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Polizeigewalt in Nordrhein-WestfalenDrei Schüsse, ein Leben

Ein junger Mann wird bei einem Polizeieinsatz fast erschossen. Anschließend versucht die Justiz alles, um ihn in die Psychiatrie einweisen zu lassen.

Wie reagierten die Polizisten auf Martin P.? (Bild von einer Polizeiübung) Bild: imago/Jochen Tack

HEINSBERG taz | Am Abend des 10. September 2013 berührt der Mechaniker Martin P. die Notruf-Fläche seines Smartphones. Zwei Stunden später liegt er mit drei Schüssen in Brustkorb und Bauch in einer Klinik.

Eigentlich wollte P. einen Arzt in sein Haus nach Heinsberg rufen. Stattdessen kommen Polizisten. Er habe Panik verspürt, deswegen habe er die „Notruf“-Funktion betätigt, erklärt P. den Anruf viel später – nachdem er aus dem künstlichen Koma erwacht ist.

Um 21:47:25 Uhr nimmt ein Hauptkommissar der Leitstelle in Heinsberg den Anruf entgegen. Was passiert sei, fragte der Beamte, der sich mit „Polizei-Notruf“ meldet. Martin P. teilt dem Mann mit, er brauche Hilfe. Er habe Mist gebaut, es sei ein Notfall. So steht es im polizeilichen Wortlautprotokoll, das die taz.am wochenende einsehen konnte.

Ob es eine verletzte Person gebe?, erkundigte sich der Polizist. Ja, sagt Martin P. Und ja: Er sei selbst diese verletzte Person. Was er getan habe? Da bricht das Gespräch ab.

Der Hauptkommissar könnte dann, nach dem Anruf, den entscheidenden Fehler begangen haben. Er telefoniert mit dem Kollegen der Wache West in Heinsberg. Neben Martin P. gebe es eine weitere verletzte Person, habe er gesagt. So werden das zumindest die am Einsatz beteiligten Beamten später darstellen.

Gegen 22 Uhr klingeln die vier Polizisten an der Haustür von Martin P. Der öffnet die Tür und schließt sie sofort wieder. Auf die Beamten wirkt er ängstlich. Sie gehen von einer weiteren verletzten Person aus, die sich vielleicht sogar in Lebensgefahr befindet. Sie rufen: Polizei! Martin P. öffnet.

Drei Schüsse, gleicher Beamte

Nach Recherchen der taz soll sich aus Sicht der Polizisten nun Folgendes abgespielt haben: Furchterfüllt, mit weit aufgerissenen Augen, soll P. ausgesehen haben. Es sei etwas geschehen, habe er gesagt. Zwei der vier Beamten reden mit ihm. Die anderen beginnen, nach der zweiten Person im Haus zu suchen.

Martin P. will durch den Flur davonlaufen, doch die beiden anderen Polizisten kommen ihm entgegen. Sie versuchen, ihn aufzuhalten. Er ruft um Hilfe, immer wieder. Die Beamten versuchen, ihn zu beruhigen.

P. will durch das Fenster im Wohnzimmer fliehen. Doch die Rollläden sind verschlossen.

Fußspuren an der Wand und Blutlachen auf dem Boden deuten nach dem Einsatz auf eine brutale körperliche Auseinandersetzung hin. Den Beamten gelingt es nach eigenen Angaben nicht, P. zu fixieren.

Im Ausnahmezustand: Martin P. mit seinen Eltern. Bild: Gudrun Petersen

Sie hätten, sagen sie später aus, mehrfach mit flachen Händen gegen seinen Kopf geschlagen, um den Widerstand zu brechen. Mehrfach setzen sie Pfefferspray ein. Martin P., so behaupten sie, scheint dagegen immun. Die Beamten müssen dem Reizgas im geschlossenen Raum ausweichen. Dann habe sich P. in Richtung Wintergarten bewegt. Wieder Pfefferspray. Wieder ohne Wirkung. P. habe nun eine Tasse drohend in die Hand genommen. Einer der Beamten im Wintergarten habe die Hand an die Dienstwaffe gelegt. Martin P. habe aus der Schublade ein Brotmesser mit Wellenschliff geholt, nicht auf Warnungen reagiert, das Messer nicht fallen lassen und sich auf die Beamten im Wintergarten zu bewegt.

Zwei schnell hintereinander abgefeuerte Schüsse. Gezielt auf die Körpermitte. Martin P. habe kurz innegehalten und sei dann weitergelaufen. Dritter Schuss. Gleicher Beamter.

P. gelangt noch durch eine Tür in die Garage, von dort auf die Einfahrt, wo er zusammenbricht und liegenbleibt.

Fast verblutet

Eine Stunde nach seinem Notruf holt Martin P. tatsächlich ein Arzt ab. In der Universitätsklinik Aachen beginnt eine mehrstündige Operation. Zwei Mal wird er in jener Nacht im September reanimiert. Erst drei Wochen später befindet er sich nicht mehr in Lebensgefahr.

Seitdem sorgen sich seine Eltern nicht nur um die Gesundheit ihres Sohnes. Sie fürchten sich plötzlich vor einer Instanz, der sie bisher vertraut hatten: dem Staat. Denn der Einsatz wirft viele Fragen auf. Doch sowohl die Staatsanwaltschaft Aachen wie auch das dortige Amtsgericht konzentrieren sich darauf, Martin P. einstweilig in einer Anstalt unterzubringen.

Die Projektile des Beamten treffen ihn in den Brustkorb und den Bauch. Seine Lunge, das Zwerchfell und eine Vene sind durchschlagen, die Leber ist teilweise zerrissen, die Blase geplatzt, ein Geschoss steckte im Hüftgelenk. Die Bauchspeicheldrüse ist komplett zerfetzt. Zehn Leute arbeiten die Nacht im OP durch. Martin P. hat kaum noch Blut im Körper, als er eingeliefert wird. „Der war fast leer“, soll ein Krankenpfleger gesagt haben.

Leitender Chirurg in dieser Nacht ist Christoph Heidenhain, 42 Jahre alt, der stellvertretende Direktor der Klinik. Schon kurz nach der Operation ruft ein Polizist ihn an und fragt, ob er Beamte schicken solle, um Martin P.s Krankenzimmer zu bewachen. Er fragt nicht, wie es dem Mann geht, dem der Mediziner gerade das Leben gerettet hat. Heidenhain verblüfft das noch heute. „Der verblutet gerade, und die wollen ihn bewachen“, sagt er Monate später in einem Restaurant in Aachen.

Können Kugeln um die Ecke fliegen?

Es bleibt nicht die einzige Ungereimtheit. Heidenhain beschließt deswegen im Januar 2014, seine Erlebnisse in einem Gedächtnisprotokoll festzuhalten. Das Dokument liegt der taz vor. Die sieben eng bedruckten Seiten lassen Zweifel an der Arbeit der Ermittlungsbehörden und des Amtsgerichts Aachen aufkommen. Sie beschreiben die Zeit vom 10. September 2013 bis zum 18. November 2013 – dem Tag der Entlassung von Martin P. aus der Klinik.

Schon während der Operation rätselt der Arzt über den ungewöhnlichen Schusskanal. Wenige Tage nach der OP ruft ein Rechtsmediziner aus Köln an und erkundigt sich nach der Schussverletzung. Heidenhain schildert ihm, wie ein Projektil Organe durchschlug, die in stehender Position teils übereinanderliegen.

