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Anzeige wegen Interview zu 219aNeue Eskalationsstufe

Die Bedrohung nimmt zu: Wegen eines Interviews zum Thema Schwangerschaftsabbruch ist die Ärztin Alicia Baier angezeigt worden.

Alicia Baier spricht auf dem internationalen Safe Abortion Day 2019 in Gießen Foto: Ute Voigt/direktfoto

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs geriet in den vergangenen Jahren vor allem deshalb in die Schlagzeilen, weil Ärz­t:in­nen seinetwegen angezeigt wurden, die auf ihren Webseiten über ihre Leistungen beim Schwangerschaftsabbruch informieren. Er verbietet es zum Beispiel, öffentlich zu machen, ob und wie Ärz­t:in­nen Abbrüche vornehmen – „ihres Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“. Erst im Mai wurde wieder ein Gynäkologe deshalb veurteilt.

Nun ist eine Ärztin wegen des Paragrafen angezeigt worden – weil sie öffentlich über das Thema Schwangerschaftsabbruch gesprochen hat. Bereits vor einem Jahr gab die Ärztin Alicia Baier dem feministischen Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung ein Interview über „self-ma­naged abortion“, konkret über medikamentöse Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch. Diese sind für Frauen schonender und können vor allem selbständig durchgeführt werden.

Baier, 30, ist Mitbegründerin und Vorstandsmitglied von Doctors for Choice Germany, einem deutschlandweiten Netzwerk von Mediziner:innen, das sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität und Familienplanung einsetzt. Im Interview kritisiert Baier etwa die restriktive Gesetzeslage in Deutschland sowie Probleme, die Frauen aus dieser Situation heraus erwachsen. „Medikamentöse Abbrüche“, fordert Baier im Interview, „sollten selbstverständlicher Teil der Gesundheitsversorgung sein.“

Im Januar 2021 bekommt Baier Post von der Staatsanwaltschaft. Sie ist wegen Paragraf 219a angezeigt – weil sie darüber gesprochen hat. „Damit ist eine neue Eskalationsstufe erreicht“, sagt Baier. „Menschen, die sich im Bereich reproduktiver Rechte engagieren, sollen mundtot gemacht werden.“ Das Verfahren selbst wird einige Monate später zwar eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen ausreichenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage.

Betroffene Berufsgruppen

Baier beruhigt das nicht. „Diesmal habe ich Glück gehabt“, sagt sie und fragt: „Aber was bedeutet diese Bedrohung für mich und andere Ärz­t:in­nen und Aktivist:innen?“ Wie frei diese in der Öffentlichkeit noch sprechen könnten, ohne eine Anzeige befürchten zu müssen, sei unklar. Welche Berufsgruppen sonst noch angezeigt wer­den könnten –­ ­Jour­na­lis­t:in­nen etwa –, sei ebenfalls offen.

Der Paragraf gilt schließlich nicht nur für Ärzt:innen. Auch der katholische Bischof Georg Bätzing war schon einmal wegen Paragraf 219a angezeigt. Auf der Beratungsseite des Bistums Limburg war darüber informiert worden, dass für einen Abbruch ein Beratungsschein nötig ist. Diese Formulierung, heißt es noch immer etwa auf der Seite katholisches.info, wolle „schwangere Mütter animieren, ihr Kind straffrei ermorden zu lassen“. Auch die Anzeige gegen Bätzing wurde eingestellt.

Angezeigt wurde Baier nicht wie sonst üblich von einem der beiden Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen oder Yannic Hendricks, von denen Letzterer die Anzeigen als sein „Hobby“ bezeichnet – sondern von Andreas Düren. Düren, ein Fotograf aus Augsburg, engagiert sich seit Jahren gegen Frauenrechte. 2019 gründete er zusammen mit seiner Frau den christlich-fundamentalistischen, als gemeinnützig anerkannten Verein „sundaysforlife“.

Bedrohungslage sei „immens“

Dessen Ziel ist es, „aufzudecken, was Abtreibung dem ungeborenen Kind und der Frau antut“, steht auf der Vereinswebseite. Die „Abtreibungs­industrie entmenschlicht ungeborene Kinder“. Diejenigen, die derlei Unwahrheiten verbreiten, würden geduldet, kritisiert Baier – aber wahrheitsgemäß über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren ist in Deutschland verboten. Sie fordert dringend „mehr Schutz vor Angriffen aus dem rechten beziehungsweise christlich-fundamentalistischen Lager“.

Die Bedrohungslage durch den Paragrafen 219a sei „immens“, sagt auch Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünenfraktion im Bundestag, zu Baiers Fall. Schauws fodert die ersatzlose Streichung des Paragrafen. Eine Alternative, um Rechtssicherheit herzustellen und ungewollt Schwangeren die Informationen zu geben, die sie brauchen, „gibt es nicht“.

