgeführten Punkte treten alle genauso im derzeit noch zu oft praktizierten, und auf einem Rollenmodell der 50er Jahre des letzten Jahrhundert basierenden, „Alleinerziehenden“ Modell auf. Da kann die grüne Hose genauso fehlen, etc.

     

    Wie ein Professor, welcher vorgibt sich mit der Materie auszukennen, das Referenzbuch von Frau Sünderhauf „Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung“ nicht einmal erwähnt, bleibt mir schleierhaft. Vermutlich weil die wissenschaftlichen Erkenntnisse daraus seiner persönlichen Meinung komplett wiedersprechen. In diesem Buch werden alle Studie herangezogen und alle Vor- und Nachteile abgewogen. Und die Vorteile überwiegen so immens – jeder kann sich selbst ein Bild machen. Und jeder Wissenschaftler der dazu etwas sagen will, MUSS sich ein solches umfassendes Bild machen.

     

    Die Kinder fühlen sich in beiden Familien zu Hause. Das zeigen die Studien deutlich. Im Gegenteil dazu fühlen sie sich im Residenzmodell ausgeschlossen – hier hat es die Gastrolle. Und wer will eigentlich entscheiden bei welchem Elternteil die Kinder leben dürfen? Die Kinder haben nur diese zwei Eltern und sollten daher zu beiden möglichst viel Kontakt haben. Das mag nach einer Trennung mehr Aufwand bedeuten. Aber diese Verpflichtung sind die Eltern bei der Zeugung eingegangen – nicht das Kind.

     

    Für die Behauptung der Deutsche Familiengerichtstag spräche sich gegen die Doppelresidenz aus, hätte ich gerne eine Quelle. Hier werden Einzelmeinungen aus dem Zusammenhang gerissen bzw. in einen neuen gestellt.

  • Im Kern gebe ich dem Autor recht, dass das Wechselmodell kaum als Regelmodell geeignet ist, wenn Eltern wenig Koopertationswillen zeigen oder weit auseinander wohnen. ABER: ich hoffe, dass er genauso kritisch die Frage bewertet, inwieweit Väter heute von der Verantwortung ausgeschlossen werden können, wenn die Mütter sich querstellen. Ein wenig wird das angedeutet bei der Frage des gemeinsamen Sorgerechts. Aber es ist aus meiner Sicht das weitaus größere Problem als die Theorie "Wechselmodell". Wenn sich der Gedanke durchsetzen würde, dass Kinder ein Anrecht auf beide Elternteile haben und Väter - sofern bereit dazu - ein Mitspracherecht in der Erziehung ihrer Kinder auch nach Trennung haben, wäre damit schon viel gewonnen.

    • @Dr. McSchreck:

      Mütter stellen sich meiner Erfahrung nach aus Sicht der Väter oft "quer". Fragt sich allerdings, ob die Sicht emotional auch etwas benebelt sein könnte.

       

      Und ja, ich kenne entfernt auch solche Mütter, die Sie meinen, die z.B. wegen jedem Schnupfen oder einer kurzfristige Einladung den (geplanten) "Umgang" ausfallen lassen.

       

      So was finde ich egal ob von Mutter oder Vater erbärmlich und auch nicht zum "Wohle" der Kinder.

       

      Auch gibt es biologische Väter, ggfs. auch von Kinder mit anderen Männern verheirateten Frauen, die auch mit Hilfe des Jugendamtes keine oder kaum eine Chance haben, ihr Kind von Geburt an als Elternteil begleiten zu können. Hier besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf, auch wenn das Kind zwar einen rechtlichen Vater, nämlich den Ehemann der Mutter hat, aber dadurch (zum Wohl des Kindes) keinen Kontakt zum leiblichen.

       

      Zum Mitspracherecht: Das ist bekanntlich schwer zu realisieren, wenn die Eltern sich nicht einig sind.

      An der Frage der Schule oder des Kindergartens scheitert es ja oft schon und wie wollen/sollen Eltern da "zusammen" was entscheiden, auch wenn es ihnen, soweit beide sorgeberechtigt, jetzt schon zusteht, da die gemeinsame Sorge schon lange Realität ist und die Gerichte da auch kaum oder sehr ungern von abweichen? Mitsprache gibt es, es hapert an der Umsetzung und damit an der Kommunikationsfähigkeit und der Trennung der Ebenen, wie hier im Artikel gut beschrieben.