„Ich habe den Rechtsmediziner gefragt, ob Kugeln um die Ecke fliegen können“, sagt er im Restaurant. „Doch der Mann hat mir gar nicht richtig zugehört.“

Das vitale Dreieck

Schüsse: 42 Mal schossen Polizistinnen und Polizisten 2013 auf Menschen. 8 der Getroffenen starben, 20 wurden verletzt. 2012 wurden 36 Schüsse abgefeuert, 8 endeten tödlich. Von 2004 bis 2013 starben 74 Menschen infolge von Polizeieinsätzen.

Regeln: Als Mindestabstand zu Bewaffneten mit Messern oder ähnlichen Gegenständen gelten bei der Polizei in Berlin fünf bis sieben Meter. Laut Recherchen des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB) zielen Berliner Polizisten bei Übungen auf das „vitale Dreieck“: den Brustkorb.

Psyche: Die Zahl der Toten und Verletzten bei Polizeieinsätzen ist in den vergangenen 40 Jahren rückläufig. Problematisch ist, dass zwischen 2009 und 2013 zwei Drittel der Getöteten psychisch krank waren, wie Recherchen des RBB ergaben. Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen von 2011 fühlten sich 58 Prozent der Polizisten bei der psychologischen Beurteilung einer Einsatzlage schlecht vorbereitet. 2012 starben drei Beamte bei Angriffen, gefährlich verletzt wurden Polizisten in 1.762 Fällen.

Das Geschoss durchschlug die Leber, Lunge, Zwerchfell, oberen Dickdarm, Pankreaskopf und die Hohlvene. Um diese Körperteile mit einem Schuss zu durchlöchern, müsste Martin P. sehr steil von schräg oben getroffen worden sein, vermutlich in einer stark nach vorne gebeugten Position. So interpretiert der Chirurg die Verletzung. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei Aachen waren bereit, sich zu den Ermittlungen zu äußern.

Der Rechtsmediziner aus Köln, erzählt Heidenhain, habe nach zehn Minuten gesagt, er wolle sich eventuell noch einmal melden. „Von diesem Herren, an dessen Namen ich mich nicht mehr erinnere, habe ich bis heute nichts mehr gehört.“

Stand Martin P. gebeugt?

Recherchen der taz zufolge rief der Rechtsmediziner Dr. G. im Auftrag eines Kriminalhauptkommissars des Polizeipräsidiums Aachen an. Später teilte Dr. G. dem Kommissar mit, dass die zweite Schussverletzung leicht absteigend verlaufe. Die dritte Schussverletzung findet zunächst keinerlei Erwähnung.

Dabei hatte Heidenhain den Kollegen darüber informiert, dass „einer der drei Schüsse nicht in eine stehende Person eingedrungen sein konnte“. Der Schussverlauf spreche für einen „stark gebeugten Zustand“. Eine Position, die schwer zum Bild des aggressiven Angreifers Martin P. passt.

Kurze Zeit später, am 23. Oktober 2013, meldet sich ein Mitarbeiter einer Psychiatrie aus Köln und fragt, wann Martin P. transportfähig sei für eine Verlegung in die Forensik nach Essen. Heidenhain ist verwundert, denn der Mann bezieht sich auf den Paragrafen 126 a der Strafprozessordnung, den der Chirurg nicht kennt.

Auf seine Nachfrage schickt ihm der Mann das Gutachten der Psychiaterin J. Obwohl sie Martin P. zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht befragen konnte, diagnostiziert sie eine psychiatrische Erkrankung und empfiehlt die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Selbst beim „wiederholten Lesen konnte und kann ich dieser Logik und Sinnhaftigkeit nicht folgen“, schreibt der Mediziner in seinem Protokoll.

Er nimmt Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Doch auch der Staatsanwalt M. sei „auf keinen meiner Kritikpunkte und meine Fragestellungen eingegangen“. Der Mediziner ruft nun den Richter E. des Amtsgerichts an. „Ich versuchte ihm telefonisch zu erläutern, dass keine seiner geschilderten Gründe oder Annahmen sich mit dem deckten, wie ich Herrn P. hier im Krankenhaus nun seit einiger Zeit erlebe. Auch Herr E. gab sich telefonisch sehr zurückhaltend und sagte, dies sei nicht seine Aufgabe, dies mit mir zu diskutieren.“

Ermittlungen gegen das Opfer

Christoph Heidenhain arbeitet mittlerweile als Chefarzt einer Klinik in Düsseldorf, doch der Fall lässt ihn nicht los. Er zweifelt daran, dass die Behörden aufklären wollen, was am Tatabend geschah. Auch nach über einem Jahr wurde er selbst nicht befragt. Eine Psychiaterin soll den Mediziner bereits als befangen bezeichnet haben.

Was ist das für ein Polizeieinsatz, bei dem es vier Beamten nicht gelingt, einen 26 Jahre alten Mann zu überwältigen? Bei dem ein Polizist seine Dienstwaffe einsetzt und dabei drei Mal in die Mitte des Körpers schießt?

Ermittelt wird in die andere Richtung: gegen Martin P.

Noch am Abend des Einsatzes erstatten die beteiligten Polizisten Strafanzeige wegen versuchten Totschlags. Der Kollege, der die Anzeige aufnimmt, war nach Recherchen der taz selbst am Einsatz beteiligt.

In dieser Strafanzeige gegen P. wird nun explizit eine weitere verletzte Person genannt. Obwohl Martin P. laut Telefonprotokoll bei seinem Notruf nie von einer zweiten Person sprach. Und obwohl die Polizisten im Haus keine weitere Person vorfanden.

Diagnose aus der Ferne

Erstaunlich schnell in der Bewertung des Geschehens ist auch Richter E. des Amtsgerichts Aachen. Nur acht Tage später, am 18. September 2013, erlässt er einen Unterbringungsbefehl für die Psychiatrie gegen Martin P. Die Grundlage dafür: Paragraf 126 a der Strafprozessordnung. Demnach kann „das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.“

Martin P., ein gelernter Verfahrensmechaniker für Kunststofftechnik, der bisher weder strafrechtlich noch psychiatrisch auffällig geworden war, liegt da noch auf der Intensivstation der Uniklinik und wird künstlich beatmet.

taz.am wochenende

Dieser Text ist in der taz.am wochenende erschienen. Die taz.am wochenende gibt es auch im //www.taz.de/!118468/:praktischen Wochenendabo. Immer samstags: am Kiosk, eKiosk oder im Briefkasten.

Eine Grundlage für den Unterbringungsbefehl bildet das Gutachten der Psychiaterin J., die von Staatsanwalt M. dazu beauftragt wurde. Schon eine Woche nach der Tat und ohne je mit dem Verletzten gesprochen zu haben, diagnostiziert sie: Er leide vermutlich an einer Psychose, sei gefährlich für die Öffentlichkeit und müsse deswegen einstweilig in einer Anstalt untergebracht werden.

Die Psychiaterin stützt sich dabei vorwiegend auf Gespräche mit Bekannten, zudem seien bei dem Beschuldigten ein Schwert und eine Maschinenpistole gefunden worden, außerdem habe auch P.s Mutter eine psychische Krankheit gehabt. All dies weise auf eine paranoide Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie hin, meint sie.

Ein junger Mann hat sich übernommen

Ein anderer Psychiater, der Martin P. im Januar 2014 zahlreichen Tests und Gesprächen unterzieht, hält das Vorgutachten seiner Kollegin für unseriös. Allein, dass sie nicht darauf hinweise, dass es sich bei dem gefundenen Schwert und der Maschinenpistole um Dekorationswaffen handele und diese Geschenke des Bruders und des Nachbarn von Martin P. gewesen seien, lasse ein verzerrtes Bild von Martin P. entstehen. Er hält die Expertise seiner Kollegin für nicht haltbar. Der Patient stelle keine Gefahr dar. Den Eltern gelingt es, die Unterbringung juristisch abzuwehren. Doch wenn Martin P. entgegen der Hypothese der Staatsanwaltschaft nicht psychiatrisch auffällig wäre: Was war der Auslöser für seinen merkwürdigen Notruf?

