piwik no script img

Änderung im SexualstrafrechtGegen das Ausnutzen der Angst

Derzeit können viele Arten von sexuellen Übergriffen nicht bestraft werden. Das Justizministerium will die Lücken nun schließen.

Viele Übergriffe aus der Grauzone sollen bald auch strafbar sein: Frau in einem Frauenhaus in Niedersachsen. Foto: dpa

Freiburg taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) will den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung insbesondere von Frauen verbessern. Zu diesem Zweck will er Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen. So soll es künftig etwa strafbar sein, die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell auszunutzen.

Der Justizminister hat jetzt einen Gesetzentwurf erarbeitet, der der taz vorliegt. Er hat 19 Seiten und wurde vorige Woche an die anderen Ministerien zur Ressort-Abstimmung geschickt. Kern des Entwurfs ist ein neuer Paragraf 179 im Strafgesetzbuch, der die Überschrift „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ tragen soll. Neben der Ausnutzung der Angst des Opfers soll dort auch der überraschende sexuelle Angriff unter Strafe gestellt werden.

Seit den 1990er Jahren ist das Grunddelikt des Sexualstrafrechts die sexuelle Nötigung (Paragraf 177). Als „Vergewaltigung“ wird diese bezeichnet, wenn der Täter dabei in den Körper des (weiblichen oder männlichen) Opfers eindringt. Nach derzeitigem Recht gilt ein Geschlechtsverkehr nur in drei Konstellationen als Vergewaltigung: wenn er entweder mit Gewalt oder mit bestimmten Drohungen erzwungen wird oder wenn der Täter eine schutzlose Lage ausnutzt. Es genügt also nicht, dass eine Frau eindeutig Nein sagt und der Mann dann trotzdem in sie eindringt.

Zahlreiche Handlungen, die Frauen als Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung ansehen, sind deshalb im Sexualstrafrecht nicht erfasst. So verneint die Rechtsprechung eine „sexuelle Nötigung“, wenn der Täter die Frau so schnell packt, dass sie gar keinen entgegenstehenden Willen fassen oder gar äußern kann. Teilweise werden solche überraschenden Griffe an die Brust oder zwischen die Beine dann als Beleidigung (mit niedrigem Strafrahmen) bestraft, weil sie eine „entwürdigende Herabsetzung“ beinhalten. Das ist aber schon lange umstritten, weil es ja nicht um die Ehre, sondern die sexuelle Selbstbestimmung geht.

Die Änderung

Zentrale Vorschrift im Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist ein neu formulierter Paragraf 179 im Strafgesetzbuch, „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“.

Dort heißt es: „Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person 1. aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist, 2. aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist oder 3. im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet, sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von dieser Person vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren [...] bestraft.“ (chr)

Auch bei Drohungen des Täters, die nicht auf eine „Gefahr für Leib und Leben“ abzielen, versagt das Sexualstrafrecht. Der Gesetzentwurf nennt nun den beispielhaften Fall, dass ein Täter droht, „mit seinem Auto in ihr Wohnzimmer reinzufahren und die Wohnung kurz und klein zu schlagen“.

Keine Vergewaltigung ist bisher auch, wenn der Täter einer Frau mit unklarem Aufenthaltsstatus droht, er werde beim Ausländeramt ihre Abschiebung veranlassen. Solche Taten können bisher nur als einfache Nötigung (mit niedrigem Strafrahmen) bestraft werden.

Andere Konstellationen können bisher gar nicht bestraft werden. So erkennt die Rechtsprechung nur dann das Ausnutzen einer „schutzlosen Lage“ an, wenn die Lage objektiv schutzlos ist. Das sei aber zum Beispiel nicht der Fall, wenn andere Menschen in Hörweite sind und durch Rufe alarmiert werden könnten. Es genügt bisher also nicht, dass die Frau davon ausgeht, sie sei in einer schutzlosen Lage, weil sie von den potenziellen Helfern nichts weiß oder in der Bedrängnis nicht an sie denkt.

Auch wenn die Frau Angst vor der Gewalt des Mannes hat, dieser in der konkreten Situation aber weder Gewalt anwendet noch Gewalt androht, kann sich der Mann bisher straflos über die erkennbare Ablehnung der Frau hinwegsetzen. Typischer Fall ist eine Beziehung, in der ein allgemeines Klima der Gewalt herrschte, das auch jenseits konkreter Akte des Mannes wirkt.