      • @Hanne:

        da sind wir uns weitgehend einig. Ich habe nur beruflich mit Problemeltern zu tun, auch in meinem erweiterten Familienkreis gibt es getrennte Eltern, aber die kriegen das hin. Die Probleme gibt es in 2 Richtungen (Geschlechter nur aufgrund der Häufigkeit vergeben, kann auch umgekehrt vorkommen). Die Väter, die zwar Sorgerecht haben, aber sich um nix kümmern und die Mütter müssen für jede Unterschrift hinterherlaufen. Solche Väter sagen gern auch mal einen Umgang gar nicht ab oder 1/2 Stunde vorher und enttäuschen ein wartendes Kind, bis es irgendwann keine Lust mehr hat. 2. Variante: die Mutter, die alles daran setzt, den Vater aus dem Leben zu verbannen, nicht nur ihrem Leben, sondern auch dem des Kindes. Warum auch immer, oft ist die vordergründige Behauptung: ich will das Kind schützen, dass er ihm nicht so weh tut wie mir. Ich finde beide Varianten schlimm. Allerdings ist die zweite als Problem schwerer zu lösen, weil die Hürde für den Entzug der Sorge recht hoch ist. Möglich ist er aber in solchen Fällen. Ich kenne 2 Fälle, wo solche Mütter das Kind nicht mehr haben, das jetzt beim Vater lebt.

        • @Dr. McSchreck:

          Kinder sollten auf jeden Fall immer Kontakt zu ihren Eltern(teilen) haben! Und der Kontakt sollte - abhängig vom Alter - möglichst auch im Alltagsgeschehen statt finden und nicht nur als Dauer-WE-Begegnung.

           

          Meines Erachtens geht es auch nicht nur um Trennungskinder durch Scheidung, sondern auch um Kinder, die gänzlich aus ihrer Familie raus genommen werden. Ich finde es barbarisch, wenn die Kinder nach Übergabe in eine endgültige Pflegefamilie keinen Kontakt mehr zu den leiblichen Elternteilen haben dürfen ("zum Wohle des Kindes"). Hier wäre zumindest eine monatliche Kontaktmöglichkeit (dann ohne Alltag) das Minimum, um die Bindung zumindest etwas aufrecht erhalten zu können.

          Das Thema Pflegefamilien scheint mir in Deutschland auch noch ein dunkles Kapitel zu sein. Dabei geht es nicht um die Pflegefamilie an sich, sondern um die Kontaktmöglichkeit zu den leiblichen Eltern bzw. zu den leiblichen Kindern.

  • Genau, machen wir weiter mit dem derzeitigen Modell das die Alleinerziehende Mutter (oder in ca 15% der Fälle den Vater) als Elternmodell zementiert und in vielen Fällen zu einer völligen Entfremdung mit dem anderen Elternteil führt. Die Gründe warum das derzeitige Modell in Deutschland scheiße ist wurden schon so verdammt oft überall gesagt, daß man sich schon wirklich fragen muss wieso eine Fahrt von einem Elternteil zum anderen in der Woche derart problematisch sein soll? Das derzeitige Modell mit Besuchszeiten alle 2 Wochen ein Wochenende ist doch bei weitem anstrengender fürs Kind!

    • @Dideldidum:

      Entschuldigung, aber sie haben den Text wohl garnicht aufmerksam gelesen. Hier wird weder das eine noch das andere Modell befeuert, sondern darauf hingewiesen, dass in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss was das BEST FÜRS KIND ist...mal ist es sicher das Wehcselmodell in anderen Fällen vielleicht ein anderes Modell. Im Übrigen wäre es am schönsten wenn man es nicht nach irgendwelchen dämlichen Modellen aushandelt wer wie oft und wann sein Kind sehen darf.

    • @Dideldidum:

      Schade, dass Sie diesen Artikel nicht verstanden haben:

      1) Es geht nicht um das Zememtieren des einen, oder Verdammen des anderen Modells - es geht darum, bei jedem Kind individuell die dem Kindeswohl förderlichste Entscheidung fällen zu können, für die der Staat die Voraussetzungen zu schaffen hat. Die, wie oben dargelegt, oftmals nicht existieren.

      2) Eine Fahrt von einem Elternteil zum Anderen "soll" nicht zwingend "problematisch" sein. Es wird nur dargelegt, warum es so sein KANN.

      3) Wie viele Kinder haben Sie denn befragt, so dass Sie beurteilen können, dass das derzeitige Modell für jedes einzelne Kind "anstregneder" ist?

      • @SimpleMinded:

        zu1) Es wird ein Grundmodell geben müssen. Familienrichter brauchen einen Leitfaden/Modell anhand dessen sie über das Kindeswohl entscheiden.

        Das die gleichberechtigte und geteilte Sorge grundsätzlich für das Kind besser ist, als ein Elternteil alle paar Wochen für 2 Tage zu sehen muss doch einleuchten....

         

        zu 3) wozu Kinder selbst befragen, wenn die Studienlage zur Entfremdung schon ziehmlich ausführlich ist?