Die beiden Ärztinnen Kristina Hänel und Bettina Gaber haben bereits Beschwerde gegen den Paragrafen 219a beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Je nach Ausgang der Sondierungen gäbe es – etwa mit einer Ampelkoalition – möglicherweise auch in der kommenden Legislatur gute Chancen, den Paragrafen endlich zu streichen.

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44 Kommentare

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  • Wie alle Gesetze aus der religiösen Ecke, ist auch dieses Gesetz Ausdruck einer totalitären und menschenverachtenden Denkweise.

  • "end of the story." No. Die Story wird nie enden, da sie schon ewig währt. Aber Besserung ist in Sicht, nach dem die sich windende CDU mit dem Fundamentalist mit der kaufmännischen Lehre im Gesundheitsministerium noch an vorderster Stelle zurückgedrängt worden ist. Die in der DDR aufgewachsene "ewige" Kanzlerin ist anders in dieser Hinsicht (auch als Pfarrerstochter) sozialisiert worden. Ihre "Scheinlösung", die keine ist, diente mit vielen anderen Maßnahmen ihrem Machterhalt. Manche sehen das als Linksruck, was kompletter daneben ist.

  • Mensch kann die von Fundis und Staat verfolgten und Anklagen ausgesetzten auch unterstützen:



    pro-choice.de/#spenden

    • @Uranus:

      Hätte jetzt eigentlich gedacht, dass § 219a der taz-Netikette jegliche Werbung für die Aktivitäten von Abtreibungsgegnern verbietet... ;-)

  • Festzuhalten bleibt: Frau Baier ist nichts passiert. Die staatsanwaltschaft hat ihren Job gemacht: Die Anzeige aufgenommen, die theoretische Möglichkeit einer Straftat bejaht, die Beschuldigte informiert, die Sache geprüft und als unbegründet niedergeschlagen. End of Story.

    Auch wenn es natürlich eine Unannehmlichkeit ist, Post von der StA zu bekommen: So muss es laufen, wenn jemand unschuldigen Mitbürgen mit nicht ganz abwegigen Anzeigen nachstellt. Das verhindert Willkür. Für ihre Meinung verfolgte Aktivisten in den meisten anderen Ländern würden übrigens über diese "Drohkulisse" nur kalt lächeln.

    • @Normalo:

      Sie haben offensichtlich nicht verstanden, dass dieses Gesetz weg muss!

      Weil es undemokratisch, totalitär und unmenschlich ist.

      • @Elvenpath:

        Ich habe garniachts darüber gesagt, ob es weg muss (wenn eine parlamentarische Mehrheit für seine Abschaffung existiert und das Verfassungsgericht die nicht zurückpfeift, soll's mir recht sein).

        Sie aber haben offensichtlich nicht verstanden, dass dieses Gesetz GILT, solange es nicht weg IST. Und solange es gilt, hat auch der Rechtsstaat Vorwürfen wegen seiner Verletzung nachzugehen. Läge das an der persönlichen rechtspolitischen Einstellung des Staatsanwalts, wäre der Rechtsstaat eine Farce.

    • @Normalo:

      Ach, weil Aktivisten in anderen Ländern noch schlimmer behandelt werden, darf man sich nicht über die Umstände in Deutschland aufregen? Ganz tolles Argument (nicht)!

      • @Katzenliebhaber:

        Es war mehr ein Nachsatz, Die eigentlichen Argumente stehe darüber.

        Aber mal im Ernst: "Ich wurde NICHT wegen meiner (politischen, ausdrücklich in Konfrontation zur aktuellen Gesetzeslage gehenden) Handlungen angeklagt! Welch eine skandalöse Unterdrückung!"

        Das ist für mich nunmal Leiden auf verdammt hohem rechtsstaatlichen und demokratischen Niveau. Da kann ich mir nicht helfen.

  • Nicht aufhören den Politikern in dieser Sache auf den Sack zu gehen !

    Nicht kontinuierlich sondern immer genau dann wenn sie denken das Thema sei jetzt vom Tisch.

    Steter Tropfen höhlt den Stein !

  • Es ist immer wieder das Gleiche. Vor der Wahl, vor dem Koalitionsgelaber, während der Koalitionseinigung und auch danach werden alle möglichen Ziele und Absichten geäußert. Kommt es dann zu einem Gesetzentwurf oder einer Änderung, gibt es auf einmal keine Mehrheit dafür. Ach, das tut uns aber ganz fürchterlich leid, dass haben wir soooo nicht gewollt. Aus, die Maus. Bis zum nächsten Mal, vor der Wahl.

