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Abschiebeflug nach Afghanistan„Angst brauchen sie noch nicht zu haben“

Am Dienstag soll es erneut einen Abschiebeflug nach Afghanistan geben. Voraussichtlich nicht mit am Bord: der strafrechtlich unauffällige Faridoon Tofan.

Die Bundesregierung plant für Dienstag einen weiteren Abschiebeflug nach Afghanistan. Der Start ist für die frühen Morgenstunden gegen 1 Uhr vom Flughafen Leipzig/Halle mit dem Ziel Kabul vorgesehen. Es wäre die zweite deutsche Sammelabschiebung zum Taliban-Regime, von der auch Afghanen betroffen sind, die strafrechtlich unbescholten sind. Im Juli hatte die Bundesregierung die Beschränkung von Abschiebungen auf Straftäter und sogenannte Gefährder aufgehoben.

Damit können auch bisher geduldete abgelehnte afghanische Asylbewerber sowie Afghanen, deren Schutzstatus widerrufen wird, abgeschoben werden. Ende 2025 waren laut einer Auskunft der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage im Bundestag 8013 solcher Widerrufsverfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig. Parallel sank die Schutzquote für junge Afghanen. In den vergangenen Tagen wurden dem Vernehmen nach weitere afghanische Staatsbürger Taliban-Diplomaten vorgeführt, um die zur Abschiebung notwendigen Dokumente zu bekommen. Auf der Grundlage des im Juni aktualisierten Abschiebedeal der Bundesregierung mit den Taliban sind jetzt bis zu drei solcher Flüge pro Monat möglich.

Von der Bundesregierung ist bis zum nächsten Abschiebeflug keine Auskunft zu erwarten. Nach der letzten Sammelabschiebung nach Kabul Ende Juli äußerte sich Minister Dobrindt nur kurz im Nachhinein, eine offizielle Pressemitteilung aus dem Bundesinnesministerium gab es nicht. Auch zu Einzelfällen sagt die Bundesregierung nichts.

Sollte der Abschiebeflug in den nächsten Tagen stattfinden, wird Faridoon Tofan voraussichtlich erneut nicht an Bord sein, so der Münchner Flüchtlingsrat zur taz. Die zuständige Taliban-Vertretung habe die für die Abschiebung nötigen Passersatzpapier bisher nicht übermittelt. Auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam über den Eilantrag gegen die Abschiebung stehe noch aus.

Nach einer Hochzeit nahm ihn die Polizei fest

Der 46-jährige Bauunternehmer floh 2022 aus Afghanistan und lebte und arbeitete seither in Brandenburg. Als er von einem Kurztrip zu einer Hochzeit in Rom zurückkehrte, nahm ihn die Bundespolizei fest und brachte ihn direkt in Abschiebehaft. Er sagte der taz am Telefon, er habe nicht gewusst, dass ihm solch eine Reise verboten sei. Während seines Asylinterviews beim BAMF habe man ihm das nicht mitgeteilt. Auch anwaltliche Vertretung oder anderweitige Beratung habe er damals nicht gehabt.

In Afghanistan hatte Toofan für die Regierung Schulen und Gebäude für die Wahlkommission errichtet, zuletzt auch ein Rekrutierungszentrum für die afghanische Polizei. An deren Ausbildung war die Bundesrepublik maßgeblich beteiligt. Dadurch sei er ins Visier der Taliban geraten.

Bei seiner Anhörung an der Taliban-Botschaft in Berlin, zu der ihn Bundespolizisten vorführten, habe er sich zunächst geweigert, den dafür vorgesehenen Raum zu betreten. Die Polizisten hätten ihm dann gesagt: „Angst brauchen sie jetzt noch nicht zu haben, heute passiert ihnen nichts.“ Ihnen scheint klar zu sein, dass Tofan in Afghanistan durchaus Gefahr drohen könnte.

Sollte Tofan nicht bei dem kommenden Abschiebeflug dabei sein, bedeutet das für ihn nur weitere Abschiebehaft vor seiner Auslieferung an die Taliban. Trotz einer Amnestie haben diese oder unbekannte Täter allein 2025 80 Menschen getötet oder verletzt, die für die frühere Regierung gearbeitet hatten, so die Menschenrechtsorganisation Rawadari.

Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, Richard Bennett, sagte der taz, dass er Tofans Fall zwar „nicht im einzelnen studiert“ habe. Er erneuerte aber seine „generelle Besorgnis über unfreiwillige Rückführungen von Afghanen“, da ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen könnten. Deutschland sei an internationale Abkommen gebunden, die Abschiebungen in solche Länder verbieten.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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10 Kommentare

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  • Il_Leopardo

    "Anhörung an der Taliban-Botschaft"

    Die Taliban sind in der BRD nicht als Regierung anerkannt. Es gibt also auch keine akkreditierten Vertreter in der (ehemaligen) Botschaft der Islamischen Republik. Ich hätte den Raum, in dem das "Verhör" stattfand, nicht betreten. Die Polizei hätte Zwang anwenden müssen. Einfach nur stumm dasitzen, nicht reden. Dann können diese Leute auch keine Zugehörigkeit feststellen.