Missbrauch von schwachen Lagen

Künftig sollen alle diese Konstellationen im Sexualstrafrecht erfasst werden. Maas will sie allerdings nicht unter „sexueller Nötigung“ in Paragraf 177 regeln, sondern in Paragraf 179. Es gehe in diesen Fällen nämlich weniger darum, den Willen der Frau zu brechen (wie bei der Gewaltanwendung und der Drohung mit Gewalt), sondern um den Missbrauch ihrer schwachen Lage.

Bisher hatte Paragraf 179 die Überschrift „sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“. Der Missbrauch von Kranken, Behinderten und Drogenabhängigen soll auch weiterhin ein Unterfall dieser Vorschrift sein. Er soll aber durch zwei weitere Tatformen ergänzt werden, bei denen ebenfalls „besondere Umstände“ ausgenutzt werden, etwa wenn jemand „aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist“.

Kern der neuen Strafvorschrift soll es aber sein, wenn der Täter eine Situation ausnutzt, in der das Opfer im Fall seines Widerstandes „ein empfindliches Übel befürchtet“. Hierzu soll künftig zum Beispiel das Ausnutzen der (tatsächlich oder vermeintlich) schutzlosen Lage gehören. Auch die Drohung mit Abschiebung, Sachbeschädigung oder sonstigen erheblichen Nachteilen würde hier erfasst. Vor allem aber geht es hier um Fälle, bei denen das Opfer latent Angst vor der Gewalt des Täters hat und der Täter diese Angst ausnutzt, um den Willen des Opfers zu übergehen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

14 Kommentare

 / 
  • Ich persönlich gebe darauf, was Herr Maas macht gar nichts. Für mich ist alles nur ein weitere Lüge. Wenn wir mal ehrlich sind werden doch nicht mal die jetztigen Gesetze konsequent umgesetzt. Machen Sie mal eine Statistik. Wieviele Sexualstraftäter gab es und wieviele davon haben Bewährungsstrafen erhalten. Wieviele sind Wiederholungstäter und haben wieder Bewährungsstrafe bekommen und nochmal Bewährungsstrafe und Geldstrafe... Das Opfer, ich fühle mich verarscht. Es wird doch alles daran gesetzt die Täter zu entschuldigen, doch wer entschuldigt die Opfer, wenn sie erst später den Mut und die Kraft haben ihren Peiniger anzuzeigen? Keiner ! Es wird vertuscht, Gründe erfunden warum man seinen eigenen Vater anzeigt der 8 mal einschlägig vorbestraft war, 8 mal Geld- und Bewährungsstrafe.... Du bist nur ein Beweismittel... also was soll das mit der Gesetzeserweiterung. Du als Betroffene, wirst weder aufgeklärt, noch unterstützt noch geholfen von Seiten der Regierung. Es wird der Täter, wenn es zu unangenehm wird sogar für TOT erklärt und penedrant daran über 6 Jahre daran festgehalten obwohl er nachweislich lebt. Du bist verzweifelt, zweifelst an der Rechtsstaatlichkeit. Es sieht sogar so aus das Deutschland alles versucht ihre eigenen bisherigen Fehler zu vertuschen und scheuen auch nicht davor zurück den EGMR zu beeinflussen.

    Herr Maas, bitte sagen Sie der Bundesregierung sie soll viel lieber mit den ganzen Lügenmärchen und Schönrederei aufhören und erstmal die bisherigen Gesetze umsetzen ohne wenn und aber. Mit dieser Gesetzesänderung wollen Sie doch nur ihr schlechtes Gewissen beruhigen, weil die Regierung bisher die Opfer allein gelassen und angelogen hat.

  • Das Sexualstrafrecht beschäftigt sich mit Kriminalität, die den intimsten Bereich des menschlichen Lebens betrifft. Nirgendwo sind wir Menschen vulnerabler. Unsere Sexualkultur mit all ihren Traditionen, (Fehl-)Annahmen, Mythen, Vorgaben und Tabus unterliegt wie alles, worauf wir Einfluss nehmen einem stetigen Wandel. Die fortwährende Anpassung der Rechtssprechung in diesem Feld ist nur konsequent.