Seine Eltern erzählen von den Monaten vorher, die für ihren Sohn sehr belastend gewesen seien. Jeden Tag sei er nach der Arbeit auf die Baustelle seines Hauses gefahren. Er hatte es gerade gekauft. Die Wochenenden, nahezu jede freie Minute, habe der Sohn den roten Backsteinbau entkernt. Er setzte ein neues Dach auf, brachte Stuck an die Decke im Wohnzimmer, baute ein neues Bad ein und verwandelte den muffigen Anbau in einen Wintergarten. Ein Kredit, ein Eigenheim, mit 26 Jahren. Alles musste bei Martin P. perfekt sein, sagt sein Vater.

Ein junger Mann hatte sich emotional und körperlich übernommen – das wäre eine mögliche Interpretation der Ereignisse. So lautet auch die Erklärung des psychiatrischen Gutachtens vom Januar 2014: Der Notruf war die Folge eines Burn-outs.

Doch das akzeptieren die Ermittlungsbehörden nicht. Und so beauftragt die Staatsanwaltschaft Aachen, nachdem das erste Gutachten zurückgewiesen wurde, die gleiche Gutachterin noch einmal in der Sache. Sie soll den Schwerkranken diesmal persönlich kennenlernen. Nach dem Treffen kommt sie zu dem Ergebnis, dass die einstweilige Unterbringung in einer Psychiatrie nicht mehr nötig sei.

Zu diesem Zeitpunkt liegt bereits ein weiteres entlastendes Gutachten eines Professors der Uniklinik Aachen vor.

Kein Kommentar von Richter und Staatsanwalt

Doch Richter E. und Staatsanwalt M. ordnen schon wieder eine Begutachtung durch die Erstgutachterin an. Die Eltern reichen einen Befangenheitsantrag ein. Der ermittelnde Staatsanwalt schreibt daraufhin Anfang März, eine Ablehnung der Gutachterin könne als ein Ausdruck der fortschreitenden Erkrankung des Martin P. interpretiert werden. Die Ablehnung, schreibt er weiter, könnte ein Anlass sein, womöglich erneut den Paragrafen 126 a anwenden zu müssen: wieder die einstweilige Unterbringung in einer Psychiatrie.

Es klingt wie eine Drohung. Erneut legen die Eltern Beschwerde ein. Schließlich hebt das Oberlandesgericht Köln am 8. August den Beschluss auf und gibt den Eltern recht. Eine erneute Begutachtung sei nicht nötig. Die Richter verweisen darauf, dass es sinnvoll gewesen wäre, insbesondere den operierenden Chirurgen Christoph Heidenhain zu hören. Doch das haben weder Richter noch Staatsanwalt getan.

Der Arzt schildert das Geschehen in seinem Gedächtnisprotokoll: Am 28. Oktober kommen die beiden in die Klinik. Sie wollen Martin P. den ersten Unterbringungsbefehl für die Anstalt überbringen. Richter E. habe sich „vehement“ verwahrt, sagt Heidenhain. Er schreibt, es „stünde mir nicht zu, seine Beschlüsse zu kritisieren, auch sei er nicht bereit, das mit mir zu diskutieren. Ich merkte mehrmals an, dass meiner Meinung nach dieser Patient nicht schizophren, nicht psychotisch und nicht psychisch auffällig sei.“ Doch noch am Krankenbett sei Martin P. der Beschluss verlesen worden.

Nachdem sie das Krankenzimmer verlassen haben, fragt Heidenhain, warum weder Richter noch Staatsanwalt Martin P. anhören wollten. „Ich bot ihm an, ihm die von uns eingeholten psychiatrischen Konsile am Computer zu zeigen, bei denen zumindest die letzten beiden eine psychiatrische Störung sowie Fremd- sowie Eigengefährdung für höchst unwahrscheinlich einschätzen. Richter E. lehnte dies entschieden ab.“ Weder Richter E. noch Staatsanwalt M. waren gegenüber der taz bereit, sich zu ihrem Vorgehen zu äußern.

Heidenhain erklärt Martin P. für transportunfähig. Von nun an bewachen ihn zwei bewaffnete Polizisten in der Klinik.

Wenig später erreicht den Mediziner der Anruf einer Stationsschwester. Sie sagt, „ein ihr fremder Herr würde den Patienten visitieren“. Der fremde Herr entpuppt sich als ein Arzt der Justizvollzugsanstalt Düren. Er sei von der Forensik in Essen beauftragt worden, den Patienten zu untersuchen. Heidenhain wird wütend: „Ich weise darauf hin, dass er sich weder bei uns im Sekretariat der Chirurgie noch bei mir als stellvertretender Leiter der Klinik, noch bei der Stationsschwester, noch an anderer Stelle angemeldet hätte.“ Das nützt allerdings nichts. „Der Herr versuchte dies mehrfach zu beschwichtigen. Ich drohe daraufhin mit dem Wachdienst.“

Eine Kugel steckt noch neben seinem Herzen

Viele Fragen bleiben offen. Etwa nach der Wirkung der Geschosse. Die Polizei in NRW verwendet die 9-Millimeter-Munition „Action 4“ des Schweizer Herstellers Ruag. Als vorrangiges Ziel einer solchen „Deformationsmunition“ nennt das Polizeitechnische Institut die „sofortige Angriffs- oder Fluchtunfähigkeit“. Der Vorteil bestehe darin, dass ein Projektil so viel Energie im Körper abgibt, dass es stecken bleibt. Die Verletzung Unbeteiligter durch austretende Geschosse sei durch diesen ballistischen Effekt ausgeschlossen.

Bei Martin P. riss eines der Projektile einen acht mal acht Zentimeter großen sternförmigen Krater in die Leber. Alle drei Kugeln stecken – nach bisher 14 Operationen – noch in seinem Körper. Eine direkt neben seinem Herzen.

Chefarzt Christoph Heidenhain wurde bis heute nicht gehört. Eine Anzeige der Eltern gegen den Polizeischützen hat die Staatsanwaltschaft am 3. November eingestellt. Auch hier wird als Grund wieder genannt, dass die Beamten von einer weiteren verletzten Person hätten ausgehen müssen. Entgegen der Beschreibung der Munition wird auch darauf abgehoben, dass bei P. angeblich keines der drei Geschosse eine Handlungsunfähigkeit erzielt hätte. Oberstaatsanwalt Peter Jansen teilt mit, es bestünden „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten“.

Wer die Eltern von Martin P. besucht, trifft eine Familie im Ausnahmezustand. Auch deshalb heißt P. hier nur P. Seit mehr als einem Jahr bangen sie um die Gesundheit ihres Sohnes. Sie fuhren mehrere zehntausend Kilometer mit dem Auto, um ihn im Krankenhaus zu besuchen. Sie gaben um die 20.000 Euro aus – einen großen Teil für die juristische Auseinandersetzung. Ende September 2014 erleidet der Vater, ein kräftiger Mann, einen schweren körperlichen Zusammenbruch.

Kurz zuvor musste sein Sohn erneut ins Krankenhaus. Eine Verkapselung mit Wundsekret in der immer wieder brüchigen Bauchwunde musste aufgestochen werden. Martin P. hatte bis Februar 2014 einen künstlichen Darmausgang. Seit der ersten Operation, bei der ihm die Bauchspeicheldrüse entfernt werden musste, leidet er an einer schweren Diabetes. Insgesamt verbrachte er bisher 18 Wochen im Krankenhaus.

