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Bundestag ändert TierschutzgesetzVideoaufzeichnung nur für große Schlachthöfe

Der Bundestag verpflichtet nur Schlachtfabriken, ihren Umgang mit lebenden Tieren auf Video aufzunehmen. Wie viel nutzt das dem Tierschutz?

Sehr große Schlachthöfe in Deutschland müssen künftig per Video aufzeichnen, wie sie Tiere entladen, betäuben und töten. Mithilfe der Aufnahmen könnten die Behörden Tierschutzverstöße leichter ahnden, heißt es in der Begründung eines entsprechenden Gesetzes, das der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen hat. Allerdings verpflichtet die von Agrarminister Alois Rainer (CSU) initiierte Vorschrift nur knapp 6 Prozent der Betriebe zur Videoaufzeichnung. Es ist auch unklar, wie intensiv die Behörden das Material auswerten werden.

Mit dem Gesetz reagiert die schwarz-rote Koalition auf mehrere Skandale, die Tierrechtler in Schlachthöfen aufgedeckt haben. Heimlich erstellte Aufnahmen zeigten zum Beispiel, wie Mitarbeiter Rinder schlagen und treten. Mitunter wurden Tiere auch fehlerhaft betäubt und dann unter großen Schmerzen getötet. Die Videoaufzeichnungen sollen abschrecken und so die Zahl der Verstöße reduzieren.

Dem Gesetz zufolge gilt die Aufzeichnungs- und Speicherpflicht für 30 Schlachttage aber nicht für Einrichtungen, die keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Damit sind alle ausgenommen, die jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere – umgerechnet zum Beispiel 1.000 ausgewachsene Rinder oder 5.000 Schweine – beziehungsweise 150.000 Stück Geflügel schlachten. Laut Ministerium erreichen nur etwa 230 der rund 4 Schlachteinrichtungen in Deutschland diese Schwelle.

Grünen und Linken reicht das nicht. „Wir brauchen eine flächendeckende Videoüberwachung in allen Schlachthöfen ausnahmslos“, forderte die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Zoe Mayer. „Und natürlich muss sich die Videos auch irgendjemand anschauen. Da hat die Regierung leider keine Lösung parat.“ Die Grünen hatten zuvor darauf hingewiesen, dass die Veterinärbehörden jetzt schon überlastet seien. Auch deshalb verlangte Mayer, „jeder Mensch sollte das Recht haben, Bilder von Schlachthöfen zu sehen“.

90 Prozent der Tiere erfasst

Die CDU-Abgeordnete Anna Aeikens argumentierte, dass die jetzt zur Videoaufzeichnung verpflichteten Betriebe für rund 90 Prozent der Schlachttiere in Deutschland verantwortlich seien. Der Rest sei kleiner und deshalb ausgenommen. Die Union will diese Betriebe finanziell nicht zu stark belasten. „Bei konkreten Verdachtsfällen“ könnten die Behörden künftig aber auch in kleinen Schlachthöfen Videoaufzeichnungen anordnen, so Aeikens.

Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner dagegen lehnte die Aufzeichnungspflicht sogar in den großen Schlachthöfen ab. Die Neuregelung verursache bei den betroffenen Betrieben nur „neue Kosten, neue Dokumentationspflichten und neue Bürokratie“. Dann sei es kein Wunder, „wenn immer mehr regionale Schlachtstätten verschwinden“.

Tatsächlich hält sich der Aufwand für die Aufzeichnung in Grenzen: Rainers Ministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf, dass die Anschaffungskosten „durchschnittlich 3.500 Euro pro Betrieb“ betragen. Werden sie über die Nutzungsdauer der Anlagen abgeschrieben, komme man zusammen mit Wartung und Pflege auf 740 Euro pro Jahr.

Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den betroffenen Betrieben wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist für die technische Umsetzung eingeräumt.

Tierhaltungskennzeichnung verschoben

Der Bundestag verschob ebenfalls mit Stimmen der Koalition erneut die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch. Die Kammer beschloss, das schon auf den 1. Januar 2027 verlegten Start abermals auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben. Zur Begründung hieß es, für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform des Systems bedürfe es mehr Zeit.