  • Allein das Ansinnen, die eigenen, "ethischen" Ziele erreichen zu wollen, indem man dafür sorgt, dass Teile der weiblichen Bevölkerung uninformiert und ahnungslos über ihre eigenen Rechte und Möglichkeiten bleiben - sagt viel über die steinzeitliche Geisteshaltung solcher Protagonisten aus.



    (Ja, ich bitte für meine diskriminiertende Formulierung gegenüber den Steinzeitmenschen um Entschuldigung)

  • Nach dem was man so liest sollte 219a im Falle einer Ampelkoalition Geschichte sein, wie auch ein paar andere alte Zöpfe, die die "C"DU trotz ihrer Merkelisierung hat wachsen lassen.

  • Jeder kann jeden Anzeigen und das ist auch gut so ! Das sollte man nicht so negativ darstellen.



    Der Staatsanwalt entscheidet dann ob er einstellt, eröffnet oder anklagt.



    Jedoch sollte man "Hobby" Anzeiger bremsen

    Die Abtreibungs - Gegner sollen die Mütter unterstützen die ihre Kinder allein aufziehen und ein Ort schaffen an dem das geht. Das rettet Leben.

    • @SUSANNE FRIEDLICH:

      Dass man Anzeigen stellen kann, ist nicht der Punkt.

      Der Punkt ist das Gesetz selber. Es muss weg. Weil es unschuldige Menschen kriminalisiert. Dieses Gesetz ist ein Skandal und resultiert aus dummen, religiösen Weltsicht.

    • @SUSANNE FRIEDLICH:

      Es ist NICHT GUT SO, wenn es so ein christlich-totalitäres, unmenschliches und undemokratisches Gesetz gibt.

    • @SUSANNE FRIEDLICH:

      Ist jetzt nicht so, dass Staatsanwält:innen nicht genug zu tun haben, ohne sich um völlig belanglose Anzeigen von selbsternannten Hobbyanzeigern kümmern zu müssen. In so fern würde eine Streichung von 219a auch der Staatsanwaltschaft zugute kommen.



      Im Übrigen haben die Abtreibungsgegner keinerlei Interesse an dem lästigen menschlichen Leben, sobald es mal da ist. Schützenswert ist anscheinend lediglich das ungeborene Leben, auf die Mutter oder das geborene Kind gibt man da einen feuchten Kehricht.

      • @Pentregarth:

        Den "Lbensschützern" geht es nur um eines: "Gott" möglichst viele Seelen zuzuführen. Dazu ist es nötig, dass das Kind geboren wird und getauft. Sobald die Taufe durchgeführt wird, ist das Interesse an dem Wohlergehen der Kinder weg.

  • Naja unter der neuen Regierung wird wohl weder dieser Paragraph abgeschafft noch Kiffen legalisiert. Mit SPD und FDP hat man eben Partner die nicht in diese Richtung tendieren und selbst innerhalb der Grünen wird es da keine einheitliche Meinung dazu geben.

  • Ich frage mich nur, warum man die Annexion der DDR 1990 (Beitritt zur BR Deutschland) nicht zum Anlass genommen hat, Frauenrechte der DDR-Frauen im sogenannten "Staatsvertrag" allen deutschen Frauen zukommen zu lassen? Was sagen dazu die Frauen in Ost und West? Waren die Verhandler in Ost zu ängstlich und die in West zu überheblich, etwas zu tun?

    • @Beobachter0123:

      Die Regelung der DDR ist damals in gesamtdeutsches Recht überführt worden. Christlich-konservative Kreise haben dagegen jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Nach dem Urteil, dass die Regelung der DDR bezüglich Schwangerschaftsabbruch verfassungswidrig sei, wurde die derzeit gültige Krücke eingeführt: Schwangerschaftsabbrüche sind gesetzteswidrig, werden jedoch nicht strafrechtlich verfolgt, wenn sie innerhalb einer bestimmtesn Frist erfolgen. Eine vorherige "Beratung" sei Pflicht.

    • @Beobachter0123:

      hm, sieht man sich den gesamten Einigungsvertrag an, dann ist Ihre Überlegung fern jeder Realität...



      Schön wäre es gewesen, aber die damaligen Machtverhältnisse waren nicht ansatzweise so, dass Ostinteressen, (die in diesem Falle gar keine Partikularinteressen sind) irgendwelche Chancen hatten....



      Das war ja keine Vereinigung auf Augenhöhe. Wird heute aber gerne so kolportiert.