Anfang September erfährt die Familie, dass Martin P. erneut psychiatrisch begutachtet werden soll. Es gehe um die Frage, ob bei ihm die Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Psychiatrie vorliege – die Frage, die bereits von diversen Gutachten, Medizinern und Psychiatern verneint wurde.

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68 Kommentare

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  • Das kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die psychisch kranken Polizisten so handeln. Ich kenne 4 Polizeibeamte aus OHZ die sind so krank, das sie Gefährderansprachen verteilen, sobald sie der Meinung sind sie würden verfolgt. Wer sich als Bürger dann wehrt, hat ein größeres Problem als er denkt.

  • Was ich bei solchen Fällen - gibts ja immer wieder - nicht verstehe ist, dass beispielsweise die Gewerkschaft der Polizei oder die politischen Kontrollinstanzen hierzu schweigen/versagen.

     

    Polizeiarbeit hat sehr viel mit Vertrauen zu tun, die die Bevölkerung zu ihren Ordnungshütern haben sollte. Solche Vorfälle - insbesondere deren offensichtliche Vertuschung - untergraben dieses Vertrauen immer wieder massiv und erschweren dadurch erfolgreiche Polizeiarbeit an anderer Stelle.

     

    Dass die "Kameraden" vor Ort sich gegenseitig schützen, ist ja menschlich nachvollziehbar, aber der Polizei insgesamt müsste doch an einer konsequenten Aufklärung solcher Fälle selbst gelegen sein??? Ist das falsch verstandene Solidarität???

    • 3G
      3618 (Profil gelöscht)
      @Grisch:

      Die Polizeigewerkschaft ist keine Gewerkschaft, sondern eine Lobbytruppe, deren vorrangiges Ziel es ist, für "bessere" Bewaffnung und mehr Personal zu kämpfen und über über die angeblich immer weiter ansteigende Aggression gegen Polizisten zu klagen (obwohl die Behauptung nicht zu belegen ist!)

      • @3618 (Profil gelöscht):

        Gibt's auch Belege dafür?

  • "Die Suche nach Alternativen war bisher erfolglos.

    Was(physikalisch) wirkt ist nie ausreichend harmlos, und was ausreichend harmlos ist, wirkt nicht."

     

    Das stimmt schon, aber trotzdem ist die "Taser" Wirkung meist deutlich nichttötlicher als 3 Kugeln.

     

    Sanft stopt man niemanden, vor allem nicht unter Drogeneinfluss. Aber 3 Schüsse sind erstmal die schlechtere Wahl.

    • @DasNiveau:

      Die Unterschiede sind nicht ganz so groß wie Sie vermuten. Und gerade bei Psychosen oder "excited delirium" ist auch ein Taser möglicherweise lebensgefährlich.

  • Dass es jemand in einer akuten Psychose noch fertigbringt, per Telefon um Hilfe zu bitten, darf man bezweifeln. Mit Sicherheit lässt sich aber eines sagen, die Polizei ist in so einem Moment der denkbar schlechteste Ansprechpartner. Sicher ist auch, dass der Mann sein Anliegen nicht verständlich kommunizieren konnte. Der Rest klingt nach stiller Post und berufsblindem Übereifer. Die Äußerung des Mannes am Telefon, "er habe Mist gebaut, es sei ein Notfall", führte direkt zu der Annahme, der Anrufer sei möglicherweise ein Täter und es müsse noch mindestens eine zweite Person (vermutlich sein Opfer) vor Ort sein. Seine Angabe, er selbst sei verletzt, steht dieser Annahme auch nicht zwingend entgegen. Was P. wirklich gemeint hat, wird er nur selbst aufklären können, wenn er überhaupt noch eine Erinnerung daran hat. Möglich, dass er bei seiner Arbeit auf der Baustelle einfach notwendige Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet hatte und sich überraschend der halluzinogenen Wirkung bestimmter Bauchemikalien ausgesetzt sah, die ihn in Panik versetzte. Möglich auch, dass ein Burnout bzw. ein Depressionsschub bei ihm zu vorübergehenden Denk- und Artikulationsstörungen führte und die Eskalation in Folge auslöste. Auf jeden Fall wäre es allmählich mal angebracht, über weit weniger invasive Methoden nachzudenken, mit denen Polizisten bei ungeklärter Sachlage notfalls eine Person kampfunfähig machen können, ohne sie gleich mit Kugeln zu durchsieben.

    • @Rainer B.:

      Wenn Sie intelligent genug sind, können Sie auch bei einer akuten psychischen Störung die Polizei rufen und machen das auch, wenn Sie sich selbst bedroht fühlen, was bei psychotisch begründeten paranoiden Wahnvorstellungen passieren kann.

       

      Die unklare Äußerung, wie viele Personen überhaupt in Gefahr sind, könnte schon auf eine psychotische Störung aus dem schizophrenen Kreis hindeuten.

       

      Nur müssen Sie auch bedenken, dass die Polizeibeamten da meistens nur mittlerer Dienst sind und sowieso für das beschissene Gehalt, was die zum Teil bekommen, nicht noch unbedingt eine Fortbildung als Psychiatrie-Pfleger machen werden.

      • @Age Krüger:

        Mit Intelligenz hat das gar nichts zu tun. Die Fachleute gehen davon aus, dass praktisch jeder Mensch mindestens einmal im Leben eine Psychose entwickelt. Das kann aber in Intensität, Dauer und Häufigkeit sehr unterschiedlich verlaufen - je nach auslösenden Momenten.

        Niemand fordert eine psychiatrische Ausbildung von Polizisten. Es reicht, wenn sie wissen, was sie tun und was sie mit ihrem Tun bewirken können, oder auch nicht.

        Psychosen werden oft mit anderen Störungen verwechselt, weil sie auch im Zusammenhang mit anderen Störungen auftreten können.

        Hier gibt's eine brauchbare Liste der möglichen Symptome: http://www.psychose.de/wissen-ueber-psychosen-05.html

    • @Rainer B.:

      Die Suche nach Alternativen war bisher erfolglos.

      Was(physikalisch) wirkt ist nie ausreichend harmlos, und was ausreichend harmlos ist, wirkt nicht.

       

      Beim "Taser" das gleiche Problem, hier hätte, wenn überhaupt, ein defensiveres Vorgehen helfen können.

      Das hier eine "narkotische Wirkung" und/oder ein "Schub" vorliegen, legt schon die (Nicht)-Reaktion auf den Reizstoff nahe, sozusagen ein Wink mit dem Zaunpfahl.

      "Stille Post" beschreibt das Problem sehr gut.

       

      Guter Hinweis mit der Überlastung und den Bauchemikalien, garnicht unwahrscheinlich das sich das in Orientierungslosigkeit etc. manifestiert!

      Wer "fertig werden will" ignoriert schnell jeden Arbeitsschutz.

      • @KarlM:

        Wenn "die Suche nach Alternativen bisher erfolglos war", kann möglicherweise auch die Suche selbst schlicht in der falschen Richtung erfolgt sein.

        Nicht immer ist gleich Aktion gefragt. Auch Abwarten, besonnenes Vorgehen und beruhigende Ansprache wirken oft Wunder.

        Grundsätzlich kann natürlich jeder Mensch lebensbedrohlich werden, aber am Ende sind es eben doch nur die Allerwenigsten.

        'Eigensicherung geht vor!' - keine Frage. Das darf aber nicht dahingehend umgesetzt werden, dass man blind drauflos schießt und sich erst danach einen Überblick über die Lage verschafft.