Die staatliche Kennzeichnung war nach mehreren gescheiterten Anläufen 2023 von der Ampelkoalition per Gesetz beschlossen worden. Sie soll Kunden beim Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in den Ställen bringen. (mit dpa)

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11 Kommentare

  • T-Rom

    Selbst wenn man sich an die geltenden Gesetze hält - vielfach wird damit immer noch massive Tierquälerei erlaubt. Ein ethischer und moralischer Offenbarungseid, der seinesgleichen sucht.

    Ein zweites ist, dass selbst die geltenden Gesetze in der Massentierhaltung oft nicht beachtet werden, und die Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße (aka Verbrechen) mehr als lax ist.

  • KLaus Hartmann

    Die CO2-Betäubung von Schlachtschweinen steht tierschutzrechtlich massiv in der Kritik. Schweine leiden bei der Gasbetäubung unter schrecklichen Erstickungsgefühlen und versuchen panisch aus der Gondel zu entfliehen. Eine Quälerei für die Tiere. Die Bundesregierung will demnächst die verpflichtende Videoüberwachung auf größeren Schlachthöfen einführen. Auch in die sogenannten CO2-Gondeln im Betäubungsschacht müssen dann selbstverständlich auch Videokameras lückenlos den Prozess der Betäubung und Tötung in der Schlachtung vom Einstallen der Tiere bis zum Eintreten des Todes aufzeichnen. Ist das vom BMLEH überhaupt schon berücksichtigt worden? Vielleicht kann die TAZ ja mal eine Anfrage an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, CSU senden, ob Kamerapflicht im Betäubungsschacht der CO2-Betäubungsanlagen überhaupt vorgeschrieben ist?

  • Janix

    Vielleicht mal was für die Sendepause bei Phoenix statt Wiederholungen.

    Der Witz mit dem Vegetarier (s.u.) geht bekanntlich noch weiter: Der _muss es Dir leider erzählen, denn die Gesellschaft ist oft noch verfleischt.



    Wobei Biofleisch und weniger, aber besser ja bereits ein guter Zwischenstand ist. Einmal pro Woche hat früher ja auch mal hingehauen.

  • Günter Witte

    Da Deutschland die Tierhaltungskennzeichnung, endlich, auch auf Importierte Waren erweitern möchte laufen viele Europäische Länder Sturm dagegen. Aus dem einfachen Grund das sie die Deutschen Anforderungen nicht erfüllen und somit in die schlechtere Stufe eingeteilt werden. Jetzt hat die EU eine Stillhaltefrist verhängt, in dieser Zeit darf Deutschland das Gesetzt nicht beschließen. Für alles was in Deutschen Geschäften verkauft wird sollten die gleichen Anforderungen gelten, besser als wieder ein populistischer Alleingang nur zu Lasten der Deutschen Landwirte.

  • Il_Leopardo

    Mir wird's schon beim Blick auf das Bild übel. Arme Viecher - so zu enden! Ich esse kein Fleisch mehr.

    • MK

      @Il_Leopardo:

      Woran erkennt man einen Vegetarier? – Er erzählt es dir.

      • Il_Leopardo

        @MK:

        Nö - man erkennt ihn an seiner schlanken Figur und einem besseren Hautbild.

      • Martin Rees

        @MK:

        Mal ganz in echt: vollkommen zu Recht:



        /



        youtu.be/WtcWick5i...s=0AwnpU4zKrHH-_OG

        • Il_Leopardo

          @Martin Rees:

          Habe mir den Song inzwischen angehört und kann nur wiederholen: Arme Viecher!

        • Il_Leopardo

          @Martin Rees:

          Sonntags mit den Kindern in den Streichelzoo und zum Mittagessen dann Stressfleisch auf dem Teller. Nein - danke!

          • Martin Rees

            @Il_Leopardo:

            Das ist der Mensch: Kognitive Dissonanz, leider wenig Resonanz.



            /



            www.tiermenschbezi...zur-tierkommunikat



            Ich esse auch keine Tiere, mit der Enkelin in den Streichelzoo steht bald gewiss an...🐐