    • 7G
      79762 (Profil gelöscht)
      @Beobachter0123:

      Ich weiß ja nicht, wie alt Sie sind, aber ich kann mich noch gut daran erinnern, dass der Beitritt zur BRD den meisten DDRlern gar nicht schnell genug gehen konnte ("Kommt die D-Mark, bleiben wir, kommt sie nicht, geh'n wir zu ihr"). Von "Annexion" konnte da keine Rede sein.

  • Ich hätte mal einen Vorschlag: FDP+Grüne bieten den Laschet Jamaica an gegen ersatzlose Streichung von 219+219a.

    Also: nicht "illegal aber mnjah straffrei" sondern "legal und Zugang zu Dienstleistung gehört zu garantierter Grundversorgung".

    Deal?

    • @tomás zerolo:

      Könnte Laschet ganz locker mit seinem berühmten Papa-Schlumpf-Grinsen annehmen. 219a würde vielleicht denselben Lauf gehen, der ihm auch unter der Ampel blüht. Aber die komplette Legalisierung wäre nach dem nächsten Machtwort aus Karlsruhe wieder Geschichte - und die Klage käme, da besteht kein Zweifel.

      • @Normalo:

        Seit dem letzten mal hat sich die Gesellschaft allerdings auch grundlegend zu der Frage Abtreibung verändert.



        (Auch die Zusammensetzung der Kammern des BVerfGs)

        Vielleicht wäre sogar eine Klage gegen die Methoden der im Artikel genannten Staatsanwaltschaft schon erfolgsversprechend.

        • @SCHLUCKi:

          Dass sich die Zeiten und das BVerfG geändert haben, ist nicht zu bestreiten. Aber dass sie sich soweit geändert haben, dass das BVerfG vom Konzept des ungeborenen Lebens abrückt bzw. ihm die Menschenwürde abspricht, halte ich doch für ziemlich unwahrscheinlich.

          Vergessen Sie nicht, dass sich auch in Bezug auf Kinderrechte die Zeiten geändert haben. Das Grundvertrauen in Mütter, ihren Kindern nur da Beste zu wollen und sie nicht zu misshandeln, weil sie gerade nicht ins Leben passen, ist auch nicht mehr so stark wie vor 25 Jahren.

          Es wird von seiten der Verbotsgegner gerne unter den Tisch gekehrt und so getan, als sei Abtreibungsrecht nur eine Frage der Entscheidungsfreiheit der Mutter (die ihr genommen werden soll). Aber so einfach ist das nicht: Bei aller Instrumentalisierung durch reaktionäre Stimmen ist das Schutzgut, das das BVerfG in der Vergangenheit gegen dieses Recht auf Entscheidungsfreiheit aufgestellt hat, alles andere als ein Anachronismus. Und solange dieses Schutzgut juristisch existiert, darf es nicht als minderwertig betrachtet werden. Dazu ist es verfassungsrechtlich zu hoch aufgehängt (Art. 1, 2 Abs. 1 GG - höher geht nicht).

  • Es ist einfach nicht zu fassen.

  • Erschreckend US-amerikanische Verhältnisse hier in D.

    • @Orwell1984:

      Wirklich?

      In den 90ern wurden Frauen im Osten oft noch gefragt ob sie das Einverständnis ihrer Ehemänner hätten. (bei Verschiedensten Privatrechtlichen Verträgen.)



      Wie das wohl selbst da noch im Westen war? Oder heute.

      Und wenn man sich die Grünen anschaut haben die sich auch sehr gegen Frauenrechte verändert.



      z.B ist das Stillen, selbst das Kind haben im Bundestag auch dort wieder ein "Pfui".



      Auch das ist sehr Amerikanisch, wo Frauen teilweise nicht mal in der öffentlichkeit Stillen dürfen und aus Restourants verwiesen werden.

  • Beim letzten Mal scheiterte die Streichung / Abschaffung (Anträge Linke, Grüne, SPD) oder wenigstens Reform (FDP-Antrag) des §219a, weil die SPD noch vor Ende der damaligen Koalitionsverhandlungen mit der CDU den Schwanz eingezogen hatt. Da kann man ja diesmal aus den sondierenden Ampel-Parteien heraus auch vor Ende der Koalitionsverhandlungen diesmal die Beschlüsse im Bundestag durchziehen. Wie hieß es in den Statements heute - in gesellschaftspolitischen Fragen habe man größere Schnittmengen untereinander als mit der CDU.

  • Hallo taz-Team, das Bild von Alicia Baier ist in Gießen gemacht worden, nicht in Berlin.

    • Bruno , Moderator
      @Nadia M:

      Danke dir, leiten wir weiter.

  • 219a? Es sind doch gerade Koalitionsverhandlungen?