        • @Rainer B.:

          Soweit richtig, hier ist sicher primär das Vermeiden der Eskalation Teil der Eigensicherung!

           

          Das Schießen war letzlich reaktiv und damit die ganze Aktion gescheitert.

        • @Rainer B.:

          Soweit richtig, hier ist sicher primär das Vermeiden der Eskalation Teil der Eigensicherung!

           

          Das Schießen war letzlich reaktiv und damit die ganze Aktion gescheitert.

  • Eine Frage an die taz -

     

    mir ist kein Grund erkennbar -

    warum über einen mehr als lange Zeit

    die angeblich binnen weniger Minuten freigeschalten Kommentare -

    tatsächlich eben nicht freigeschaltet worden sind -

     

    kurz - es ist ein merkwürdiger Eindruck

    gerade in einem derart prekären Sachverhalt entstanden;

    es wäre ein Akt der Fairness und des Respekts das zu klären.

    • @Lowandorder:

      Wir hatten gestern technische Probleme, einen doppelten Kommentar von Ihnen haben wir einmal gelöscht. Ansonsten bitten wir um Diskussion von solchen Fragen per Mail, in der Kommentarspalte nur zum Thema.

      • @Moderation:

        Luca ModeratorIn

         

        "…Ansonsten bitten wir um Diskussion von solchen Fragen per Mail, in der Kommentarspalte nur zum Thema."

         

        Nu mal ganz sutsche - oder hösch -

        wenns lieber ist;

        Hellsehen kann ja noch niemand;)

         

        &Wer klandestin handelt trägts Risiko;

        Unlängst zwei Kommentare spurlos geschreddert; erst auf meinen

        huch-Kommentar - zwei Echos!

         

        kurz - wer sich nicht offen in die Karten gucken lassen will -

        wird sich by the way offene Nachfragen gefallen lassen müssen;

        Nix für ungut;)

  • Den Artikel zu lesen wurde von Absatz zu Absatz mühsamer.

     

    Das Vertrauen zu denen, die im Dienste des Staates (das sind wir!) stehend die Öffentlichkeit zu schützen haben, schwindet von Zeile zu Zeile. Vielleicht sollten wir diesen selbstherrlichen Ausübern von Staatsgewalt, die Kündigung senden. Mir scheint, dass die größere Gefahr von unseren Ordnungshütern und deren Beschützern im Dienste von Staatsjustiz und staatl Gesundheitsfürsorge ausgeht.

     

    Autorität ja - aber Bedrohung?

     

    Im Gegensatz zu so manchem Polizisten, Staatsanwalt, Psychiater und - vor allem - Gutachter, habe ich noch am wenigsten Angst vor dem "Opfer der Umstände!

     

    Merkwürdig, nicht wahr!

     

    Es sollte doch möglich sein, Panik und Agression zu unterscheiden und deeskalierend zu wirken.

  • Ich wünsche der Familie weiterhin sehr viel Kraft das alles durchzustehen und vor allem auch sich zu widersetzen.

     

    Toll, dass der junge Mann solche engagierten Eltern hat.

  • En passant -

    hakt das Magazin¿

  • Sorry - les das erst jetzt genauer -

     

    wenn die Feststellungen des Arztes sich

    dingfest machen lassen - und warum sollten sie das nicht - so ließe sich anhand eines Schußgutachtens grundsätzlich der exakte Handlungsablauf recht genau rekonstruieren -

    so daß heute noch geht -.

     

    allemal genauer als durch Zeugenaussagen,

    zumal wenn diese von Tatbeteiligten sind;

    bekanntlich ist der Zeugenbeweis

    "das letzte" - das schlechteste Beweismittel.

     

    Kurz- einen - auch in Forensik - erfahrenen Strafrechtsanwalt dransetzen und angesichts der

    hier beschriebenen Abläufe -

    könnte es für die Dienstzeit durchaus noch eng werden.

    • @Lowandorder:

      Solange die CT- oder MRT- und Röntgenbilder von der Einlieferung noch greifbar sind sollten die Weichteildefekte weitgehend rekonstruierbar sein.

       

      Die chirurgischen Eingriffe haben diesen Zustand natürlich stark verändert. Aber es ist ja noch möglich die Geschosse im Körper zu untersuchen. Daher gehe ich davon aus dass sich ein Gutachten noch erstellen läßt.

       

      Und das wird sicher aussagekräftiger als es Zuegenaussagen eh sind!

       

      Dringend geboten ist eine solche Untersuchung bei dem Fall allemal!

      • @KarlM:

        ja - seh ich auch so;

         

        in der Ref-Zeit stellte der Ausbilder einen Fall von einem shot-out vor zwei gegenüberliegenden Kneipen zu

        bester Abendfensterguckzeit vor.

        Zu unser aller bassen Erstaunen ließ sich - nicht eine! der 50plus Zeugenaussagen zum Ablauf

        mit dem Schußgutachten in Einklang bringen.

        • @Lowandorder:

          Leider meist so, und ganz ohne bösen Willen! Man sieht nur was man weiß.

          Und leider begründet der oft sachlich falsche Darstellungsablauf in Medien beim Thema "Schuss" auch Erwartungshaltungen die sich in vielen Zeugenaussagen wiederfinden lassen. Erschwert die Klärung zusätzlich.

           

          Ist die eigene Position vom Sichtfeld schlecht, stimmt gar das Licht nicht, wird kaum etwas wahrgenommen. Selbst wenn der Beobachter das will.

          • @KarlM:

            Heinz von Foerster - einer der ersten,

            der das Rekonstruktive versuchte

            mathematisch-theoretisch einzufangen;

            durch die "Stuttgarter Schule" wurde die prozessuale Beweislehre umgekrempelt - ja schon;

             

            Aber meine Erfahrungen mit Fortbildungstagungen haben mir gezeigt - erst die erlebte Praxis schafft einen Umdenkungsprozeß -

            Richter - und ich denke Polizisten nicht anders - sind Menschen und

            entsprechend hartmäulig;-)

            Keiner - mich eingeschlossen -

            gibt erst mal gerne zu -

            meine Erinnerung ist das eine -

            (er lügt ja nicht!!)

            was aber tatsächlich! abgelaufen ist,

            ist etwas davon abweichend anderes.

          • @KarlM:

            Das Gedächtnis funktioniert rekonstruktiv. Gedächtnisinhalte werden also beim Abruf immer wieder neu "in sinnvoller Weise" zusammengesetzt.

             

            Wenn ich mich zum Beispiel an meinen Urlaub in Australien zurück erinnere, dann sitze ich am Steuer meines Mietwagens links. Tatsächlich bin ich aber auf der rechten Seite gesessen (Linksverkehr in Australien).

  • rbb Reporter/ Wenn psychisch Kranke Opfer sind. Tödliche Polizeikugeln:

     

    http://www.rbb-online.de/doku/die_rbb_reporter/beitraege/toedliche-polizeikugeln.html

     

    „Alle zehn Tage schießt in Deutschland ein Polizist gezielt auf einen Menschen. (…) Rund zwei Drittel der Getöteten sind nicht Schwerstkriminelle, sondern Menschen in psychischen Ausnahmesituationen Menschen, die selbst Hilfe brauchen.“

  • Grüße an die Familie und mein Bedauern dass dies Ihnen wiederfahren ist. - Es ist erschreckend, dass der Rechtsstaat selbst zum Täter wird, tatsächlich und direkt in der hier geschilderten Ermittlungsweise - wenn dass überhaupt so genannt werden kann.

  • (Nur halb zur Sache aber ganz zur Sprache derer, die mit der Waffenvermarktung und den entsprechenden Zielgruppen zu tun haben: Munition namens "Action 4". Da spratzt die unterdrückte Gewalt als Faszination und Fantasie nur so aus den Poren.)

