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Rechtliche Bedeutung der AfD-LeaksDie Analyse wird langwierig und mühselig

Ob die geleakten rund 420.000 E-Mails aus AfD-Konten Material für ein AfD-Verbot liefern, ist noch völlig offen. Sie wären aber wohl verwertbar.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge will die bei einem Hackerangriff auf die AfD erbeuteten internen E-Mails für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auswerten lassen. Das sagte die Politikerin der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Bisher steht die Auswertung aber noch ganz am Anfang.

Sollte sich aus den Leaks tatsächlich Belastendes für die AfD ergeben, so könnten die Informationen in ein noch nicht eröffnetes Parteiverbotsverfahren einfließen. Davon gehen mehrere Rechtsprofessoren aus, die das juristische Portal LTO befragte. Es bestehe trotz der illegalen Beschaffung der Mails wohl kein generelles Verwertungsverbot, da der Staat die E-Mail-Konten der AfD nicht selbst gehackt hatte. In der Abwägung gehe der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung den Datenschutz-Interessen der AfD vor.

Doch ergeben sich aus den rund 420.000 geleakten AfD-E-Mails tatsächlich Belege, die einen Verbotsantrag stüzen?

Bei der Bewertung angeblicher Inhalte des AfD-Leaks ist zunächst Vorsicht geboten, da bereits mindestens drei gefälschte Inhalte kursieren, auf die Politiker der Grünen und der CDU hereingefallen sind. Möglicherweise streuen Rechts­ex­tre­mis­t:in­nen nach dem Prinzip „flooding the zone with shit“ jetzt gezielt krasse Fälschungen von angeblichen verfassungswidrigen AfD-E-Mails, um die Öffentlichkeit zu verwirren und abzustumpfen.

Einzelne Vorfälle genügen nicht

Unter den zehn gehackten E-Mail-Konten sind auch die Accounts des AfD-Bundesschiedsgerichts und des Schiedsgerichts des NRW-Landesverbands. Dementsprechend werden viele mehr oder weniger rechtsextremistische Vorfälle bekannt werden. Da es in diesen Fällen jedoch Disziplinarmaßnahmen der Partei gab, bis hin zum Antrag auf Parteiausschluss, könnte dies auch die Behauptung der AfD belegen, dass sie gegen Rechts­tex­tre­mis­t:in­nen in ihren Reihen konsequent vorgeht. Hier muss genau anaylsiert werden, wie Verfahren letztlich enden und wie die Schiedsgerichte ihre Entscheidung begründen.

Sollten sich Hinweise auf Straftaten ergeben, wäre dies zunächst eine Sache der Polizei (soweit noch nicht Verjährung eingetreten ist). Bei Hinweisen auf rechtswidrigen Umgang mit Spendengeldern müsste die hierfür zuständige Bundestagsverwaltung einschreiten. Für ein Parteiverbotsverfahren relevant wären solche Hinweise nur, wenn sie belegen, dass sich die Partei ausdrücklich gegen Rechtsstaat, Demokratie oder die Menschenwürde richtet.

Einzelne Vorfälle genügen dabei nicht, es muss sich um ein Verhalten handeln, das die Partei prägt. Es kommt also jeweils darauf an, welche Position ein:e AfD-Funktionär:in hatte, die sich verfassungsfeindlich äußert, ob es Widerspruch gab und ob sich die Partei selbst (glaubhaft) distanziert hat.

Es ist also nicht damit getan, aus den rund 420.000 E-Mails die brisantesten Vorgänge und Aussagen herauszufiltern. Die eigentliche Analysearbeit beginnt erst dann.

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4 Kommentare

  • ImInternet

    Was Personen angeht, die die AfD wählen oder dem zumindest zugeneigt sind, reicht die Tatsache, dass der Leak selbst nicht geteilt oder für sie frei einsehbar ist, dass das Ganze als Gehirnwäsche und grundsätzlich als Fälschung abgestempelt wird.

  • FtznFrtz

    Warum eigentlich soll der Antrag beim BVerfG nur dann gestellt werden, wenn er mit hoher Sicherheit Erfolg hat? Das Verfahren wird mehrere Jahre dauern, auch wenn die AfD am Ende nicht verboten wird so setzt es sie massiv unter Rechtfertigungsdruck. Sie hätte die Chance, auf den Pfad der Demokratie zurückzukehren, indem sie ihren völkisch-rechtsextremen Flügel vor die Tür setzt. Dann bleibe eine rechtskonservative Partei übrig, die man nicht toll finden muss, die aber klar auf dem Boden des Grundgesetzes steht.



    Im Übrigen ist noch längst nicht gesagt, dass die AfD nicht verboten wird. Sieht man sich an, welche Positionen, auch auf hoher Parteiebene, vertreten werden, wie die Radikalisierung voranschreitet, wie diese auch immer dreister nach außen vertreten werden, spricht immer mehr für das Verbot. Zumal von der Wirkmacht einer Partei, die mehr als 25% bundesweit in Umfragen hat, auszugehen ist.



    Also, Antrag, gerne sofort!

  • Hans Dampf

    Ist die Mails der Linke hacken auch o.k.?



    Darf man dann auch die Mails der Linke hacken und an den Staat weitergeben, ob dort eventuell auch Verfassungswidrige oder antisemitische Mails stehen? Ist denn die Vertraulichkeit innerhalb der Partei kein schützenswertes Gut einer Demokratie? Oder ist es nur dieses mal o.k., weil des die AfD erwischte?



    Ich bin bekennender Gegner dar AfD, aber ich empfinde diesen Datenklau bei einer Partei trotzdem als extrem kritisch.

  • Filou

    Kann für die AfD Fluch oder Segen sein je nachdem was rauskommt und die Hacker keine Manipulationen bei den Mails vorgenommen haben. Schaun mer mal.