  • Andreas_2020

    Immer Afghanistan, wenn Deutschland gerade abschiefreundlich ist, dann müssen Menschen in dieses Land gebracht werden. Und es läuft immer mit Pannen und Fehlern ab. Das ist beim Hindukush Programm und die Strafttäter sind zu einem guten Teil in die Freiheit geflogen worden, einige sollen Afghanistan bereits wieder verlassen haben. Ob bei gefährlichen Straftätern mehr Sicherheit für Deutschland entsteht, wenn man diese nach Afghanistan bringt?



    Anscheinend ist es egal.



    Natürlich verstehen viele Asylbewerber die Gesetze in Deutschland nicht und veregessen die auch. Sie dafür sofort abzuschieben?



    Das scheint mir eine idiotische Idee zu sein.

    • rero

      @Andreas_2020:

      „Prävention vor Repression“ gilt gemeinhin als guter, menschenfreundlicher Ansatz.

      Es dürfte höchstwahrscheinlich sicherer für alle in Deutschland Wohnenden sein, wenn Straftäter abgeschoben werden.

      Wenn er nach einigen Jahr Haft entlassen wird und weiter Straftaten hier begeht - in mehreren Artikeln der Taz sind Zweifel zu lesen, dass eine Haft bessert -, kommt der deutsche Staat seiner Verantwortung nicht nach.

      • Andreas_2020

        @rero:

        Wenn die sofort am Flughafen schon freigelassen werden? Ist das für uns ein Plus an Sicherheit?



        Wenn die in Deutschland jahrelang gelebt haben, hier ein soziale Umfeld haben? Dann bleiben sie dort am Hindukusch und arbeiten einen Tag lang für €6 ?



        Glauben Sie das?



        Oder sammeln die ihr Entlassungsgeld und ihre Starthilfe ein und ziehen wieder los?

  • Klabauta

    Wer (auch hier im Forum) argumentierte, es gehe doch "nur" um verurteilte Straftäter, die abzuschieben seien, muss spätestens jetzt einsehen beziehungsweise zugeben, dass Dobrindts Vorgehen durchaus AfD-kompatibel ist.



    AfD-Politik machen, um die AfD zu verhindern - widerwärtiger geht's kaum.

  • David Lejdar

    Auch ich finde das so nicht in Ordnung, in mehreren Punkten. Zum einen, die Shariah der Taliban scheint ein Gegensatz zu dem zu sein, was z.B. in Surah Al-Ahzab 33:28-29 gesagt wird (bzg. Ehetrennung) - und solchen Typen wie Sonderstellung in Stadt zu geben, in welcher Zugang zu in Botschaft erfassten Daten bekamen, finde ich bescheuert. Und zum anderen ist doch ersichtlich, dass ein Narrativ gepflegt wird, der so tut, als ob Straftaten durch Deutsche weniger schlimm wären.

    Und das ist was ich "Alibi-Politik" nenne, wo so getan wird, als hätte man doch so viel für die Sicherheit gemacht, während nicht mal Hauch an Kriminologie auftaucht - wo man nicht viel studiert haben muss, um zu verstehen, dass wenn Tausende miteinander in Containerdorf gesteckt und nichts zu tun haben, dass da Streitigkeiten entstehen. Oder zu den Statistiken, sieht es bei den Opferzahlen ähnlich aus, oder sogar mehr ausländische Verletzte wie z.B. durch all die Brandanschläge?

  • Il_Leopardo

    Dass Piloten sich zu so etwas hergeben, ist eine Schande. Pfui Deibel!

  • Andi S

    Tut mir leid, aber die taz sollte etwas kritischer sein bzgl. der Aussage, dass man nicht gewusst hatte, nicht ins Ausland reisen zu dürfen.

    Es widerspricht meiner persönlichen Erfahrung bei Mitmenschen mit Migrationshintergrund, dass sie die ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht kennen. Vor allem, wenn man seit 4 Jahren in Deutschland ist.

    • Klabauta

      @Andi S:

      Die Frage sollte doch eher sein, warum es so eine Bestimmung überhaupt gibt.



      Oft sind die Familien der Geflüchteten auseinandergerissen und über ganz Europa verteilt. Es gibt mMn keinen Grund, ihnen Verwandtschaftsbesuche im Ausland zu verweigern.

  • Günter Witte

    Wer A sagt muss auch B sagen. So Logisch es ist das jeder der die Voraussetzungen für Asyl erfüllt dieses auch bekommt, genauso Logisch muss es sein das dann abgelehnte, ausreisepflichtige das Land auch wieder verlassen müssen.