    Hier wieder mal gern genommen: Die sofortige Deutung eines komplizierten Hergangs als Tat eines psychisch Kranken. Das spart Schulungen in dieser Richtung, denn bei Verrückten kann man eh nur schießen. Und wenn die anschließend meckern, weiter Richtung Wahnsinn pushen.

  • Erstmal eine Frage: Ihnen ist bewusst, dass die taz an dieser Stelle das polizeitechnische Institut zitiert bzw. sich darauf bezieht?

     

    Und 'Untersuchungsbefunde' werden von Herrn Heidenhains Protokoll ja wohl zumindest mal in soweit beschrieben und interpretiert, als dass man hier nicht von "spekulativ" sprechen sollte.

     

    Außerdem gibt es einige Punkte mehr zu klären, als die Frage, ob der dritte Schuss gerechtfertigt war.

    Eigentlich ist überhaupt rein gar nichts geklärt. Außer vielleicht, dass hier offensichtlich jemand mit besonderem Engagement versucht Herrn P. (Mund)tot zu machen.

     

    Für mich ein - leider nicht übermäßig schockierendes - offensichtliches Beispiel für die intrigante, skrupellose Art mit der die 'allzeit unbekannten Strippenzieher' ihre Ziele verfolgen.

    Das könnt ihr jetzt darauf beziehen worauf ihr mögt - den Fall des Herrn P. ...oder den Rest.

     

    Ich bin gespannt, was im Zuge von Recherchen oder einer (hoffentlich bald mal ernstgemeinten) Ermittlung in dem Fall zutage kommt....

    wobei.... ist doch auch bald wieder verdrängt ;)

  • Irgendwie scheint das eine tragische Kette aus Missverständnissen zu sein, die zu einer menschlichen Überreaktion auf Polizeiseite führte. Wie das dann häufig der Fall ist, werden Polizisten gedeckt.

    • @fornax [alias flex/alias flux]:

      Was hier "übrig bleibt" ist grundsätzlich eine angemessene Reaktion auf einen "Messermann"

      Daher erscheint dieser Teil des Handelns auch rechtmäßig. Die ungeklärte Frage ist ob es überhaupt soweit kommen musste!

  • ich habe ihren Kommentar mit großer Verwunderung gelesen. Am Ende hatte ich ein sehr beschämendes Gefühl. Für Sie und für mich.

    Ein Mann wurde schwer verletzt und muss bis zu seinem Lebensende mit den Folgen dieser Verletzung leben. Doch als Kommentar wurde die physikalische Wirkung eines Geschosses beim Eintritt in den menschlichen Körper abgehandelt. Als würde es sich bei dem oben geschilderten Fall nur um die Beweislage zur vermeintlich rechtmäßigen Zwangsmaßnahme der eingesetzten Polizeibeamten handeln. Natürlich darf der Staat in das Grundrecht der Unverletzlichkeit bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingreifen. Das "ob" und das "wie" würde ich mir aber nicht anmaßen zu dem oben geschilderten Fall zu kommentieren, jedoch die Selbstverständlichkeit mit der der Staat oftmals in egoistischen Schritten vorgeht. Es mag sein, dass die Beamten so handeln mussten. Wäre es aber nicht verhältnismäßig gewesen, würde das niemals an die Öffentlichkeit gelangen. Die Gefahr die eigene Karriere zu vernichten, den sicheren Job als Polizist zu verlieren, steht über den Folgen des vermeintlichen Täters. Dieser Egoismus spiegelt sich in unserer mehr und mehr narzisstischen Gesellschaft wieder.

    Aber auch die Gerichte urteilen aufgrund der Einfachheit und um etliche Schritte zu umgehen in einer Selbstherrlichkeit, die die richterliche Unabhängigkeit in Frage stellt. Zudem werden Gutachter bestellt, die oftmals, wie soll es auch anders in unserer kapitalistischen Gesellschaft sein, profitorientiert ihrer Arbeit nachgehen. Geringer Aufwand, hoher Verdienst. Tagtäglich findet dies in unserem Rechtsstaat statt. Doch es gibt Menschen, die dieses System hinterfragen.

    Ein Arzt alleine genügt nicht. Auch der von Ihnen geschriebene Kommentar ist eine Befindlichkeit, der im Kern erkennen lässt, wie sehr ihr Ego aufgrund eines ärztlichen Befundes gegenüber ihren besseren Kenntnissen in technischen Fragen angegriffen wurde.

     

    P. (Polizeiobermeister)

    • @passiON:

      Sind Sie wirklich POM?

       

      Dann wissen Sie dass es beim SWG keine VM gibt.....

       

      Natürlich ist die Beweislage wesentlich für die Prüfung auf rechtswidriges Handeln, "Zeugen" können viel erzählen!

       

      Und ich erlaube mir die ballistisch- technischen und pathologischen Details so zu ergänzen das sich jeder selbst ein Urteil bilden kann.

       

      Das Problem liegt hier darin, ob es überhaupt so weit kommen musste und in einer sehr fragwürdigen rechtlichen Würdigung der Folgeereignisse.

  • Beware the ideas of the police.

    Kritik an Polizei, Staat wird hier zensiert?? Polizer,. Staat...die üblichen Verdächtigen..

  • Dieses Urteil des BVerfG vom 19. November 2014 wirft ebenfalls ein sehr zweifelhaftes Licht auf das gerichtliche Gutachterwesen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20141119_1bvr117814.html

     

    http://www.taz.de/!150380/

  • OPferverfolgung!!

    Hier in Hagen rief auch ein MIgrant vor ein poaar Jahren die Polizei und starb dann auf der Wache nach einem köperlichrmn ASngriff de Beamten, due ihn gegrn seionen Willen wegen DRogernkonsums wohl in due Psychiatrie/Krankenhaus verfrachten wollten!!

     

    Der Fall schlug hohe Wellen bis in die Türkei. Das Gehirn mit der Todesursache wurde jedoch nicht zur Kontrolluntersuchung in der Türkei "rausgerückt".

     

    Die Poizei ist drerartig verlogen und dreist, das schlügt die schlimmsten Erwartungen bei weitem!!

     

    Die Deckung mit allen Zwischenstationen und Nebenarmen bis ganz oben (Christengottstellvertreter inklusive)

    ist mehr als fulminant!!

  • Beware the ideas of the police!!!!!!

  • Das ist widerlich. Allein die Tatsache, dass 4 in Kampfsport geschulte Beamte einen (weder besonders großen, noch besonders starken) Jungen nicht ohne Schüsse aufhalten können ist doch erbärmlich.

    Dazu die Nachgeschichte, die (wenn sie sich so abgespielt hat) an Arroganz und Willkür schwer zu übertreffen ist.

    Eigentlich stehe ich der Polizei in D sehr wohlgesinnt zu, aber so etwas muss konsequenzen haben.

    • @Marc Aber:

      Da bringen Sie den Ablauf arg durcheinander.

       

      Es spricht eingedenk der Nichtreaktion auf den Reizstoff alles für eine akute Psychose. Das kann schon vorkommen das die Räumlichkeiten ein wirksames Handeln stark behindern.

       

      Danach entwickelte sich die Lage mit dem Messer. Der Schusswaffengebrauch richtet sich allein dagegen.

  • mm

  • Die Polizei (+Staatsanwaltschft +Richter), Dein Feind und Mörder?

    Nicht vergessen: Sind ja alles "Heilige".

     

    Ob die hier sichtbare Kumpanei jemals aufgedeckt wird? Nicht wahrscheinlich.