    Überkommene Rollenmodelle verneben aber hier in besonderem Maße den Blick auf Realitäten. Die sexuelle Selbstbestimmung von Jungen und Männern ist durch Überlieferungen, fragwürdige Vorbilder und Unwissen genauso beeinträchtigt wie die von Mädchen und Frauen.

    Schwierig hierbei: nur in einem Bereich sind wir unehrlicher als wenn es um Sex geht. Nämlich beim Thema Geld.

     

    Der Vorschlag des Deutschen Juristinnenbundes das Sexualstrafrecht grundsätzlich zu überarbeiten ist gut.

     

    Siehe auch hier: https://www.taz.de/Schlagloch-sexuelle-Gewalt/!5080576/

     

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden

  • Die Missachtung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung an sich soll also weiterhin weder als Gewalt benannt noch sanktioniert werden.

    Eine grundlegende Reform des Dreizehnten Abschnitts Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung des StGB, wie z.B. vom Deutschen Juristinnenbund vorgeschlagen (siehe http://www.djb.de/Kom/K3/14-14/), bleibt aus.

    • @chirlu:

      "Die Missachtung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung an sich soll also weiterhin weder als Gewalt benannt noch sanktioniert werden."

       

      Wenn Sie es so formulieren, dann ja. Selbstverständlich kann niemand mit der Knute des Strafrechts dazu gezwungen werden, irgendwas oder irgendwen zu "achten". Strafbar sind immer nur konkrete Handlungen, keine Einstellung. Und darin liegt wohl das Problem, warum es NIE eine Regelung geben wird, die Alle glücklich macht.

      • @Normalo:

        Dass es mir an dieser Stelle bei "Missachtung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung" um "nichteinverständliche, sexuell bestimmte Handlungen" geht, sollte eigentlich spätestens bei einem kurzen Blick in den verlinkten Text allen klar werden. Aber dass die reale Gewalt in der öffentlichen Diskussion immer wieder ausgeblendet wird, ist jetzt auch nichts neues.

  • Ich finde, dieser "Vorstoß" eines Ministers ehrt uns alle ein wenig. Herr Maas ist Teil der GroKo und als solche wird er wohl in Erinnerung an seine letzten Versuche nichts vorschlagen, wofür er sich nicht eine Mehrheit verspricht.

     

    Es scheint also bereits weitgehend Konsens zu sein, dass Frauen kein Besitz ihrer Männer sind, den diese ganz nach Belieben ge- bzw. missbrauchen dürfen. Die Versuche des Staates, das Private öffentlich zu machen, sind allerdings (zum Glück) noch immer eher halbherzig bisher. Die Kontrolle des Privatraums bleibt problematisch. Im Wettrüsten um das beste "Druckmittel" ist der Staat dem Mann gegenüber also nicht unbedingt im Vorteil.

     

    Die Schlüsse, die der Stat aus diesem Umstand zieht, sind momentan noch ziemlich abenteuerlich, finde ich. Machtmissbrauch grundsätzlich (und gerade auch in der Öffentlichkeit) unter Strafe zu stellen und so den Staat zum "weißen Pädagogen" zu machen, fällt Herrn Maas jedenfalls bisher nicht ein. Vermutlich, weil er dafür nicht einmal in "seiner" SPD eine Mehrheit finden würde. Da ist der ungebrochene Machtwille einiger Männer (und Frauen) vor, die ihre Macht über andere, schwächere ganz gern auch morgen noch ganz nach Belieben ge- bzw. missbrauchen möchten.

    • @mowgli:

      Machtmissbrauch insgesamt unter Strafe zu stellen, klingt gut. Wäre auch gut. Ich bin sicher, dass Sie ganz genau wissen, was Sie darunter verstehen. Ich bin aber auch sicher, dass der nächste Mensch, der die Straße entlang geht, darunter nicht ganz das Gleiche versteht. Ein Dritter wird etwas Drittes darunter verstehen. Ein Strafttabestand muss aber so formuliert sein, dass er vor Gericht fassbar, beweisbar und bewertbar also "justiziabel" ist. Was der eine unter selbstbewusstem Auftreten subsumiert, fällt für den anderen unter Machtmissbrauch. Arbeitete man so in in Gesetzen, änderte sich die Strafjustiz mit den Moden der öffentlichen Meinung, und dann ist keiner seiner Freiheit sicher. Es ist Machtmissbauch jemanden einzuschüchtern, bis sie's zulässt. Sagt eine Frau einem Mann "schluck gefälligst Viagra sonst bin ich weg" - was ist das? Witzig, verständlich oder Machtmissbrauch? Das blosse Gefühl des unter Druck Gesetzten, dass er oder sie sich miserable fühlt, kann alleine im Strafrecht nicht ausreichen. Jetzt kriege ich wieder Prügel, aber das ändert daran auch nichts.