      • @SimpleMinded:

        Sie müssen den Kontext des Artikels sehen. Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen Umgangsverweigerung meistens nicht sanktioniert wird und ein Vater praktisch keine Chancen hat, mehr als das vierzehntägige Wochenende einzuklagen - und das dann nicht einmal durchsetzen kann.

        Wenn hier also von Herrn Löhnig nicht nur das Doppelresidenzmodell schlecht gemacht wird sondern auch noch die Menschenrechte aberkennt, die der Europarat und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, den Kindern und Vätern zuspricht, dann geht es um mehr als die Frage, ob 50:50 oder 70:30 das richtige Modell ist. Wenn wir in Deutschland bei dieser Diskussion angelangt wären, so wären wir schon deutlich weiter. Heute muss sich ein Vater "Egoismus" vorwerfen lassen, wenn er sein Kind mehr als zweimal im Monat sehen will. Regelmässig mit beiden Eltern ein Teil des Lebens zu teilen ist wichtig für die Kinder. Den Kontakt zu einem Elternteil abzubrechen um "Ruhe" zu schaffen, ist jedoch ein beliebtes Argument von Jugendämter und Gerichte, um gegen den Willen von Kindern und Väter die Väter auszusperren.

        • @Velofisch:

          Es tut mir leid, aber Sie machen mir auch wirklich nicht den Eindruck, dass Sie "Ruhe" im Sinne der Kinder gewährleisten könnten.

           

          Man kann ein Kind nicht TEILEN und das Leben des Kindes am besten auch nicht. Man kann nur versuchen, sich so gut wie möglich - und das bestenfalls zusammen - um das Kind zu sorgen. Da geht es tatsächlich erst einmal um die Pflicht, und die ist nicht zu unterschätzen.

           

          Es geht darum, dass das Kind einen möglichst stabilen und geregelten Alltag hat und am Wochenende auch gelegentlich mal zur Ruhe kommt. Je nach Alter und Wohnortentfernung der Eltern kann der sog. Umgang dann auch jeweils gut angepasst werden, wie es für das Kind gut ist.

           

          Und abgesehen davon gibt es auch noch Großeltern und andere Verwandte... diese Kontakte muss alles in den Kinderalltag psychologisch gesund untergebracht werden. Das geht eben oft als Paar doch besser...

           

          Fazit: Wenn man sich als Eltern trennt, wird meist das Geld und die Zeit mit dem Kind weniger, denn alles muss bei mehr Bedürfnissen dennoch aufgeteilt werden. Das ist eine einfache Rechnung.

          • @Hanne:

            Das Argument "Ruhe" wird vielfach missbraucht, um Kindern ihre Eltern zu entfremden. Kinder brauchen diese Friedhofsruhe nicht. Sie brauchen Sicherheit, dass ihre Eltern für sie da sind, so lange sie diese brauchen. Sie brauchen Verlässlichkeit, Vertrauen, Liebe etc. aber sie brauchen sicher keinen Kontaktabbruch wie es das Jugendamt z.B. bei Unterbringung in Heimen häufig praktiziert und wie es Mütter, die selbst ihren Ex nicht mehr sehen wollen, zu Lasten ihrer Kinder bei uns immer noch ungestraft tun können. Wenn Eltern chaotisch sind, kann das für Kinder schwer sein - aber die meisten kommen damit sogar relativ gut klar. Dabei ist es dann sogar häufig besser, wenn ein Kind nicht nur ein Elternteil hat, welches ihm Stabilität gibt. Unterschiedliche Erziehungsstile kennen Kinder aus vielen Situationen. Im Kindergarten, der Krippe oder der Schule gelten andere Regeln als bei den Großeltern oder Freunden. Da können sie auch mit zwei verschiedenen Erziehungsstilen der Eltern selbst dann umgehen, wenn diese sich nicht gut absprechen.

            Die Zeit der Kinder wird ständig aufgeteilt. Bei Alleinerziehenden noch viel mehr, da der eine Elternteil noch andere Aufgaben und Interessen hat und daher immer wieder auf Fremdbetreuung angewiesen ist. Kindergarten und Schule sind eine weitere Aufteilung, die von den allermeisten Leuten als positiv angesehen wird. Warum sollte dann eine organisatorische Aufteilung der Betreuung der Kinder plötzlich deshalb anders bewertet werden, weil sie zwischen getrennten Eltern geschieht. Eine Aufteilung wird von Kindern dann tendenziell als negativ angesehen, wenn sich die Kinder abgeschoben fühlen. Genau das ist aber dann nicht der Fall, wenn sich beide Eltern um das Kind weiterhin bemühen dürfen.