     

    Kernproblem ist die überwältigende mehr der Staatsdiener in allen Parlamenten (BVerfG: Vereinbarkeit von Amt und Mandat)

  • Ein Schelm (bzw. Verschwörungstheoretiker), wer Böses dabei denkt. Zum Beispiel, dass die Polizisten und ihre verantwortlichen Führungskräfte ein gesteigertes Interesse haben könnten daran, dass ein junger Mann, der die Frechheit hatte, eine zerschossene Bauchspeicheldrüse, eine kaputte Leber, ein 64cm² großes Loch in der Lunge, ein durchlöchertes Zwerchfell, einen defekten Dickdarm, eine zerstörte Blase sowie einen Pankreaskopf und eine Hohlvene mit je einem größeren Loch zu überleben, per psychologischem Gutachten wenigstens für unglaubwürdig erklärt wird. Immerhin war Martin P. ja schon erwachsen. Da, wo die Filme gemacht werden, die den deutschen Polizisten zeigen, wie ihr Job geht, erschießt man ja auch kleine Jungs, wenn sie mit Spielzeugwaffen fuchteln. Und kommt damit ganz einfach durch.

    • @mowgli:

      Ja, das bleibt auch dumpfe Verschwörungstheorie.

  • Was sagt denn Martin P. dazu, wie es passiert ist?

  • Als ob die mangelnde Vorhersagbarkeit der "unmittelbaren Wirkung eines Kurzwaffentreffers" den Schuss irgendwie rechtfertigen könnte - wenn man die Folgen seines Handelns nicht abschätzen kann, sollte man umso vorsichtiger sein.

     

    Aber mit diesem nebensächlichen Detail lenken sie völlig vom Kern des Problems ab - das von Seiten der Behörden überhaupt keine Rechenschaft abgelegt wird (bzw. nicht mal das Vorhaben dazu zu bestehen scheint), obwohl hier eine Menge schwerer, eindeutiger Fehler begangen wurden. Das macht leider nur zu deutlich, dass es hier nicht um das vereinzelte Fehlverhalten von vier Beamten geht, sondern um ein krasses politisches Problem: Korruption.

     

    Die Folgen der Korruption müssen wir alle schultern und wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass es denjenigen alleine aufgebürdet wird, die direkt davon betroffen sind und es nicht alleine stemmen können.

     

    Ich bin für Artikel wie diese sehr dankbar, weil sie der schleichenden Kriminalisierung auf die richtige Weise begegnen, durch Solidarität mit den Opfern. Weiter so!

    • @Seeanemone:

      Der "Kern des Problems" ist die geltende Rechtslage. Und die erlaubt eben den Schusswaffengebrauch bei einem Messerangriff. Da erübrigt sich im Fall der geprüften Rechtmäßigkeit dann auch kede weitere Rechtfertigung.

       

      Warum hier aber der ganze Vorlauf, der erst ein entsprechendes Einschreiten bedingte, nicht geprüft wird erklärt sich so überhaupt nicht.

    • @Seeanemone:

      Der "Kern des Problems" ist die geltende Rechtslage. Und die erlaubt eben den Schusswaffengebrauch bei einem Messerangriff. Da erübrigt sich im Fall der geprüften Rechtmäßigkeit dann auch kede weitere Rechtfertigung.

       

      Warum hier aber der ganze Vorlauf, der erst ein entsprechendes Einschreiten bedingte, nicht geprüft wird erklärt sich so überhaupt nicht.

  • Erstmal ein Tipp:

     

    Lesen Sie nochmal die "Technischen Richtlinien Polizeimunition". Erläuterung: Die eingeführten Deformationsgeschosse sollen Durchschlag und die Gefährdung Dritter minimieren; mehr ist aus physikalischen Gründen nicht darstellbar.

     

    Kurzwaffengeschosse, gleich welcher Geschossbauform, wirken niemals "unmittelbar stoppend" aufgrund der Konstruktion.

    Die tatsächliche Wirkung richtet sich nach dem Verlauf des Schusskanals sowie den dabein verursachten Gewebs- und Gefäßschäden. "Stoppen" kann nur ein Schaden der das zentrale Nervensystem unmittelbar durchtrennt.

    Die Defekte an stark fluidgefüllten Organen sind durch die Art der Energieabgabe bedingt

     

    Die unmittelbare Wirkung eines Kurzwaffentreffers ist daher nie vorhersagbar! Darum richtet sich die Ausbildung auch dahin beim SWG zu schießen bis sichtbar Wirkung eintritt. Das wurde ja nicht nach "Lust und Laune" so entschieden.

     

    Was den Verlauf der Schusskanäle angeht, so ist es wesentlich CT- und MRT Aufnahmen für die Abbildung heran zu ziehen. Auch ist es wesentlich den Entzustand der Geschosse zu kennen. Denn das "eingebaute, kontrollierte Expansionsverhalten" ist nur eine ideale Sicht der Dinge. Tatsächlich muss sichergestellt werden dass diese Expansion gleichmäßig stattfindet, was am Geschoss sichbar ist. Ist die Expansion ungleichmäßig wandert das Geschoss aus der Schussachse in die Richtung des geringsten Widerstandes(der geringsten Expansion).

    Ohne die Untersuchungsbefunde bleibt die Einschätzung leider spekulativ!

     

    Natürlich muss auf solcher Grundlage auch geklärt werden, ob der letzte Schuss noch gerechtfertigt war.

    Grundsätzlich spricht nichts gegen den Beschuss eines Messerangreifers.

     

    Und es ist auch zu klären ob ein andere Ansatz beim Einschreiten hier vielleicht zu anderen Resultaten geführt hätte.

    • @KarlM:

      "Grundsätzlich spricht nichts gegen den Beschuss eines Messerangreifers. "

       

      Vielleicht spräche aber manches dafür, Polizisten in der BRD mal an Schußwaffen auszubilden. Sie scheinen ja Experte zu sein. Dann sagen Sie mal, wie viele Übungsschüsse einem Polizeibeamten im Jahr zustehen, um treffsicher zu sein. Da lacht jeder Sportschütze drüber.

      Bei einem Bekannten von mir im Polizeidienst hatten in einer internen Übung das letzte Mal zwei Leute gewonnen. Der Amtsarzt der Polizei und der Seelsorger für den Bereich. Beides Sportschützen, gegen die ein normaler Polizist keine Chance hat.

      • @Age Krüger:

        Bedanken Sie sich bei den verantwortlichen Innenministern.

         

        Andererseits sollen ja auch Polizisten nur in Ausnahmelagen schießen, das beißt sich ausbildungsmäßich; leider.

         

        Aber Sie haben Recht um handlungssicher zu agieren, ist das Training unzureichend.

    • @KarlM:

      Ein sehr einfühlsamer Kommentar, der das Kernproblem der Geschichte hundertprozentig verstanden hat.

      • @derdeet:

        Ich lieferen ergänzende Informationen, keinen Wettkampf um Einfühlungsvermögen!

        Angesicht der schweren Gesundheitsschäden ist das wohl auch nicht erforderlich?

    • @KarlM:

      Sehr geehrter Herr Richter? Staatsanwalt? Rechtsmediziner? Gutachter? Polizeibeamter?...

       

      meine Antwort zu ihrem Kommentar, s.o.

    • @KarlM:

      Slabader, salbader.

       

      Ein Mann wurde grundlos fast umgebracht. Wer bezahlt Sie eigentlich für Ihre ewigen Verharmlosungen?

      • @Dudel Karl:

        Die Moderation: Kommentar entfernt.