  • mich würde mal interessieren, ob das ganze nicht nur eine Verschiebung der besonders schweren Nötigung (§ 240 Abs. 3 ?) ins Sexualstrafrecht ist. Jedenfalls sind die Fälle der "Drohung mit einem empfindlichen Übel" schon heute nach der vorgenannten Vorschrift strafbar.

  • Auch durch eine "Reform" wird nicht verständlich, dass es so etwas wie sexuellen "Missbrauch" geben können soll. Denn wo ein "Missbrauch" ist, ist (ansonsten) immer auch ein "Gebrauch". Worin könnte der in diesem Fall bestehen? Es wird Zeit, dass auch gegenüber Kindern und Jugendlichen "Vergewaltigung" genannt wird, was Vergewaltigung ist.

    • @reblek:

      Tja, Sprache ist halt ein Erbe. Man kann es zwar ausschlagen, wenn man sich damit nicht identifizieren will, das löst allerdings noch nicht das Problem, das man mit Leuten hat, die ihr Erbe lieber antreten wollen, weil sie sich davon etwas versprechen. Wobei damit noch nicht gesagt ist, dass jeder, der ein nicht mehr wirklich aktuelles Wort gebraucht, tatsächlich auch Missbrauch betreibt damit. An der Stelle geht es Frauen übrigens nicht besser als der Sprache.

       

      Ihren "Vorstoß", den "Missbrauch" als "Vergewaltigung" zu bezeichnen und darunter alles zu subsummieren, was nicht in beiderseitigem Einverständnis passiert, finde ich im Übrigen sehr überlegenswert.

  • Wieso so kompliziert? Nein heißt nein und fertig.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Sie sind auch nicht "keiner", richtig? Wenn sie ein wenig nachgedacht hätten, hätten Sie sich Ihren Kommentar vielleicht verkniffen.

       

      Es wäre Ihnen dann wahrscheinlich aufgefallen, dass ein schlichtes "Nein" vor Gericht kaum je beweisbar ist. Es laufen ja zum Glück noch längst nicht in jedem Schlaf- oder Wohnzimmer permanent Mikrofon und Kamera mit. Auch der öffentliche Raum wird noch nicht vollständig überwacht. Das ist auch gut so, finde ich. Es hat nur einen Haken: Der Staat braucht für eine einigermaßen friedenstiftende Rechtsprechung etwas mehr als zwei einander widersprechende Aussagen ("Ich habe 'Nein!' gesagt." "Nein, hat sie/er nicht.") und einen Sack voll eigne Vorurteile (z.B.: Frauen/Männer lügen nicht/lügen immer.)

       

      Ganz davon abgesehen ist längst nicht jedeR jederzeit dazu imstande, laut und deutlich "Nein!“ zu sagen. Wenn Sie den Text gelesen hätten, hätten Sie auf diese Überlegung übrigens nicht mal alleine kommen brauchen. Die steht da nämlich aufgeschrieben.

      • @mowgli:

        Wenn man nicht nur ein wenig nachdenkt, merkt man schnell, dass es mit den Beweisen bei einer Vergewaltigung so und so immer schwer ist. Es gibt fast nie Zeugen und wie wollen Sie z.B. beweisen, dass jemand psychischen Druck ausgeübt hat.

         

        Und unter "Nein" fällt natürlich alles was geeignet ist, dem potentiellen Täter eine Ablehnung zu signalisieren.

  • Und wie will man es letztlich beweisen, dass man sich tatsächlich vor Angst nicht gewehrt hat?

     

    Es gibt nunmal die Unschuldsvermutung, es muss also die Schuld bewiesen werden (und gerade bei schweren Anschuldigungen wie eben der einer Vergewaltigung ist das auch wichtig..

     

    Bei wievielen Fällen, die bislang nicht unter den aktuellen Gesetzestand gefallen sind, würden denn die Beweise dafür reichen, dass die neuen Tatbestände möglichst zweifelsfrei als erfüllt angesehen werden können?