    • @KarlM:

      Wenn ich den gut recherchierten Artikel lese, brauche ich anschließend keine Belehrung eines Polizisten, der versucht, den Sachverhalt zu verunklaren. Sie versuchen uns hier zu erklären, daß Geschosse in Weichteilen um die Ecke gelenkt werden. ("wandert das Geschoss aus der Schussachse in die Richtung des geringsten Widerstandes"). Also evtl. ist die Leber härter als die Bauchspeicheldrüse. Soll ich lachen? Oder weinen?

      Das Wesentliche (das Sie versuchen zu verunklaren) ist doch, daß sich nach der Beschreibung des gesamten Vorgangs ein Schusswaffengebrauch nicht rechtfertigen lässt.

      Waren denn hier einigermaßen kräftige und trainierte Männer am Werk oder feige und adipöse Schreibtischhocker?

      • @albert992:

        Nein, ich verharmlose nicht. Kaufen Sie sich ein gutes Pathologiebuch. Bei den Organen geht es um den Flüssigkeitsgehalt, wie Sie wissen sollten läßt sich Wasser nur wenig "zusammendrücken".

         

        Selbstverständlich ist ein Schusswaffengebrauch egegn einen Mann mit Messer zweckmäßig und angemessen. Die Frage stellt sich nicht! Ob es aber überhaupt so weit komemn musste bleibt unklar! Und genau daran habe ich erhebliche Zweifel.

    • @KarlM:

      Ich denke Deeskalation ist ein Ansatz, der bei psychisch Kranken auf jeden Fall etwas bringt, als eine Attacke. Ein psychisch instabiler Mensch reagiert nachweislich anders als ein "ganz normaler" Bankräuber...Es gab beim RBB mal eine Studie, in der die Polieibeamten selbst zugaben, schlecht bis gar nicht für Einsätze mit psychisch Kranken ausgebildet zu sein....es gab da schon einige Tote, die nicht hätten sein müssen....

      • @karanija:

        Ja, das rechtzeitige Erkennen einer solchen Erkrankung ist eine Kernproblem. Hier war ein sehr deutlicher Hinweis die Unwirksamkeit des Reizstoffs.

        Um eben ganz anders zu agieren und erst gar kein bedrohungsgefühl beim Patienten aufkommen zu lassen.

    • @KarlM:

      "Grundsätzlich spricht nichts gegen den Beschuss eines Messerangreifer"

       

      Doch. Schlechte Schützen in Panik. Die deutsche Polizei erweist sich zu oft als unfähig, komplexe Situationen zu lösen. Warum nicht Rückzug und auf Verstärkung warten?

       

      Leider wird die Unfähigkeit aus purem Trotz noch von der Justiz verschleiert. Der Streifenpolizist und andere niedere Dienstgrade müssen künftig unbedingt entwaffnet werden.

      • @Naggi Benoit:

        Rückzug wäre bei nicht vorhandener Fremdgefährdung sicher angezeigt gewesen.

         

        Und es geht nicht um "schlechte Schützen", denn auch der beste Schütze trifft nicht worauf er zeilt, wenn sich ein Angreifer bewegt. Das gibts nur im Film.

        Hier wurde vorab unnötig eskaliert und das Handeln der Justiz ist sehr fragwürdig.

        • @KarlM:

          "Und es geht nicht um "schlechte Schützen", denn auch der beste Schütze trifft nicht worauf er zeilt, wenn sich ein Angreifer bewegt. Das gibts nur im Film."

           

          Noch nie Tontaubenschießen gemacht.

           

          Wenn die Bewegungen absehbar sind, kann man treffen, Ich räume aber auch ein, dass dies wahrscheinlich in so einer Situation sehr überfordernd wäre, da so kühl kalkulieren zu können, wie sich eine unbekannte Person bewegen würde.

           

          Aus eigener Erfahrung weiß ich aber zumindest, ab wann die Entfernung eines mit Messer bewaffneten Menschen gefährlich werden kann. Da sind auch aufgrund der mutmaßlichen Haltung der Angreifers Zweifel angebracht, ob ich nicht noch eine andere Abwehrmöglichkeit gehabt hätte in Überzahl. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich grundsätzlich als Polizist schießen darf, wenn jemand mit einem Messer z.B. meterweit von mir entfernt steht. Ob da tatsächlich ein Angriff zu mutmaßen ist, halte ich für eine Abwägungssache. Das geht aber aus dem Artikel auch nicht klar hervor imo.

          • @Age Krüger:

            Auf "kann" soll und darf sich niemand verlassen wollen. Und Sie haben Recht, es liegen Welten in einer Reaktion auf die sich jemand vorher eingestellt hat und einer Überraschung.

             

            Wenn es räumlich eng und unübersichtlich wird sind mehr Personen eher hinderlich. Und als "Sicherheitsabstand" gilt die 7m Regel.

            (Die Zahl ist auch nur ein statistischer Kompromiß)

            Natürlich ist es immer Abwägungssache und solche Abstandsregeln sind nur eine Entscheidungshilfe. Der Artikel erschließt leider nicht ob man hier schon zu Beginn der Lage einfach etwas zurückweichen konnte.

    • @KarlM:

      Schon klar, KarlM. Sobald es in der TAZ um zweifelhaftes Verhalten von Polizisten geht, zum Beispiel Tötungen oder solche die beinahe erfolgen, tauchen Sie mit Ihren Waffenexpertisen auf.







      Offenbar wäre der Vorfall zu verhindern gewesen, wenn der diensthabene Beamte, der P.s Anruf in der Notrufzentrale annahm, nicht mit dem für Polizisten typischen Denkmustern reagiert hätte.







      Das alles hier reiht sich wunderbar ein zu all den anderen Fällen von polizeilicher Gewalt: Ihr geht stets vom Schlimmsten aus, schlagt und ballert erst mal los, bevor ihr fragen stellt. Zuhören könnt ihr auch nicht.







      Sie sind mit ihren Kommentaren in zahlreichen TAZ-Artikeln zum Thema übrigens ein gutes Beispiel für diesen Schlag von (Polizei-)Beamter mit kognitiven Dissonanz-

       

       

      [Die Moderation: Kommentar gekürzt.]

      • @CäptnTrips:

        Nach dem Sachstand im Artikel war diese Eskalation wohl durch rechtzeitiges Eingehen auf den Geschädigten abwendbar.

         

        Warum kreiden Sie mir die Hinweise auf die Folgen an? Aus diesen Hinweisen ergibt sich ganz klar die Forderung die Aussagen der Zeugen durch ein ballistisches Gutachten überprüfen zu lassen.

         

        Es wurde jemand schwer verletzt und dauerhaft stark gesundheitlich beeinträchtigt, das muss unbedingt aufgeklärt werden.

    • @KarlM:

      Die technischen Details erscheinen sehr professionell. Wenn Ja, warum nicht mit Angabe des Dienstgrades und Namens?

      Aber auch wenn das alles technisch so ist, klärt das meines Erachtens nicht die aufgezeigten Begünstigungen der Staatsmacht durch sich selbst. Wie heißt der Innenminister? Nomen est omen - er sollte zurücktreten... und den Justizminister gleich mitnehmen.

      • @Gottfried Scherer:

        Die Behandlung des Falls spottet jeder Beschreibung.

         

        Ansonsten: Ich habe keine Veranlassung etwas zu verschleiern oder zu beschönigen, wie mir einige Betroffenheitsbekunder hier gern unterstellen. Es wird veruscht ergänzende Sachinformation zu liefern, damit sich jeder selbst eine Meinung bilden kann. Hier eben die Tatsache das dringen ein neutrales ballistisches Gutachten her muss!

         

        Was mich angeht, bleibt mir nur der Verweis auf Tucholsky: "Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht."